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Schwarz, Grün, Rot, Gelb Wer die Wahl hat … .

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1228 Der Urologe 9 · 2021

Schwarz, Grün, Rot, Gelb

Wer die Wahl hat … .

Sie haben die Wahl und ich bin sicher, Sie werden wählen!

Die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2021 sind ver- öffentlicht und Sie konnten sich selbst ein Bild machen von den Visionen einer künftigen Ge- sundheitspolitik jeder einzel- nen Partei.

Welche Ziele sind in den Programmen verankert nach knapp zwei Jahren Pandemie zum Thema Gesundheit und welche Problemfelder finden keinerlei Beachtung?

Sie sind noch unentschlossen und die Nutzung gängiger Wahl-O- Mat-Angebote bringt Sie auch nicht weiter? Vielleicht helfen Ihnen unsere Wahlprüfsteine der Fachärzte (SpiFa) bei Ihrer Entscheidung.

Nach gut drei Jahrzehnten als niedergelassener Urologe und als Mitglied des Berufsverbandes weiß ich, dass es vieles gibt, dass besser geworden ist. Aber es gibt immer noch zu viele Dinge, die der Ausübung unseres Berufes und unserer Berufung entgegenste- hen. Die Behandlung des Patienten ist aufwendiger und kompli- zierter geworden. Es scheint zeitweise, als ob die Verwaltung wich- tiger sei als die Behandlung selbst.

Daher wäre meine persönliche Vision für die Zukunft: Weni- ger staatlichen Dirigismus und die Stärkung eines unabhängigen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Die Freiheit der Niederlassung auch im Vertragsarztbereich sollte unbedingt wieder Bestandteil der Berufsfreiheit werden, natürlich ohne Reglementierungen, die die medizinische Versorgung einschränken. Zu einem freien Beruf wie

dem des Arztes gehört eine angemessene Gebührenordnung und deren regelmäßige Anpassung.

Denn wirtschaftliches Handeln ist und bleibt ein notwendiges Gebot in der medizinischen Versorgung zum Wohle aller Patienten.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Kommerzialisierung das ärztliche Handeln bestimmen darf. So hat sich das Fallpauschalen-System als Grundstruktur im stationären Bereich nicht bewährt. Es schafft fal- sche Anreize und sollte dringend reformiert werden. Die Prämisse

„ambulant vor stationär“ muss umgesetzt werden und darf nicht zu einer Phrase verkommen. Eine einheitliche Finanzierung von Leis- tungen, egal, ob Sie in der Klinik oder in der Praxis erbracht werden, sollte gang und gäbe sein. Auch die Budgetierung im GKV- Bereich hat keine Probleme gelöst. Im Gegenteil. Es kam zu Investitionsstau, zu Ärztemangel und langen Wartezeiten in den Facharztpraxen. Sie sehen, ich könnte meine Wunschliste unendlich fortsetzen.

Als Berufspolitiker habe ich immer versucht, mich auf Dinge zu konzentrieren, die vielleicht auch ohne die großen Parteien zu än- dern sind. So stand für den Berufsverband schon seit Jahren das Problem der angemessenen Vergütung der Hygiene- und Mate- rialaufbereitungskosten für die Urologen im Fokus. Bei unserer 1. Hygiene kampagne 2019 konnten wir einen kleinen Teilerfolg erzielen. Die Vergütung wurde angepasst, wenn auch noch nicht die tatsächlichen Kosten deckend. Jetzt engagieren wir uns wie- der bundesweit von Nord nach Süd, gemeinsam mit anderen Be- rufsverbänden, um erneut auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen und die Kassen zu konstruktiven Lösungen zu bewegen.

Es liegt auch in Ihrer Hand, ob diese Kampagne erfolgreich wird.

Ich kann Sie hier nur um Unterstützung bitte.

In der großen Politik werden im Herbst die Weichen für die Zu- kunft gestellt.

Auch im Berufsverband wird es im September Veränderungen geben. Auf der Mitgliederversammlung am 17.9. während des 73.

DGU- Kongresses in Stuttgart werden Sie, liebe Mitglieder, darüber entscheiden, wem Sie die künftige berufspolitische Arbeit für die Urologie anvertrauen möchten. Ich freue mich auf die Mitgliederver- sammlung und die Wahl eines neuen Präsidiums. Die Aufgaben wer- den vielfältiger und die Verantwortung für den Berufsstand der Uro- logen sollte auf mehr Schultern verteilt werden. Ich kenne die neue Kandidatin und die neuen Kandidaten für das Präsidium schon lan- ge und kann mir vorstellen, dass sie dieser Aufgabe gewachsen sind.

Bitte kommen Sie zur Mitgliederversammlung und setzen Sie mit Ihrer Wahl ein Zeichen für eine starke Standesvertretung auch in Zukunft!

Inhalt

1228 Schwarz, Grün, Rot, Gelb – Wer die Wahl hat …

1229 Die Arbeit des „Team Zukunft“ und die Chance für einen Neubeginn 1230 Gesundheitspolitik in den Parteiprogrammen

zur Bundestagswahl 2021

1233 Krankenhaus-Neuordnung dringend nötig

1234 Argumentationen der PKV gegen die Bürgerversicherung 1235 „Mit einer Bürgerversicherung würde die Funktion des Innovations-

treibers entfallen“

1236 Karrieresprechstunde: Weiterbildung während der Corona-Pandemie 1237 Ihr gutes Recht: Praxis unter Wasser – Honorar untergegangen?

1239 UROTalk 2 – Weiterbildung

1239 SpiFa-Kampagne zur Bundestagswahl

Redaktion

Dr. R. Zielke (V. i. S. d. P.) BvDU-Geschäftsführer Kantstr. 149, 10623 Berlin

Urologe 2021 · 60:1228–1240

https:// doi.org/ 10.1007/ s00120- 021- 01628-z

© Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2021

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Auf dem 73. Urologie-Kongress in Stuttgart wird der BvDU au- ßerdem mit einer Vielzahl von Veranstaltungen präsent sein. Das Programm finden Sie in diesem Heft. Ich bin schon gespannt auf die angeregten Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen. Video- konferenzen in den vergangenen Monaten konnten das nicht kom- pensieren. Und natürlich möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen allen für das Vertrauen bedanken, dass Sie mir all die Jahre als Prä- sident des Berufsverbandes entgegengebracht haben.

Ich habe dieses Amt gern in Ihrem Auftrag erfüllt und mich für Ihre urologischen Interessen einerseits und ihre standespolitischen Interessen als Ärztinnen und Ärzte andererseits eingesetzt. Das werde ich auch bis zu meinem letzten Amtstag fortsetzen.

Der ärztliche Beruf als freier Beruf in einem unabhängigen Arzt- Patientenverhältnis war immer mein Ziel.

