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TOP 20 - Verbot der rechtsradikalen Gruppierung „Graue Wölfe“?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Der Senator für Inneres 14.12.2020

9 L

NEUFASSUNG

Vorlage für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

„Verbot der rechtsradikalen Gruppierung „Graue Wölfe“?“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der Fraktion DIE LINKE)

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Welche Gruppierungen und Einrichtungen im Land Bremen rechnet der Senat den rechtsradikalen „Grauen Wölfen“/Ülkücü-Bewegung zu und wie wird ihr Personenpo- tential jeweils eingeschätzt?

2. Welche rechtlichen Spielräume im eigenen Zuständigkeitsbereich sieht der Senat, ab- gesehen von geheimdienstlichen Maßnahmen, um die Aktivitäten und den Einfluss der

„Grauen Wölfe“ einzuschränken und zu unterbinden?

3. Wird sich der Senat auf Bundesebene (z.B. im Rahmen der Innenministerkonferenz) für ein bundesweites Verbot der „Grauen Wölfe“ einsetzen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage werden dem Senat folgende Antworten vorgeschlagen:

1. Welche Gruppierungen und Einrichtungen im Land Bremen rechnet der Senat den rechtsradikalen „Grauen Wölfen“/Ülkücü-Bewegung zu und wie wird ihr Personenpo- tential jeweils eingeschätzt??

Die türkische „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) gilt als Hauptorganisation der ÜLKÜCÜ-Bewegung und unterhält weltweit Auslandsvertretungen, u.a. in Deutschland, wo sie durch die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.“

(ADÜTDF) vertreten wird. In den 1980ern spaltete sich die „ATİB - Union der Türkisch-Islami- schen Kulturvereine in Europa e.V.“ von der ADÜTDF ab.

In Bremen stellt der Verein „Türkische Familienunion in Bremen und Umgebung e.V." mit Sitz in der Waller Heerstraße eine Vertretung der ADÜTDF dar. Die Mitgliederzahl des Vereins wird auf 200 geschätzt. Die Anhängerschaft liegt erfahrungsgemäß etwas höher. ATIB betreibt in Bremen zwei Moscheegemeinden

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2. Welche rechtlichen Spielräume im eigenen Zuständigkeitsbereich sieht der Senat, abgesehen von geheimdienstlichen Maßnahmen, um die Aktivitäten und den Einfluss der „Grauen Wölfe“ einzuschränken und zu unterbinden?

Der Senat unterstützt den interfraktionell initiierten kürzlichen Beschluss des Deutschen Bun- destages – siehe Drucksache 19/24388 –, mit dem die Bundesregierung u.a. zur Prüfung von Organisationsverboten gegen die Vereine der „Ülkücü“-Bewegung aufgefordert wird.

Ein Verbot der Türkischen Familienunion in Bremen und Umgebung e.V. als Bestandteil der MHP und des ADÜTDF sowie der Moscheegemeinden als Bestandteil der ATİB würde vom Senator für Inneres verfolgt, sobald der Bund diese Einheiten organisatorisch als eigenständig betrachtet.

3. Wird sich der Senat auf Bundesebene (z.B. im Rahmen der Innenministerkonferenz) für ein bundesweites Verbot der „Grauen Wölfe“ einsetzen?

Der Senat setzt sich gegen jede Form von Extremismus ein und wird ein bundesweites Verbot der Grauen Wölfe unterstützen.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Männer und Frauen sind in gleicher Weise betroffen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Antwort zu Frage 1 wurde mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Bremen abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Vorlage ist nach Beschlussfassung und Übermittlung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur Veröffentlichung im Informationsregister geeignet.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 08.12.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE für die Fragestunde der Bürger- schaft (Landtag) zu.

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