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226. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Soziologie

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nummer 226

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

226 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Soziologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 8 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. Juni 2019 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Soziologie, verö entlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 29.06.2011, 26. Stück, Nummer 202, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) § 5 Aufbau – Module

Das Modul „Sozialwissenschaftliche und interdisziplinäre Grundlagen“ lautet nunmehr:

„2.1 Pflichtmodul Sozialwissenschaftliche Grundlagen: Soziologie (SGS – 15 ECTS)

Titel Pflichtmodul – Sozialwissenschaftliche Grundlagen: Soziologie Anzahl der ECTS-Punkte 15 ECTS

Teilnahmevoraussetzung Absolvierung der STEOP (Modul Grundlagen sozialwissenschaftlicher Methodologie, Modul Fachspezifische Einführung)

1 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 226-226

(2)

Modulziele - Diskussion sozialwissenschaftlicher Denkansätze, ihrer Herausbildung und Entwicklung in der Abgrenzung gegen, aber auch Bezugnahme auf

naturwissenschaftliches Denken;

- Einblicke in die Ausdifferenzierung der sozialwissenschaftlichen Fächer unter Berücksichtigung epistemologischer Differenzen innerhalb der Disziplinen;

- Vermittlung exemplarischer Herangehensweisen bei der Analyse aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der einander ergänzenden theoretischen Perspektiven der einzelnen Disziplinen der Sozialwissenschaften;

- Aneignung der Grundlagen sozialwissenschaftlichen Arbeitens;

- Vermittlung von Fertigkeiten zur Wissensaufbereitung und zum Wissensmanagement;

- Auseinandersetzung mit ethischen Fragen des Forschens.

Modulstruktur - Vorlesung zum Themenbereich Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte 5 ECTS, 2 SST

- Vorlesung zum Themenbereich Aktuelle gesellschaftliche Themen und sozialwissenschaftliche Fragestellungen 5 ECTS,

2 SST Proseminar:

- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 5 ECTS, 2 SST Leistungsnachweis Abschluss aller Lehrveranstaltungen (10 ECTS, npi, 5 ECTS, pi) Vorgesehene Dauer ein Semester

(2) § 11 Inkrafttreten

1. Dem Text von Abs 1 wird „(1)“ vorangestellt.

2. Abs 2 wird hinzugefügt:

„(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 17. Juni 2019, Nr. 226, Stück 27, treten mit 1. Oktober 2019 in Kraft.“

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

2 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 226-226

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