Es waren schöne und intensive Jahre! Jetzt jedoch freue ich mich darauf, wieder mehr Zeit in meinem Privatleben zu haben, etwas zur Ruhe zu kommen, um dann in meiner Heimat Schleswig-Hol- stein mich der einen oder anderen Aufgabe wieder intensiver wid- men zu können.

Wir sehen uns in Stuttgart! Dann werde ich Ihnen ein letztes Mal berichten und mich persönlich von Ihnen verabschieden.

Dr. Axel Schroeder Präsident

Präsident Berufsverband der Deutschen Urologen e. V.

Team Zukunft

Die Arbeit des „Team Zukunft“

und die Chance

für einen Neubeginn

In diesem Monat findet die Mitgliederversammlung des BvDU hof- fentlich wieder in Präsenz im Rahmen des 73. Urologen-Kongres- ses statt.

Ein neues Präsidium stellt sich zur Wahl. Der langjährige Präsi- dent des BvDU hat im Frühjahr des Jahres seinen Rücktritt ange- kündigt, gleichzeitig erarbeitet das „Team-Zukunft“ Vorschläge zur Neustrukturierung des BvDU.

Welche Hintergründe spielten dabei eine Rolle und warum musste es mitten in der 3. Welle der Corona -Krise soweit kommen?

Kommende Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Unsere Mit- gliederstruktur verändert sich. Neue Versorgungsstrukturen verän- dern die Wege in die ambulante Medizin. Es lassen sich weniger Kolle- gen in den klassischen Formen einer Einzel-oder Gemeinschaftspraxis oder in einer Praxisgemeinschaft nieder. Um den Berufsverband auch

in Zukunft handlungsfähig zu erhalten, müssen diese Veränderungen bei der Planung künftig mehr berücksichtigt werden.

2020 installierte der Hauptausschuss stellvertretend eine Ar- beitsgruppe. Sie analysierte die bestehenden finanziellen und per- sonellen Ressourcen und erarbeitete ein Konzept, um den Berufs- verband zukunftsfähig zu machen.

Das dies gelungen ist, wird unser Schatzmeister auf der Mitglie- derversammlung belegen.

Unser Verband hat derzeit annähernd 2500 Mitglieder. Der Prä- sident vertritt den Berufsverband nach außen. Beschlüsse werden durch Gremien (Präsidium, Hauptausschuss oder Mitgliederver- sammlung) gefasst.

Das Prinzip einer Meinungsbildung durch Mehrheiten und Aus- führung von Beschlüssen durch das Präsidium besitzt hier eine he- rausragende Bedeutung.

In der letzten Zeit entstand unter den Mitgliedern des Hauptaus- schusses der Wunsch nach einer Neuorientierung und Präzisierung der Aufgaben der Präsidiumsmitglieder hin zu mehr teamorientierten Handeln und Agieren, weg von Entscheidungen einzelner Personen.

Im April 2021 wählte der Hauptausschuss das „Team Zukunft“ – in Fortführung der erfolgreichen Arbeit der Arbeitsgruppe.

Es folgten eine professionelle Analyse unter Einbindung und Einbeziehung aller Landesverbände und Arbeitskreise. Die Ziele für den weiteren Werdegang des BvDU bis zur MV im Herbst 2021 wurden festgelegt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Teams war die Erarbei- tung eines Personalvorschlages für das zukünftige Präsidium. Bei der Auswahl der Kandidaten wurde darauf geachtet, dass sich die Viel- falt der Verbandsmitglieder widerspiegelt, die Interessen aller vertre- ten werden und sich die Kompetenzen der Nominierten ergänzen.

Mit der Ankündigung des Rücktritts des Präsidenten zum 17.09.2021, der Bereitschaft von Matthias Schulze vorzeitig sein Präsidiums-Mandat zur Verfügung zu stellen, der planmäßigen Wahl des/r ersten Vizepräsidenten/in und der planmäßigen Wahl der Ämter zum Schriftführer/in und Schatzmeister/in wurden die Grundlagen für eine Neuwahl des gesamten Präsidiums und somit der Weg zu einem starken, zusammenhaltenden BvDU frei.

Allen Nominierten ist bewusst, dass das Präsidium von der Mit- gliederversammlung am 17.09.2021 gewählt wird und dass es sich hier um Wahlvorschläge von Kandidaten und Kandidatinnen han- delt, die bisher Erfahrungen gesammelt und Einsatzbereitschaft für den Berufsverband an den Tag gelegt haben.

Ziel vom „Team Zukunft“ ist es, nach der Wahl gestärkt die an- stehenden Aufgaben in Angriff zu nehmen im Sinne der Mitglie- der des Verbandes.

Die operative Arbeit und die Verantwortung liegt in den Hän- den des neuen Präsidiums, die Mitglieder des Hauptausschusses sind in Rahmen von Arbeitsgruppen aktiv in das „Tagesgeschäft“

eingebunden. Ein „Team -Zukunft“ wird weiter notwendig sein, um langfristige Strategien zu erarbeiten.

Wir fordern also alle Mitglieder des BvDU auf, sich aktiv an der Wahl am 17.09.2021 zu beteiligen und somit die Zukunftsweichen des Verbandes mitzugestalten.

Ihr „Team Zukunft des BvDU“

(Autorin: Dr. S. El-Khadra/Vorsitzende LV Berlin)

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1230 Der Urologe 9 · 2021

Gesundheitspolitik in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl 2021

Die wichtigsten Grundaussagen zur Gesundheitspolitik in den Pro- grammen zur Bundestagswahl 2021 der einzelnen Parteien sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:

Im Gesundheitswesen setzt die Union weiterhin auf freie Arzt- und Therapiewahl und auf gesetzliche und private Krankenversicherun- gen. Die Kommunikation zwischen Arztpraxen und Krankenhäu- sern soll weiter digitalisiert werden. Aus den Erfahrungen der Co- ronavirus-Pandemie sollen der öffentliche Gesundheitsdienst und das Robert Koch-Institut gestärkt werden. Für besonders wichti- ge Wirkstoffe sollen staatliche Lagerhaltung oder Notfallkapazi- täten geschaffen werden. Der Pharma- und Forschungsstandort Deutschland soll gestärkt werden und sich die Branche darauf ver- lassen können, dass in Deutschland auch weiter Patentschutz gel- te. Die Rahmenbedingungen in der Pflege will die Union „weiter

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verbessern“ und die Trägervielfalt stärken, da „wir uns vom Wett- bewerb bessere Angebote“ erhoffen. In der Pflegeversicherung sollen betriebliche Zusatzversicherungen für Absicherung sorgen.

Um steigenden Beiträgen entgegenzuwirken, will die Union den Pflegevorsorgefonds bis 2050 verlängern. Auch familiäre Pflege müsse noch gezielter und flexibler unterstützt werden, weshalb die Union sich dafür einsetze, Leistungen für Kurzzeit- und Ver- hinderungspflege sowie Betreuungsleistungen zu einem Budget zusammenzufassen. Zusammen mit den Ländern will die Union eine bundesweite Harmonisierung der Assistenzausbildung in der Pflege, attraktive Arbeitsbedingungen und eine stärkere „Willkom- menskultur für ausländische Pflegefachkräfte“ und generell Schul- geldfreiheit für Gesundheits- und Pflegeberufe.

