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Gemeinnützige Altpapiersammlungen - Unterstützung durch den Landkreis

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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Az.: 43.21006; 43.22004-729.902-5530369

Sitzungsvorlage AUT/14/2020

Gemeinnützige Altpapiersammlungen

- Unterstützung durch den Landkreis

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

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Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

28.05.2020 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss beschließt, den Vereinen und karitativen Einrichtungen für ihre Altpapiersammlungen auf Wunsch zusätzliche Container für die getrennte Sammlung von Kartonagen gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.

I.Sachverhalt

Seit dem Jahreswechsel können durch die Vermarktung von Altpapier in Deutschland keine Erlöse mehr erzielt werden. Stattdessen mussten im ersten Quartal bis zu 50 Eu- ro pro Tonne gezahlt werden, wenn das gesammelte gemischte Altpapier von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt und verwertet werden sollte. Ursache für die dras- tisch gefallenen Erlöse waren die massiven Importbeschränkungen der Volksrepublik China. Die Folge war eine Altpapierschwemme in Europa. Durch dieses Überangebot gab es seit Ende 2019 keine Erlöse für sogenanntes Mischpapier mehr, zu dem auch das von den Vereinen und karitativen Einrichtungen gesammelte Altpapier gehört.

Von dieser schwierigen Situation ist auch der Abfallwirtschaftsbetrieb betroffen, dem bereits heute etwa eine Million Euro an Verwertungserlösen fehlt, die in der Vergan- genheit durch die Vermarktung von Wertstoffen erzielt wurden und die den Abfallge- bührenzahlern zu Gute gekommen sind. Dies war mit ein Grund, warum dieses Jahr die Abfallgebühren im Landkreis Karlsruhe steigen.

Diese Situation wirkt sich auch auf die Vereine und karitativen Einrichtungen aus, die Altpapiersammlungen durchführen und damit ihre Jugendarbeit und viele andere Ange- bote mitfinanzieren. Diese gemeinnützigen Altpapiersammlungen finden nach den ge- setzlichen Vorgaben völlig unabhängig von der öffentlichen Müllabfuhr statt. Sie werden von den Vereinen und karitativen Einrichtungen selbst organisiert und meist von priva- ten Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb spielt dabei

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Seite 2 rechtlich keine Rolle. Eine Förderung von gemeinnützigen Sammlungen aus Abfallge- bührenmitteln ist deshalb nicht möglich. Außerdem erzielt auch der Abfallwirtschaftsbe- trieb für das Altpapier keine Erlöse mehr, an denen er die Vereine und karitativen Ei n- richtungen für die von ihnen gesammelten Altpapiermengen beteiligen könnte.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat deshalb Anfang 2020 mit Verwertungsunternehmen gesprochen, damit doch noch ein Erlös für das von Vereinen und karitativen Einrich- tungen gesammelte Altpapier erzielt werden kann. Dies ist nur möglich, wenn zukünftig die Zeitungen und Zeitschriften sortenrein gesammelt werden. Für diese sogenannte Deinkingware bezahlen die Unternehmen noch eine Vergütung, die bei einer Samm- lung mit vom Unternehmen gestellten Containern höher liegt, als mit vom Unternehmen gestellten Müllfahrzeugen. Es liegen Angebote von drei regional tätigen Unternehmen vor. Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Die Firma Kühl Entsorgung und Recycling Südwest GmbH aus Karlsruhe bietet an, im ersten Halbjahr 2020 für sortenrein gesammelte Zeitungen und Zeitschriften noch 50 Euro pro Tonne zu vergüten und mindestens 20 Euro im zweiten Halbjahr, wenn sie von den Vereinen und karitativen Einrichtungen in den vom Unternehmen bereit- gestellten Containern gesammelt werden. Falls die Zeitungen und Zeitschriften mit ei- nem vom Unternehmen mit Fahrer bereitgestellten Müllfahrzeug gesammelt werden sollen, können im ersten Halbjahr noch 22 Euro pro Tonne und mindestens 5 Euro im zweiten Halbjahr vergütet werden. Die Firma bleibt auch heute bei diesem Angebot.

