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2. Änderung der Verordnung des Rektorats zur Studienberechtigungsprüfung

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Mitteilung

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 13.10.2017 - Nummer 2

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

2 Änderung der Verordnung des Rektorats zur Studienberechtigungsprüfung

Die Verordnung des Rektorats zur Studienberechtigungsprüfung (Mitteilungsblatt vom 07.02.2017, 14. Stück, Nr. 66) wird wie folgt geändert:

An § 2 Abs. 2 Z 1 wird der folgende Satz angefügt:

„Für das theologische Studium Islamisch-Theologische Studien sind nicht die Pflichtfächer gemäß Z 1, sondern die Pflichtfächer gemäß Z 5 heranzuziehen.“

Der Text von § 8 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. An § 8 wird folgender Absatz angefügt:

„(2) § 2 Abs. 2 Z 1 in der Fassung Mitteilungsblatt vom 13. 10. 2017, 1. Stück, Nr. 2 tritt mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.“

Die Vizerektorin:

Schnabl

1 1. Stück - Ausgegeben am 13.10.2017 - Nr. 2-2

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