Die SPD will eine Bürgerversicherung für alle als Kranken- und Pfle- geversicherung. Auch Beamte und Selbständige sollen perspek- tivisch einkommensabhängige Beiträge wie abhängig Beschäf- tigte zahlen. Die Renditeorientierung im Gesundheitswesen soll begrenzt werden. In Krankenhäusern soll es mehr ambulante Be- handlungen geben. Kommunen sollen beim Betreiben medizini- scher Versorgungszentren unterstützt werden, das System der Fallpauschalen auf den Prüfstand kommen. Eine regulierte Canna- bis-Abgabe an Erwachsene soll in Modellprojekten erprobt werden können. Die Corona-Krise belegt aus SPD- Sicht, dass Deutschland wieder die Produktion, Bereithaltung und Verteilung von notwen- diger Arznei und Medizinprodukten sicherstellen muss. Der öffent- liche Gesundheitsdienst soll gestärkt werden.

Die AfD lehnt einen Großteil der Corona-Maßnahmen ab, dazu zählen die Maskenpflicht und Lockdowns. Die Grenzwerte für Ein- schränkungen nennt sie willkürlich. Sie setzt auf freiwillige Hygie- nemaßnahmen und Schutzbestimmungen für die gefährdeten Be- völkerungsgruppen. Die AfD ist gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen das Coronavirus und lehnt Immunitätsauswei- se, Tracking-Apps und weitere Maßnahmen in dieser Richtung ab.

Die Partei fordert einen Untersuchungsausschuss zur Prüfung der Corona-Politik der Bundesregierung. Die AfD will die medizinische Versorgung auf dem Land erhalten. Sie fordert die Einführung eines Individualbudgets für Krankenhäuser, um auch in strukturschwa- chen Regionen eine Notfalleinrichtung, Geburtsstation und die sta- tionäre Behandlung von Kindern zu ermöglichen. Die private Trä- gerschaft im Krankenhausbereich soll auf maximal 60 % begrenzt werden. In der ambulanten Versorgung durch Arztpraxen will die AfD die Übernahme einer Praxis für junge Ärzte attraktiver machen und das Abrechnen der Leistungen für die Mediziner erleichtern.

Kopfpauschalen-Vergütung und Budgetierung sollen aufgehoben werden. Den Pflegenotstand will die Partei mit einer „leistungsge- rechten und angemessenen Bezahlung“ der Pflegekräfte begeg-

nen. Sie fordert eine bundeseinheitliche Personaluntergrenze für Pflegeeinrichtungen. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft soll durch das Jobcenter gefördert und finanziert werden. Die häusliche Pfle- ge ist der stationären Pflege nach Ansicht der Partei vorzuziehen.

Eine Pflege-Vollversicherung lehnt die FDP ab, ebenso wie eine Bürgerversicherung. Sie will die Investitionsfinanzierung für maxi- malversorgende und kleinere spezialisierte Krankenhäuser erhö- hen. Fehlanreize für eine Überversorgung und ein Überangebot an Leistungen müssten bereinigt werden, Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln muss gewährleistet werden. Berichtspflichten für Ärzte und Pflegekräfte sollen minimieren werden um mehr Zeit zur Behandlung und Pflege von Patienten zu gewinnen. Präven- tion, Gesundheitsförderung und Krankheitsfrüherkennung sollen ausgeweitet, ein gesunder Lebensstil schon in Kitas und Schulen vermittelt werden. Digitalisierung im Gesundheitswesen soll eine schnelle Verfügbarkeit der Patientendaten sicherstellen.

Die Partei wendet sich gegen den Kostendruck im Gesundheits- und Pflegebereich. Deshalb sollen nach dem Willen der Linken Krankenhäuser und Pflegekonzerne nicht mehr an den Börsen vertreten sein. Private Krankenhäuser und Pflegebetriebe sollen in kommunale, öffentliche oder gemeinnützige Hand überführt wer- den und nicht mehr gewinnorientiert arbeiten. Ausgliederungen und Privatisierungen will die Linke rückgängig machen. Kommuna- le Krankenhausverbünde zu schaffen, soll erleichtert und gefördert werden. Das System der Fallpauschalen an Kliniken soll abgeschafft stattdessen bedarfsgerecht bezahlt werden. Das Grundgehalt in der Pflege will die Partei um 500 Euro erhöhen, um Fachkräfte zu- rückzugewinnen.

Für die Grünen ist wichtig, für künftige Pandemien gewappnet zu sein. Das beinhaltet für die Partei eine Reform der Krankenhaus- und Notfallversorgung, das Voranbringen der Digitalisierung, die Definition von Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infek- tionsschutzgesetz, die Aktualisierung von Pandemieschutzplänen und die Einführung eines unabhängigen Pandemierats. Weiterhin soll in Gesundheitsforschung wie etwa für neue Testverfahren in- vestiert und die Produktion von Medikamenten und Masken durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden. Durch ein neu- es Bundesinstitut für Gesundheit soll der Öffentliche Gesundheits- dienst gestärkt werden. Um eine gute Versorgung für alle zu ge- währleisten, wollen die Grünen kommunale Gesundheitszentren einrichten. Auch die Geburtshilfe soll wohnortnah sichergestellt werden. Kliniken sollen künftig nicht mehr nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Zur

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1232 Der Urologe 9 · 2021

Notfallversorgung sollen die Notfallnummern 112 und 116 117 or- ganisatorisch zusammengeführt werden. Die Grünen haben das Ziel einer solidarisch finanzierten Bürgerversicherung, unabhängig vom Einkommen. Hier sollen alle, auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete einzahlen. Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, wollen die Grünen besonders unterstützen, mit der Einführung ei- ner „PflegeZeit Plus“. Damit sollen alle Erwerbstätigen eine Lohn- ersatzleistung beziehen, wenn sie pflegebedingt drei Monate voll oder drei Jahre teilweise aus ihrem Job aussteigen. Die Arbeitsbe- dingungen in der Pflege sehen die Grünen auch als verbesserungs- würdig an: Hier plant die Partei eine 35-Stunden-Woche, weniger Arbeitszeitausnahmen, den Aufbau einer Bundespflegekammer sowie eine Kooperation der Pflegekassen nur noch mit solchen Betrieben, die Pflegekräfte nach Tarif bezahlen.

(Quelle: mdr-online)

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Der BvDU- Präsident Dr. Axel Schroeder fasst zusammen Die Abschaffung des dualen Versicherungssystems fordern SPD, die Linkspartei und die Grünen. Dagegen will die CDU, ebenso wie die FDP, keine Bürgerversicherung.

