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Faktenblatt Projekt Opalinuston

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle

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1.11.2011

Faktenblatt Projekt Opalinuston

1988 hatte der Bundesrat den Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle in Rahmen des Projekts

"Gewähr" abgelehnt. Er forderte die Bewilligungsinhaber der bestehenden Kernkraftwerke auf, die For- schungsarbeiten weiterzuführen und auf nicht-kristalline Wirtgesteine (Sedimente) auszudehnen. In der Folge beantragte die Nagra 1994 Sondierbohrungen auf dem Gebiet der Gemeinde Benken.

Gemäss der Forderung des Bundesrates dehnte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihre Untersuchungen ab 1988 auf Sedimentgesteinsformationen im Mittelland aus. Mit Hilfe von geologischen Studien, seismischen Messungen und Probebohrungen wurden Gesteinsschichten gesucht, die sich für die Lagerung von radioaktiven Abfällen eignen.

Auf der Grundlage dieser Untersuchungen konzentrierten sich die Abklärungen in der Folge auf den Opalinuston.

Die Nagra beantragte 1994 Sondierbohrungen auf dem Gebiet der Gemeinde Benken im Zürcher Weinland. Der Bundesrat bewilligte 1996 dieses Gesuch. 1997 wurde in Zürich Nordost ein Gebiet von über 50 Quadratkilome- tern seismisch detailliert vermessen. Die gewählte Methode ermöglichte eine lückenlose dreidimensionale Dar- stellung der Schichten. Dadurch liessen sich auch kleinere Unregelmässigkeiten in der Geologie des untersuch- ten Gebiets verorten.

Nach Vorliegen zusätzlicher kantonaler Bewilligungen führte die Nagra in den Jahren 1998 und 1999 zusätzlich eine rund 1'000 Meter tiefe Sondierbohrung durch. Die notwendigen hydraulischen Langzeitmessungen in der Bohrung werden seither weitergeführt. Die daraus gewonnen Erkenntnisse bewogen die Nagra dazu, 2002 das Gesuch für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle einzureichen. Am 28. Juni 2006 hiess der Bundesrat basierend auf diesem Projekt Opalinuston Zürcher Weinland (heute Zürich Nordost) den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle gut.

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