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Anschreiben an die Ausländerbehörden

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Academic year: 2022

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Niedersächsisches Ministerium

Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 2 21, 30002 Hannover für Inneres und Sport

Dienstgebäude/ Telefon Telex E-Mail Überweisung an Niedersächsische Landeshauptkasse Hannover Paketanschrift (05 11) 1 20-0 9 23 414-75 nI d Poststelle@mi.niedersachsen.de Konto-Nr. 106 035 355

Lavesallee 6 Telefax Internet Norddeutsche Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00)

30169 Hannover (05 11) 1 20-65 50 www.mi.niedersachsen.de

Nach Dienstschluss:

(05 11) 1 20-61 50

C:\Dokumente und Einstellungen\MI00196\Desktop\20140303 Erlassentwurf an ABen.doc

Nur per E-Mail:

Ausländerbehörden in Niedersachsen

Nachrichtlich:

Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Referat MB

im Hause

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl Nr. (05 11) 1 20- Hannover

61.11 – 12230/1-8 (§ 23) 7 64 68 03.03.2014

Einreise von syrischen Flüchtlingen zu ihren in Niedersachsen lebenden Verwandten;

Verlängerung der Niedersächsischen Aufnahmeanordnung vom 03.03.2014 Anlage: 1

Der Bürgerkrieg in Syrien dauert seit nunmehr drei Jahren an und die Lage der Flüchtlinge ist un- verändert dramatisch. Aus diesem Grund hatten die Innenminister bei der Herbst-IMK die Verdop- pelung des bestehenden bundesdeutschen Kontingents für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge von 5.000 auf 10.000 Personen vereinbart. Besonders berücksichtigt werden dabei Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland. Wie sich herausstellte, reicht auch dieses Kontingent bei weitem nicht aus, um die Flüchtlingssituation maßgeblich zu lindern und die Nachfrage nach einer Einreise von Angehörigen auch nur annähernd zu befriedigen. Weitere Hilfsmaßnahmen auf Bundesebene sind erforderlich und werden auf politischer Ebene abgestimmt.

Niedersachsen unterstützt dies ausdrücklich und will durch die Verlängerung des eigenen Landes- programms ebenfalls einen weiteren Beitrag zur Hilfestellung für syrische Flüchtlinge leisten.

Aus diesem Grund wird die am 30.08.2013 erlassene Anordnung nach § 23 Abs.1 AufenthG zur Er- teilung von Aufenthaltserlaubnissen ansyrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Nie- dersachsen lebenden Verwandten beantragen, verlängert. Das Bundesministerium des Innern hat am 03.03.14 das gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erforderliche Einvernehmen erteilt.

Die Aufnahmeanordnung ist nunmehr bis zum 30.09.2014 befristet. Maßgeblich ist die Vorlage bzw. Abgabe des entsprechenden Antrags bei der zuständigen Ausländerbehörde. Im Übrigen blei-

Bearbeitet von Uta Kleinwächter

E-Mail: uta.kleinwaechter@mi.niedersachsen.de

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ben die Voraussetzungen für eine Begünstigung im Vergleich zu der ersten Anordnung vom 30.08.13 unverändert.

Bei dieser Gelegenheit bitte ich diejenigen, die dies noch nicht veranlasst haben, noch einmal dar- um, die Statistik für die Inanspruchnahme der Aufnahme schnellstmöglich zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage

Andreas Ribbeck

elektronisch versandt und daher nicht unterschrieben

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