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Academic year: 2022

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Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Hartmut Georg. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßi- gen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwal- tung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

A

DER S TADT R ATINGEN

H

ERAUSGEBER

: D

ER

B

ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 10 NUMMER : 08

DATUM : 03.04.2014 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

43 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Stadt Ratingen am 09.04.2014 um 16.00 Uhr im Freizeithaus, Erfurter Straße 37 -

44 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ratingen

- Bebauungsplan Ost 386 „Anton-Klein-Straße / Eisenhüttenstraße / Wachen- dorffstraße / Casper-Strack-Weg / Ernst-Baier-Weg“ -

45 - 46 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ratingen - Öffentliche Zustellungen -

47 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert - Kraftloserklärungen und Aufgebote von Sparurkunden -

(2)

43 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Ratingen wird zu seiner 5. öffentlichen Sitzung auf Mittwoch, den 09. April 2014, um 16.00 Uhr im Freizeithaus, Erfurter Straße 37 in 40880 Ratingen, einberufen.

Die Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jeder- mann Zutritt.

T a g e s o r d n u n g

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

2 Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 25.05.2014:

a) Mitglieder im Rat der Stadt Ratingen

b) Hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Ratingen c) Mitglieder im Integrationsrat

Vorlage wird in der Sitzung verteilt

3 Anfragen

Hinweis:

Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Beisitzer be- schlussfähig.

Ratingen, den 26.03.2014

Steuwe

Beigeordneter als Wahlleiter

Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nachrichtlich ab dem 3. Tag vor der Wahlausschusssitzung an der Bekanntmachungstafel im Schaukas- ten Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen (Tordurchfahrt zwischen den Gebäuden Minori- tenstraße 3 und 3 a) ausgehangen und können dort eingesehen werden.

(3)

44 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Bebauungsplan Ost 386 „Anton-Klein-Straße / Eisenhüttenstraße / Wachendorff- straße / Casper-Strack-Weg / Ernst-Baier-Weg“

Bebauungsplan wird öffentlich ausgelegt

1. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen, den Planbereich des Bebauungsplans Ost 386 „Anton-Klein-Straße / Eisenhüt- tenstraße / Wachendorffstraße / Casper-Strack-Weg / Ernst-Baier-Weg“ zu än- dern. Das Flurstück 734 – Ernst-Baier-Weg – ist nicht mehr Bestandteil des Gel- tungsbereichs.

Der Planbereich des Bebauungsplans Ost 386 „Anton-Klein-Straße / Eisenhüt- tenstraße / Wachendorffstraße / Casper-Strack-Weg / Ernst-Baier-Weg“ liegt in der Flur 25 der Gemarkung Ratingen und umfasst die Flurstücke 707, 892, 893, 894, 895, 896, 897 und teilweise das Flurstücke 706.

Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht im Maßstab 1:1.500 - An- lage 1 - durch eine schwarze unterbrochene Balkenlinie dargestellt und grau hin- terlegt.

2 Der Bebauungsplanentwurf Ost 386 „Anton-Klein-Straße / Eisenhüttenstraße / Wachendorffstraße / Casper-Strack-Weg / Ernst-Baier-Weg“, mit der Entwurfs- begründung vom 12.08.2013 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

3 Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 1, Satz 1 BauGB nicht durchgeführt, Vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener In- formationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach

§ 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Ebenso kommt die Überwachung (Monito- ring) gemäß § 4 c BauGB hier nicht zur Anwendung.

Ort: Stadtverwaltung Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Stadionring 17, 40878 Ratingen

Zeit: vom 16.04.2014 bis einschließlich 20.05.2014 während der Dienststunden:

Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben.

(4)

Die Unterlagen zum Bebauungsplan Ost 386 (Planentwurf, Entwurfsbegründung, Gut- achten etc.) können auch im Internet unter

http://www.o-sp.de/ratingen/start.php#offen eingesehen werden.