Für die CDU ist auch ein digitaler, wohnortnaher und möglichst barrierefreier Zugang zu Haus- und Fachärzten wichtig.

Die SPD will eine Neuordnung der Rollenverteilung zwischen ambulanten und stationärem Sektor.

Für die FDP gilt weiterhin der Grundsatz „ambulant vor stationär“.

Die Notfallversorgungsstrukturen sollen bedarfsgerechter gestaltet werden. Außerdem wird für das Gesundheitswesen eine deutliche Entbürokratisierung gefordert.

Die Linke will die Möglichkeit prüfen, Kaufpreise für Arztpraxen zu begrenzen. Es soll auch keine Zuzahlung für Arzneimittel mehr geben.

Die Grünen wollen eine Ausweitung der elektronischen Patientenak- te. Außerdem soll 1 % der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst aufgewendet werden. Gefordert wird auch eine gemeinsame Abrechnungssystematik ambulant/

stationär.

Mein Fazit als BvDU- Präsident: Die Ärzteschaft steht bei kaum einer Partei im Vordergrund. Oft allerdings die Forderung nach der Stärkung der nichtärztlichen Berufe. Allgemeiner Tenor der Wahlprogramme: Mit Gesundheit soll man kein Geld verdienen!

Dies macht die individuelle Wahlentscheidung nicht einfach Dr. A. Schroeder

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Krankenhaus-

Neuordnung dringend nötig – aber mit Focus auf die Patienten und

immer unter der Prämisse

„Ambulant vor Stationär“

Im Sozialgesetzbuch V, Paragraph 73, Absatz 4 hat der Gesetzge- ber ganz klar den Vorrang der ambulanten vor der stationären Be- handlung geregelt. Eine Krankenhausbehandlung darf nur verord- net werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil-und Linderungserfolgs nicht ausreicht.

Die Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung werden in der Bundesrepublik, auch im internationalen Vergleich, bei wei- tem noch nicht ausgenutzt. Das liegt auch daran, dass die Rah- menbedingungen, insbesondere die Strukturen in der stationären Versorgung, dafür nicht optimal gegeben sind. Zu einer Verbesse- rung dieser Bedingungen würden z. B. die Abschaffung des Ver- botsvorbehaltes und natürlich die Gleichstellung der Bezahlung von ambulanten Leistungen beitragen.

Was gerade im Positionspapier der AOK und vom GKV gefordert wird, widerspricht ganz klar dem Prinzip „ Ambulant vor Stationär“.

Diese Forderung negiert ebenso die Systemrelevanz des niederge- lassenen Bereiches.

Es wird der Anschein erweckt, als wolle man den Grundsatz

„Ambulant vor Stationär“ aufweichen.

Sicher, die Monate der Pandemie haben alle Beteiligten im Ge- sundheitswesen vor große Herausforderungen gestellt. Doch jetzt wollen die Kassen ihre Ausgaben auf Kosten der Patienten und Ärz- te senken- das geht nicht! Die Forderung nach einer Rückführung vieler Leistungen in eine Budgetierung, so wie die GKV und die AOK es fordern, heißt, ganz klar ausgedrückt, eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung und hat in keiner Weise das Wohl des Patienten im Sinn. Denn der Vorschlag der Rücknahme der Entbud- getierung betrifft größtenteils Leistungen im ambulanten Bereich:

die Prävention wie die Früherkennung, die Krebsvorsorge, das Imp- fen und auch das ambulante Operieren.

Das jetzige Denken der GKV ist kurzsichtig. Prävention und Krebs-Früherkennungsuntersuchungen sind wichtig. Sie helfen, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern bzw. zu halten und mindern die Kosten der medizinischen Versorgung. Gerade diese Einzelleistungen haben dazu beigetragen, dass der Krankheitsver- lauf bei vielen Patienten durch die Früherkennung positiv beein- flusst wurde und sie haben in vielen Fällen auch die Heilungschan- cen erhöht. Diese Leistungen haben den Kassen Geld eingespart, weil so oftmals schwere Krankheitsverläufe verhindert wurden!

Während der Pandemie fanden fast 30 % weniger Früherken- nungsuntersuchungen statt. Das wird Auswirkungen haben. Schon jetzt gibt es eine Zunahme von fortgeschrittenen Erkrankungen, die durch eine Krebsvorsorge in den letzten Monaten hätten ver- hindert werden können und nun nach einer wesentlich intensi-

veren medizinischen und damit teureren Behandlung verlangen.

Darüber wird nicht diskutiert, aber über eine Budgetierung von wichtigen Leistungen in der ambulanten Versorgung wie Impfen und Operieren!

Andere Alternativen, um Kosten im Gesundheitswesen zu sen- ken wie z. B. der Ausbau des ambulanten Sektors, Selektivverträ- ge und eine sektorenübergreifende Versorgung kommen nicht zu Diskussion. Die Entscheidung, ob eine Behandlung ambulant oder stationär stattfindet, sollte entsprechend des Patientenwillens und seines Zustandes, nicht nach vorhandenen Strukturen getrof- fen werden. Und diese Entscheidung sollte auch immer unter der Prämisse „Ambulant vor Stationär“ fallen. Denn ein solches Her- angehen schont die Personalressourcen und entlastet das Pflege- personal.

Doch wenn der gegenwärtige Sparkurs der Kassen beibehalten werden soll, dann sind die Krankenkassen auch in der Pflicht, den Patienten Rede und Antwort zu stehen, warum bestimmte Leistun- gen von den niedergelassenen Ärzten nicht mehr gefördert wer- den sollen.

Sie müssen den Patienten erklären, warum eine notwendige, ambulante Operation jetzt nur noch im Krankenhaus stattfinden kann und nicht mehr in Wohnortnähe oder vertrauter Umgebung.

Eine stationäre Behandlung ist immer teurer und meist mit mehr Aufwand auch für den Patienten verbunden. Durch den demogra- fischen Wandel werden es nicht weniger Operationen!

Eher das Gegenteil wird der Fall sein, wenn man Leistungen wie das ambulante Operieren nicht mehr angemessen vergütet. Gera- de im Alter und in ländlichen Regionen sind regelmäßige und ver- trauensvolle Arztkontakte wünschenswert und notwendig, lange Fahrtwege meist mühselig und aufwendig für die Patienten.

Die extrabudgetären ambulanten Leistungen wie Früherken- nung, Impfen und Operieren haben eine deutliche Verbesserung der medizinischen Versorgung gebracht- zum Wohle aller Patien- ten.

Doch diese Leistungen können die Ärzte in Praxen und Ambu- lanzen nicht umsonst erbringen! Ein Umdenken seitens der Kas- sen und des Gesetzgebers ist zwingend notwendig! Stattdessen werden Leistungen, die im Terminservice- und Versorgungsge- setz festgeschrieben wurden wie z. B. die Förderung der offenen Sprechstunde und die Aufnahme neuer Patienten als extrabud- getäre Leistungen im aktuellen GVWG wieder zurückgenommen.