Die Firma Vanni + Didicher Recycling GmbH & Co. KG aus Pforzheim bietet an, für sortenrein gesammelte Zeitungen und Zeitschriften in ebenfalls vom Unternehmen be- reitgestellten Containern im gesamten Jahr 2020 eine Vergütung von 20 Euro pro Ton- ne zu bezahlen. Inzwischen bietet die Firma ab Mai für sortenrein gesammelte Zeitun- gen und Zeitschriften eine Vergütung in Höhe von 30 Euro pro Tonne an. Für getrennt gesammelte Kartonagen wird eine Vergütung von 5 Euro pro Tonne angeboten. Bei einer Sammlung mit einem vom Unternehmen mit Fahrer bereitgestellten Müllfahrzeug kann die Firma nach wie vor keine Vergütung bezahlen.

Die Firma Becker Entsorgung GmbH aus Sinsheim bietet an, für sortenrein gesam- melte Zeitungen und Zeitschriften in vom Unternehmen bereitgestellten Containern im Jahr 2020 eine Vergütung von 59,59 Euro pro Tonne zu bezahlen. Allerdings fallen hier Kosten für die Containergestellung und den Transport in Höhe von 70 Euro pro Contai- ner an. Bei etwa 5 Tonnen Altpapier pro Container bleibt ein Erlös von etwa 46 Euro pro Tonne. Bei einer Sammlung mit einem vom Unternehmen mit Fahrer bereitgestell- ten Müllfahrzeug kann die Firma keine Vergütung bezahlen. Das Angebot der Firma Becker Entsorgung GmbH gilt nur für Gemeinden aus dem nördlichen Landkreisgebiet.

Auch diese Firma bleibt heute bei ihrem Angebot.

Nachdem gewerbliche Mengen und der Import von Altpapier nach Deutschland im März und April durch die Corona-Pandemie faktisch weggefallen sind, steigt seither die Nachfrage nach Altpapier aus Deutschland an. Die Erlöse sind dadurch allerdings im März und April noch nicht angestiegen. Für Mischpapier wurden nach wie vor Zuzah- lungen verlangt. Inzwischen zeichnet sich ab, dass ab Mai wieder geringe Erlöse zu erwarten sein werden. Durch die zu erwartenden starken wirtschaftlichen Veränderun- gen ist schwer vorher zu sagen, wie sich die Erlöse in den nächsten Monaten entwi-

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Seite 3 ckeln werden. Dies bedeutet, dass die Vereine und karitativen Einrichtungen nach wie vor Zeitungen und Zeitschriften sortenrein sammeln müssen, wenn sie sichere Erlöse erzielen wollen. Für die verbleibenden Kartonagen aus den gemeinnützigen Altpapier- sammlungen können nach wie vor nur geringe Erlöse erzielt werden.

Bereits im Februar hatte deshalb der Abfallwirtschaftsbetrieb angeboten, dass bei den Sammelterminen ergänzend Container in verschiedenen Größen für die getrennte Sammlung der Kartonagen bereitgestellt werden. Dieses Angebot sollte für die Vereine und karitativen Einrichtungen gebührenfrei sein, weil der Landkreis ohnehin für eine Entsorgung der Kartonagen sorgen müsste, die in den privaten Haushalten anfallen und künftig nicht mehr von Vereinen und karitativen Einrichtungen gesammelt, sondern auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Die Vereine und karitativen Einrichtungen können dann von den höheren Erlösen für die von ihnen sortenrein gesammelte Zei- tungen und Zeitschriften profitieren.

