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TOP 13 - Familienfreundliche Hochschulen im Land Bremen

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 16. November 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen 15.11.2021

L 8

Neufassung der Vorlage für die Sitzung des Senats am 16. November 2021

„Familienfreundliche Hochschulen im Land Bremen“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)) A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie bewertet der Senat den Ansatz, bei Neu- und ggf. Erweiterungsbauten an Bremer Hochschulen bereits in den Planungsverfahren familienfreundliche Angebote wie Eltern- Kind-Räume mitzudenken - mit dem Ziel, derartige Infrastruktur von Vornherein einzuplanen und somit späteren potenziell teureren Nachrüstungen bzw. -anbauten vorzubeugen?

2. Welche familienfreundlichen Angebote und im Speziellen Eltern-Kind-Räume für Studierende sowie Beschäftigte und ihre Kinder mit Still- und Wickelmöglichkeiten werden nach Kenntnisstand des Senats bei derzeit geplanten Neubauten wie insbesondere dem Hörsaal- und Veranstaltungszentrums (HVZ) an der Universität Bremen eingeplant?

3. Wie wird aktuell die Beteiligung der Frauenbeauftragten bei baulichen Vorhaben an den Hochschulen sichergestellt und wie könnte sie nach Ansicht des Senats noch verbessert werden?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Der Senat begrüßt einen solchen Ansatz ausdrücklich. Die frühzeitige Einbeziehung quantitativer und qualitativer Bedarfe für familienfreundliche Angebote kann ggf. später auftretenden Umbauerfordernissen vorbeugen. Familienfreundliche Bedingungen sowohl für das Studium als auch die Berufstätigkeit herzustellen und zu sichern, ist zudem ein wichtiges Anliegen der Hochschulen im Land Bremen.

Zu Frage 2:

Nach Kenntnisstand des Senats wird seitens der Hochschulen an die Planung für Hochschulneubauten grundsätzlich der Anspruch gestellt, dass die Anforderungen an eine familienfreundliche Nutzung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mitbedacht werden.

Insbesondere in der Planung für den Neubau Hörsaal- und Veranstaltungszentrum auf dem

(2)

- 2 -

Universitätsgelände werden neben Still- und Wickelräumen auch Eltern-Kind-Büros sowie Spielecken für die Kinder berücksichtigt.

Zu Frage 3:

Bei Beginn der Planungen für Neubauten auf dem Universitätsgelände finden ausführliche Nutzer:innengespräche mit der Universität und Vertreter:innen der Studierenden statt.

Dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche Belange zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Studium und Beschäftigung berücksichtigt werden. Nach Ansicht des Senats ist es erforderlich, dass die Frauenbeauftragten zukünftig zu den Nutzer:innengesprächen eingeladen werden, um so bei der Gestaltung mitzuwirken.

Bei baulichen Maßnahmen wie Neu- und Erweiterungsbauten an der Hochschule Bremen werden im Rahmen der Gremienanhörung auch die Frauenbeauftragten mit einbezogen und bekommen somit die Möglichkeit sicherzustellen, dass familiäre Belange, wie Eltern-Kind- Räume und Still- und Wickelmöglichkeiten in der Planung berücksichtigt werden.

Die Hochschule Bremerhaven hat derzeit keinen formalisierten Prozess der Einbeziehung von Frauenbeauftragten bei baulichen Vorhaben. Die Hochschule Bremerhaven ist deshalb gerade dabei, diesbezüglich Regelungen zu treffen, so dass bereits in entsprechenden Auftakt-Planungsrunden die relevanten Vertretungen und Beauftragten, u.a. die Frauenbeauftragten einzubeziehen sind. Je nach Art des Vorhabens wird dann in den Auftaktrunden die Art der weiteren Einbindung der Frauenbeauftragten zu spezifizieren sein.

An der Hochschule für Künste Bremen werden bauliche Maßnahmen und räumliche Veränderungen in der zweiwöchentlichen Sitzung des Rektorats vorgestellt. An diesen Sitzungen ist die Frauenbeauftragte als ständiger Gast beteiligt und kann Vorschläge aktiv einbringen.

C. Alternativen Keine Alternativen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Frage bezieht sich auf die familienfreundlichen Hochschulen im Land Bremen. Die Beantwortung der Frage betrifft alle Geschlechter, insbesondere jedoch Frauen.

Mit der angestrebten verstärkten Einbindung der Frauenbeauftragten bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Hochschulbereich wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Geschlechtergleichstellung geleistet.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Vorlage ist nach Beschlussfassung durch den Senat zur Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister geeignet.

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- 3 - G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 15.11.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zu.

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