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Bebauungsplan 1627_An der Landesgrenze_Gutachten Geruchsimmissionen

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U m w e l t s c h u t z

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Immissionsprognosen

Hamburg, 16.06.2021 TNU-C-N/Pre

Gutachten zu Geruchsimmissionen durch einen landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen der Bauleitplanung

1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-

Bockhorn

Auftraggeber: Volksbank Schwanewede eG Heidkamp 10

28790 Schwanewede TÜV-Auftrags-Nr.: 8000676824 / 121IPG041

Umfang des Berichtes: 17 Seiten

Anhang 1 Olfaktometrie (4 Seiten)

Anhang 2 Daten des Betriebes (3 Seiten)

Anhang 3 AUSTAL2000 Ausgabe-Dateie (2 Seiten) Anhang 4 Fotos (1 Seite)

Bearbeiterin: Dipl.- Ing. Uta Preußker-Thimm Tel.: 040 8557 - 2123

E-Mail: upreussker-thimm@tuev-nord.de

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TÜV-Auftrags-Nr.: 8000676824 / 121IPG041 Stand: 16.06.2021 Textteil

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Aufgabenstellung ... 5

2 Orts- und Anlagenbeschreibung ... 5

3 Untersuchungsmethode für Geruchsbelastungen ... 7

3.1 Allgemeines ... 7

3.2 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen nach der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) ... 7

3.3 Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße bei Tierhaltungen ... 8

3.4 Beurteilung im Einzelfall (Ziffer 5 der GIRL) ... 9

4 Geruchsemissionen ... 10

5 Geruchsimmissionen ... 10

5.1 Randbedingungen zur Ausbreitungsrechnung ... 10

5.2 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung ... 15

5.3 Schlussfolgerungen ... 15

6 Quellenverzeichnis ... 17 Anhang (siehe Deckblatt)

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Verzeichnis der Abbildungen

Seite Abbildung 1: Lageplan mit Plangebieten und dem landwirtschaftlichen Betrieb Nr.

1_Wallrabe ... 6

Abbildung 2: Windrose der Wetterstation Bremen für das Jahr 2016... 13

Abbildung 3: Häufigkeitsverteilungen der Windgeschwindigkeiten und Ausbreitungsklassen der Wetterstation Bremen für das Jahr 2016 ... 14

Abbildung 4: B-Plan 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn“; Geruchs- Gesamtbelastung in Prozent der Jahresstunden. ... 15

Abbildung 5: Nr. 1_Wallrabe – berücksichtigte Quellen, ... 2

Abbildung 8: Blick auf das Plangebiet vom Nordwesten nach Osten ... 1

Abbildung 9: Blick auf das Plangebiet vom Nordwesten nach Süden ... 1

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TÜV-Auftrags-Nr.: 8000676824 / 121IPG041 Stand: 16.06.2021 Textteil

Zusammenfassung

Im Rahmen der Bauleitplanung 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn ist ein Geruchsgutachten zu erstellen. Im Rahmen dieser Prognose sollen die Geruchsimmissionen auf der Plangebietsfläche, die durch die benachbarte Tierhaltung und Nebenquellen des Betriebes Wallrabe hervorgerufen werden, untersucht und dargestellt werden.

Wir wurden damit beauftragt, ein Geruchsgutachten unter Berücksichtigung der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) zu erarbeiten.

Die geruchsrelevanten Daten des zu berücksichtigenden Betriebes und die Quellen wurden von uns im Rahmen eines Ortstermins erhoben. Im Rahmen dieses Besuches wurde auch der Ausbreitungs- weg besichtigt. Es wurden keine weiteren relevanten Geruchsquellen identifiziert.

Die Geruchsimmissionen im Bereich des Plangebietes wurden mit dem Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 berechnet und als Häufigkeit der Geruchsstunden eines Jahres dargestellt. Die be- lästigungsrelevanten Kenngrößen der Gesamtbelastung (Gewichtung der Immissionen nach Tierart) wurden angegeben.

Der Immissions(grenz)wert der GIRL für Wohngebiete beträgt 10 % der Jahresstunden. Bei Auswei- sung als Dorfgebiet für Gerüche aus der Tierhaltung beträgt der Immissions(grenz)wert 15 % der Jahresstunden. Diese Immissionswerte gelten an allen Orten, an denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten.

Im Bereich des Plangebietes 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn soll Wohn- bebauung ausgewiesen werden. Die Werte für die belästigungsrelevanten Kenngrößen betragen 3 bis 15 % der Jahresstunden. Auf dem Großteil der Fläche liegen sie unter 10 % der Jahresstunden.