Selbst der DKG- Vorstandsvorsitzende Dr. Geraldf Gaß sieht da dringenden Handlungsbedarf. So betonte er auf dem 2. Kranken- hausgipfel im Sommer dieses Jahres in Berlin, dass es zwar einer- seits wichtig sei, medizinische Leistungen zu zentralisieren und die Krankenhausfinanzierung neu zu überdenken, sprach sich aber gleichzeitig dafür aus, die ambulanten, wohnortnahen Strukturen zur erhalten und abzusichern.

Die ambulant-stationäre Sektorengrenze behindert heute eher eine patientengerechte Versorgung. Der BvDU fordert den Abbau der Sektorengrenze und mehr intersektorale ärztliche Leistungen.

Das Fallpauschalen-System als Grundstruktur im stationären Be- reich schafft falsche Anreize. Hier bedarf es einer dringenden Re- formierung. Die Bedingungen in der ambulanten Versorgung für Praxen und Kliniken müssen identisch sein und ebenso die Hono- rierung der Leistungen.

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1234 Der Urologe 9 · 2021

Somit muss die Krankenhausplanung auf den Prüfstand! Es gibt zu viele und es wird noch viel zu viel stationär gemacht. Auch die duale Finanzierung der Krankenhäuser durch das Land und die Krankenkassen muss neu überdacht werden.

Die Forderung des Gesetzgebers und die der Fachärzteschaft ist klar: „Ambulant vor Stationär“- Wir sind sicher, dass z. B. ein regionaler Modellversuch mit einem Selektivvertrag, in dem die intersektorale Versorgung klar geregelt ist, uns in unsere Position bestärken würde: Eine Versorgungsver- besserung ganz im Sinne des Patientenwohls, die auch wirtschaft- lich ist, ist nur durch die Stärkung des ambulanten Bereiches mög- lich. Dazu gehört ebenso der Ausbau und die Förderung eines die fachärztlichen Leistungen betreffenden selektivvertraglichen Be- reiches neben dem Kollektivsystem.

Unsere Vision: Ein starkes und effizientes Gesundheitswesen und eine wohnortnahe, flächendeckende und qualifizierte medi- zinische Versorgung für alle!

Beides geht nur über den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung.

Autor: Dr. Axel Schroeder-Präsident des Berufsverbandes der Deut- schen Urologen

Argumentationen der PKV gegen die Bürger- versicherung

Corona hat uns alle vor eine noch nie dagewesene Herausforde- rung gestellt. Doch dank unseres Gesundheitssystems mit gesetz- licher und privater Krankenversicherung hat Deutschland die Krise im Vergleich zu anderen Ländern sehr gut gemeistert. Dieses Ne- beneinander wollen einige Parteien nun abschaffen.

SPD, Grüne und Linke wollen die Dualität von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung abschaffen und ein Einheitssystem

einführen, das sie Bürgerversicherung nennen. Doch das ist ein ge- fährliches Experiment. Es würde unser hervorragend funktionieren- des Gesundheitssystem aufs Spiel setzen und nur Verlierer erzeugen.

Eines der besten Gesundheitssysteme der Welt Unabhängig vom Einkommen profitieren alle Menschen von unse- rer hervorragenden Gesundheitsversorgung in Deutschland – freie Arztwahl und medizinischer Fortschritt inklusive. SPD, Grüne und Linke reden dieses bewährte System schlecht, sprechen von „Zwei- Klassen-Medizin“ – wegen minimal unterschiedlicher Wartezeiten.

Fakt ist aber: Nirgendwo in Europa bekommt man so schnell einen Haus- oder Facharzttermin wie in Deutschland – egal, ob gesetz- lich oder privat versichert.

So gut ist die medizinische Versorgung in Deutschland In der Corona-Pandemie stellt die überwältigende Mehrheit unse- rem Gesundheitssystem ein sehr gutes Zeugnis aus. Das ist kein Zufall, sondern Ergebnis des Miteinanders von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung. Ihr Wettbewerb führt zu innovativen Lösungen und verbessert die Versorgung. Davon profitieren alle Versicherten gerade auch in Krisenzeiten – wie die Umfrage-Ergeb- nisse beweisen. Es gibt also keinen Anlass für einen radikalen Um- bau dieses hervorragend funktionierenden Systems.

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Darum bedroht die Bürgerversicherung die Qualität des Gesundheitssystems

Privatversicherte sind den Verfechtern der Bürgerversicherung ein Dorn im Auge. Dabei tragen sie mit ihren Honoraren überpropor- tional zur medizinischen Infrastruktur bei. Durch die Einführung einer Bürgerversicherung würden dem gesamten Versorgungs- system wichtige Milliarden fehlen. Eine Umfrage des Meinungs- forschungsinstituts Civey hat im Mai 2021 gezeigt: Über 30 % der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass Pra- xen schließen müssen, wenn es weniger Privatversicherte gibt.

Ohne PKV fehlten jedem niedergelassenen Arzt im Schnitt über 55.000 Euro pro Jahr – das Gesundheitssystem insgesamt würde 12,7 Milliarden Euro einbüßen. Auch Hebammen oder Physiothe- rapeuten wären durch eine Bürgerversicherung in ihrer Existenz gefährdet.

Wie Privatversicherte die landärztliche Versorgung stärken

Regionaldaten aus ganz Deutschland belegen die Bedeutung der Privatversicherten für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Denn hier fallen deren Honorare besonders ins Gewicht.

Ein Beispiel aus Bayern: Niedergelassene Ärzte im ländlichen Kreis Wunsiedel erzielen mit ihren Privatversicherten Mehreinnahmen im Realwert von durchschnittlich über 69.000 Euro pro Jahr – viel mehr als Praxen im Großraum München mit rund 48.000 Euro. Die PKV- Regionalatlanten zeigen dieses Phänomen für zahlreiche Re- gionen in mehreren Bundesländern. Wer das duale System in Fra- ge stellt und durch eine Bürgerversicherung ersetzten möchte, ge- fährdet also die flächendeckende medizinische Versorgung.

Weil sie moderne medizinische Leistungen schneller erstattet, ist die PKV ein wichtiger Partner für die industrielle Gesundheits- wirtschaft, sagt Iris Plöger, Mitglied in der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie ( BDI).

(Quelle: www.PKV.de)

„Mit einer Bürgerversicherung würde die Funktion des

Innovationstreibers entfallen“

Interview mit Frau Plöger -Mitglied in der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie ( BDI).

8 Frau Plöger, Mitglied Hauptgeschäftsführung BDI e. V.

Frau Plöger, wie schlägt sich unser Gesundheitssystem vor dem Hin- tergrund der Corona-Pandemie?