Projektbeschreibung: Wohngebiet mit Servicebereich für Senioren, Auskofferung und Entsorgung der Altlast

Folgende umweltbezogene Informationen sind darüber hinaus verfügbar:

 Sanierungskonzept von Dr.Tillmanns & Partner GmbH, 10.09.2012,

 Sanierungsvertrag zwischen Kreis Mettmann und J.H. Laarakkers Rückbau & Re- cycling vom 09.08.2013

 Verkehrliche Untersuchung von IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, April 2013,

 Schalltechnische Untersuchung von Peutz Consult GmbH, 17.05.2013 und

 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) von ISR Stadt +Raum GmbH & Co.KG

Hinweis Normenkontrollantrag:

Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Ein- wendungen geltend gemacht hat, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffent- lichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder ver- spätet geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist (§ 47 Abs. 2a VwGO).

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG

Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 26.09.2013 be- schlossene Offenlage des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz. 6 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878), gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt,

(5)

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt.

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des § 7 Absatz 7 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 der Haupt- satzung der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.

Ratingen, den 01.04.2014

Birkenkamp Bürgermeister

(6)
(7)

45 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffent- liche Bekanntmachung einer Benachrichtigung

-(öffentliche Zustellung)-

an

Herrn René Fuderer

Letzte bekannte Anschrift: 40885 Ratingen, Am Kessel 15

Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist:

Abgaben-Jahresbescheid 2014 vom 17.01.2014 über Grundbesitzabgaben für das Objekt:

Am Kessel 15 WE 56 Objektnummer: GA020994 Kassenkonto: 1046918

Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß §§ 1,10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustel- lungsgesetz) vom 12.05.2009 (GV. NRW S. 296), zugestellt.

Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude, Sohlstättenstr. 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.20, eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist nach

§ 74 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Ratingen, den 24.03.2014

Birkenkamp Bürgermeister

(8)

46 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffent- liche Bekanntmachung einer Benachrichtigung

-(öffentliche Zustellung)-

an

Herrn Saleh Abdul Malik

Letzte bekannte Anschrift: Kaiserswerther Str. 252, 40474 Düsseldorf

Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist:

Abgaben-Jahresbescheid 2014 vom 17.01.2014, Objekt-Nr.: GA005495, Kassenkonto:

1048388

Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß §§ 1,10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustel- lungsgesetz) vom 12.05.2009 (GV. NRW S. 296), zugestellt.

Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Sohlstättenstr. 33, 40880 Ratingen, Zim- mer 0.20 eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist nach

§ 355 Abgabenordung und § 74 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Ratingen, den 24.03.2014

Birkenkamp Bürgermeister

(9)

47 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert Kraftloserklärungen und Aufgebote von Sparurkunden

Kraftloserklärung Die Sparkassenbücher 3043099823, 3021611680

4031348065 (alt 1348069) Hilden, 3021521350 (alt 1521350) Velbert

ausgestellt von der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert, der ehemaligen Stadt- Sparkasse Hilden (H), der ehemaligen Stadt-Sparkasse Ratingen (R) und der ehemali- gen Sparkasse Velbert (V), deren Rechtsnachfolgerin die Sparkasse Hil- den·Ratingen·Velbert ist, werden nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens für kraft- los erklärt.

Velbert, 05. März 2014

SPARKASSE HILDEN·RATINGEN·VELBERT DER VORSTAND

Aufgebot

Die Sparkassenbücher

3021149780, 3021413194, 3021592708, 3031728961, 3041369236 4043039470 – alt 3039476 (R)

der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert, der ehemaligen Stadt-Sparkasse Hilden (H), der ehemaligen Stadt-Sparkasse Ratingen (R) und der ehemaligen Sparkasse Velbert (V), deren Rechtsnachfolgerin die Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert ist, werden auf- geboten.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, binnen drei Monaten ihre Rechte unter Vorlage der Sparkassenbücher anzumelden, andernfalls werden die Spar- kassenbücher für kraftlos erklärt.

Velbert, 20. März 2014

SPARKASSE HILDEN·RATINGEN·VELBERT DER VORSTAND

(10)

- letzte Seite unbedruckt -

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