Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Nord
Orientierende Altlastenuntersuchungen
Juli 2019
Auftraggeber:
M Projekt GmbH & Co. KG
Gerhard-Rohlfs-Str. 62 B, 28757 Bremen
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Büro Oyten
Clüverdamm 54 * 28 876 Oyten Tel.: 04207 - 33 41 * Fax 04207 - 33 42
Büro Bremen
Hastedter Heerstraße 76 * 28 207 Bremen Tel.: 0421 - 43 41 556 * Fax: 0421 - 43 41 557
Dr. Pirwitz Umweltberatung Seite I
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Orientierende Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Aumund
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Vorgang und Aufgabenstellung ... 1
2. Angaben zur Grundstückshistorie und -nutzung ... 1
2.1 Standortbeschreibung ... 1
2.2 Historische Nutzungen ... 2
2.3 Aus den historischen Nutzungen ableitbare Verdachtsbereiche ... 3
3. Durchgeführte Untersuchungen ... 3
4. Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse ... 4
4.1 Geologische und hydrogeologische Situation ... 4
4.2 Analyseergebnisse ... 5
4.2.1 Bewertungsmaßstäbe für die Schadstoffuntersuchungen ... 5
4.2.2 Ermittelte Schadstoffbelastungen ... 6
5. Bewertung und Empfehlung ... 8
5.1 Gefährdung Schutzgüter... 8
5.2 Flächenbewirtschaftung ... 10
6. Zusammenfassung ... 11
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan mit historischer Nutzung und Sondierpunkten
Anlage 3: Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen über Hinweise auf Bodenverunreinigungen oder Altlasten
Anlage 4: Zusammenstellung der Analyseergebnisse 4.1 Ergebnisse der Bodenproben
4.2 Verteilungsmuster der PAK-Spektren/Toxizitäts-Äquivalente der PAK Anlage 5: Sondierprofile
Anlage 6: Laborberichte
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1. Vorgang und Aufgabenstellung
Das Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Nord (Ortsteil Fähr-Lobbendorf, siehe Anlage 1) soll mit zwei nicht unterkellerten Reihenhauszeilen mit insgesamt 17 Wohneinheiten bebaut werden. Das zukünftige, ca. 3.800 m² große Baugrundstück wurde längerfristig von einem Bauunternehmen zur Lagerung von Materialien und von Schüttgütern genutzt, so dass dbzgl. Bodenverunreinigungen nicht auszu- schließen sind.
Aufgrund der geplanten sensiblen Folgenutzung sollte der Untergrund des zukünftigen Baugeländes hinsichtlich potentieller Altlasten orientierend untersucht werden. Die erforderlichen Untersuchungen wurden von der Dr. Pirwitz Umwelt- beratung im Auftrag der Fa. M-Projekt GmbH & Co.KG, Bremen-Vegesack durch- geführt. Die Ergebnisse der Untergrunduntersuchungen werden in diesem Bericht dokumentiert und bewertet.
2. Angaben zur Grundstückshistorie und -nutzung
2.1 Standortbeschreibung
Das Baugrundstück umfasst in der Gemarkung VR 165, Flur 165 (Stadtgemeinde Bremen) das gesamte Flurstück 75/3 und einen ca. 190 m² großen Anteil des Flurstückes 76/3. Auf dieser Teilfläche des Flurstückes 76/3 befindet sich derzeit noch ein eingeschossiges Gebäude, das im Rahmen der Baumaßnahme abgerissen werden soll. Ansonsten ist das Baugrundstück derzeit unbebaut.
Oberflächenbefestigungen (Pflaster, Beton) liegen am Südrand im mittleren Bereich des Grundstückes vor. Hier lagern derzeit noch Reste von Baumaterialien (Steine, Platten, Boden etc.) sowie Müllreste (Altholz etc.). Auf den anderen Grundstücks- bereichen ist Grünbewuchs in Form von Bäumen, Büschen, Gras und Hecken vor- handen.
Das Untersuchungsgelände zeigt ein nahezu ebenes Geländeprofil, wobei ein maximaler Höhenunterschied von ca 0,35 m ermittelt wurde.
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2.2 Historische Nutzungen
Für das Baugrundstück wurde eine historische Recherche der bisherigen Nutzungen duerchgeführt, die sich am vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr (SBUV), Referat Bodenschutz hierfür vorgegebenen Leistungsumfang orientierte. Im Archiv des Bauamtes Bremen-Nord wurden die für Grundstücke Fährer Flur 43-45 verfügbaren Bauakten eingesehen. Des Weiteren wurden die beim SUBV verfüg- baren Luftbilder gesichtet und ausgewertet. Beim Staatsarchiv Bremen lagen keine relevanten Akten über das Grundstück „Fährer Flur 43 – 45“ vor. Es wurde außerdem eine Vorort-Besichtigung des Grundstückes durchgeführt.
Die vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen gesondert eingeholte Auskunft über Hinweise zu Bodenverunreinigungen oder Altlasten auf dem Grund- stück liegt als Anlage 3 bei.
Die für das Untersuchungsgrundstück recherchierten Nutzungen sind in Anlage 2 im aktuellen Flurstückplan zeichnerisch aufgetragen. Eine Grundstücksnutzung durch ein auf dem Nachbargrundstück angesiedeltes Bauunternehmen als Lager- und Stellfläche ist seit 1981 belegbar. Diese Vornutzung konzentriert sich dabei i.W. auf die Südwesthälfte des Grundstückes. Hier sind in den Luftbildern ab mind. 1982 neben einer von der Straße „Fährer Flur“ zum Gewerbegebäude des angrenzenden Grundstückes (Fährer Flur 43, Flurstück 76/3) führenden befestigten Zuwegung gelagerte Baumaterialien, Halden aus Baustoff- und Müllresten, abgestellte Fahrzeuge, Bauwagen, Container u.ä. erkennbar. Der restliche Teil des Flurstückes 75/3 war nach Aktenlage wahrscheinlich unbebaut.
Das Gebäude auf dem zum Untersuchungsgrundstück gehörenden Teils des Flur- stückes 76/3 wurde bereits vor dem II. Weltkrieg als Stall erstellt und später zum Wohnhaus ausgebaut.
