Philosophische Fakultät I
Erste Korrektur der
Fachspezifischen Studienordnung
für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Philosophie/Ethik
(Schwerpunkt Integrierte Sekundarschule)
Erstes und Zweites Fach
Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge
(AMB Nr. 38/2015)
Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 134/2015
Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 24. Jahrgang/09. November 2015
Amtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 134/2015
3
Fachspezifische Studienordnung
für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach
„Philosophie/Ethik“(Schwerpunkt Integrierte Sekundarschule)
(AMB Nr. 38/2015)
In der Studienordnung wird § 3 Abs. 2 durch folgenden Absatz ersetzt:
(2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifi- ziert für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien.
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert darüber hinaus für Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern, vor allem solchen, die ausgeprägte analytische und kommunikative Kompetenz in Ver- bindung mit hohem Reflexionsvermögen erfordern.