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TOP 7 - Rechtsterroristischer Anschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum Friese

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 7. Dezember 2021 beschlossene Fassung

Senator für Inneres

Bremen, 02.12.2021 L1

Neufassung

für die Sitzung des Senats am 07.12.2021

Rechtsterroristischer Anschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum Friese (Anfrage in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag))

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Anfrage gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Gibt es nach Kenntnissen des Senats Anhaltspunkte für das Fortbestehen der im November 2019 verbotenen Gruppierung Phalanx 18 und wie viele der drei Verdächtigen des Brandanschlags auf die Friese werden dieser Gruppe zugerechnet bzw. was ist ihr Verhältnis zur Gruppierung?

2. Wie viele der Verdächtigen sind Mitglieder bzw. aktiv bei DIE RECHTE und/oder der Gruppe 11 und sind Verdächtige in weiteren rechten bis rechtsterroristischen Gruppierungen aktiv?

3. Richten sich die Ermittlungen wegen des Brandanschlages auf die Friese gegen eine Vereinigung oder ausschließlich gegen die drei Personen, bei denen Durchsuchungen stattgefunden haben?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1

Für das Fortbestehen des im November 2019 verbotenen Vereins Phalanx 18 liegen nach den Durchsuchungen vom 20.11.2019 keine Erkenntnisse vor. Zwei Beschuldigte waren Mitglieder des verbotenen Vereins Phalanx 18.

Zu Frage 2

Es ist bekannt, dass die Beschuldigten an Veranstaltungen oder Kundgebungen teilnahmen, die durch die Partei DIE RECHTE organisiert wurden. Es gibt aber keine Erkenntnisse, dass einer der Beschuldigten aktuell eine führende Funktion der Partei DIE RECHTE ausübt.

Die Prüfung von Bezügen zu einer Gruppe 11 ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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Zu Frage 3

Die Ermittlungen des Strafverfahrens hinsichtlich des Brandanschlages auf die Friese richten sich ausschließlich gegen natürliche Personen. Zugleich wird der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB geprüft.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich ausschließlich um männliche Personen.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet. Nach Beschlussfassung durch den Senat erfolgt die Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister.

G. Beschluss:

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 02.12.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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