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Korrektur der fachspezifischen Prüfungsordnung

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Academic year: 2022

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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Korrektur

der fachspezifischen

Prüfungsordnung für den

Masterstudiengang Volkswirt- schaftslehre (AMB Nr. 48/2016)

Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 20/2019

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und

Veranstaltungsmanagement 28. Jahrgang/10. April 2019

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 20/2019

Korrektur

der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Volkswirtschaftslehre“

(AMB Nr. 48/2016)

In § 8 Abs. 3 Prüfungsordnung wird der Verweis auf das Amtliche Mitteilungsblatt korrigiert. Abs. 3 lautet korrekt:

„(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsel fortgesetzt haben, gilt die Prüfungsordnung vom 05. Dezember 2005 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 54/2005) übergangsweise fort. Alternativ können sie diese Prüfungsordnung

einschließlich der zugehörigen Studienordnung wählen.

Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. Mit Ablauf des 30.

September 2019 tritt die Prüfungsordnung vom 05. Dezember 2005 außer Kraft. Das Studium wird dann auch von den in Satz 1 benannten Studentinnen und Studenten nach dieser Prüfungsordnung fortgeführt. Bisherige Leistungen werden entsprechend

§ 110 ZSP-HU berücksichtigt.“

Referenzen

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der ersten Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Deutsch (AMB Nr. 88/2015). Der Zusatz

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs-

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfach-

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfach-

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfach-