P r e s s e m i t t e i l u n g
DKG zu den TK-Aussagen über regionale Unterschiede bei Blinddarmoperationen
Medizin ist nicht so einfach, wie es Krankenkassen gerne hätten
Berlin, 26. Juli 2016 – Zu den Aussagen der Techniker Krankenkasse (TK) erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Kranken- hausgesellschaft (DKG):
„Blinddarmoperationen bei Heranwachsenden werden durchgeführt, wenn sie medizinisch indiziert sind. Wer regionale Unterschiede nicht erklären kann, sollte sich hüten, zu spekulieren oder gar, wie es bei der TK mitschwingt, überflüssige Operationen zu unterstellen. Jeder Krankenhausarzt diagnostiziert nach bestem Wissen und Gewissen und entscheidet dann, welche Therapie geeignet ist. Und dies nach medizinischen Gesichtspunkten. Die Unterschiede machen vielmehr deutlich, dass die Medizin nicht so eindeutig ist, wie es Krankenkassenverwaltungen gerne hätten. Es gibt unterschiedliche Lehrmeinungen, die von möglichst schnell operieren, um sicher zu sein, bis möglichst lange abwarten, gehen. Sicher ist jedenfalls, dass ein zu spät operierter Blinddarm mit allerhöchstem Risiko für die Kinder einhergeht.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.980 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,1 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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