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2.3 Aus den historischen Nutzungen ableitbare Verdachtsbereiche
Aus den historischen Nutzungen ergeben sich für das Untersuchungsgelände keine konkreten altlastenspezifischen Verdachtspunkte. Aufgrund der langfristigen Lagerung von Schüttgütern und Materialien des Baugewerbes ist es aber nicht aus- schließbar, dass Schadstoffe durch Austritte oder Auswaschungen aus dem Lager- gut in den Untergrund gelangt sind. Des Weiteren sind Tropfverluste oder Havarien mit mineralölstämmigen Betriebsstoffen an abgestellten Baufahrzeugen möglich.
Generell sind auf Grundstücken des Stadtgebietes auch Beeinträchtigungen durch Geländeauffüllungen mit schadstoffbelasteten Materialien möglich. Früher wurde auf urban genutzten Flächen häufig zur Verbesserung der Untergrundtragfähigkeiten und/oder zum Höhenausgleich Bodenmaterialien eingesetzt, die Beimengungen von Fremdstoffen (z.B. Bauschutt, Schlacke, Aschen etc.) als Schadstoffträger enthiel- ten. Maßgebliche Schadstoffparameter dabei sind die polyzyklischen Kohlenwasser- stoffe (PAK) und die Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Kupfer, Zink, Quecksilber und das Halbmetall Arsen) .
3. Durchgeführte Untersuchungen
Die Altlastenuntersuchungen wurden in Verbindung mit einer Baugrunduntersuchung durchgeführt. An den Rändern der zukünftigen Gebäudebereiche wurden hierzu 10 Rammkernsondierungen (KRB 1 bis 4, KRB 6 bis 11) mit Tiefen zwischen 4,0 und 6,0 m niedergebracht. Weitere 5 Rammkernsondierungen (KRB 12 bis 16) wurden in den zukünftigen Außenbereichen bis 2,0 m Tiefe ausgeführt. 8 der Sondierungen wurden im Bereich der unter Kapitel 2.2 beschriebenen Lager- und Stellflächen eines Bauunternehmens ausgeführt. Die Lage der Sondieransatzpunkte zeigt Anlage 2.
Aus den derzeit unbefestigten Bereichen wurden 3 Oberbodenmischproben (0 – 0,35 m u.GOK, jeweils aus 15 Einzelproben) gezogen.
In allen 15 Rammkernsondierungen wurde der natürlich gewachsene Untergrund erreicht.
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Das Bohrgut wurde sedimentologisch und organoleptisch angesprochen. Im Bohrgut der Sondierungen wurden keine geruchlichen Auffälligkeiten hinsichtlich im Boden enthaltener Mineralöle festgestellt. Visuelle Auffälligkeiten lagen in den oberflächen- nahen Auffüllungen bereichsweise in Form von eher geringen Beimengungen von Bauschutt-, Schlacke- oder Ascheresten vor. Allein die Sondierung KRB 14 enthielt in den obersten 0,4 m überwiegend Schlacke- und Bauschuttanteile.
Aus dem Bohrgut der Sondierungen wurden repräsentative Einzelproben ausgewählt und den Laboratorien Dr. Döring, Bremen zur Schadstoffanalytik auf die nutzungs- spezifischen Verdachtsparameter (siehe Kapitel 2.3) übergeben. Aus von der organoleptischen Ansprache her gleichartigen Untergrundbereichen wurden z.T.
mehrere Proben zu Mischproben zusammengefasst und auf die für urban genutzte Bereiche typischen Schadstoffparametergruppen Schwermetalle und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) untersucht.
4. Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
4.1 Geologische und hydrogeologische Situation
In der Baugrundkarte Bremen, Teil A, sind für das Untersuchungsgrundstück bindige Bodenarten (> 10 m mächtig) von steifer bis halbfester Konsistenz (gemischtkörnig mit Anteilen bis Blockgröße, Geschiebelehm/-mergel) ausgewiesen.
Die Grundwasserfließrichtung wird stark durch die Weser und die Grundwasserent- nahmebrunnen des Wasserwerkes Blumenthal geprägt und ist nach Südwesten gerichtet (Baugrundkarte Bremen, Teil E). Das Grundwasser ist laut Baugrundkarte auf dem Grundstück bei einer Tiefe von ca. + 0,5 m ü.NN und der Grundwasser- höchststand bei ca. + 3,0 m ü.NN anzusetzen.
Nach den Profilen der Rammkernsondierungen sind ca. ¾ der Grundstücksfläche oberflächennah mit Mutterboden mit Mächtigkeiten zwischen 0,2 und 0,8 m versehen. Im mittleren Geländeteil (KRB 6 / KRB 7, siehe Anlage 2) sind dbzgl. im Mutterboden geringfügige und kleinstückige Bauschutt- und Schlackebeimengungen erkennbar, so dass der Mutterboden generell als Auffüllung angesprochen wird.
Demgenüber beinhaltet der oberflächennahe Bereich (Tiefe zwischen 0,5 und 0,9 m) um die Sondierungen KRB 3 und KRB 12 bis KRB 14 in einer Sand- oder Mutter- bodenfraktion bereichsweise deutliche Beimengungen aus Bauschutt, Schlacke,
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Schotter oder Asche. Visuelle oder geruchliche Hinweise auf Schadstoffeinflüsse wurden im obersten Auffüllungshorizont aber nicht festgestellt.
Unterhalb der vorgenannten Auffüllungen aus Mutterboden oder anthropogen deutlich gestörten Böden steht Geschiebelehm (sandiger, schwach kiesiger Schluff) an. Der Geschiebelehm ist organoleptisch völlig unauffällig und über die Sondie- rungen bis mind. 6,0 m u.GOK nachgewiesen. Das Top des Geschiebelehms wird bereichsweise (KRB 6, KRB 7 und KRB 12) durch geringmächtige Sandhorizonte überlagert.
In den Sondierungen wurde auf dem Geschiebelehm kein Stauwasser festgestellt.
