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18. Jahrgang Walsleben, 16. November 2019 Nr. 7 Inhaltsverzeichnis öffentliche

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18. Jahrgang Walsleben, 16. November 2019 Nr. 7

Inhaltsverzeichnis

öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Ergänzungssatzung Kränzlin „Lindensteg“

im Ortsteil Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Stand Juli 2019) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

(2)

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 2 16. November 2019

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Ergänzungssatzung Kränzlin

„Lindensteg“ im Ortsteil Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Stand Juli 2019) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat in der öffentlichen Sitzung am 26.08.2019 die Ergänzungssatzung Kränzlin „Lindensteg“ (Stand Juli 2019) im Ortsteil Kränzlin nebst Planzeichnung und Begründung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen.

Das Satzungsgebiet befindet sich im Nordwesten am Ortsausgang des Ortsteiles Kränzlin, nördlich der Darritzer Straße (K 6807), westlich vom Lindensteg. Die Flurstücke 113 (Wegeflurstück) und 115 der Flur 4 der Gemarkung Kränzlin, das Wegeflurstück 356 der Flur 5 der Gemarkung Kränzlin sowie das Wegeflurstück 98 der Flur 9 der Gemarkung Kränzlin werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die Gesamtfläche des Satzungsgebietes umfasst insgesamt ca. 19.360 qm, davon ca. 6.306 qm als Baufläche. Innerhalb der Ergänzungsfläche können bis zu 11 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen.

Der am 26.08.2019 gefasste Satzungsbeschluss zu der nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellten Ergänzungssatzung des Ortsteiles Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB nach § 10 Abs. 3 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, werden in der Amtsverwaltung des Amtes Temnitz, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben, Zimmer 107, während der regelmäßigen Dienststunden:

dienstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Einsichtnahmen außerhalb der Dienststunden sind auch nach vorangegangenen Terminabsprachen bzw. jederzeit auf der Internetseite des Amtes Temnitz unter der Rubrik:

Aktuelles/Veröffentlichungen/Bauleitpläne möglich. Über den Inhalt der Ergänzungssatzung Kränzlin

„Lindensteg“ der Gemeinde Märkisch Linden (Stand Juli 2019) wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Es wird auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften sowie der nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind gemäß § 215 Abs. 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Märkisch Linden, vertreten durch das Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, dieses wiederum vertreten durch den Amtsdirektor, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

(3)

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 3 16. November 2019

Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben in Kraft.

Walsleben, 24. Oktober 2019

gez. Thomas Kresse (Siegel)

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung Kränzlin „Lindensteg“ des Ortsteiles Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden (Stand Juli 2019):

(4)

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 4 16. November 2019

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht hiermit den von der Gemeindevertretung Märkisch Linden am 26.08.2019 (Beschluss Nr. 36/2019) gefassten Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung Kränzlin

„Lindensteg“ des Ortsteiles Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden (Stand Juli 2019) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Walsleben, 24. Oktober 2019

gez. Thomas Kresse

Amtsdirektor Amt Temnitz (Siegel)

Ende des amtlichen Teils

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Temnitz, Der Amtsdirektor,

Bergstraße 2, 16818 Walsleben.

Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1 b, 16928 Pritzwalk.

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

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