• Keine Ergebnisse gefunden

46. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "46. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilung

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nummer 46

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

46 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Jänner 2020 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 8 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 13. Jänner 2020 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte, verö entlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 14.06.2019, 26. Stück, Nummer 188, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) Anhang

1. Der empfohlene Pfad lautet nunmehr:

„Empfohlener Pfad durch das Studium:

Semester Modul Lehrveranstaltung ECTS Summe

ECTS 1. STEOP 1 VO Grundlagen historisch-kulturwissenschaftlichen

Denkens

5 STEOP 2 VU Einführung in die Geschichtswissenschaft 6 STEOP 2 VO Theorien und Geschichte von Quellen und Medien 5 M 3, M 4 3 VO aus „Epochen“ bzw. „Aspekte und Räume“ 15

31 2. M 1 UE Lektüre historiographischer Texte und

Historiographiegeschichte

4

1 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 46-46

(2)

M 1 UE Quellengattungen, qualitative und quantitative Methoden

5 M 2 VO Theorien in der Geschichtswissenschaft und

Wissenschaftstheorie

5

M 2 UE Recherchetechniken und wissenschaftliches Schreiben

10

ZWM, EC Lehrveranstaltung(en) aus ZWM bzw. EC 5

29

3. M 6 PS Proseminar 1 5

M 3, M 4 1 VO aus „Epochen“ bzw. „Aspekte und Räume“ 5

M5 2 UE Guided Reading 10

ZWM, EC Lehrveranstaltung(en) aus ZWM bzw. EC 10

30

4. M 6 PS Proseminar 2 5

M 3, M 4 1 VO aus „Epochen“ bzw. „Aspekte und Räume“ 5

M5 1 UE Guided Reading 5

ZWM, EC Lehrveranstaltung(en) aus ZWM bzw. EC 15

30

5. M 7 SE Seminar 1 10

M 3, M 4 1 VO aus „Epochen“ bzw. „Aspekte und Räume“ 5

M 5 1 UE Guided Reading 5

ZWM, EC Lehrveranstaltung(en) aus ZWM bzw. EC 10

30

6. M 7 SE Seminar 2 10

ZWM, EC Lehrveranstaltung(en) aus ZWM bzw. EC 20

30

Gesamt 180

(2) § 11 Inkrafttreten

1. Dem Text von Abs 1 wird „(1)“ vorangestellt.

2 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 46-46

(3)

2. Abs 2 wird hinzugefügt:

„(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 24. Jänner 2020, Nr. 46, Stück 7, treten mit 1. Oktober 2020 in Kraft.“

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

3 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 46-46

(4)

4 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 46-46

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung. (1)

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung. (1)

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.. (1)

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung. (1)