Es hat sich im letzten Jahr erstaunlich gut geschlagen, unser Ge- sundheitssystem hat sich bewährt in der Krise. Dabei hat die in- dustrielle Gesundheitswirtschaft einen entscheidenden Beitrag ge- leistet, Lieferketten nicht abreißen zu lassen, die Grundversorgung sicherzustellen und auch in Corona-Schutzgüter wie Beatmungs- geräte und Atemschutzmasken einzusteigen. Nicht zuletzt haben wir es sensationell schnell geschafft, einen Impfstoff zu erfinden oder zu erforschen, den wir in die ganze Welt verkaufen konnten.

Welchen Beitrag leistet der Dualismus aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen für die Innovationskraft des Gesundheitssys- tems?

Für die industrielle Gesundheitswirtschaft ist das ein ganz entschei- dender Faktor, weil die privaten Krankenversicherungen als Innova- tionstreiber fungieren. Moderne medizintechnische und pharma- zeutische Lösungen kommen sehr viel schneller in die ambulante Versorgung für Privatpatienten, weil sie bekanntlich mehr für die- se Leistungen zahlen. Deshalb können diese Dinge früher ange- wandt werden. Die einen sind sozusagen die Frontrunner – aber im Ergebnis kommen die Innovationen der medizinischen Versor- gung aller zugute.

Welche Folgen hätte ein Einheitssystem – oder eine Bürgerversiche- rung – für die Wirtschaft?

Die Funktion des Innovationstreibers würde damit entfallen. Wir haben aber natürlich auch ein Finanzierungsthema, weil die pri- vaten Krankenversicherungen deutlich bessere Altersrückstellun- gen als die gesetzlichen aufgebaut haben. In Zeiten des demogra-

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1236 Der Urologe 9 · 2021

fischen Wandels ist das auch eine Sicherheit für die Finanzierung des Gesundheitssystems, die ganz entscheidend ist.

Wie lauten die zentralen Forderungen des BDI an die neue Bundes- regierung?

Eine unserer zentralen Forderungen ist, die industrielle Gesund- heitswirtschaft am Standort Deutschland ernster zu nehmen. Wir meinen, dass eine stärkere Koordinierung in der neuen Bundesre- gierung erforderlich ist: Es muss ressortübergreifend gedacht wer- den. Wie zum Beispiel auch der Klimaschutz ist die Gesundheits- wirtschaft eine wichtige Säule, nicht nur für die Gesellschaft und die Versorgung, sondern auch für den Industriezweig. Wir müs- sen gleichrangig neben anderen wichtigen Industriezweigen wie etwa der Automobilindustrie stehen. Es geht darum, Perspektiven zu schaffen im Bereich der Digitalisierung, im Bereich Biotech, da- mit wir international wettbewerbsfähig sind mit anderen Regio- nen dieser Welt.

(Quelle: www. PKV.de)

Karrieresprechstunde

Gedanken zur Weiterbildung während der Corona-Pandemie

Ärztliche Weiterbildung hat verschiedene Aspekte. Sie ist eine not- wendige Voraussetzung, um die medizinische Versorgungsqualität aufrecht zu erhalten und um die aktuellen Therapiemodalitäten in der täglichen Routine zu verankern. Speziell diese Form der Wei- terbildung ist über die Ärztekammern reglementiert und mittels der Ausstellung von entsprechenden Weiterbildungszertifikaten dokumentiert.

Ein weiterer Aspekt ist unter anderem die Vermittlung von me- dizinischen Fertigkeiten. Diese Weiterbildungsinhalte werden häu- fig vor allem auch von Ärzten in Weiterbildung genutzt.

In der Zeit vor Corona waren die meisten Weiterbildungen als Präsenzveranstaltungen konzipiert. Diese Veranstaltungsform war mit dem Auftreten von Covid19 nicht mehr möglich. Relativ schnell haben sich Online -Veranstaltungen im Sinne von Webinaren eta- bliert. Vorteile dieser Veranstaltungsform sind die fehlende Bin- dung an einen speziellen Ort bzw. ggf. auch eine freie Zeitwahl.

Ein großer Nachteil dieser Veranstaltungsform ist, dass keine prak- tischen Inhalte vermittelt werden können.

Während die Pflicht zur Weiterbildung über die Anpassungen durch die Ärztekammern entschärft wurden (Fristverlängerung, Absenkung der Gesamtanzahl von Punkten auf 200 bzw. Zubu-

BvDU

Berufsverband der Deutschen Urologen e.V.

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chung von 50 Punkten etc.), fehlen für die Ärzte in Weiterbildung bzw. auch für Spezialweiterbildungen wie z. B. Ultraschall etc. Mög- lichkeiten, diese zu erwerben.

Wie geht es weiter? Die Vorteile der Online-Veranstaltungen lie- gen auf der Hand und werden sehr wahrscheinlich in Zukunft auch fortgeführt werden. Zudem werden sich wahrscheinlich auch Hyb- ridveranstaltungen etablieren, die eine Präsenz- bzw. virtuelle Teil- nahme ermöglichen.

Zu fordern bleibt die Durchführung von Weiterbildungen, die praktische Inhalte vermitteln (Laparoskopie, Ultraschall etc..), und die auch unter der Wahrung von den weiterhin geltenden (Ende offen) Hygieneregeln.

Dr. Moritz Braun

Ihr gutes Recht

Praxis unter Wasser – Honorar untergegangen?

Tipps zur Rettung der Quartalsabrechnung

Die Hochwasserkatastrophe, von der besonders Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein- Westfalen, aber auch Gemein- den anderer Bundesländer be- troffen sind, hat auch ärztliche Praxen untergehen lassen. Al- lein in den beiden Kassenärztli- chen Vereinigungen Nordrhein und Rheinland-Pfalz waren zu- sammen deutlich mehr als 140 Praxen betroffen. Das wirft die Frage nach dem Schicksal des Kassenhonorars auf. Wie ge-

langt eigentlich eine Arztpraxis an ihr Quartalshonorar, wenn die EDV zerstört oder – z. B. durch Virenbefall – unnutzbar geworden ist.

Das geschilderte Problem kann in zwei Varianten auftreten.

Sind die Abrechnungsdaten aufgrund einer externen Datensi- cherung noch vorhanden, dann stellt sich nur die Frage, ob wegen der unnutzbaren Hardware die Abrechnungsfristen der Kassen- ärztlichen Vereinigung ( KV) – in der Regel muss die Abrechnung circa 8 bis 20 Tage nach Quartalsende eingereicht werden – noch eingehalten werden können. Ist das nicht der Fall, richten sich die Konsequenzen je nach KV nach unterschiedlichen Regelungen.