Dort ist eine Ausweisung als Wohngebiet möglich.

Eine weitergehende Bewertung ist nicht Auftragsgegenstand.

Bei der Bauleitplanung sind eine realistische, betriebswirtschaftlich vernünftige Entwicklung benach- barter landwirtschaftlicher Betriebe und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Erfordernisse für die Einhaltung von Abständen zu berücksichtigen (§1 Abs. 6 BauGB). Grundsätzlich werden durch die Ausweisung eines Baugebietes bei „Ausschöpfen“ des Immissions(grenz)wertes die Erweite- rungsmöglichkeiten der benachbarten Betriebe eingeschränkt.

Im vorliegenden Fall ist der Betrieb Wallrabe bereits durch benachbarte Wohnhäuser in seiner Er- weiterungsplanung eingeschränkt.

Dipl.- Ing. Uta Preußker-Thimm Sachverständige der

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Digital unterschrieben von Preußker-Thimm Uta Datum: 2021.06.16 15:34:21 +02'00'

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1 Aufgabenstellung

Im Rahmen der Bauleitplanung 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn ist ein Geruchsgutachten zu erstellen. Im Rahmen dieser Prognose sollen die Geruchsimmissionen auf der Plangebietsfläche, die durch die benachbarte Tierhaltung und Nebenquellen hervorgerufen werden, untersucht und dargestellt werden.

Wir wurden damit beauftragt, ein Geruchsgutachten unter Berücksichtigung der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) /1/ zu erarbeiten. Ziel ist es, festzustellen, ob die beabsichtigte Nutzung auf den Flächen möglich ist, ohne dass es zu erheblichen Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissions- schutzgesetzes /2/ kommt.

Die geruchsrelevanten Daten des zu berücksichtigenden Betriebes und die Quellen wurden von uns im Rahmen eines Ortstermins erhoben. Im Rahmen dieses Besuches wurde auch der Ausbrei- tungsweg besichtigt. Es wurden keine weiteren relevanten Geruchsquellen identifiziert.

Die Geruchsemissionen der Ställe werden anhand von Messergebnissen an vergleichbaren Anlagen und mit den Emissionsfaktoren aus der VDI 3894 Blatt 1 /3/ bestimmt.

Die belästigungsrelevanten Kenngrößen nach Nummer 4.6 der GIRL sollen berechnet werden.

Die in /../ gestellten Ziffern beziehen sich auf das Kapitel 6. "Quellenverzeichnis".

2 Orts- und Anlagenbeschreibung

Der Ort Schwanewede liegt im Kreis Osterholz, an der nordöstlichen Landesgrenze von Bremen Blumenthal. Das Plangebiet befindet sich südlich bestehenden Wohnbebauung der Straße „An der Landesgrenze“ und östlich der bestehenden Wohnbebauung „Im Neuen Kamp“ bzw. „Auf dem Bock- horn“.

Von der Auftraggeberseite wurden uns die Kontaktdaten zu dem zu berücksichtigenden Betrieb 1_Wallrabe übermittelt. Der Betrieb wurde am 31.03.2021 besucht und die geruchsrelevanten Daten aufgenommen. Der Betrieb hält auf der Hofstelle im Norden des Betriebes Mastrinder in 5 Stallge- bäuden. Ca. 110 m südlich, entlang der Straße „An der Landesgrenze“ befindet sich ein Stall mit Masthähnchen. Als Nebenquellen werden eine Maissilagelagerung, eine Festmistplatte und ein Gül- lebehälter berücksichtigt.

Es wurden keine weiteren relevanten Geruchsquellen identifiziert.

Die Lage der Quellen des Betriebes Wallrabe zeigt Abbildung 1 im Überblick.

Die genauen Daten (Tierzahlen, Entmistung und Lüftungstechnik (natürlich oder nach DIN 18910 /4/)) sind dem Anhang 2 zu entnehmen.

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Abbildung 1: Lageplan mit Plangebieten und dem landwirtschaftlichen Betrieb Nr. 1_Wallrabe Q_... . berücksichtigte Quellen

Plangebiet

Holunderweg

Erlenweg

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3 Untersuchungsmethode für Geruchsbelastungen

3.1 Allgemeines

Für die Beurteilung der möglichen Konfliktlage zwischen Tierhaltung und Bebauung dient die VDI- Richtlinie 3894 “Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen, Blatt 2“ /5/ mit ihrer Ab- standsbestimmung als Entscheidungshilfe. Dort ist ein Geltungsbereich für die dargestellte Methode zur Abstandsbestimmung festgelegt. Außerhalb des Geltungsbereiches kann die Richtlinie nicht an- gewendet werden und es sind weitergehende Prüfungen durchzuführen.

