• Keine Ergebnisse gefunden

Schulische Inklusion - mehr als nur ein Organisationsmodell. Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schulische Inklusion - mehr als nur ein Organisationsmodell. Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Schulische Inklusion - mehr als nur ein Organisationsmodell

Dr. Angela Ehlers

Behörde für Schule und Berufsbildung angela.ehlers@bsb.hamburg.de

(2)

Kurze historische Einordnung

Konferenz der UNESCO Bildung für alle 1990 in Thailand

UNESCO - Konferenz von Salamanca 1994 - Erklärung zur Inklusion als wichtigstes Ziel der internationalen Bildungspolitik

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2006

Ratifizierung durch die Bundesregierung im März 2009

Beachtung des universellen Rechts aller Menschenkinder auf gemeinsames Lernen

deutsches Recht in allen Ländern

Hamburgisches Schulgesetz, § 3 Absatz 3: Unterricht und

Erziehung sind auf den Ausgleich von Benachteiligungen und auf die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit auszurichten.

Hamburgisches Schulgesetz, § 12 (novelliert Herbst 2009) mit Bezug auf Artikel 24 der UN-Konvention

2

(3)

3

Inklusive Bildung – individuelle Förderung

• Weites Inklusionsverständnis und geöffneter Förderungsbegriff

• Wertschätzung von Heterogenität auf der Grundlage von Multiprofessionalität und kooperativem Handeln

• Konzept der Menschenstärken und Kompetenzen

• Erweiterung der pädagogischen Möglichkeiten um spezifische Kompetenzen (Lerntherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychomotorik, Psychotherapie,

pädagogische Assistenz,…)

• Bildung als Wachstum aller Kinder und Erwachsenen

• Fachlichkeit im Rahmen von Schulentwicklung

3

(4)

4

§ 12 Hamburgisches Schulgesetz

o Rechtsanspruch auf Bildung und Erziehung in der allgemeinen Schule ohne jegliche Vorbehalte für alle Schülerinnen und Schüler

o beachtet konsequent das Elternwahlrecht o berücksichtigt alle Jahrgänge

o ganzheitlicher Leistungsanspruch einschließlich ganztägiger Bildung, Schulweghilfe,

Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, Schulbegleitung, Therapie,…

4

(5)

Leitidee inklusiver Bildung

Unterstützung zur Bildungsteilhabe für alle Menschen unabhängig von Fähigkeiten, Talenten, Förder-

schwerpunkten, Entwicklungsniveaus, Lernorten,…

• individualisiert, förderplanorientiert,

lernprozessbegleitend diagnostizierend

• systematisiert und orientiert an den Standards der allgemeinen Schulen

• in gemeinsame Verantwortung aller pädagogische Fachkräfte in multiprofessionellen Teams

• kooperativ und evaluiert

5

(6)

6

Aufgaben der inklusiven Bildung

 Umsetzung und Weiterentwicklung des

Gesamtkonzepts für eine inklusive Bildung in Hamburg

 Weiterentwicklung von Diagnostik und individueller Lern-, Förder- und Hilfeplanung

 Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote für alle Kinder und Jugendlichen

 Berücksichtigung von personellen, baulichen, sächlichen und sonstigen Anforderungen

(Schwerpunktschulen)

 Schulbesuche zum Stand der inklusiven Bildung

6

(7)

7

Aufgaben der inklusiven Bildung

 Weiterentwicklung einer schülerbezogenen und systemischen Ressourcenzuweisung – Berücksichtigung des Sozialindex (KESS)

 Weiterentwicklung und Begleitung der

Bildungs- und Beratungszentren (BBZ/ReBBZ)

 Kooperation von Schule und Jugendhilfe – Kinder und Jugendliche mit besonders

herausforderndem Verhalten

 Entwicklung von Richtlinien, Handreichungen, Homepage: www.hamburg.de/inklusion-schule

7

(8)

8

Aufgaben der inklusiven Bildung

Optimierung der Schnittstellen und Übergänge

Weiterentwicklung der Aus- und

Fortbildungsangebote für alle pädagogischen Fachkräfte

Begleitung der drei Ombudsstellen

Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere Begleitung der Elternarbeit

Begleitende Forschung (EIBISCH)

8

(9)

Das Unterstützungsangebot der Bildungs- und Beratungszentren

bezirkliche und überregionale Organisationsstrukturen

Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) für die zusammengeführten

Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung

Überregionale Bildungs- und Beratungszentren

(BBZ) für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören sowie Pädagogik bei Krankheit mit Beratungsstelle Autismus

Kooperation mit den speziellen Sonderschulen für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung sowie

körperliche und motorische Entwicklung

9

(10)

regionale Bildungs- und

Beratungszentren - ReBBZ

Aufgaben der ReBBZ

pädagogische Beratung, Krisenintervention, Mediation, Gewaltprävention, Absentismus (REBUS)

sonderpädagogische Beratung und Unterstützung

dauerhafte Bildung und Erziehung von Schülerinnen und

Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Wunsch der Eltern

temporäre Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit hohem Unterstützungsbedarf aufgrund ihres Verhaltens in enger Kooperation mit der Jugendhilfe

Schnittstelle zu Autismus, besonderer Begabung, Fluchterfahrungen und Traumatisierung

10

(11)

Flexibilität der Ressourcen

 Selbstständige Entscheidung über Art, Umfang und Dauer der (sonderpädagogischen) Förderung -

flexibler Personaleinsatz (Schulleitungsteam und Förderkoordination)

 Integriertes Förderkonzept

 individuelle Förder-/Lern-/Hilfepläne für alle

Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 Förderkoordinatoren für die Bündelung aller

Fördermaßnahmen an Grund- und Stadtteilschulen wie Lernförderung, Sprachförderung und

sonderpädagogische Förderung, Schulbegleitung,.. 11

(12)

Weitere Fragen….

• Schul- und Unterrichtsentwicklung

• Fortbildung zu Fachdidaktik und Fachmethodik

• Beratungskompetenz gegenüber Eltern und Angehörigen

• (Fach-)Unterricht und spezielle Angebote in Lerngruppen und Internationalen Vorbereitungsklassen

• Nachhaltigkeit der Schulbesuche

• Ombudsstellen und Schule

• Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe - BTHG

• Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg

www.hamburg.de/inklusion-schule

12

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

[r]

als Anlage beigefügten ausführlichen Begründung..

Treten im Laufe des Vermittlungsverfahrens Umstände ein, die eine Teilnahme an diesem Programm ausschließen (z. Vermittlung in einem anderen zeitlich überlagernden

(Die Konstruktion muss sichtbar sein.) Markiere dann den Drehpunkt mit rot. b) Zeichne den kleinsten Drehwinkel mit blau ein. c) Berechne den Drehwinkel und schreibe das

Die kürzliche Schließung von Universitäten in Athen und Salo- niki 3) macht einen Zwiespalt deut- lich: Einerseits sind überfällige Korrekturen des Bildungssystems notwendig –

Nach einer bislang unbekannten Reaktionsfolge setzt sich der cyclische Imidsäureester mit dem aktivierten Dienophil im Mol Verhältnis 1 :3 unter Abspaltung von

Wie kann die Fläche eines rechtwinkeligen Dreiecks berechnet werden, wenn die Seiten