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Regierungsrat Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn so.ch

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Regierungsrat

Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn

so.ch

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- munikation UVEK

3003 Bern

finanzierung@bav.admin.ch

12. Januar 2021

Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022-2025

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 7. Oktober 2020 und die Möglichkeit, zum Verpflich- tungskredit für die Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2022-2025 Stellung nehmen zu können.

Das Instrument des Verpflichtungskredites hat sich seit seiner Einführung 2018 bewährt und ins- besondere die Planungssicherheit bei den Kantonen erhöht. Der Kanton Solothurn begrüsst es, dass der Bundesrat beabsichtigt, den RPV-Verpflichtungskredit 2022-2025 gegenüber der Vorpe- riode um rund 300 Millionen Franken auf 4’398 Millionen Franken zu erhöhen.

Um die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens, zu deren Einhaltung sich die Schweiz verpflich- tet hat, erreichen zu können, ist eine markante Zunahme des Modalsplitanteils des öffentlichen Verkehrs unabdingbar. Dazu tragen nebst dem weiteren Ausbau des Angebots auch Umwelt- massnahmen bei, namentlich energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge. Insbesondere Busse mit alternativen Antrieben sind in der Beschaffung und im Unterhalt derzeit aber noch mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Weiter muss davon ausgegangen werden, dass auch die Be- schaffungskosten für Schienenfahrzeuge künftig zunehmen werden, weil die Sicherheitsvor- schriften in den letzten Jahren erhöht wurden (z.B. Brandschutz, Zugsicherungssysteme, Ver- schärfung Crash-Normen). Der Kanton Solothurn begrüsst es, dass die Investitionsfolgekosten für die Beschaffung von umweltfreundlicheren Bussen (z. B. Elektrobusse) sowie die für deren Be- trieb nötige Infrastruktur grundsätzlich via normale Abgeltungen für den RPV unterstützt und finanziert werden sollen.

Vor diesem Hintergrund hätte der Kanton Solothurn einen höheren Verpflichtungskredit befür- wortet, etwa gemäss dem vom Bundesamt für Verkehr geschätzten Bedarf von 4’462 Millionen Franken. Wir teilen aber die Einschätzung der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öf- fentlichen Verkehrs (KöV), dass es angesichts der erheblichen finanziellen Aufwände, die dem Bund mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise entstehen, nachvollziehbar ist, dass der Bund einen etwas tieferen Kreditrahmen beantragt (siehe Schreiben der KöV vom 8. Dezember 2020).

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2 / 2 Wir erwarten gleichzeitig, dass der Kreditrahmen erhöht wird, wenn sich zeigen sollte, dass der Einsatz der umweltfreundlicheren Busse höhere Abgeltungen zur Folge haben wird, als in der Kreditvorlage geschätzt.

Der Kanton Solothurn erachtet es auch als sinnvoll, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bestrebt ist, ein Budget von jährlich 5 Milli- onen Franken für Innovationen im öffentlichen Personenverkehr vorzusehen, das heisst für Pilot- projekte, mit denen Innovationen konkretisiert und erstmals auf den Markt gebracht werden können.

Weiter begrüsst es der Kanton Solothurn, dass sich der Bund künftig auch an Nachtfahrangebo- ten oder an Angeboten beteiligen will, welche der touristischen Verkehrserschliessung dienen.

Gemäss der Kreditvorlage werden die Folgekosten der Covid-19-Krise für die Jahre 2020 und 2021 separat aufgearbeitet. Stand heute kann noch nicht abgeschätzt werden, wie sich die Nach- frage und somit auch die Verkehrserlöse ab den Jahr 2022 entwickeln werden. Es muss aber da- von ausgegangen werden, dass die Erlöse zumindest im Jahr 2022 noch unter dem Niveau von vor der Covid-19-Krise liegen werden, was einen höheren Abgeltungsbedarf zur Folge haben dürfte. Wie die KöV erwartet auch der Kanton Solothurn, dass der Verpflichtungskredit in die- sem Fall nachträglich erhöht oder eine anderweitige Lösung gefunden wird, welche eine nach- haltige Finanzierung des RPV für den Zeitraum 2022-2025 sicherstellt.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anträge und Argumente.

Freundliche Grüsse

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES

sig. sig.

Susanne Schaffner Andreas Eng

Frau Landammann Staatsschreiber

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