Im Rahmen der Bauleitplanung in Schwanewede ist auftragsgemäß eine weitergehende Prüfung durchzuführen (s. Kap. 1).

Zur weitergehenden Prüfung wird eine Untersuchungsmethode angewandt, die auf Messergebnis- sen aus olfaktometrischen Untersuchungen an vergleichbaren Stallanlagen aufbaut.

Für die Berechnung der Geruchsimmissionen wird das Geruchsausbreitungsmodell AUSTAL2000 eingesetzt.

Als Ausgangsdaten müssen die Geruchsemissionen der Anlagen bekannt sein, die auf das Beurtei- lungsgebiet einwirken. Diese Daten erhält man durch olfaktometrische Untersuchungen an den vor- handenen Anlagen oder, z.B. in einer Prognose, durch Übertragung der Ergebnisse von vergleich- baren Anlagen. Im vorliegenden Fall werden die Emissionsfaktoren aus der VDI 3894 Blatt 1 /3/

berücksichtigt. Es werden Jahresmittelwerte angesetzt.

Die tatsächlichen Emissionsbedingungen der einzelnen Quellen und die räumliche Lage der Quellen zueinander werden berücksichtigt. Es werden für den Standort repräsentative meteorologische Da- ten verwendet.

Zum besseren Verständnis der bei Geruchsgutachten verwendeten Einheit GE/m³ und der allgemei- nen Vorgehensweise werden im Anhang 1 einige Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktomet- rie) und zur Ausbreitungsrechnung gegeben. Die Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissio- nen erfolgt gemäß der Geruchsimmissions-Richtlinie.

3.2 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen nach der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL)

Um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise für die Geruchsbeurteilung zu erreichen, ließ der Länderausschuss für Immissionsschutz LAI die Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL /1/ erarbeiten.

Sie beschreibt eine Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen im Rahmen von Genehmigungs- und Überwachungsverfahren von Anlagen, die nach der 4. BImSchV /6/ genehmigungsbedürftig sind. Sie kann sinngemäß auch auf nicht genehmigungsbedürftige Anla- gen angewandt werden.

Das Land Niedersachsen hat die GIRL (in der Fassung vom 29. Februar 2008 und Ergänzung vom 10. September 2008) als Runderlass zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen im Ministerialblatt 36/2009 /7/ veröffentlicht.

Sie wird in der Praxis auch bei Wohnbauvorhaben und in der Bauleitplanung angewandt.

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Im Folgenden wird kurz die Vorgehensweise zur Ermittlung und Beurteilung der Geruchs-Immissi- onssituation erläutert.

Zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung im Sinne des BImSchG /2/ sind die Kenngrößen der Gesamtbelastung IG auf den einzelnen Beurteilungsflächen des Beurteilungsge- biets mit den Immissionswerten IW als Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission zu ver- gleichen. Die Kenngrößen werden angegeben als relative Häufigkeiten der Geruchsstunden eines Jahres. Die Zählschwelle für diese Häufigkeiten ist die Geruchsschwelle (1 GE/m³, vgl. Anhang 1).

Die zulässige Gesamtbelastung durch Geruchsimmissionen ist abhängig von der Gebietsauswei- sung bzw. der tatsächlichen Gebietsnutzung. In der GIRL sind folgende Werte festgelegt (Tabelle 1 der GIRL):

Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/ Industrie-ge- biete

Dorfgebiet

0,10

(10 % der Jahresstunden)

0,15

(15 % der Jahresstunden)

0,15 1)

(15 % der Jahresstunden)

1)Für Immissionen durch Tierhaltungsanlagen

Bei einem Wert von z.B. 0,10 darf anlagentypischer Geruch an maximal 10 % der Jahresstunden am Immissionsort wahrnehmbar sein. Dabei sind auch höhere Konzentrationen als die Geruchs- schwelle wahrnehmbar, allerdings zu einem geringeren Prozentsatz der Jahresstunden.

Sonstige Gebiete sind entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit zuzuordnen. Die Immissionswerte (Grenzwerte) der GIRL gelten für alle Beurteilungsflächen, auf denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten. So sind z.B. Wald-, Wiesen- und Ackerflächen keine Beurteilungsflächen im Sinne der GIRL.

