• Keine Ergebnisse gefunden

Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Erste Änderung der fachspezifischen

Prüfungsordnung

für das Bachelorstudium im Fach Geographie (AMB Nr. 82/2018)

Kernfach und Zweitfach im

Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Bachelorstudiengänge und -studienfächer

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 70/2019

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und

Veranstaltungsmanagement 28. Jahrgang/6. September 2019

Amtliches Mitteilungsblatt

(2)
(3)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 70/2019

3

Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung

für das Bachelorstudium im Fach „Geographie“

(AMB Nr. 82/2018)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaft- lichen Fakultät am 10. Juli 2019 die erste Änderung der Prüfungsordnung erlassen:

Artikel I

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„(1) Die Gesamtnote des Kernfachs Geographie wird aus den Noten der Modulabschlussprüfungen des fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteils einschließlich der Note der Bachelorarbeit, gewichtet nach den gemäß Anlage für die Module und das Ab- schlussmodul ausgewiesenen Leistungspunkten, be- rechnet. Dabei gehen die Leistungspunkte der Mo- dule F1 bis F4 nur halb und das Modul F9 doppelt in die Gewichtung ein. Eine Gesamtnote aus den Stu- dienanteilen Bildungswissenschaften und Sprachbil- dung und die Abschlussnote des Kombinationsstudi- engangs werden nach Maßgabe der ZSP-HU berech- net.“

Artikel II

(1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ih- rer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Prü- fungsordnung am 05. September 2019 bestätigt.

(2) Die fachspezifische Prüfungsordnung vom 20. September 2018 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 82/2018) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Stu- dentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufneh- men oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmat- rikulation fortsetzen.

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Stu- diengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, führen ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ können sie die fachspezifische Prüfungsordnung vom 20. Septem- ber 2018 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 82/2018) in der Fassung dieser Änderungsordnung einschließlich der zugehö- rigen fachübergreifenden und fachspezifischen Stu- dien- und Prüfungsregelungen wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro er- klärt werden und ist unwiderruflich. Ab 01. Oktober 2022 gilt die Prüfungsordnung vom 20. September 2018 ausnahmslos in der Fassung dieser Ände- rungsordnung. Beim Übergang in die Prüfungsord- nung vom 20. September 2018 in der Fassung die- ser Änderungsordnung werden bisherige Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU berücksichtigt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder

(2) Die fachspezifische Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Physik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) vom 19. Mitteilungsblatt der

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder

August 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 99/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten,

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder