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Hygiene aktuell14

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den soll, dann sollte die Meningo- kokken-B-(MenB-)Impfung prioritär vor der Meningokokken-C-(MenC-) Impfung appliziert werden (invasive Erkrankungen durch MenB sind häu- figer als solche durch MenC).

Indikationen (I, B, R, P) für die Meningokokken-B-Impfung sind die bisher schon bei den Meningokok- ken-Impfungen bekannten (siehe Impfempfehlung E 1).

Klinische Prüfungen ergaben, dass bei Koadministration von Bexsero® mit anderen Impfstoffen des 1. und 2. Lebensjahrs die Immunantwort der Routine-Impfstoffe nicht beeinträch- tigt wird.

2. In welchen Fällen besteht die Notwendigkeit einer Boosterung nach erfolgter Hepatitis­B­Grund­

immunisierung?

Nach erfolgreicher Impfung, das heißt Anti-HBs ≥ 100 IE/l (bestimmt vier bis acht Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung), sind im Allgemeinen keine weiteren Auffri- schimpfungen erforderlich.

Ausnahmen:

■ Patienten mit humoraler und/

oder zellulärer Immundefizienz:

jährliche Anti-HBs-Kontrolle, Auf- frischimpfung, wenn Anti-HBs

< 100 IE/l),

■ gegebenenfalls Personen mit besonders hohen individuellem Expositionsrisiko, zum Beispiel Rettungsdienste, Reinigungsper- sonal in Krankenhäusern, enger Kontakt zu HBs-Ag-positiven Per- sonen in Familie, Wohn- und Lebensgemeinschaft, Sexualpart- ner von HBs-Ag-Trägern, Sexual- verhalten mit hoher Infektionsge- fährdung (Aufzählung nicht voll- ständig, individuelle Beurteilung erforderlich):

Auffrischimpfung nach zehn Jah- ren ist zu erwägen.

Die Studienlage wird von einer Reihe internationaler Kommissionen und Expertengremien als ausreichend dafür angesehen, nach erfolgreicher Grundimmunisierung (ohne weitere Auffrischimpfungen) von einem lang- jährigen, zum Teil sogar lebenslan- gen Schutz gegen Hepatitis B auszu- gehen.

Auf die schon länger bestehende SIKO-Empfehlung zur Kontrolle des Impferfolges nach Indikationsim- pfungen prä- oder postexpositionell (unabhängig vom Alter), bei allen Immunsupprimierten (unabhängig vom Alter) und bei allen Personen über 18 Jahre (auch nach der Stan- dardimpfung!) wird hier nochmals

hingewiesen. Nur eine nachgewiese- nermaßen erfolgreiche Impfung (siehe oben) bietet Schutz gegen Hepatitis B!

Bei im Säuglings- oder Kleinkindesal- ter gegen Hepatitis B geimpften Per- sonen mit neu aufgetretenem Hepa- titis-B-Risiko und unbekanntem Anti- HBs sollte eine weitere Impfstoffdo- sis gegeben werden mit anschließen- der serologischer Kontrolle (siehe oben).

3. Postexpositionelle Hepatitis­B­

Immunprophylaxe bei Exposition gegenüber HBV­haltigem Mate­

rial

Die Sächsische Impfkommission schließt sich den neuen Empfehlun- gen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, veröffent- licht im Epidemiologischen Bulletin Nr. 34/2013, S. 341 – 342, an; siehe dort und E 1, S. 28 – 29.

Bei der postexpositionellen Hepatitis- B-Immunprophylaxe wird, wie auch im Falle eines besonders hohen indi- viduellen Expositionsrisikos, von einer Schutzdauer von mindestens zehn Jahren nach erfolgreicher Grun- dimmunisierung ausgegangen.

Die Abschnitte zu den Empfehlun- gen für Neugeborene HBs-Ag-positi- ver Mütter und Neugeborene von Müttern mit unbekanntem HBs-Ag- Status bleiben in der E 1 unverändert.

4. Wirksamkeitsdauer der Hepa­

titis­A­Grundimmunisierung und Notwendigkeit einer Auffri­

schung

Empfohlen wird eine Auffrischimp- fung (1 Dosis) nach 25 Jahren bei Fortbestehen oder Neuauftreten eines erheblichen Infektionsrisikos.

Das Vorgehen kann bei Nachweis entsprechend der Antikörper-Kon- zentration modifiziert werden.

Studiendaten sagen in Verbindung mit mathematischer Modellierung einen Impfschutz nach Hepatitis-A- Immunisierung von mindestens 25 Jahren, wahrscheinlich sogar lebens- lang voraus. Selbst bei Immunsuppri- mierten ist mit einer längeren Wirk- samkeit (länger als zehn Jahre) zu rechnen. Auf die Fachinformationen der Hepatitis-A-Impfstoffe wird ver- wiesen.

Hygiene aktuell

14 Ärzteblatt Sachsen 1 / 2014

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