Die GIRL sieht in begründeten Einzelfällen eine Abweichung von den Immissionswerten in Grenzen vor, z.B. bei besonders schutzwürdigen Gebietsnutzungen oder bei Gemengelagen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein Immissionswert von 0,20 überschritten werden (Auslegungshin- weise zur GIRL vom 21.9.2009).

In speziellen Fällen sind auch andere Zuordnungen als die in Tabelle 1 der GIRL aufgeführten mög- lich. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann andere Festlegungen im Einzelfall treffen.

Die Ausdehnung des Beurteilungsgebietes richtet sich nach dem geplanten Vorhaben. Die Beurtei- lungsflächen sind quadratische Teilflächen, deren Seitenlängen in der Regel 250 m betragen. Die Seitenlängen können entsprechend der tatsächlich vorhandenen Geruchsverteilung auch vergrößert oder verkleinert werden. Im direkten Nahbereich von Anlagen kann die Beurteilungsfläche z.B. auf 15 m x 15 m verkleinert werden. Es können auch Werte für einzelne Punkte herangezogen werden.

3.3 Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße bei Tierhaltungen

Nach Nummer 4.6. der GIRL ist für die Beurteilung der Immissionen aus Tierhaltungsanlagen die belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und anschließend mit den Immissionswerten nach Tabelle 1 der GIRL zu vergleichen.

Hierzu wird, die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor fgesamt multipliziert:

IGb = IG * fgesamt.

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Der Faktor fgesamt ist nach der Formel (4) des Kapitels 4.6 der GIRL aus den Gewichtungsfaktoren f der einzelnen Tierarten zu ermitteln, deren Immissionen auf den jeweiligen Immissionsort einwirken.

Die Gewichtungsfaktoren f sind tierartabhängig der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten Tierartspezifische

Geruchsqualität

Gewichtungsfaktor f

Mastgeflügel

(Puten, Masthähnchen) 1,5

Mastschweine, Sauen

(bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw.

unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen)

0,75

Milchkühe mit Jungtieren

(einschließlich Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Ge- ruchsimmissionsbelastung nur unwesentlich beitragen)

Pferde (Festmist bei Pferdehaltung =1)

0,5

Der Gewichtungsfaktor für Nebenquellen, wie Maissilage, Gülle- und Festmistlagerung ist entspre- chend der dazu gehörenden Tierart zu wählen.

Alle sonstigen Geruchsquellen sind weiterhin mit dem Gewichtungsfaktor 1 zu berücksichtigen.

3.4 Beurteilung im Einzelfall (Ziffer 5 der GIRL)

Für die Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, ist ein Vergleich der nach der GIRL /1/ zu ermittelnden Kenngrößen mit den in der Tabelle auf Seite 7 festgelegten Immissionswerten nicht ausreichend, wenn

a) auf einzelnen Beurteilungsflächen in besonderem Maße Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich oder anderen nicht nach Nr. 3.1 Abs. 1 der GIRL zu erfassenden Quellen auftreten oder

b) Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wegen der außergewöhnlichen Verhältnisse hinsicht- lich Art (z. B. Ekel und Übelkeit auslösende Gerüche) und Intensität der Geruchseinwir- kung, der ungewöhnlichen Nutzungen in dem betroffenen Gebiet oder sonstiger atypi- scher Verhältnisse

 trotz Einhaltung der Immissionswerte der GIRL schädliche Umwelteinwirkungen her- vorgerufen werden oder

 trotz Überschreitung der in der GIRL vorgegebenen Immissionswerte eine erhebliche Belästigung nicht zu erwarten ist.

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Gemäß Kapitel 3.1 der GIRL ist daher zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Be- urteilung im Einzelfall nach Nummer 5 der GIRL bestehen.

4 Geruchsemissionen

Die Geruchsemissionen wurden im vorliegenden Fall auf Grundlage von Messergebnissen an ver- gleichbaren Anlagen abgeleitet.

Die Emissionsfaktoren aus der VDI 3894 Blatt 1 /3/ wurden verwendet. Es werden Jahresmittelwerte berücksichtigt.

Die Ermittlung der Geruchsemissionen von Flächenquellen erfolgt anhand von flächenbezogenen Emissionsfaktoren (in GE/(m²*s), die mit der emittierenden Fläche der Quelle multipliziert werden.

Die Geruchsquellen des berücksichtigten landwirtschaftlichen Betriebes sind im Anhang 2 (nur für den behördeninternen Gebrauch), in der Tabelle A2 beschrieben. In der Tabelle A3 des Anhangs 2 sind die Ergebnisse der Emissionsermittlung für die Betriebe zusammengestellt.

