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Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 111/2015)

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Juristische Fakultät

Erste Änderung

der fachspezifischen Studien- und

Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft

(AMB Nr. 111/2015)

Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Studiengänge

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 03/2017

Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 26. Jahrgang/23. März 2017

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 03/2017

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Erste Änderung der fachspezifischen Studienordnung

für den Studiengang „Rechtswissenschaft“

(AMB Nr. 111/2015)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät am 12. Januar 2017 die erste Änderung der Studien- ordnung erlassen:

Artikel I 1. § 7 erhält folgende Fassung:

„§ 7 Module für den überfachlichen Wahl- pflichtbereich anderer Studiengänge

Für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Studiengänge werden folgende Module angeboten:

- ÜWP1: Grundlagen des Rechts (5 LP) - ÜWP2: Grundkenntnisse Zivil- und Handels-/

Gesellschaftsrecht (5 LP)

- ÜWP3: Grundkenntnisse Öffentliches Recht, insb.

Grundrechte (5 LP)“

2. In „Anlage 1: Modulbeschreibungen“

a) wird das Modul „ÜFW1: Grundlagen des Rechts (5 LP)“ umbenannt in „ÜWP1: Grund- lagen des Rechts“.

b) wird das Modul „ÜFW2: Grundkenntnisse Zi- vil- und Handels-/Gesellschaftsrecht (5 LP)“

umbenannt in „ÜWP2: Grundkenntnisse Zi- vil- und Handels-/Gesellschaftsrecht (5 LP)“.

c) wird die Modulbeschreibung des Moduls

„ÜFW3: Grundkenntnisse Arbeitsrecht und Öffentliches Recht (5 LP)“ durch die Modul- beschreibung gemäß Anlage 1 dieser Ände- rungsordnung ersetzt.

Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Studienordnung am 02. März 2017 bestätigt.

Artikel II

(1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungs- blatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Die fachspezifische Studienordnung vom 25. September 2015 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 111/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsord- nung aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder ei- ner Wiederimmatrikulation fortsetzen.

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder ei- ner Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, füh- ren ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ kön- nen sie die fachspezifische Studienordnung vom 25. September 2015 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 111/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbü- ro erklärt werden und ist unwiderruflich. Ab 1. Ok- tober 2017 gilt die Studienordnung vom 25. Sep- tember 2015 ausnahmslos in der Fassung dieser Änderungsordnung. Beim Übergang in die Studi- enordnung vom 25. September 2015 in der Fas- sung dieser Änderungsordnung werden bisherige Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU berück- sichtigt.

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 03/2017

4 Anlage 1: Modulbeschreibungen

ÜWP3: Grundkenntnisse Öffentliches Recht, insb. Grundrechte (5 LP) Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele:

Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der Struktur und Funktionsweise der Grundrechte und des Inhalts der einzelnen Grundrechte. Sie lösen strukturiert und argumentativ Fälle zu den Grundrech- ten. Dazu gehört die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der wichtigsten verfassungsrechtlichen Ver- fahrensarten, insbesondere der Verfassungsbeschwerde.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:

keine Lehrveran- staltungsart

Präsenzzeit, Work- load in Stunden

Leistungspunkte und Vorausset- zung für deren Erteilung

Themen, Inhalte

VL 4 SWS

100 Stunden 45 Stunden Prä- senzzeit, 55 Stunden Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstal- tung

4 LP, Teilnahme Grundrechte

Es geht zunächst um die allgemeinen Grund- rechtslehren mit dem Schwerpunkt der Ein- griffsdogmatik und der anderen Grundrechts- funktionen und sodann um den Inhalt und die dogmatischen Besonderheiten der einzelnen Grundrechte.

Modulab- schlussprüfung

25 Stunden Klausur 60 Minuten und Vorbereitung

1 LP, Bestehen Klausur

Dauer des

Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des

Moduls

Wintersemester Sommersemester

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 03/2017

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Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung

für den Studiengang „Rechtswissenschaft“

(AMB Nr. 111/2015)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät am 12. Januar 2017 die folgende erste Änderung der Prüfungsordnung erlassen:

Artikel I

In der „Anlage: Übersicht über die Prüfungen“

wird die Übersicht „Überfachlicher Wahlpflichtbe- reich für andere Studiengänge“ gemäß der Anlage geändert.

Artikel II

(1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungs- blatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Die fachspezifische Prüfungsordnung vom 25. September 2015 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 111/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsord- nung aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder ei- ner Wiederimmatrikulation fortsetzen.

Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Prü- fungsordnung am 02. März 2017 bestätigt.

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder ei- ner Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, füh- ren ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ kön- nen sie die fachspezifische Prüfungsordnung vom 25. September 2015 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 111/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbü- ro erklärt werden und ist unwiderruflich. Ab 1. Ok- tober 2017 gilt die Prüfungsordnung vom 25. Sep- tember 2015 ausnahmslos in der Fassung dieser Änderungsordnung. Beim Übergang in die Prü- fungsordnung vom 25. September 2015 in der Fassung dieser Änderungsordnung werden bishe- rige Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU be- rücksichtigt.

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 03/2017

6 Anlage: Übersicht über die Prüfungen

Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Studiengänge Nr. d.

Mo- duls

Name des Moduls LP des

Moduls Fachspezifische Zulassungsvoraussetzun-

gen für die Prüfung Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Spra- che der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP- HU

Benotung

ÜWP1 Grundlagen des Rechts 5 keine eine Klausur 120 min ja

ÜWP2 Grundkenntnisse Zivil- und Handels-/Gesell- schaftsrecht

5 keine eine Klausur 60 min ja

ÜWP3 Grundkenntnisse Öffentliches Recht, insb.

Grundrechte

5 keine eine Klausur 60 min ja

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Workload in Stunden Leistungspunkte, Voraussetzung für deren Erteilung.

(2) Die fachspezifische Studienordnung vom 21. Mitteilungsblatt der Hum- boldt-Universität zu Berlin Nr. 79/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle