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MFA-Ausbildung im dualen System – eine Herausforderung im Praxisalltag

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MFA-Ausbildung im dualen System – eine Herausforderung im Praxisalltag

Neben der theoretischen Ausbildung durch den dualen Partner Berufs- schule trägt der Ausbildungspartner Arztpraxis als Arbeitgeber der Auszu- bildenden die größte und alleinige Verantwortung für die grundlegende, praktische Ausbildung der Medizini- schen Fachangestellten (MFA) als gesellschaftliche Aufgabe und wirt- schaftliches Erfordernis.

Im Praxisalltag der Ausbildung müs- sen dabei nicht nur gesetzlich vorge- schriebene Anforderungen erfüllt, sondern in Zeiten zunehmender Fach- spezialisierung und des demografi- schen Wandels andere Wege in der dualen Berufsausbildung beschritten werden. In der Wirtschaft, besonders im Handwerk, gibt es dazu schon von jeher gute Beispiele.

Im Vorfeld der praktischen Ausbil- dung bedarf es sowohl einer sehr guten Organisation, wie der (gesetz- lich geforderten) Erstellung eines praxisspezifischen, betrieblichen Aus- bildungsplanes, als auch einer adä- quaten berufspädagogischen Quali- fikation der Ausbilder, zum Beispiel im Rahmen der ärztlichen Fortbil- dung, und für die mit der Ausbil- dung von Medizinischen Fachange- stellten in den Praxen unmittelbar Beauftragten im Sinne des AdA (Ausbildung des Ausbilders) Scheins in Handwerk und Gewerbe.

Der Identifizierung von in der eige- nen Praxis nicht ausbildbaren Ausbil- dungsinhalten, der Schaffung von Ausbildungsnetzwerken mit zielge- richteter Rotationsausbildung nach Standard im Sinne einer praktischen Ausbildung mit Lernzielen und Feed- back für „Mutterpraxis“ und Azubi, also deutlich über „Hospitationsauf- enthalte“ hinausgehend, muss dabei die gleiche Beachtung ge schenkt

werden, wie der praktischen Ausbil- dung durch fachlich wie pädago- gisch qualifizierte „Mentoren“ mit entsprechender Berufserfahrung, keinesfalls aber durch „selbst nur angelerntes“ oder nicht medizini- sches Aushilfspersonal und/oder Azubis im 2. oder 3. Ausbildungsjahr.

Ausbilder ist und bleibt der Arzt, nicht nur durch seine Unterschrift im Ausbildungsvertrag, sondern mit aller Verantwortung und Konse- quenz für die Erreichung der Ausbil- dungsziele.

Der zugegeben hohe Zeitaufwand und die Überwindung bestehender versicherungsrechtlicher Hindernisse lohnen jedoch allemal, denn mit einer solch grundständigen, fach- übergreifenden Ausbildung aller erforderlichen Basics gemäß Ausbil- dungsrahmenplan sind die prakti- schen Prüfungen eine machbare Her- ausforderung.

Wie einschlägige, qualifizierte Unter- suchungen (quantitative Erhebung der Sächsischen Landesärztekammer zu Prüfungsergebnissen 20151 und qualitative Erhebung zu Ursachen nachlassender Prüfungsergebnisse2) verdeutlichen, liegen wesentliche Ursachen für die seit Jahren schlech- ter werdenden Prüfungsergebnisse in den praktischen Ab schluss prü fun- gen (Durchfallquote derzeit über 40 Prozent) nicht in fehlender Grund- motivation oder kognitiven Voraus- setzungen der Auszubildenden,

deren „Vorhandensein“ ja im jewei- ligen Auswahlverfahren von den Pra- xisinhabern geprüft worden sind, sondern überwiegend in folgenden Faktoren begründet:

■ unzureichender Ausbildungsor- ganisation,

■ Unkenntnis über Inhalte des Aus- bildungsrahmenplanes,

■ fehlende betriebliche Ausbil- dungspläne und fehlende Rotati- onsausbildung,

■ unzureichend fachlich und päda- gogisch qualifiziertes Ausbil- dungspersonal,

■ nachlassende Ausbildungsquali- tät (siehe stetig verschlechterte Prüfungsergebnisse1),

■ fehlende leistungsfördernde Inte- gration in betriebliche Arbeits- prozesse und fehlende Motivati- onserhaltung,

■ demotivierende Feedbackkultur und fehlende jugendspezifische Anreizsysteme.