Die Geruchsemissionen durch das Aufrühren der Gülle, die Verladung und den Transport von Gülle, Festmist und Silage werden bei der Emissionsermittlung nicht berücksichtigt, da die Auswirkungen auf die Geruchsimmissionen als Überschreitungshäufigkeit der Geruchsschwelle in Prozent der Jah- resstunden vernachlässigbar sind und sich ohnehin durch die nicht bekannte Verteilung auf meteo- rologische Situationen nicht prognostizieren lassen.

5 Geruchsimmissionen

5.1 Randbedingungen zur Ausbreitungsrechnung

Ausgehend von den Emissionsdaten nach Tabelle A3 im Anhang 2 wurden die Geruchsimmissionen mit der aktuellen Version des Ausbreitungsmodells Austal2000 berechnet.

Die Ausgabe-Dateien sind mit den jeweils berücksichtigten Betrieben im Anhang 3 dargestellt.

Die Qualitätsstufe wurde mit qs = 2 angesetzt.

Wetterdaten

Für die Berechnung der Immissionen werden repräsentative meteorologische Daten benötigt. Diese enthalten Angaben über die langjährige Häufigkeit der Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luft- schichten, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Stabilität der Atmosphäre definiert sind. Die nächstgelegene Wetterstation, ist die ca. 23 km entfernt liegende Wetterstation Bremen.

Sowohl die Wetterstation als auch das Berechnungsgebiet befinden sich im Flachland.

Aufgrund der wenig gegliederten Topographie sind die Einflüsse des Untergrundes auf die boden- nahen Luftschichten im norddeutschen Tiefland nur gering. Das Windfeld bildet sich nahezu unge- stört aus und ist im Wesentlichen von der allgemeinen Luftdruckverteilung gesteuert.

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Die in Mitteleuropa vorherrschenden südwestlichen bis westlichen Windrichtungen werden durch die äußerst geringe orographische Gliederung kaum modifiziert, sodass im Rechengebiet ebenfalls mit der Dominanz der südwestlichen bis westlichen Windrichtungen zu rechnen ist. Ost- bis Südost- winde sind mit dem sekundären Richtungsmaximum verbunden, während das Richtungsminimum im Sektor Nord bis Nordost erwartet wird.

Die Wetterstation liegt in geringer Entfernung zum Rechenort und entspricht mit den gemessenen Windrichtungshäufigkeiten und mittleren Windgeschwindigkeiten den Erwartungswerten im Rechen- gebiet. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die verwendeten Daten ausreichend reprä- sentativ für den Standort sind.

Daher wurden für die Berechnungen die Daten der Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes DWD Bremen für das Jahr 2016 verwendet. Dieses Jahr wurde vom Deutschen Wetterdienst aus der Bezugsperiode 2008 bis 2019 nach festgelegten Kriterien als repräsentativ ausgewählt /8/.

Die Verteilung der Windrichtungen und –geschwindigkeiten für die Station Bremen zeigen Abbildung 2 und Abbildung 3.

Abluftfahnenüberhöhung

Bei den berücksichtigten Geruchsquellen der Tierhaltung wurde keine Überhöhung der Abgasfahne berücksichtigt. Die Angabe von Volumenströmen und Abgastemperaturen erübrigt sich daher.

Rauhigkeitslänge

Die Geruchsquellen befinden sich südlich von Schwanewede. Zwischen der bestehenden Wohnbe- bauung im Norden (Holunderweg und Erlenweg) und Westen (Trenthöpen) und den Geruchsquellen befindet sich Grünland und Bewuchs. Die Gebäude sind zwischen 4 m und etwa 8 m hoch. Ca.

110 m südlich der Hofstelle befindet sich ein Masthähnchenstall nördlich der Straße „An der Lan- desgrenze“. Dieser Stall ist ebenfalls von Bewuchs umgeben. Zur Straße hin ist eine Baumreihe mit Höhen bis 20 m vorhanden.

Die Rauhigkeitslänge z0 im Untersuchungsgebiet wurde vom Corine-Kataster mit z0=0,2 für natürli- che Bodenbedeckung und z0=1,0 für bestehende Wohnbebauung ausgewiesen. Im vorliegenden Fall bodennaher Quellen ist die Bodenrauhigkeit im Nahbereich der Quellen von erhöhter Bedeu- tung. Nach TA Luft ist bei der Berechnung der Rauhigkeitslänge der Nahbereich um die Quellen bis zu einer Entfernung zu berücksichtigten, die dem 10-fachen der Quellhöhe entspricht.