Zu niederschlagsreichen Zeiten muss aber aufgrund der bindigen Ausprägung des Lehms mit einer Stauwasserbildung gerechnet werden.
4.2 Analyseergebnisse
4.2.1 Bewertungsmaßstäbe für die Schadstoffuntersuchungen
Eine Bewertung des Gefährdungspfades „Boden-Grundwasser“ hat nach Vorgabe des BBodSchG am Übergangsbereich von der wasserungesättigten zur wassergesättigten Bodenzone durch eine Prognose der über das Sickerwasser in das Grundwasser ausgetragenen Schadstoffe zu erfolgen. Die potentiell schadstoffbelasteten Auffüllungsmaterialien befinden sich oberhalb des durch eine bindige Barriere gegen vertikale Schadstoffeinträge geschützten Hauptgrundwasser- leiters. Deshalb wurden die relevanten Schadstoffe der Auffüllung nur im Feststoff bestimmt und zur Orientierung den Prüf- und Maßnahmenschwellenwerten der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser: „Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden“) als Diskussionsgrundlage gegenübergestellt (siehe Anlage 4.1.1).
Für den Gefährdungspfad direkter Kontakt (Wirkungspfad „Boden – Mensch“) werden in Bremen für die geplante Wohnnutzung i.d.R. die Prüfwerte für
„Kinderspielflächen“ der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) angewendet. Bewertungsrelevant für diesen Gefährdungspfad sind prinzipiell die obersten 35 cm des anstehenden Bodens (direkter Kontakt möglich).
Um eine Gefährdung für zukünftige Bodenumlagerungen bei der Flächenherrichtung
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auszuschließen, werden in der Bewertung die Prüfwerte auf den gesamten Auffüllungshorizont bezogen (siehe Anlage 4.1.1).
Für die Bewertung der Gefährdung von PAK-Belastungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch gelten seit Ende 2016 in Bremen reduzierte Prüfwerte für den PAK- Leitparameter Benzo-a-pyren (BaP), dem die Toxizität des gesamten PAK- Stoffgemischs (bei einer typischen Konzentrationsverteilung der PAK-Einzelsub- stanzen) zu Grunde gelegt ist (siehe Schreiben des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 14.12.2016). Die BaP-Prüfwerte der BBodSchV gelten nur noch, soweit eine exklusive Verunreinigungen durch den Einzelstoff Benzo-a-pyren ohne Begleitbelastung durch andere PAK vorliegt. Da es einer derartige „Monobelastung“
in der Praxis nicht gibt, sind die bisherigen Benzo-a-Pyren-Prüfwerte der BBodschV faktisch aufgehoben. Die Neubewertung berücksichtigt, dass PAK stets als Gemisch verschiedener Einzelstoffe vorliegen, die in der Summe eine höhere toxische Gesamtwirkung haben als Benzo-a-pyren allein. Der aktuelle BaP-Prüfwert liegt nun für die sensibelste Nutzung „Kinderspielflächen“ nicht mehr bei 2 mg/kg sondern nur noch bei 0,5 mg/kg (siehe Tabelle in Anlage 4.1.1).
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf die zukünftige Flächenbewirtschaftung erfolgt eine Gegenüberstellung mit den Zuordnungswerten der LAGA-Regel M 20 - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen für Boden (siehe Anlage 4.1.2).
4.2.2 Ermittelte Schadstoffbelastungen
Die Analyseergebnisse werden in den Anlagen 4.1.1 und 4.1.2 den altlasten- relevanten Wertungskriterien (siehe Kapitel 4.2.1) gegenübergestellt. Die Anlage 6 enthält die zugehörigen Analyseberichte.
Bei den Schwermetallen wurden keine umweltrelevant erhöhten Gehalte ermittelt.
Die Prüfwerte der BBodSchV für „Kinderspielen“ werden in allen Analysen unterschritten. In Sondierung KRB 14 liegen aber materialbedingt (Schlackeanteile) hohe Gehalte der toxisch wenig relevanten Schwermetalle Kupfer 900 mg/kg) und Zink (1.600 mg/kg) vor, die eine externe Verwertung stark limitieren. Ansonsten sind die anthropogen gestörten Auffüllungen bei den Schwermetallen den Zuordnungs- klassen Z0* bis Z1 nach LAGA Boden zuzuordnen.
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Im oberflächennahen Horizont im Bereich der Fahr- und Lagerflächen zeigte das Bohrgut keine organoleptischen Hinweise auf ausgetretene Betriebsstoffe. Die exemplarische Bestimmung der mineralölstämmigen Kohlenwasserstoffe (MKW) in Sondierung KRB 3 und KRB 12/13 bestätigt auch analytisch diese Unauffälligkeit.
Gleichermaßen wurden auf der Untersuchungsfläche keine relevanten Gehalte an chlorierten Schadstoffverbindungen (PCB, EOX) angetroffen.
Die im Bereich der Lager-/Stellflächen mit Bauschutt- und Schlackeresten beaufschlagten Auffüllungen (Sondierungen KRB 3, KRB 9, KRB 11 bis 14) sowie die Oberbodenmischprobe OMP 3 zeigen bei den polyzyklischen Kohlenwasser- stoffen (PAK) eine Grundbelastung. Es wurden hier PAK-Gehalte zwischen ca. 6 und 9 mg/kg Σ PAK festgestellt. Allein in Sondierung KRB 14 beträgt der PAK-Gehalt 20 mg/kg, wobei auch der Benzo-a-pyren-Prüfwert der BBodschV deutlich über- schritten wird. Ansonsten wurde in 7 der 11 im obersten Bodenmeter analysierten Auffüllungsproben der neue Prüfwert für Benzo-a-pyren für Kinderspielflächen deutlich unterschritten, in 3 Proben mit 0,55 bis 0,8 mg/kg nur leicht überschritten.
