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Fraktion SVP, Dr. Karl Schweizer, Fraktionspräsident

Interpellation betreffend Zweifel am Kunstsachverstand der Verwaltung und unsensible, bzw. unverständliche Verschleuderung von Werken aus der öffentlichen Kunstsammlung der Gemeinde Riehen

Einem gestrigen Pressebericht konnte man entnehmen, dass die Gemeinde Riehen offenbar daran ist, Kunstwerke der eigenen Kunstsammlung zu verkaufen. Diese Kunstverkäufe sollen offenbar noch vom alten Gemeinderat kurz vor dessen Amtsende abgesegnet worden sein. Basis dazu soll ein ebenfalls noch kurz vor Ende der letzten Legislatur „abgesegnetes" Kunstkonzept bilden. Besonders stossend und unverständlich ist dabei, dass ein Schlüsselwerk des in Riehen wohnhaft gewesenen Künstlers Nikiaus Stöcklin, das die Gemeinde zu einem besonders günstigen Preis für die Sammlung vor ca. 30 Jahren erwerben konnte, regelrecht verhökert wird. Stossend ist zudem, dass offenbar die im Kunstbereich ausführenden „Spezialisten" der Gemeinde, völlig unsensibel sind und zudem von kunsthistorisch relevanter Kunst nichts zu verstehen scheinen. Ich bitte den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der untenstehenden Fragen:

1) Gehören Werke der Kunstsammlung der Gemeinde zum Finanz- oder zum Verwaltungsvermögen ?

2) a) Warum war der alte Gemeinderat nicht in der Lage die Unsensibilität diese bedeutenden Kunstverkäufe zu erkennen ?

b) Wurde er von der Verwaltung nicht richtig und umfassend informiert ?

3) Liegt der Verkauf des bedeutenden Werks von Nikiaus Stöcklin für die Gemeinde im öffentlichen Interesse und ist der Verkauf mit Blick auf die derzeitige Finanzsituation verhältnismässig ?

4) Ist der neue Gemeinderat bereit, diese beabsichtigten Kunstverkäufe rückgängig zu machen ? 5) Will die Gemeinde keine eigene Kunstsammlung mehr oder wollen sich die Mitarbeiter der

Verwaltung durch neue Ankäufe eine frische Nische der Betätigung schaffen ?

6) In welcher Form und wo sind diese Kunstverkäufe detailliert im Leistungsauftrag erfasst, entspricht solches Vorgehen einem Leistungsziel der Verwaltung oder ging es einfach darum dieses Vorgehen am Einwohnerrat quasi „vorbeizuschmuggeln" ?

7) Hat die Gemeinde mit der für den Verkauf zuständigen Galerie einen schriftlichen, juristisch ausgearbeiteten Vertrag abgeschlossen und wenn ja wann und welches sind die

wesentlichen Inhalte dieses Vertrages ?

8) Das Werk wird auf der ART Basel gemäss Preisschild zum Preis von CHF 190'uOO angeboten, was löst die Gemeinde netto, falls der Verkauf realisiert wird ?

9) Was geschieht mit den erlösten Mitteln und wer innerhalb der Gemeinde entscheidet, im Detail was mit den Erlösen geschieht ?

10) Warum verschleudert die Gemeinde derart interessante Kunst von einem mit Riehen verbundenen Künstler von nationaler Bedeutung und welche Verantwortlichen in der Verwaltung haben namentlich dem Gemeinderat diesen Entscheid so beantragt ?

11) Hält es der Gemeinderat für möglich, dass sich irgendwelche Verwaltungsangestellte bei der Veräusserung von Werken des Kunsttafelsilbers durch intransparente Provisions- oder Retrozessionszahlungen, die im Kunstmarkt gang und gebe sind, persönlich bereichern ? 12) Warum hat die Gemeinde dieses Schlüsselwerk nicht im Eingangsbereich oder in einem

Sitzungszimmer des Gemeindehauses, im Wenkenhof, im Landgasthof, im Eingangsbereich des Kunstraums Riehen, bzw. in der Musikschule plaziert oder das Werk z. B. an das Kunstmuseum oder ein anderes Museum ausgeliehen ?

13) Für welche weiteren Kunstwerke wurde ein Verkauf beschlossen und können diese Entscheidungen rückgängig gemacht, bzw. durch kunstsachverständige Personen gegebenfalls revidiert und überprüft werden ?

| T l . , ^ JÄDBÜlUöllUliy

M/m

Riehen, 19. Juni 2014

Bern. /Frist:

JSrSearbeitung D dir. Erledig.

□ z.K.

20. JUNI 2014

FF:

Bern. / Frist:

D Bearbeitung

□ dir. Erledig.

D z.K.

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Gemeinde Riehen Kop:

Via:

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