Aufgrund der Höhen der Gebäude wird die Rauhigkeitslänge mit z0=1,0 m angesetzt.

Quellmodellierung

Wenn die Ableitung der Abluft einer Quelle in weniger als dem 1,7-fachen der jeweiligen Gebäude- höhe erfolgt, ist nach Anhang 3 der TA Luft in der Regel der Einfluss der vorhandenen Gebäude auf die Ausbreitung der Abluftfahne zu berücksichtigen.

Die Ableitung der Abluft der Ställe erfolgt in weniger als dem 1,7-fachen der jeweiligen Gebäude- höhe. Bei diesen Quellen werden vertikale Ausdehnungen der Quellen vom Boden bis zur tatsäch- lichen Ableithöhe (Quellhöhe < 1,2-fache Gebäudehöhe) bzw. von der Hälfte bis zur tatsächlichen Ableithöhe (Quell-höhe > 1,2-fache Gebäudehöhe) angesetzt.

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Vergleichsrechnungen haben ergeben, dass so der Einfluss der Gebäude auf die Ausbreitung der Abluftfahne ausreichend abgebildet wird, sofern keine relevanten Umlenkungen oder Kanalisierun- gen der Geruchsfahne in Richtung des Plangebietes auftreten.

Im vorliegenden Fall sind keine relevanten Umlenkungen oder Kanalisierungen der Geruchsfahne in Richtung des Plangebietes zu erwarten.

Bei Bodenquellen stellt die Berechnung der Geruchsimmissionen ohne die Berücksichtigung des Einflusses der Gebäude eine Überschätzung der tatsächlichen Gegebenheiten dar, da die Verdün- nung durch die Verbreiterung der Fahne in Lee der Gebäude unberücksichtigt bleibt. Auf die auf- wändige Berücksichtigung der Gebäudestruktur wird daher verzichtet.

Berechnungsgitter

Zur sachgerechten Beurteilung der durch die Ställe im Umfeld hervorgerufenen Geruchsimmissio- nen wurde ein Berechnungsgitter mit 50 Rechenzellen in x-Richtung und 30 Zellen in y-Richtung gewählt. Die Größe der Rechenzellen beträgt 15 m x 15 m.

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Abbildung 2: Windrose der Wetterstation Bremen für das Jahr 2016

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Stationsname geografische Breite

geografische Länge

Messfeldhöhe

(m NN) Betreiber

Bremen 53.03 8.48 4 DWD

Abbildung 3: Häufigkeitsverteilungen der Windgeschwindigkeiten und Ausbreitungsklassen der Wetterstation Bremen für das Jahr 2016

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5.2 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung

Es werden Berechnungen der Gesamtbelastung IG durch alle zu berücksichtigenden Geruchsquel- len (vgl. Abbildung 1 auf Seite 6) durchgeführt und als die belästigungsrelevanten Kenngrößen nach /1/ angegeben.

Die Ergebnisse sind als belästigungsrelevante Gesamtbelastung IGb für die Fläche des Plangebietes 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: B-Plan 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn“; Geruchs-Ge- samtbelastung in Prozent der Jahresstunden.

Angegeben ist die belästigungsrelevante Gesamtbelastung nach GIRL. Für die Er- mittlung der relativen Häufigkeiten der Geruchsstunden eines Jahres sind die Werte mit 0,01 zu multiplizieren.

5.3 Schlussfolgerungen

Der Immissions(grenz)wert der GIRL für Wohngebiete beträgt 10 % der Jahresstunden. Bei Auswei- sung als Dorfgebiet beträgt der Immissions(grenz)wert für Immissionen aus Tierhaltungen 15 % der Jahresstunden. Diese Immissionswerte gelten an allen Orten, an denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten.

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Im Bereich des Plangebietes 1627 „An der Landesgrenze“ in Bremen Lüssum-Bockhorn soll Wohn- bebauung ausgewiesen werden. Die Werte für die belästigungsrelevanten Kenngrößen betragen 3 bis 15 % der Jahresstunden. Auf dem Großteil der Fläche liegen sie unter 10 % der Jahresstunden.

Eine Ausweisung als Wohngebiet ist möglich.

Eine weitergehende Bewertung ist nicht Auftragsgegenstand.

Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe

Bei der Bauleitplanung sind eine realistische, betriebswirtschaftlich vernünftige Entwicklung benach- barter landwirtschaftlicher Betriebe und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Erfordernisse für die Einhaltung von Abständen zu berücksichtigen (§1 Abs. 6 BauGB) /9/. Grundsätzlich werden durch die Ausweisung eines Baugebietes bei „Ausschöpfen“ des Immissions(grenz)wertes die Er- weiterungsmöglichkeiten der benachbarten Betriebe eingeschränkt.