PAK sind eine Stoffgruppe aus vielen Einzelstoffen mit unterschiedlichem Stoffverhalten und sehr unterschiedlicher Toxizität. Die Einzelstoffe im PAK-Gesamt- spektrum zeigen typische Verteilungsmuster. Die neuen Prüfwerte für Benzo-a-pyren greifen diese typischen PAK-Profile auf. Für die Anwendung des BaP-Prüfwertes muss sichergestellt werden, dass das PAK-Muster des zu bewertenden Standortes mit den typischen PAK-Profilen vergleichbar ist. Hierfür wird für jeden Einzelstoff das Toxizitätsäquivalent aus der Stoffkonzentration und dem Toxizitätsäquivalentfaktor berechnet (siehe Anlage 4.2.2). Aus der Summe sind das PAK-Verteilungsmuster und der Benzo-a-pyrenanteil an den Toxizitäts-Äquivalenten zu prüfen.
Wie die rechnerische Betrachtung in Anlage 4.2.1 zeigt, werden auf dem Untersuchungsgrundstück die Obergrenzen für Abweichungen vom PAK-Vertei- lungsmuster bei allen untersuchten PAK-Einzelstoffen wesentlich unterschritten.
Auch der Anteil des Benzo-a-pyren an den Toxizitäts-Äquivalenten (siehe Anlage 4.2.2) zeigt, dass bei der Prüfwertbetrachtung keine Risikounterschätzung vorliegt.
Zwar unterschreiten 3 von 11 Proben des Standortes geringfügig den für das Benzo- a-pyren dbzgl. maßgeblichen Anteil von 30 %. Diese Proben unterschreiten aber beim Benzo-a-pyren den neuen Prüfwert deutlich, so daß sich hier eine Risikounter- schätzung nicht negativ auf die Bewertung auswirken kann. Demnach lassen sich die
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neuen Prüfwerte der BBodSchV auf das PAK-Profil des Standortes ohne Einschränkungen anwenden.
Für eine externe Entsorgung der mit Bauschutt- und Schlackeresten beaufschlagten Auffüllungsbereiche sowie des Mutterbodens des Bereichs OMP 3 ist bei der ermittelten PAK-Grundbelastung prinzipiell eine Zuordnung zum Z1.2-Wert (Klammerwert Z1) der LAGA Boden anzusetzen. Im Bereich der Sondierung KRB 14 erfordern die PAK-Gehalte voraussichtlich aber auch eine Zuordnung zum Z2- Zuordnungswert der LAGA. Die deutlich humose Ausprägung des mit Fremdstoffen beaufschlagten Oberbodens erfordert im Bereich der Proben mit Prüfwertüber- schreitung beim Benzo-a-pyren aufgrund eines zwischen ca. 2 – 3 % analysierten TOC-Gehaltes gleichermaßen ein Z2-Zuordnung, da dbzgl. eine alternative externe Nutzung als Kulturboden (Überschreitung Vorsorgewert nach BbodSchV) ausscheidet.
5. Bewertung und Empfehlung
5.1 Gefährdung Schutzgüter
Hinsichtlich der i.d.R. bis 9 mg/kg und punktuell bis 20 mg/kg Σ PAK festgestellten PAK-Grundbelastung besteht für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser kein Handlungsbedarf. Der Schwerpunkt im PAK-Spektrum befindet sich bei den gering wasserlöslichen 4- bis 6-Ringaromaten. Der Hauptgrundwasserleiter ist gemäß Baugrundkarte > 10 m mächtig mit bindigem Geschiebelehm/-mergel überdeckt. Bei dieser hydrogeologisch äußerst geschützten Lage ist eine Verlagerung relevanter PAK-Gehalte mit dem Sickerwasser ins Grundwasser ausschließbar.
Eine Verlagerung der punktuell in hoher Konzentration vorliegenden Schwermetalle Kupfer und Zink ist aufgrund der geringen Eluierbarkeit von Schwermetallen ausschließbar, wobei diese Schwermetalle außerdem auch über eine geringe Toxizität verfügen.
Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind auf der Untersuchungsfläche demnach keine weiteren Maßnahmen zu treffen.
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Eine Gefährdung über den Kontaktpfad Boden-Mensch besteht für die geplante Wohnnutzung v.a. im Umfeld der Sondierungen KRB 14 / KRB 3 mit erhöhtem PAK- Gehalt. In diesem Bereich sind zukünftig die Gärten der Reihenhäuser geplant. Im Rahmen der Grundstücksaufbereitung ist demzufolge der Abtrag dieser ca. 0,4 m mächtigen Bauschutt-/Schlackeschicht absehbar, so dass dann diese Gefährdung nicht mehr vorhanden ist.
Die Bereiche mit geringfügigen Prüfwertüberschreitungen beim PAK-Einzel- parameter Benzo-a-pyren (Sondierungen KRB 3, KRB 9/12, KRB 13/14, siehe Anlage 2) zeigen eher geringfügige Bauschutt-/Schlackebeimengungen, so dass hier aus hygienischer Sicht ggf. ein Verbleib auf der Fläche in Betracht kommt. Nach dem derzeitigen Sachstand ist davon auszugehen, dass der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sämtliche Flächenbereiche mit Überschreitung der neuen Prüfwerte für Kinderspielflächen bei der Stoffgruppe PAK (bezogen auf den Einzelparameter Benzo-a-Pyren) bis zu einer Tiefe von mindestens 2,0 m kennzeichnen wird. Durch den Grundstücksnutzer muss dann nachweislich im Rahmen der Bebauung sichergestellt werden, dass die Kontaktmöglichkeiten mit den Auffüllungen mit Prüfwertüberschreitung durch spielende Kinder sicher unterbunden werden (Bodenaustausch, Überdeckung mit Boden < Prüfwert, Versiegelung o.ä.).
Alternativ hierzu wäre auch eine Ausräumung des bestehenden Gefahrenverdachts durch eine gesonderte Überprüfung der Resorptionsverfügbarkeit der PAK am Standort möglich. Falls sich aus dieser Prüfung eine geringe Resorptionsverfüg- barkeit ergibt, kann die zuständige Umweltbehörde, insbesondere bei einer geringen Überschreitung der Prüfwerte, eine gebietsbezogene Ausnahmeregelung erteilen, bei der siedlungsbedingt erhöhte Schadstoffgehalte bei der Gefahrenbeurteilung mit berücksichtigt werden. Eine die Grundstücksvermarktung erschwerende altlasten- spezifische Kennzeichnung im B-Plan könnte dann ggf. entfallen.
