• Keine Ergebnisse gefunden

45. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Ägyptologie

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "45. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Ägyptologie"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilung

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nummer 45

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

45 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Ägyptologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Jänner 2020 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 8 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 13. Jänner 2020 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Ägyptologie, verö entlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 14.05.2019, 22. Stück, Nummer 122, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) § 5 Aufbau und Modulbeschreibungen

1. Im Modul P-AUS „Pflichtausgangsmodul“ lautet die Modulstruktur wie folgt:

„Studierende absolvieren nach Maßgabe des Angebots ein Seminar zu 8 ECTS-Punkten, 2 SSt. (pi), in dessen Rahmen die Bachelorarbeit zu verfassen ist. Das im Rahmen dieses Moduls zu wählende Seminar kann frei aus dem Angebot der Module P-4, W-1 und W-2 gewählt werden. Das jeweilige Seminar wird durch Verfassen der Bachelorarbeit um 2 ECTS-Punkte aufgewertet.“

2. Im Modul P-AUS „Pflichtausgangsmodul“ lautet der Leistungsnachweis wie folgt:

„Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (pi) inklusive Verfassen der Bachelorarbeit (insgesamt 10 ECTS)“

(2) § 6 Bachelorarbeiten

1. Der erste Satz lautet richtigerweise nunmehr:

„Die Bachelorarbeit ist im Rahmen der Lehrveranstaltung SE Bachelorseminar im Modul Pflichtausgangsmodul zu verfassen.“

(3) § 11 Inkrafttreten

1 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 45-45

(2)

1. Dem Text von Abs 1 wird „(1)“ vorangestellt.

2. Abs 2 wird hinzugefügt:

„(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 24. Jänner 2020, Nr. 45, Stück 7, treten mit 1. Oktober 2020 in Kraft.“

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

2 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 45-45

(3)

3 7. Stück - Ausgegeben am 24.01.2020 - Nr. 45-45

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung. (1)

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung. (1)

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.. (1)