Im vorliegenden Fall ist der Betrieb Wallrabe bereits durch benachbarte Wohnhäuser in seinen Er- weiterungsplanungen eingeschränkt.

Beurteilung im Einzelfall (Ziffer 5 der GIRL)

Eine Beurteilung im Einzelfall nach Ziffer 5 der GIRL /1/ (vergl. Kap. 4.2) ist nicht erforderlich.

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6 Quellenverzeichnis

/1/ Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL) in der Fassung vom 29. Februar 2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen und Ergänzung vom 10. September 2008

/2/ Bundes-Immissionsschutzgesetz; Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bun- des-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). In der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I Nr. 4 vom 02. Februar 2021 S. 123.

/3/ VDI 3894 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Blatt 1: Haltungsverfahren und Emissionen

September 2011 /4/ DIN 18910-1

Wärmeschutz geschlossener Ställe - Wärmedämmung und Lüftung - Teil 1:

Planungs- und Berechnungsgrundlagen für geschlossene zwangsgelüftete Ställe August 2017

/5/ VDI 3894 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Blatt 2 Methode zur Abstandsbestimmung Geruch

November 2012

/6/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(4. BImSchV -Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung der Be- kanntmachung BGBl. I Nr. 2 vom 20. Januar 2021 S. 69

/7/ Gemeinsamer Runderlass des MU, des MS, des ML und des MW des Landes Niedersach- sen zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen vom 23.7.2009

33-40500/201.2

Ministerialblatt 36/2009

/8/ IfU GmbH, Privates Institut für Analytik, Bestimmung eines repräsentativen Jahres nach VDI- Richtlinie 3783 Blatt 20 für die Ausbreitungsrechnung nach TA Luft für die DWD-Station Bre- men, AKJ.20191008 vom 14. Oktober 2019 - unveröffentlicht

/9/ Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.

3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert wor- den ist.

/10/ bis /13/ siehe Seite 5 im Anhang 1

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TÜV-Auftrags-Nr.: 8000676824 / 121IPG041 Stand: 16.06.2021 Anhang1

Anhang 1

Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur Berechnung der Geruchs- immissionen

Die in /.../ gestellten Ziffern beziehen sich auf das Kapitel IV. "Unterlagen und Literatur".

I. Olfaktometrie

Die Messung von Geruch wird als Olfaktometrie bezeichnet. Die Olfaktometrie ist ein sensorisches Messverfahren. Sie setzt die menschliche Nase als "Messgerät" ein. Mit der Olfaktometrie wird die Geruchsstoffkonzentration für die zu untersuchende geruchbeladene Abluft ermittelt. Mit Hilfe des Olfaktometers werden die Verdünnungsfaktoren für die zu untersuchende Abluft bestimmt. Man ermittelt also, mit wie vielen Teilen geruchsneutraler Luft man einen Teil der geruchbeladenen Abluft verdünnen muss, damit für das Gemisch gerade die Geruchsschwelle erreicht wird.

Die Geruchsstoffkonzentration der Abluft einer Quelle wird angegeben in GE/m³ (GE = Geruchseinheit).

Die Geruchseinheiten sind der Kehrwert des Verdünnungsverhältnisses. Das Verdün- nungsverhältnis f lässt sich durch folgende Formel ausdrücken:

f V

V V

P

P VL

  mit

VP = Probenvolumen der zu untersuchenden Abluft VVL = Volumen der Verdünnungsluft

Da die Geruchseinheit als Kehrwert von f definiert ist, kann man schreiben:

GE V V

V 1 V

V

P VL

P

VL

  P

 

Aus dieser Definition wird deutlich, dass der Geruchsschwelle 1 GE/m³ entspricht. Werden für eine Quelle z. B. 100 GE/m³ ermittelt, so bedeutet dies, dass 1 Teil der Abluft mit 99 Teilen geruchsfreier Luft vermischt werden muss, damit das Gemisch gerade noch riechbar ist (die Geruchsschwelle erreicht ist).

Die Geruchsstoffkonzentrationen sind unabhängig von den einzelnen Stoffkomponenten des Emittenten. Sie berücksichtigen auch die gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Komponenten.

(19)

II. Messung der Geruchsemissionen

Die Messungen werden mit einem Olfaktometer durchgeführt. Die Probenahme erfolgt mit Hilfe von geruchsfreien Kunststoffbeuteln. Die Auswertung der Proben findet sofort nach der Probenahme in einem geruchsneutralen Raum statt. Als Riechprobanden werden geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses eingesetzt.

