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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf demGebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich desBundesministers der Finanzen

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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Finanzen

BMFZVersAnO

Ausfertigungsdatum: 24.08.1960 Vollzitat:

"Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Finanzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030- 14-6, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) ----

Auf Grund des § 155 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vom 14. Juli 1953 in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) vom 30. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 335) sowie § 1 Satz 1, § 11 Satz 1 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 332) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern meine Befugnisse zur Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren Staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland und ihrer Hinterbliebenen auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken, Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung.

 

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n

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