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Faktenblatt Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle

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1.11.2011

Faktenblatt Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle

1988 hiess der Bundesrat zwar den Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelaktive Abfälle gut, der im Projekt "Gewähr" erstellt worden war. Der im Rahmen desselben Projektes eingereichte Entsorgungs- nachweis für hochaktive Abfälle lehnte der Bundesrat allerdings ab. Er forderte die Bewilligungsinhaber der bestehenden Kernkraftwerke auf, die Forschungsarbeiten weiterzuführen und auf nicht-kristalline Wirtgesteine (Sedimente) auszudehnen. Am 28. Juni 2006 entschied der Bundesrat, dass die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle im Projekt Opalinuston Zürcher Weinland (heute Zürich Nordost) erbracht hat.

Im Auftrag der Kernkraftwerksbetreiber erarbeitete die Nagra bis Januar 1985 das so genannte "Projekt Gewähr", das den geforderten Nachweis für alle radioaktiven Abfälle erbringen sollte. Das Projekt Gewähr beruhte auf zwei Modell-Lagern: Eines für schwach- und mittelaktive Abfälle im Mergel und das andere für hochaktive Abfälle im kristallinen Grundgebirge der Nordschweiz.

Der Bundesrat entschied am 3. Juni 1988, dass der Nachweis von genügend ausgedehnten Gesteinskörpern (Standortnachweis) mit den erforderlichen Eigenschaften für die Lagerung von hochaktiven Abfällen nicht ausrei- chend sei. Er forderte die Nagra deshalb auf, die Forschungsarbeiten weiterzuführen und auf nicht-kristalline Wirtgesteine (Sedimente) auszudehnen.

Ende 2002 hat die Nagra den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle bei den Bundesbehörden eingereicht.

Diese haben die Unterlagen eingehend überprüft und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat über das Projekt "Opalinuston Zürcher Weinland" (heute Zürich Nordost) der Nagra ent- schieden und bestätigt, dass der bis dahin noch ausstehende Entsorgungsnachweis auch für hochaktive Abfälle erbracht sei. Gleichzeitig lehnte er eine Fokussierung weiterer Untersuchungen auf das Wirtgestein Opalinuston im potenziellen Standortgebiet im Zürcher Weinland ab.

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