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212. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Politikwissenschaft

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Academic year: 2022

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nummer 212

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

212 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Politikwissenschaft

Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 8 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. Juni 2019 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Politikwissenscha , verö entlicht im Mitteilungsblatt der Universität am 27.06.2011, 24. Stück, Nummer 165, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) § 5 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

1. In der Modulstruktur der Module BAK 1.1, BAK 2, BAK 3, BAK 4 und BAK 17b wird die Angabe des Lehrveranstaltungscodes bei den Lehrveranstaltungen jeweils gestrichen.

2. In den Modulbeschreibungen aller Module des Curriculums wird die Zeile „Vorgesehene Dauer“ ersatzlos gestrichen.

3. Das Modul BAK 2 „Sozialwissenschaftliche und interdisziplinäre Grundlagen“ lautet nunmehr:

BAK 2 Pflichtmodul: Sozialwissenschaftliche und interdisziplinäre Grundlagen Anzahl der ECTS-Punkte 22 ECTS-Punkte

Teilnahmevoraussetzung Prüfungsanmeldung setzt die positive Absolvierung von BAK 1 (STEOP) voraus

1 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 212-212

(2)

Modulziele

Erwerb von Kenntnissen sozialwissenschaftlicher Denk- und Forschungsansätze, ihrer Herausbildung und Entwicklung Erwerb von Kenntnissen über die Ausdifferenzierung der sozialwissenschaftlichen Fächer unter Berücksichtigung epistemologischer Differenzen innerhalb der und zwischen den Disziplinen

Erwerb von Kenntnissen exemplarischer Herangehensweisen für die Analyse aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der theoretischen Perspektiven der einzelnen Disziplinen der Sozialwissenschaften

Befähigung zur Differenzierung der unterschiedlichen Gegenstandsbereiche und zur Kontextualisierung

politikwissenschaftlicher Fragestellungen in Bezug auf Geschichte, Recht und Ökonomie

Erwerb von Fertigkeiten zur Wissensaufbereitung und zum Wissensmanagement

Befähigung zur Auseinandersetzung mit ethischen Fragen des Forschens

Modulstruktur

VO zum Themenbereich Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte

5 ECTS-Punkte, 2 SST (npi)

VO zum Themenbereich Aktuelle gesellschaftliche Themen und sozialwissenschaftliche Fragestellungen

5 ECTS-Punkte, 2 SST (npi)

VO zum Themenbereich Historische Grundlagen der Politik 4 ECTS-Punkte, 2 SST (npi)

VO zum Themenbereich Politik und Ökonomie 4 ECTS-Punkte, 2 SST (npi)

VO zum Themenbereich Politik und Recht 4 ECTS-Punkte, 2 SST (npi)

Leistungsnachweis Positive Absolvierung aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen (22 ECTS-Punkte)

4. Das Modul BAK 4 „Methoden der empirischen Sozialforschung“ lautet nunmehr:

BAK 4 Pflichtmodul: Methoden der empirischen Sozialforschung Anzahl der ECTS-Punkte 18 ECTS-Punkte

Teilnahmevoraussetzung BAK 1 (STEOP)

2 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 212-212

(3)

Modulziele

Erwerb von grundlegenden quantitativen und qualitativen Methodenkenntnissen inklusive Statistik und computergestützter Datenverarbeitung

Quantitative Methoden: Befähigung zur Erhebung und Auswertung von politikwissenschaftlichen Daten unter Anwendung von grundlegenden statistischen Methoden

Qualitative Methoden: Befähigung zur Erhebung und Auswertung von politikwissenschaftlichen Daten unter Anwendung von klassischen Methoden der qualitativen Sozialforschung

Modulstruktur Themenbereich Qualitative Methoden VO, 3 ECTS-Punkte, 2 SST (npi) UE, 6 ECTS-Punkte, 2 SST (pi) Themenbereich Quantitative Methoden

VO, 3 ECTS-Punkte, 2 SST (npi) UE, 6 ECTS-Punkte, 2 SST (pi)

Leistungsnachweis Positive Absolvierung aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen (18 ECTS-Punkte)

(2) § 10 Inkrafttreten

1. Dem Text von Abs 1 wird „(1)“ vorangestellt.

2. Abs 2 wird hinzugefügt:

„(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 14. Juni 2019, Nr. 212, Stück 26, treten mit 1. Oktober 2019 in Kraft.“

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

3 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 212-212

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