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Abweichungsgesetzgebung im Naturschutzrecht

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Academic year: 2022

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Forum Planungsrecht (ARL)

Abweichungsgesetzgebung im Raumordnungsrecht und im raumbedeutsamen Umweltrecht

Abweichungsgesetzgebung im Naturschutzrecht

Dr. Alexander Petschulat

Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW

(2)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

II. Beispiele länderspezifischer Abweichungen 1. Vorkaufsrecht

2. Eingriffsregelung

3. Kompensationsverordnung

III. Fazit

(3)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

(4)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

Bundesnaturschutzgesetz a.F. (Art. 75 GG a.F.)

Ergänzende Regelungen in den jeweiligen Bundesländern

(5)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

(6)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

(7)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

Bundesnaturschutz-

gesetz Bundeswaldgesetz Bundesjagdgesetz

Wasserhaushaltsgesetz

Naturschutz und Landschafts-

pflege

(8)

I. Verfassungsrechtliche Einführung

sonstige Kompetenz-

titel

Naturschutz und Landschafts-

pflege

Verwaltungs- verfahren Strafrecht und

gerichtliches Verfahren

Bundesnaturschutzgesetz

(9)

Vorkaufsrecht

Bundesnaturschutzgesetz (1976), keine Regelung des Vorkaufsrechts

Landesnaturschutzgesetze mit (verschiedenartigen) Regelungen eines Vorkaufsrechts

Landesnaturschutzgesetze ohne Vorkaufsrecht

Bundesnaturschutzgesetz (2010), Regelung Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht in Landesgesetzen bleibt nach § 66 Absatz 5 BNatSchG erhalten ( „Abweichende Vorschriften der Länder bleiben unberührt.“)

Vorkaufsrecht nach

§ 66 Absatz 1 BNatSchG

originäres Landesrecht; abweichende Regelungen nach Art. 72 Abs.3 GG nicht möglich

Abweichende Regelungen nach Art. 72 Abs.3 GG möglich

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(10)

Vorkaufsrecht

Schleswig-Holstein

Bis 2010 kein Vorkaufsrecht geregelt

Ab 2010 hätte das Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG gegolten

§ 50LNatSchG: § 66 „BNatSchG gilt nicht“

Abweichend von § 66 Absatz 1 BNatSchG steht dem Land nur ein

Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken zu

Rheinland-Pfalz

Bis 2010 kein Vorkaufsrecht geregelt

Seit 2010 gilt das Vorkaufsrecht nach

§ 66 BNatSchG

Im Verhältnis dazu keine Abweichungen, sondern lediglich

Ergänzungen (Art 72 Absatz 1 GG)

Saarland

Bis 2010 Vorkaufsrecht geregelt

Ab 2010 Fortgeltung dieser Regelung

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(11)

Vorkaufsrecht

Bayern

Bis 2010 Vorkaufsrecht geregelt

Ab 2010 Fortgeltung dieser Regelung

Änderungen dieser Regelung in geringem Umfang

Sachsen

Bis 2010 Vorkaufsrecht geregelt

Ab 2010 Fortgeltung dieser Regelung

Streichung dieser Regelung

Hamburg

Bis 2010 Vorkaufsrecht geregelt

Ab 2010 Fortgeltung dieser Regelung

§ 36 SächsNatSchG:

„§ 66 BNatSchG findet keine Anwendung“

Gesetz nachträglich aufgehoben Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG

Im Verhältnis dazu inhaltlich

abweichende Regelung erlassen

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(12)

Eingriffsregelung

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(13)

Eingriffsregelung

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(14)

Eingriffsregelung

§ 14 Absatz 1 NatSchG BW

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(15)

Eingriffsregelung

§ 30 Absatz 2 LNatSchG NRW

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(16)

Eingriffsregelung

§ 6 HmbBNatSchAG

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(17)

Kompensationsverordnung

§ 15 Absatz 7 BNatSchG

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(18)

Kompensationsverordnung

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(19)

Kompensationsverordnung

§ 8 BayNatSchG

§ 6 NAGBNatSchG

I. Beispiele länderspezifischer Abweichungen

(20)

- föderaler Flickenteppich in organischem Wachstum

- faktische Umsetzung eines Zitiergebotes

- überschießende Abweichungstendenzen als Herausforderung für die Rechtsprechung

III. Fazit

- föderal differenziertes Verständnis der Kompetenzvariante

- länderübergreifender Naturraum unterliegt uneinheitlichen Regelungen

(21)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

petschulat@ikbaunrw.de

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