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5.2 Flächenbewirtschaftung
Wie unter Kapitel 5.1 beschrieben, sollte für die Grundstückserschließung als Wohngebiet die Räumung und externe Entsorgung der Schlackeauffüllung (Bereich Sondierungen KRB 3 und KRB 14, siehe Anlage 2) zum Ausschluß direkter Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Des Weiteren erfordert die geplante Bebauung den Ausbau der derzeitigen Befestigungen der Stellfläche an der Grundstücksseite und deren befestigten Anbindung an die Straße „Fährer Flur“.
Um eine Kennzeichnung der Bereiche um die Sondierungen KRB 9 und KRB 11 bis KRB 13 mit Überschreitung des Prüfwertes für Benzo-a-pyren im Bebauuungsplan zu vermeiden, könnte bei Bedarf mit der Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit der PAK am Standort ggf. der bestehende Gefahrenverdacht ausgeräumt werden.
Auch der Aushub und die externe Entsorgung dieser auffälligen PAK-Bereiche kommen zum Gefahrenausschluss in Betracht.
Für die Gründung der zukünftigen Gebäude und den Unterbau der Grundstücks- zufahrt ist im mittleren und nördlichen Grundstücksbereich der Aushub des hier aufgefüllten humosen Oberbodens absehbar. Dieser abgetragene Mutterboden (< Prüfwerte Kinderspielflächen BbodSchV) könnte weitestgehend im Südbereich des Geländes im Bereich der ausgebauten Befestigungen im zukünftigen Garten- bereich wieder aufgetragen werden.
Humoses Überschussmaterial für das gemäß Abfallrecht ein Entledigungswille besteht, wird für die Entsorgung i.d.R. gemäß LAGA-Regel M 20 – „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen für Boden“ eingestuft.
Aufgrund des erhöhten TOC-Gehaltes im Oberboden ist dbzgl. voraussichtlich eine Einstufung in die kostenintensive Verwertungsklasse Z 2 der LAGA erforderlich.
Alternativ ist eine externe Verwertung humusreicher Böden auch für das Herstellen oder das Auf-/Einbringen in eine durchwurzelbare Bodenschicht (Rekultivierungs- schicht) denkbar. Hierbei müssen die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- Verordnung (BBodSchV), übereinstimmend mit den Z0-Zuordnungswerten der LAGA Boden für Sandböden, eingehalten werden. Die vorliegenden Analyseergebnisse zeigen, dass dieses zumindest für Teilchargen des Mutterbodens möglich erscheint.
Generell wird darauf hingewiesen, dass die Untersuchungsergebnisse auf punktuellen Sondierungen basieren. Hierbei können lokal begrenzte Schadstoff- nester oder Auffüllungen mit verwertungsrelevanten Schadstoffgehalten nicht
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vollständig ausgeschlossen werden. Auch unterhalb von Gefahrenschwellenwerten können diese durch anthropogene Einflüsse erzeugten Grundbelastungen des Bodens zu Einschränkungen der Wiederverwertung der bei Erdarbeiten anfallenden Aushubmassen führen.
6. Zusammenfassung
Das v.a. als Lager- und Stellfläche eines Bauunternehmens genutzte Grundstück Fährer Flur Nr. 45 in Bremen-Nord wurde orientierend hinsichtlich Altlasten untersucht. Die Sichtung historischer Unterlagen ergab als Verdachtspunkte bereichsweise gelagerte verschiedenartige Baumaterialien sowie den Betrieb von Baufahrzeugen.
Insgesamt wurden 15 Rammkernsondierungen bis in den gewachsenen Untergrund und 3 Oberbodenmischproben (bis 0,35 m) erstellt. Die Untersuchungsfläche ist im obersten Bodenmeter zu ca. 75 % mit humosen Sandböden aufgefüllt, die z.T.
geringfügige Bauschutt- und Schlackebeimengungen enthalten. Teilflächen sind mit Schlacke oder Beton/Betonpflaster befestigt. Unterliegend befindet sich großmächtig ein Geschiebelehm, der den GW-Leiter überdeckt.
Im humosen Oberboden des Untersuchungsgeländes wurde bereichsweise eine PAK-Grundbelastung festgestellt. PAK-Belastungen > Prüfwert der BBodSchV zeigt die Schlackebefestigung, die für eine Wohnbebauung geräumt werden sollte.
Humoser Oberboden mit geringer Überschreitung PAK-Prüfwert BBodSchV sollte entweder ausgebaut und extern entsorgt oder der Gefahrenverdacht durch Prüfung der Resorptionsverfügbarkeit ausgeräumt werden.
Für eine externe Entsorgung von Aushubmaterial wirken sich der erhöhte TOC- Gehalt und die Grundbelastungen im oberen Bodenbereich einschränkend auf die Verwertungsmöglichkeiten aus.
Bremen, den 18.07.2019 Dr. Pirwitz Umweltberatung Dipl.-Ing. Andreas Seefeldt
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Projekt:
Titel:
Auftraggeber:
Bearbeiter: Datum: Maßstab: Anlage:
02.07.2009
1.
Übersichtsplan
28 876 Oyten Clüverdamm 54 Tel.: 04207 - 3341 Fax 04207 - 3342
28 207 Bremen Hastedter Heerstr. 76
Tel.: 0421 - 43 41 556 Fax: 0421 - 43 41 557
1 : 20.000
RA/CV
N
Altablagerung A 524.001 “Meinert-Löffler-Straße”
Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Referat Bodenschutz
Projekte\Fährer Flur 45\Übersicht
Kartengrundlage: Stadtplan Bremen
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Projekt:
Titel:
Auftraggeber:
Bearbeiter: Datum: Maßstab: Anlage:
18.07.2019
1.
