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Beschluss des Beirates Neustadt vom 15.09.2020 Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans VEP 2025

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Ortsamt

Neustadt/Woltmershausen

Freie

Hansestadt Bremen

Bremen, den 16.09.2020

S t e l l u n g n a h m e des Beirates Neustadt

vom 15.09.2020

zur Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans

Parkraumstrategie Bremen

Der VEP hat im Maßnahmenfeld G "Ruhender Kfz-Verkehr" die nach wie vor aktuelle Situation treffend analysiert und dringenden Handlungsbedarf unterstrichen.

"Aufgrund der teilweise sehr prekären Situation hinsichtlich der Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer/innen durch den ruhenden Kfz-Verkehr ist die Umsetzung als prioritär einzuschätzen. Unabhängig von den (finanziellen) Rahmenbedingungen werden die

Maßnahmen frühzeitig in die Wege geleitet und über den kompletten Betrachtungszeitraum betrieben."(VEP S.169)

Auch die im VEP enthaltenen Maßnahmen weisen bereits in die richtige Richtung, warten aber auf ihre wie beschrieben dringende und überfällige Umsetzung. Für die Neustadt fordert der Beirat:

o Zeitnahe Umsetzung aller geforderten Bewohnerparkzonen in der Neustadt o Die Prüfung der Einrichtung und des Betriebs von Quartiersparkplätzen und

-garagen zur Entlastung des örtlichen Parkdrucks und einer Verbesserung der Auf- enthaltsqualität des öffentlichen Raumes bei neu zu planenden Wohnvierteln und bei besonders belasteten Bestandsquartieren um den Bewohner*innen eine Alter- native zum Gehwegparken zu ermöglichen.

o Weitere Anstrengungen für eine Stärkung des Fußverkehrs und stärkere Kontrollen von Falschparker*innen auf Gehwegen (VEP C.2&C.3)

Autofreie Innenstadt Bremen

Die Planungen einer autofreien Innenstadt haben auch direkte Auswirkungen auf die Verkehre in der Neustadt. Der Beirat Neustadt fordert bei den Planungen besonders folgende Punkte zu berücksichtigen:

o Wilhelm-Kaisen-Brücke

Fahrradfreundliche Umgestaltung mit zusätzlichem Raum für Rad- und Fußverkehr so- wie eine bessere Verkehrsführung und Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr.

Um die Verkehrslast des Radverkehrs auf beide Brückenseiten zu verteilen muss das Abbiegen vom Tiefer auf die stadtauswärtige Seite vereinfacht werden. Dies muss bei den Planungen zur autofreien Innenstadt eingeplant werden.

o (VEP F.20) Friedrich-Ebert-Str.

Die laufende Planung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Str. ist eng mit den Planun- gen zur autofreien Innenstadt abzustimmen und das dadurch verringerte Verkehrsauf- kommen des MIV zugunsten des Umweltverbundes zu berücksichtigen.

(2)

Beschluss des Beirates Neustadt vom 15.09.2020 Seite 2

o (VEP F.16 & F.17) Langemarckstr.

Die bereits im VEP enthaltende Maßnahme ist zügig umzusetzen und eine Aufwertung der Langemarckstr. ist eng mit den Planungen zur autofreien Innenstadt abzustimmen und das dadurch verringerte Verkehrsaufkommen des MIV zugunsten des Umweltver- bundes zu berücksichtigen.

o Fertigstellung des Ringschlusses A 281

o Bau der zwei Fahrradbrücken und vollständige Herstellung des Wallrings

ÖPNV-Strategie & Stadt-Regionales ÖV-Konzept Bremen-Niedersachen

Für eine perspektivische deutliche Verkehrsberuhigung der Pappelstr. und der Gastfeldstr. ist bei der nächsten Neuvergabe der Konzessionen für die Überlandbusse eine neue Führung z.B.

über die Neuenlanderstr. und Langemarckstr. zu prüfen.

Zusätzliche aus Sicht des Beirats in der weiteren Fortschreibung der Verkehrsentwick- lungsplanung für die Neustadt prioritär zu berücksichtigende Maßnahmen:

o (VEP K.2) Verkehrssicherheit der Schulwege erhöhen o (VEP K.1) Ausweitung von Tempo 30

o (VEP F.18) Verkehrssicherheit Buntentorsteinweg erhöhen, Verkehrsgutachten und Ge- samtkonzept für den Ortsteil Huckelriede und der unmittelbar angrenzenden Verkehrs- zellen, einschließlich einer Prüfung, inwieweit durch einen Umbau der Kreuzung Bun- tentorsteinweg/Kornstraße, ggfls. unter Inanspruchnahme des unmittelbar nördlich der Kreuzung gelegenen Eck-Grundstücks (Buntentorsteinweg 543/545), eine nachhal- tige verkehrliche Entlastung insbesondere der Straßenzüge Buntentorsdeich und Boß- dorfstraße erzielt werden kann

(einstimmig bei einer Enthaltung im Umlaufverfahren beschlossen)

gez. Reimann

i.V. Mathias Reimann

(Abwesenheitsvertreter der Ortsamtsleiterin)

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