• Keine Ergebnisse gefunden

Corona-Pandemie: Stadtverwaltung verschärft Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Corona-Pandemie: Stadtverwaltung verschärft Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

20.03.2020

Corona-Pandemie: Stadtverwaltung verschärft Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum

Die Stadt Ludwigshafen erweitert mit Wirkung vom morgigen Samstag, 21. März 2020, ihre Verfügungen zu kontaktereduzierenden Maßnahmen und untersagt das Betreten öffentlicher Orte. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie das Rheinufer. Es gelten einige Ausnahmen: Wenn es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist, dürfen öffentliche Orte betreten werden. Es ist erlaubt, Lebensmittel oder andere Dinge zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse einzukaufen, den Arzt zu besuchen oder zur Arbeit zu gehen. Eltern, die ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, können dies auch weiterhin tun. Ebenfalls erlaubt ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, spazieren zu gehen, zu joggen oder mit dem Hund Gassi zu gehen.

Der Öffentliche Personennahverkehr darf gleichfalls nur für Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit benutzt werden, dabei muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern gegenüber anderen Personen eingehalten werden.

Es handelt sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung.

Darüber hinaus werden entsprechend den Beschlüssen der rheinland-pfälzischen

Landesregierung die Gaststätten geschlossen, dies gilt sowohl für die Innen- als auch die Außengastronomie und betrifft auch Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés, Shishabars, mobile und stationäre Eisverkaufsstände. Geschlossen bleiben auch Floristen und Autowaschanlagen. Nicht mehr öffnen dürfen darüber hinaus auch beispielsweise Solarien, Sonnenstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Frisöre und Frisörbetriebe oder Barber Shops. Weiterhin möglich ist es, Speisen zum Mitnehmen anzubieten oder das Angebot eines Lieferservice durch Gaststätten. Jeglicher Verzehr vor Ort ist ausgeschlossen.

Für Betriebe, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, wie Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser,

Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte gelten Auflagen, insbesondere zu Hygiene-, Einlass- und Abstandsregelungen.

Das Betretungsverbot für die öffentlichen Orte ist formal in einer gesonderten

Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen geregelt. Die Maßnahmen zum Betretungsverbot sind vorerst bis zum Freitag, 3. April 2020, 24 Uhr gültig. Für die anderen Maßnahmen hat die Stadt ihre bisherige Allgemeinverfügung zu diesem Themengebieten angepasst und neu erlassen. Sie gelten bis 19. April 2020.

OB Steinruck: Konsequenz und Disziplin gefordert

"Wir müssen unter allen Umständen die Ausbreitung des Virus eindämmen. Der Weg dahin führt über eine klare, konsequente und verantwortungsbewusste Verringerung von

Sozialkontakten auf das Nötigste. Unsere heutigen Entscheidungen sind konsequent und notwendig. Sie verfolgen alle das Ziel, im Interesse unseres Gesundheitssystems Zeit zu gewinnen. All das dient allein dem Wohl unserer Gesellschaft, die die Älteren und die

Schwächeren schützt. Wir haben in den vergangenen Tagen erlebt, wie Menschen solidarisch und achtsam miteinander umgehen und unseren Anordnungen großes Verständnis

entgegenbringen und es unterstützen. Was wir uns im Moment nicht leisten können, sind

(2)

Unvernunft, Ignoranz oder Fahrlässigkeit. Leider haben wir auch immer wieder erlebt, dass sich Menschen nicht an die Vorgaben halten. Daher erweitern wir unsere Allgemeinverfügung noch einmal streng.  Ich will ebenso unmissverständlich darauf hinweisen: Wir werden das

durchsetzen und wir sind bereit, unsere Maßnahmen jederzeit anzupassen und gegebenenfalls weiter zu verschärfen, sollten wir feststellen, dass die bisherigen Vorsorge- und

Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden", erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck das Vorgehen der Verwaltung.

"Ich appelliere noch einmal an die Bürger*innen: Bleiben Sie zu Hause! Wenn immer möglich, erledigen Sie das Notwendige zügig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll! Setzen Sie sich und andere nicht unnötigen Kontakten und damit Übertragungswegen aus. Seien Sie diszipliniert und nehmen Sie Rücksicht und respektieren Sie unsere Anordnungen", fordert die OB alle zu Mithilfe und Solidarität auf.

Mehr auf www.ludwigshafen.de.

 

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Schützenjugend Eppelheim musste vor zwei Wochen feststel- len, dass auch bei Ihnen nicht immer alles nach Plan läuft. Beim Landesjugendtag des Badischen Sportschützenverbandes

Bei Verwendung oder Weiterverbreitung bitten wir um eine entsprechende Zitation oder einen. entsprechenden Verweis

Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen sich nur mit diesen Menschen treffen:. • Mit Menschen aus

Elternabende, Rückmeldung des Jahrgangs mit der SL, Gesamtkonfe- renzen, SEB-Sitzungen und Schul- konferenzen finden persönlich mit MNB oder über Microsoft Teams

Die Bescheinigung für das Impfen oder den Test kann auf Papier sein oder auf dem Handy. An verschiedenen Orten gelten

• Die Betriebe berichten mehrheitlich von einer gestiegenen Akzeptanz für die Nutzung digitaler Technik unter ihren Beschäftigten infolge der Corona-Pandemie... Vielen Dank für

Holst, Hajo; Niehoff, Steffen; Fessler, Agnes (Mai 2020): Covid-19 und die

 Für alle, wenn die Inzidenz 5 Tage in Folge unter 35 liegt.  unabhängig vom