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Entschädigungsfonds für Patienten

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 5 / 2012 185

Trotz des umfangreichen Angebotes des Kongresses „Operation Karriere“

nahmen bedauerlicherweise nur wenige Studenten und Ärzte diese Möglichkeiten wahr. Ob dies an den zahlreichen anderen Angeboten für den ärztlichen Nachwuchs liegt oder sich die Teilnehmerzahlen erst mit der weiteren Etablierung der Veran- staltung in Sachsen steigern, werden die nächsten Jahre zeigen.

Das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“

und alle Fördermaßnahmen finden Sie im Internet unter www.aerzte- fuer-sachsen.de sowie auf Facebook.

Maxie Moder M.A.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Studentinnen verfolgen die Referate zum Berufseinstieg © K. Köhler

Entschädigungsfonds für Patienten

Die CDU will den im Januar dieses Jahres vorgelegten Gesetzentwurf zum Patientenrechtegesetz des Ge - sundheits- und des Justizministeri- ums erweitern. Insbesondere soll die Einrichtung einer Stiftung geprüft werden, die Betroffenen in Härtefäl- len schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen lässt, so die AG Gesund- heit der CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion. In dem Gesetzentwurf war die Einrichtung eines Entschädigungs- fonds ausdrücklich nicht aufgenom- men worden.

Betroffene sollen laut der AG Gesundheit auch dann einen Zu -

schuss bei der Stiftung beantragen können, wenn wahrscheinlich ein Ärztefehler vorliegt, dieser jedoch letztendlich nicht gerichtsfest nach- weisbar ist. Diese Hilfe würde damit nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen. Patienten sollen ebenfalls eine Entschädigung erhalten, wenn Ärztefehler nachgewiesen würden, die Verursacherfrage jedoch nicht eindeutig geklärt werden könne.

Die AG Gesundheit der Union for- dert auch, Versicherungen dazu zu verpflichten, jede Kündigung oder Änderung der Berufshaftpflichtversi- cherung eines Arztes der zuständi- gen Ärztekammer anzuzeigen. Dies sei notwendig, weil Ärzte ihre Berufshaftpflicht derzeit nur mit der Anmeldung gegenüber der Ärzte-

kammer nachweisen müssten. Bei einer nicht ausreichenden Haft- pflichtversicherung sollen die Kam- mern das Recht erhalten, berufs- rechtliche Konsequenzen zu ziehen.

Zudem fordern die Gesundheitspoli- tiker der Union ein Verbot von kos- metischer Chirurgie an Minderjähri- gen ohne medizinische Grundlage.

Und sie wollen den Begriff „Kosme- tische Chirurgie“ schützen, um Ver- braucher vor nicht qualifizierter Behandlung durch nicht entspre- chend weitergebildete Ärzte zu be - wahren.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Referenzen

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