Übersichtsplan
28 876 Oyten Clüverdamm 54 Tel.: 04207 - 3341 Fax 04207 - 3342
28 207 Bremen Hastedter Heerstr. 76
Tel.: 0421 - 43 41 556 Fax: 0421 - 43 41 557
SEE/Th
Orientierende Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Aumund
M. Projekt GmbH & Co. KG
Kartengrundlage: Stadtplan Bremen
Untersuchungsfläche
1 : 20.000
Fährer Flur
Bundesautobahn
A 270
1a
52
23
58
15 1
51
1
54
56 43 50
13 HsNr
. 49
17
48
21
60
74 72
1
3 73
118 2
76 3 69
1
104 8
72 3
118 1
70 1
75 3
75 5
374 3 71
378 10
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Projekt:
Titel:
Auftraggeber:
Bearbeiter: Datum: Maßstab: Anlage:
18.07.2019
2.
Lageplan mit historischer Nutzung und Sondierpunkten
28 876 Oyten Clüverdamm 54 Tel.: 04207 - 3341 Fax: 04207 - 3342
28 207 Bremen Hastedter Heerstr. 76 Tel.: 0421 - 43 41 556 Fax: 0421 - 43 41 557
1 : 500 SEE/Th
N
Projekte/Fährer Flur 45/lageplan M 500
Orientierende Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Aumund
M. Projekt GmbH & Co. KG Schlacke,
Bauschutt KRB1
KRB2
KRB3
KRB14 KRB16
KRB4
KRB6
KRB7
KRB13
KRB15
KRB8
KRB10
KRB9
KRB11
KRB12
Legende:
Grenze Untersuchungsfläche Rammkernsondierungen
Oberbodenmischproben (0-0,35 m u.GOK) Beton, Pflasterbefestigung
Lagerflächen Baureststoffe (aus Luftbilder)
geplantes Gebäude KRB
OMP3
OMP2
OMP1
OMP3
OMP
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Umweltuntersuchung und -planungSanierungskonzeption und -begleitung
Anlage 3
Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen
über Hinweise auf Bodenverunreinigungen
oder Altlasten
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Umweltuntersuchung und -planungSanierungskonzeption und -begleitung
Anlage 4
Zusammenstellung der Analyseergebnisse
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Umweltuntersuchung und -planungSanierungskonzeption und -begleitung
Anlage 4.1
Ergebnisse der Bodenproben
Orientierende Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Nord Analysenergebnisse der Bodenproben mit Prüfwerten nach BBodSchV und LAWA
Labornummer 48026 48027 48028 41011 41012 41013 41014 41015 41016 41017 41018 Bundesboden- Bundesboden- "LAWA"
Probenbezeichnung OMP 1 OMP 2 OMP 3 KRB
1/2/4/16-1
KRB 14-1
KRB 6/7-1
KRB 8/10/15-1 KRB 3-1 KRB 12-1
KRB 13/14-2
KRB
9/11-1 schutzverordnung schutzverordnung Orientierungswerte
Prüfwerte Prüfwerte für Boden
Entnahmetiefe 0 - 0,35 m 0 - 0,35 m 0 - 0,35 m 0 - 0,55 m 0 - 0,4 m 0 - 0,5 m 0 - 0,4 m 0 - 0,6 m 0 - 0,5 m 0,3 - 0,7 m 0 - 0,5 m "Kinderspielflächen" "Wohngebiete" Maßn.-Schwellenwerte
Dimension [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS]
Trockenmasse [%] 89,5 85,4 90,6 86,5 89 93,4 83 87,6
TOC [%] 91,9 90,7 93,7 2,8 2
Kohlenwasserstoffe, n-C10-22 < 5 < 5
Kohlenwasserstoffe, n-C10-40 24 39 1.000-5.000
EOX 0,4 1,7
Arsen 1,9 2,1 5,7 2,6 10 3 1,6 3,7 1,7 3,2 2,8 25 50
Blei 43 43 100 48 180 60 28 38 3,2 79 67 200 400
Cadmium 0,2 0,2 0,5 0,2 1,1 0,3 0,2 0,2 < 0,1 0,2 0,2 2,0 / 101) 2,0 / 201)
Chrom 3 2,8 7,5 5,3 22 6,4 3,7 140 6,9 4,3 5,3 200 400
Kupfer 10 11 28 10 900 14 6,4 11 4 12 12
Nickel < 1,0 < 1,0 4,4 2,8 18 3,4 1,7 5,8 6,1 3 2,7 70 140
Quecksilber 0,4 0,2 0,4 0,2 0,2 0,4 < 0,1 0,2 < 0,1 0,2 0,2 10 20
Zink 41 51 140 54 1.600 110 53 110 22 140 98
PCB 28 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001
PCB 52 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001
PCB 101 0,001 0,001 0,001 0,002 0,001 < 0,001 < 0,001
PCB 138 0,004 0,002 0,005 0,006 0,003 0,003 < 0,001
PCB 153 0,005 0,002 0,006 0,006 0,003 0,003 < 0,001
PCB 180 0,003 0,002 0,004 0,005 0,002 0,002 < 0,001
Summe PCB (6 Kong.) 0,013 0,007 0,016 0,019 0,009 0,008 n.n. 0,4 0,8 1 - 10
Naphthalin 0,003 0,004 0,019 0,005 0,051 0,005 0,002 0,005 < 0,001 0,013 0,006 5
Acenaphthylen 0,011 0,011 0,028 0,008 0,052 0,014 0,005 0,028 < 0,001 0,027 0,027
Acenaphthen 0,004 0,004 0,026 0,02 0,067 0,009 0,005 0,015 < 0,001 0,012 0,015
Fluoren 0,007 0,005 0,029 0,034 0,06 0,01 0,004 0,014 < 0,001 0,021 0,026
Phenanthren 0,095 0,103 0,513 0,3 1,23 0,202 0,091 0,337 0,002 0,378 0,55
Anthracen 0,028 0,023 0,122 0,076 0,347 0,054 0,019 0,086 < 0,001 0,1 0,182
Fluoranthen 0,28 0,292 1,09 0,438 3,23 0,526 0,293 1,31 0,005 1,18 1,76
Pyren 0,22 0,262 0,823 0,354 2,64 0,43 0,24 1,1 0,004 1,03 1,42
Benzo(a)anthracen 0,143 0,152 0,622 0,263 2,35 0,334 0,174 0,705 0,001 0,551 0,977
Chrysen 0,126 0,15 0,555 0,183 1,67 0,253 0,148 0,467 0,002 0,502 0,813