Bei der Sammlung mit vom Unternehmen gestellten Containern für Zeitungen und Zei t- schriften können zum Sammeltermin vom Verein oder der karitativen Einrichtung bis zu drei Container für Kartonagen beim Abfallwirtschaftsbetrieb angefordert werden, die mit Zustimmung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde an dem Ort bereitgestellt werden, wo auch die Zeitungen und Zeitschriften in die Container des Unternehmens eingegeben werden. Bei der Sammlung mit vom Unternehmen gestellten Müllfahrzeugen können diese drei Container mit Zustimmung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde während der Sammlung an dafür geeigneten Stellen verteilt im Sammelgebiet zur Befüllung mit Kar- tonagen aufgestellt werden. Die Container für Kartonagen können beim Abfallwirt- schaftsbetrieb angefordert werden. Für Fragen steht den Vereinen und karitativen Ei n- richtungen eine eigene kostenfreie Servicenummer des Abfallwirtschaftsbetriebes zur Verfügung. Darüber wurden die Städte und Gemeinden bereits im Februar informiert und gebeten, dieses Angebot an die Vereine und karitativen Einrichtungen weiterzulei- ten, die in ihrem Gebiet weiter Altpapiersammlungen durchführen wollen.

Allerdings zeichnete sich schon im März ab, dass durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie keine gemeinnützigen Altpapiersammlungen mehr stattfinden werden. Des- halb hat nur ein Verein das Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebes genutzt. Die Ver- wertungsunternehmen haben durch die danach verfügten Kontaktbeschränkungen für Personen im März und April ihre Angebote ausgesetzt. Gemeinnützige Sammlungen fanden keine mehr statt.

Durch die Lockerung dieser Einschränkungen gibt es inzwischen wieder vereinzelt Inte- resse von Vereinen und karitativen Einrichtungen an solchen Sammlungen. Bei der momentanen Marktlage ist zu erwarten, dass auch im zweiten Halbjahr 2020 die Erlöse für Mischpapier nicht so deutlich ansteigen werden, dass sich eine Sammlung von ge- mischtem Altpapier rechnet. Es ist vielmehr zu erwarten, dass Zeitungen und Zeitschrif- ten weiter sortenrein gesammelt werden müssen, um bessere Erlöse zu erzielen. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb den Vereinen und karita- tiven Einrichtung auch weiterhin anbietet, gebührenfreie Container für die getrennt ge- sammelten Kartonagen bereitzustellen. Ein Container kostet derzeit 820 Euro (brutto) inklusive der Verwertung der darin enthaltenen Kartonagen.

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Seite 4 Allerdings müssen bei gemeinnützigen Sammlungen die weiter geltenden Abstands- und Hygienevorgaben beachtet werden, so dass künftig mit deutlich weniger Samm- lungen als in den Vorjahren zu rechnen sein wird. Wie viele Sammlungen tatsächlich noch in diesem Jahr angeboten werden ist schwer abzuschätzen. Für die Bereitstellung der Container für Kartonagen wäre für 50 Sammlungen im Kreisgebiet mit Kosten von ca. 41.000 Euro (brutto) zu rechnen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für die Bereitstellung von Containern für Kartonagen bei gemeinnützigen Altpapier- sammlungen wäre im restlichen Jahr 2020 mit im Erfolgsplan des Abfallwirtschaftsbe- triebes nicht eingeplanten Mehraufwendungen von rund 41.000 Euro (brutto) zu rech- nen. Falls die gemeinnützigen Sammlungen nicht mehr angeboten werden, werden die Kartonagen voraussichtlich zum größten Teil auf den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet angeliefert, wo dafür Mehrkosten für zusätzliche Container bzw. für häufigere Leerun- gen der vorhandenen Container anfallen werden.

Personelle Auswirkungen ergeben sich keine.

III. Zuständigkeit

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung entscheidet der Betriebsausschuss für den Ei- genbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ über eine weitere ge- bührenfreie Bereitstellung von Containern für Kartonagen bei gemeinnützigen Altpa- piersammlungen der Vereine und karitativen Einrichtungen.

Referenzen

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