Aus dem daraus resultierenden Dilemma Fachkräftemangel – ob

„hausgemacht“ oder gesellschaftli- chen Entwicklungen geschuldet – können wir uns letztendlich nur selbst „befreien“. Das erfordert, junge Schulabsolventen für diesen Beruf zu begeistern, ihnen eine grundständige, interessante Ausbil- dung zu bieten und die Absolventen auch im Beruf mit einer hohen Ver- antwortung für Praxis und Patienten sowie eigener Arbeitszufriedenheit, einschließlich angemessener Entloh- nung langfristig zu binden.

Dazu ist „fünf vor Zwölf“ ein ganzes Paket kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen erforderlich.

Stellvertretend seien dafür als Diskus- sionsgrundlage genannt:

■ Erarbeitung allgemeingültiger Handlungsempfehlungen für Maß- nahmen und Instrumente des Personalmarketings in den Arzt- praxen von Anforderungsprofil und Auswahlprozedere bis zu rechtlich belastbaren Regelungen in Praktikumsverträgen für „Ro - tationspraxen“;

■ Forderung und Kontrolle der Erstellung eines betrieblichen Aus- bildungsplanes mit Ausbildungs- Medizinische Fachangestellte

106 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2018

Ulrike Leonhardt B.A. © Privat

1 Vgl. Protokoll der Prüfungsausschusssit- zung, November 2016

2 Vgl. Bachelorarbeit Ulrike Leonhardt, Hochschule Magdeburg/Stendal, Juli 2017

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organisation, personifizierten Ver- antwortlichkeiten mit berufspäd- agogischer Qualifikation und

„Rotationskooperationen“ als Vor- aussetzung für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb;

■ Erstellung einer elektronischen Ausbildungsplattform auf der Homepage der Sächsischen Lan- desärztekammer (Zugangscode für Ausbildungsbetriebe) mit der Bereitstellung von Anforderungs- kriterien für praktische Prüfun- gen, Anleitungsleitfäden mit Standards für die praktische Aus- bildung der medizinischen Basics als Grundlage zielgerichteter Pra- xisausbildung gemäß Ausbil- dungsrahmenplan2 (ebenso Kohl/

Weber, Qualität in der Ausbil- dung, Forschungsinstitut Betrieb- liche Bildung).

Mittelfristig sollte:

■ der verpflichtenden, berufspäda- gogischen Qualifikation der ärzt- lichen und nichtärztlichen Ausbil- der, im Sinne berufspädagogi- scher Fortbildung der Ärzte und berufspädagogischer Ausbildung nichtärztlicher Ausbildung ana- log des AdA Scheins aus Hand- werk und Gewerbe, sowie einer regelmäßigen Mentorenqualifi- zierung;

■ der Schaffung von territorialen Ausbildungsnetzwerken und der Verbesserung der Ausbildungs- kooperation Praxis – Berufsschu le;

■ dem Ausbildungskonzept „über- betrieblicher Praxisunterricht“

die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt und ein imagebildender

„Ausbildungs-Award“ ausgelobt wer- den.

Langfristig müssten:

■ sowohl das Prüfungsprozedere von Didaktik bis Methodik (fach- praktische Prüfung im zentralen Fachkabinett oder dezentral im Ausbildungsbetrieb);

■ als auch das inhaltliche und finanzielle Konzept eines überbe- trieblich-praktischen Ausbildungs- zentrums für die Basic-Vermitt- lung

überdacht werden.

In der Hoffnung, einen Anstoß zu einer, aus unserer Sicht, dringend erforderlichen breiten Diskussion unter allen Beteiligten gegeben zu haben, sind wir auf Ihre Anregungen, Beiträge und Statements gespannt.

Ulrike Leonhardt B.A. und Dr. med. Jasin Prehn Mitglieder im Prüfungsausschuss

„Medizinische Fachangestellte“ Dresden

Medizinische Fachangestellte

Ärzteblatt Sachsen 3 / 2018 107

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