Benzo(b)fluoranthen 0,231 0,263 0,932 0,451 3,26 0,601 0,305 1,08 0,003 0,948 1,36
Benzo(k)fluoranthen 0,07 0,064 0,284 0,103 0,83 0,137 0,067 0,254 < 0,001 0,242 0,325
Benzo(a)pyren 0,131 0,151 0,498 0,212 1,82 0,29 0,139 0,563 < 0,001 0,579 0,823 0,5 1
Indeno(1,2,3-cd)pyren 0,106 0,113 0,343 0,148 1,15 0,205 0,093 0,355 < 0,001 0,372 0,521
Dibenzo(a,h)anthracen 0,021 0,021 0,075 0,031 0,211 0,038 0,019 0,047 < 0,001 0,062 0,105
Benzo(g,h,i)perylen 0,099 0,119 0,334 0,16 1,22 0,218 0,101 0,424 < 0,001 0,384 0,493
Summe PAK (EPA) 1,575 1,737 6,293 2,786 20,188 3,326 1,705 6,79 0,017 6,401 9,403 10 - 100
1) In Haus- und Kleingärten, die sowohl als Aufenthaltsbereiche für Kinder als auch für den Anbau von Nahrungspflanzen genutzt werden, ist für Cadmium der Wert von 2,0 mg/kg TS als Prüfwert anzuwenden
Prüfwerte (PAK-Erlass Bremen/
Niedersachsen)
Orientierende Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Nord Analysenergebnisse der Bodenproben mit Zuordnungswerten nach LAGA Boden
Labornummer 48026 48027 48028 41011 41012 41013 41014 41015 41016 41017 41018 LAGA-Boden LAGA-Boden LAGA-Boden LAGA-Boden LAGA-Boden
Probenbezeichnung OMP 1 OMP 2 OMP 3 KRB 1/2/4/16-1 KRB 14-1 KRB 6/7-1 KRB 8/10/15-1 KRB 3-1 KRB 12-1 KRB 13/14-2 KRB 9/11-1 Zuordnungs- Zuordnungs- Zuordnungs- Zuordnungs- Zuordnungs- werte Z 0 werte Z 0 * werte Z 1/ werte Z 1 / werte Z 2
Entnahmetiefe [m] 0 - 0,35 m 0 - 0,35 m 0 - 0,35 m (Sand) Eluat Z 1.1 Eluat Z 1.2
Dimension [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] Stand 2004 Stand 2004 Stand 2004 Stand 2004 Stand 2004
Trockenmasse [%] 91,9 90,7 93,7 89,5 85,4 90,6 86,5 89 93,4 83 87,6
TOC [%] 2,8 2 0,5 (1,0)11) 0,5 (1,0)11) 1,5 1,5 5
Kohlenwasserstoffe, n-C10-22 < 5 < 5 200 300 300 1.000
Kohlenwasserstoffe, n-C10-40 24 39 100 400 600 600 2.000
EOX 0,4 1,7 3 3 10
Arsen 1,9 2,1 5,7 2,6 10 3 1,6 3,7 1,7 3,2 2,8 10 15 / 208) 45 45 150
Blei 43 43 100 48 180 60 28 38 3,2 79 67 40 140 210 210 700
Cadmium 0,2 0,2 0,5 0,2 1,1 0,3 0,2 0,2 < 0,1 0,2 0,2 0,4 1 / 1,59) 3 3 10
Chrom 3 2,8 7,5 5,3 22 6,4 3,7 140 6,9 4,3 5,3 30 120 180 180 600
Kupfer 10 11 28 10 900 14 6,4 11 4 12 12 20 80 120 120 400
Nickel < 1,0 < 1,0 4,4 2,8 18 3,4 1,7 5,8 6,1 3 2,7 15 100 150 150 500
Quecksilber 0,4 0,2 0,4 0,2 0,2 0,4 < 0,1 0,2 < 0,1 0,2 0,2 0,1 1 1,5 1,5 5
Zink 41 51 140 54 1.600 110 53 110 22 140 98 60 300 450 450 1.500
PCB 28 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001
PCB 52 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001
PCB 101 0,001 0,001 0,001 0,002 0,001 < 0,001 < 0,001
PCB 138 0,004 0,002 0,005 0,006 0,003 0,003 < 0,001
PCB 153 0,005 0,002 0,006 0,006 0,003 0,003 < 0,001
PCB 180 0,003 0,002 0,004 0,005 0,002 0,002 < 0,001
Summe PCB (6 Kong.) 0,013 0,007 0,016 0,019 0,009 0,008 n.n. 0,05 0,1 0,15 0,15 0,5
Naphthalin 0,003 0,004 0,019 0,005 0,051 0,005 0,002 0,005 < 0,001 0,013 0,006
Acenaphthylen 0,011 0,011 0,028 0,008 0,052 0,014 0,005 0,028 < 0,001 0,027 0,027
Acenaphthen 0,004 0,004 0,026 0,02 0,067 0,009 0,005 0,015 < 0,001 0,012 0,015
Fluoren 0,007 0,005 0,029 0,034 0,06 0,01 0,004 0,014 < 0,001 0,021 0,026
Phenanthren 0,095 0,103 0,513 0,3 1,23 0,202 0,091 0,337 0,002 0,378 0,55
Anthracen 0,028 0,023 0,122 0,076 0,347 0,054 0,019 0,086 < 0,001 0,1 0,182
Fluoranthen 0,28 0,292 1,09 0,438 3,23 0,526 0,293 1,31 0,005 1,18 1,76
Pyren 0,22 0,262 0,823 0,354 2,64 0,43 0,24 1,1 0,004 1,03 1,42
Benzo(a)anthracen 0,143 0,152 0,622 0,263 2,35 0,334 0,174 0,705 0,001 0,551 0,977
Chrysen 0,126 0,15 0,555 0,183 1,67 0,253 0,148 0,467 0,002 0,502 0,813
Benzo(b)fluoranthen 0,231 0,263 0,932 0,451 3,26 0,601 0,305 1,08 0,003 0,948 1,36
Benzo(k)fluoranthen 0,07 0,064 0,284 0,103 0,83 0,137 0,067 0,254 < 0,001 0,242 0,325
Benzo(a)pyren 0,131 0,151 0,498 0,212 1,82 0,29 0,139 0,563 < 0,001 0,579 0,823 0,3 0,6 0,9 0,9 3
Indeno(1,2,3-cd)pyren 0,106 0,113 0,343 0,148 1,15 0,205 0,093 0,355 < 0,001 0,372 0,521
Dibenzo(a,h)anthracen 0,021 0,021 0,075 0,031 0,211 0,038 0,019 0,047 < 0,001 0,062 0,105
Benzo(g,h,i)perylen 0,099 0,119 0,334 0,16 1,22 0,218 0,101 0,424 < 0,001 0,384 0,493
Summe PAK (EPA) 1,575 1,737 6,293 2,786 20,188 3,326 1,705 6,79 0,017 6,401 9,403 3 3 3 3 (9)12) 30
LAGA: Länderarbeitsgemeinschaft Abfall: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen; Technische Regeln 8) Der Wert 15 mg/kg TS gilt für Bodenmaterial der Arten Sand und Lehm/ Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 20 mg/kg TS.