Entsprechende Vorschriften finden sich entweder in gesonderten

„Abrechnungsordnungen“ oder sind Teil des Honorarverteilungs- maßstabs ( HVM). Letzteres ist z. B. im Bereich der KV Nordrhein der Fall. Danach werden bei verspäteter Abrechnung zum einen die Vorauszahlungen bis zur Vorlage der Abrechnungsunterlagen ein- gestellt bzw. ermäßigt. Zum anderen wird dann, wenn nach ver- späteter Abrechnung das Honorar berechnet ist, von diesem 10 %, jedoch maximal 10.000,00 Euro pauschaliert zur Deckung des zu- sätzlich entstehenden Aufwandes einbehalten. Der HVM der KV Nordrhein sagt aber auch, dass von solchen Maßnahmen ganz oder teilweise abgesehen werden kann. Formalrechtlich bedarf es da- für jedoch zweierlei: zum einen muss der Arzt einen Antrag stellen – ohne Antrag wäre der Arzt auf das Wohlwollen der KV angewie- sen – und zum anderen muss der Arzt nachweisen, dass er die Ein- reichungsfrist ohne sein Verschulden versäumt hat. Ob dafür der bloße Hinweis auf Hochwasser oder Virenbefall genügt oder ob es einer detaillierteren Schadensmeldung mit Schilderung der Bemü- hungen um eine gleichwohl rechtzeitige Abgabe der Abrechnung bedarf, sollte vorab telefonisch mit der KV geklärt werden. Gera- de die Frage, was der Praxisinhaber unternommen hat, um trotz des Schadens eine fristgerechte Abgabe der Quartalsabrechnung zu ermöglichen, könnte knifflig werden. Jedenfalls sollte der Arzt sprechfähig dazu sein, warum er sich mit der Erklärung des EDV- Händlers, neue Hardware könne „leider erst in vier Wochen geliefert werden“, zufriedengegeben hat, ohne vorab zu klären, ob es einen schneller lieferfähigen Händler gibt.

Im Bereich der KV Rheinland-Pfalz finden sich ähnliche Rege- lungen zur Abrechnungsabgabe, allerdings nicht im HVM, son- dern in einer eigenen Abrechnungsordnung. Anders als bei der KV Nordrhein gibt es bei der KV Rheinland-Pfalz die Möglichkeit eines Antrags auf Abgabefristverlängerung, allerdings begrenzt auf eine Woche nach dem eigentlichen Abgabetermin. Für danach abgegebene Abrechnungen sieht die Abrechnungsordnung Ho- norarabzüge von bis zu 2500 € und die Einstellung der künftigen Abschlagszahlungen vor. Wer dies vermeiden will, muss wieder- rum entsprechende Anträge stellen. Zwar haben Honorarabzüge zwingend zu unterbleiben, wenn die Säumnis unverschuldet ist, jedoch gilt das nur einmalig innerhalb der letzten acht Quartale.

Für alle, die in den letzten acht Quartalen bereits säumig waren, steht das Absehen von Honorarkürzungen im Ermessen der KV. In- soweit kommt es auf den Einzelfall an – z. B. darauf, ob sich die Praxis nach Wiederherstellung der EDV- Infrastruktur zügig um die Abrechnung bemüht hat oder ohne erkennbaren Grund Wochen ins Land hat gehen lassen.

© Orlando Florin Rosu – Fotolia

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1238 Der Urologe 9 · 2021

Ernster könnte die Lage werden, wenn die Abrechnungsdaten unwiederbringlich verloren sind. Denn erst jüngst hat das Sozial- gericht München – zwar in einem anderen Sachzusammenhang (es ging um einen Datenverlust infolge eines Betriebssystem- wechsels), jedoch insoweit ohne weiteres verallgemeinerbar – darauf hingewiesen, dass nach § 57 des Bundesmantelver- trages-Ärzte für alle erbrachten Leistungen eine allgemeine Do- kumentationspflicht bestehe. Danach müsse der Vertragsarzt die Befunde, die Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassen Leistungen einschließlich des Tages der Behandlung in geeigne- ter Weise dokumentieren. Dies beinhalte auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einem Datenverlust komme. In- sofern sei eine Datensicherung laufend vorzunehmen. Fände eine solche nicht statt, falle dies in den Verantwortungsbereich des Vertragsarztes ( SG München, Beschluss vom 28.04.2021 zum Ak- tenzeichen S 38 KA 62/21 ER). Diese Entscheidung bedeutet frei- lich noch nicht, dass der Vertragsarzt die Konsequenzen eines Da- tenverlustes auf jeden Fall zu tragen hat. Wer die Datensicherung zu Hause aufbewahrt, dem wird man wohl eher keinen Vorwurf machen können, wenn sowohl die Privatwohnung als auch die Praxis überflutet werden.

Ungeachtet dessen stellt sich dann aber die Frage, wie der Ho- noraranspruch des Vertragsarztes zu ermitteln ist, wenn keinerlei Abrechnungsdaten vorliegen. Einen ersten Hinweis gibt die KV Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage, wonach in solchen Fällen eine Honorarermittlung auch als Schätzung möglich sei. An die-

ser Stelle kommt eine Vorschrift ins Spiel, die erst jüngst im Zuge der Corona-Pandemie in das Sozialgesetzbuch fünftes Buch ( SGB V) aufgenommen wurde: nach § 87b Absatz 2a SGB V ist die Kassen- ärztliche Vereinigung verpflichtet, im Benehmen mit den Kran- kenkassen im HVM geeignete Regelungen zur Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit des Leistungserbringers vorzusehen, wenn sich infolge einer Naturkatastrophe seine Fallzahl in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdenden Umfang mindert. Die KV Nordrhein hat ihren HVM bereits entsprechend angepasst. Zwar ist die Regelung vor allem auf Einbußen aufgrund der Corona-Pan- demie zugeschnitten, greift aber auch bei Naturkatastrophen. Da- nach kann der betroffene Arzt auf Antrag eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe von 85 % des Gesamthonorars des Vorvorjahresquar- tals erhalten. Soweit ist die KV Reinland-Pfalz noch nicht: ihr aktu- eller HVM enthält bislang nur Ausgleichsregelungen bei corona- bedingten Honorarverlusten, schweigt aber zu Naturkatastrophen.

Gleichwohl besteht für die Situationen der Unnutzbarkeit der EDV ein rechtlicher Anknüpfungspunkt für die von der KV Rheinland- Pfalz angesprochene Schätzungsmöglichkeit: Das Bundessozialge- richt ( BSG) geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Hinblick auf den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit eine ungeschriebene generelle Härteklausel in die Honorarvertei- lungsbestimmungen hineinzuinterpretieren ist, wenn der HVM kei- ne ausdrückliche oder nur eine zu eng gefasste Härteklausel ent- hält ( BSG, Urteil vom 29.06.2011 zu Aktenzeichen B 6 KA 19/10 R mit weiteren Nachweisen).

WISSEN, DAS WEITERBRINGT.

FORTBILDUNGEN FÜR MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

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Tipp:

Betroffene Praxen sollte sich sofort nach dem Schadensereignis über die ihrer KV geltenden Regeln bei Versäumung der Abrech- nungsfrist informieren – sie sind auf der Homepage der KV veröf- fentlicht (in der Regel unter dem Stichwort „Honorar“ oder „Ver- gütung“). Die danach notwendigen Anträge – auch bezüglich der (Weiter)Zahlung kommender Abschläge – sollten schriftlich ge- stellt werden, nicht nur telefonisch. Sofern Abrechnungsdaten un- rettbar verloren sind, sollte ein Antrag auf Honorarschätzung ge- stellt und ggf. schon einmal mitgeteilt werden, welche Vorquartale als Schätzgrundlage ausscheiden (z. B. wegen längerer Krankheit des Praxisinhabers). Bei Naturkatastrophen sollte ein schriftlicher Antrag auf größtmögliche Ausgleichszahlung für Honorareinbu- ßen gestellt werden. Das kann zunächst einmal unspezifisch – also ohne Nennung einer konkreten Summe oder von Gründen – per

„Einzeiler“ geschehen. Einzelheiten können nachgereicht werden, wenn der Schaden bzw. die Einbuße spezifiziert werden kann.

Torsten Münnch Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kurfürstendamm 195, D-10707 Berlin Sitz der Partnerschaft:

Berlin | AG Charlottenburg: PR 931 B Tel. +49 30 327 787-53

Fax +49 30 327 787-77 www.db- law.de

UROTalk 2 – Weiterbildung

UROTALK-der zweite BvDU- Pod- cast ist abrufbar. Das Thema ist Weiterbildung im ambulanten Sektor.

Dr. Carolin Siech, Assistenz- ärztin in WB Uniklinik Frankfurt und Stellvertretende GeSRU- Vorsitzende und Dr. Michael Stephan-Odenthal, Niederge- lassener Urologe aus Leverku- sen und Landesvorsitzender des BvDU Nordrhein beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln und informieren über Möglichkeiten und aktuelle Ver- änderungen. Catrin Steininger, Niedergelassene Urologin aus Lüb- benau und Landesvorsitzende des BvDU Brandenburg und Dr. Max Tüllmann, Niedergelassener Urologe aus Erding und Mitglied der WB- Konferenz der DGU ergänzen das Gespräch durch ihre regio- nalen und persönlichen Erfahrungen.

Moderiert wird URO- Talk 2 von Dr. Justus König, Assistenzarzt aus Bad Tölz, Vorsitzender der GeSRU und des AK Ärzte in WB des BvDU sowie der AG Junge Urologen des DGU.

Der Podcast ist abrufbar unter www.urologie- gestalten- digi- tal.de und auf anderen gängigen Streamingportalen.

SpiFa-Kampagne zur Bundestagswahl

„Kein Blatt vor den Mund – Für die ärztliche Freiberuflichkeit als Garant für Patientenschutz und eine am Gemeinwohl ausgerich- tete ärztliche Berufsausübung“

Ziel der Kampagne „Mein Facharzt. Meine Wahl.“ ist die Sensibili- sierung von Politik und Öffentlichkeit für die Bedeutung der Fach- ärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis für die Gesellschaft.

Kern der Kampagne sind Plakate, die in den Gesundheitseinrich- tungen der Ärzte ausgehängt werden. Speziell für die Urologie ste- hen diese zwei Plakatmotive zum Download bereit.

Weitere Informationen zur SpiFa-Kampagne finden Sie unter:

https://meinfacharztmeinewahl.de/

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1240 Der Urologe 9 · 2021 2021

September 16.09.2021 Essen

09.00–18.00 Uhr

Zertifizierter Grundkurs Impfen CME-Punkte werden beantragt 23.09.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Westfalen-Lippe Oktober

02.–03.10.2021 Hannover Ganztägig

Praxisgründungsseminar 05.10.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Berlin

07.10.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Nordrhein 19.10.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Brandenburg 21.10.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Baden-Württemberg

26.10.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Schleswig-Holstein 27.10.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Rheinland-Pfalz November

02.11.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Sachsen 04.11.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Hessen

06.11.2021 Frankfurt/Main 13.30–18.00 Uhr

Zertifiziertes Grundlagentraining Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin

CME-Punkte werden beantragt 09.11.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Thüringen 11.11.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Saarland

12.–13.11.2021 Neumünster ganztägig

Urologische Tumortherapie Schleswig-Holstein

CME-Punkte werden beantragt 13.11.2021

Online 10.00–15.30 Uhr

Zertifiziertes Live-Webinar: Impf- grundlagen für die urologische Praxis

CME-Punkte werden beantragt 16.11.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Niedersachsen 19.–20.11.2021

Stuttgart Online

6. Urologisches Herbstforum CME-Punkte werden beantragt 19.–20.11.2021

Halle Ganztägig

Praxisgründungsseminar 23.11.2021

Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Sachsen-Anhalt 27.11.2021

Online 13.30–18.00 Uhr

Zertifiziertes Live-Webinar: Grund- lagentraining Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin CME-Punkte werden beantragt 2022

30.11.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Hamburg Dezember 07.12.2021 Webinar 19.00–19.30 Uhr Vorsorgen – Alter Hut – trotzdem nie richtig genutzt | KV- Bereich Bremen

März

04.–05. März 2022 Leipzig

ganztägig

7. Urologisches Frühjahrsforum CME- Punkte werden beantragt Juni

10.–11.06.2022 Hamburg ganztägig

13. Urologisches Sommerforum CME-Punkte werden beantragt Sie möchten eine Veranstaltung durchführen oder zertifizieren lassen? Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.

Boris Rogowski Tel: 030 887 22 55-1

E-Mail rogowski@sgdu-mbh.de, www.sgdu-mbh.de

Anmeldungen unter

www.sgdu-mbh.de/veranstaltungen oder diesem QR-Code

Veranstaltungsübersicht BvDU & SgDU Wichtige Hinweise zu unseren Veranstaltungen

Unsere Veranstaltungen finden selbstverständlich unter Berücksichti- gung der geltenden Hygienevorschriften statt.

Im Einzelfall kann dies zu einer Begrenzung der Teilnehmerzahl führen.

Wenn möglich, bieten wir derzeit als Präsenzveranstaltung geplante Seminare digital, z. B. als Webinare, an. Zum Teil kann es aber ebenso zu Termin verschiebungen kommen. Wir informieren Sie natürlich rechtzeitig über mögliche Änderungen – vielen Dank für Ihr Verständnis!

Referenzen

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Schaue dir die geschriebenen Farben einen Moment an, merke sie dir und nenne sie mir dann nachdem das Blatt abgedeckt wird.. Schaue dir die gesehenen Farben an, merke sie dir und

Lese dir die Aufgabenstellung genau durch und beginne erst, wenn du diese verstanden hast!. Lese das

Male die unten abgebildeten Kästchen mit passender Farbe an, schneide sie aus und klebe Sie passend in das

Aber nehmen wir, wie es gemeint ist: Keine Liebeserklärung, aber das Danke- schön für die bürgermeisterliche Arbeit (auch wenn da natürlich nicht alle Kelkheimer zustimmen