9) Der Wert 1 mg/kg TS gilt für Bodenmaterial der Arten Sand und Lehm/ Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,5 mg/kg TS.
11) Bei einem C:N-Verhältnis > 25 beträgt der Zuordnungswert 1 Masse-%.
12) Bodenmaterial mit Zuordnungswerten > 3 mg/kg und <= 9 mg/kg darf nur in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Deckschichten eingebaut werden.
Dr. Pirwitz Umweltberatung Anlage 4.1.2
Dr. Pirwitz Umweltberatung
Umweltuntersuchung und -planungSanierungskonzeption und -begleitung
Anlage 4.2
Verteilungsmuster der PAK-Spektren/
Toxizitäts-Äquivalente der PAK
Orientierende Altlastuntersuchungen auf dem Grundstück Fährer Flur 45 in Bremen-Nord Verhältnisse PAK-Einzelsubstanzen
Labornummer 41011 41012 41013 41014 41015 41017 41018 Maximales
Probenbezeichnung KRB 1/2/4/16-1 KRB 14-1 KRB 6/7-1 KRB 8/10/15-1 KRB 3-1 KRB 13/14-2 KRB 9/11-1 Vielfaches
bezogen auf den BaP-Gehalt*
Dimension [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS]
Naphthalin 0,005 0,02 0,051 0,03 0,005 0,02 0,002 0,01 0,005 0,01 0,013 0,02 0,006 0,01 160
Acenaphthylen 0,008 0,04 0,052 0,03 0,014 0,05 0,005 0,04 0,028 0,05 0,027 0,05 0,027 0,03 5
Acenaphthen 0,02 0,09 0,067 0,04 0,009 0,03 0,005 0,04 0,015 0,03 0,012 0,02 0,015 0,02 95
Fluoren 0,034 0,16 0,06 0,03 0,01 0,03 0,004 0,03 0,014 0,02 0,021 0,04 0,026 0,03 110
Phenanthren 0,3 1,42 1,23 0,68 0,202 0,70 0,091 0,65 0,337 0,60 0,378 0,65 0,55 0,67 140
Anthracen 0,076 0,36 0,347 0,19 0,054 0,19 0,019 0,14 0,086 0,15 0,1 0,17 0,182 0,22 240
Fluoranthen 0,438 2,07 3,23 1,77 0,526 1,81 0,293 2,11 1,31 2,33 1,18 2,04 1,76 2,14 55
Pyren 0,354 1,67 2,64 1,45 0,43 1,48 0,24 1,73 1,1 1,95 1,03 1,78 1,42 1,73 30
Benzo(a)anthracen 0,263 1,24 2,35 1,29 0,334 1,15 0,174 1,25 0,705 1,25 0,551 0,95 0,977 1,19 6
Chrysen 0,183 0,86 1,67 0,92 0,253 0,87 0,148 1,06 0,467 0,83 0,502 0,87 0,813 0,99 5
Benzo(b)fluoranthen 0,451 2,13 3,26 1,79 0,601 2,07 0,305 2,19 1,08 1,92 0,948 1,64 1,36 1,65 3
Benzo(k)fluoranthen 0,103 0,49 0,83 0,46 0,137 0,47 0,067 0,48 0,254 0,45 0,242 0,42 0,325 0,39 3
Benzo(a)pyren 0,212 1,00 1,82 1,00 0,29 1,00 0,139 1,00 0,563 1,00 0,579 1,00 0,823 1,00 1
Indeno(1,2,3-cd)pyren 0,148 0,70 1,15 0,63 0,205 0,71 0,093 0,67 0,355 0,63 0,372 0,64 0,521 0,63 3
Dibenzo(a,h)anthracen 0,031 0,15 0,211 0,12 0,038 0,13 0,019 0,14 0,047 0,08 0,062 0,11 0,105 0,13 3
Benzo(g,h,i)perylen 0,16 0,75 1,22 0,67 0,218 0,75 0,101 0,73 0,424 0,75 0,384 0,66 0,493 0,60 1,5
Summe PAK (EPA) 2,786 20,188 3,326 1,705 6,79 6,401 9,403
Verhältnis PAK- Einzelsub- stanz / BaP
Verhältnis PAK- Einzelsub- stanz / BaP
Verhältnis PAK- Einzelsub- stanz / BaP Verhältnis
PAK- Einzelsub- stanz / BaP Verhältnis
PAK- Einzelsub- stanz / BaP Verhältnis
PAK- Einzelsub- stanz / BaP
Verhältnis PAK- Einzelsub- stanz / BaP
Dr. Pirwitz Umweltberatung Anlage 4.2.1