Bei der Auswertung wird das so genannte Limitverfahren eingesetzt. Bei diesem Verfahren wird dem Probanden eine Messreihe angeboten, die von unterschwelligen Verdünnungsverhältnissen zu überschwelligen Verdünnungsverhältnissen ansteigt. Zwischen den einzelnen angebotenen Verdünnungsverhältnissen bzw. Geruchsstoffkonzentrationen liegt der Faktor 2. Bei jedem Messdurchgang wird dem Probanden zunächst nur die geruchsneutrale, synthetische Verdünnungsluft zum Riechen angeboten. Zu einem späteren Zeitpunkt, der dem Probanden nicht bekannt ist, wird die zu untersuchende geruchbeladene Abluft in dem eingestellten Verdünnungs- verhältnis zugemischt. Der Proband wird dann aufgefordert, mitzuteilen, ob er gegenüber der Vergleichsluft eine Geruchsänderung wahrgenommen hat. Sie/er gibt also nur das Urteil "ich rieche"

oder "ich rieche nicht" ab. Die Beurteilung der Geruchswahrnehmung, z.B. angenehm oder unangenehm, wird nicht durchgeführt.

Nach jeder Mitteilung des Probanden, sei sie positiv oder negativ ausgefallen, wird die nächste Verdünnungsstufe angeboten. Die Messreihe wird nach zwei aufeinander folgenden positiven Antworten des am ‚schwächsten’ riechenden Probanden abgebrochen. Der Umschlagspunkt für jeden Probanden liegt zwischen der letzten negativen und der ersten der beiden aufeinander folgenden positiven des Probanden.

Als Messwert für diesen Messdurchgang wird das geometrische Mittel der beiden so ermittelten Geruchsstoffkonzentrationen angesetzt. Das geometrische Mittel ist der arithmetische Mittelwert der Logarithmen der Geruchsstoffkonzentrationen.

Jeder der eingesetzten Riechprobanden führt mindestens drei solche Messdurchgänge aus. Auf diese Weise erhält man eine Reihe von logarithmischen Umschlagspunkten.

Der repräsentative Wert für die Geruchsstoffkonzentration der so ausgewerteten Probe ist der entlogarithmierte arithmetische Mittelwert der Logarithmen der Umschlagpunkte. Dieser Wert wird als Z50 bezeichnet. Probenahme, Auswertung der Proben, Messgeräte und Verfahrenskenngrößen sind in der DIN EN 13725 /10/ beschrieben.

(20)

III. Verknüpfung von Olfaktometrie und spezieller Ausbreitungsrechnung für Geruch Vorgehensweise

Zur Beurteilung einer Geruchsbelastung müssen umfassende Informationen über die Geruchs- immissionen vorliegen. Das wesentliche Kriterium zur Beurteilung einer Geruchsbelastung ist die Dauer der Geruchseinwirkung als Prozentsatz der Jahresstunden, in denen Geruch am Immissionsort wahrgenommen werden kann.

Solche Informationen lassen sich nur aus der Häufigkeitsverteilung der Geruchsimmissionen ermitteln. Die Berechnung der Häufigkeitsverteilung ist nur mit einem speziellen Ausbreitungsmodell für geruchbeladene Abluft möglich.

Hinweise zu dem hier angewandten Verfahren sind /1/ zu entnehmen.

Ausbreitungsmodell

Das Ausbreitungsmodell, das in der TA Luft /11/ zur Berechnung von Gasen und Stäuben vorge- sehen ist, ist ein Lagrange-Partikelmodell. Dieses Modell ist unter der Bezeichnung AUSTAL2000 verfügbar /12/.

AUSTAL2000 ist ein Modell zur Ausbreitung von Spurenstoffen in der Atmosphäre, in dem der Transport der Schadstoffe und die turbulente Diffusion durch einen Zufallsprozess simuliert werden.

AUSTAL2000 ist ein Episodenmodell, das den zeitlichen Verlauf von Stoffkonzentrationen in einem vorgegebenen Rechengebiet berechnen kann.

Bei einem Lagrange-Partikelmodell erfolgt die Berechnung der Immissionen vereinfacht dargestellt in folgender Weise: Von jeder Emissionsquelle werden eine größere Anzahl Partikel freigesetzt. Der Weg dieser Partikel in der Atmosphäre wird berechnet. Dabei können Einflussfaktoren, die auf die Partikel wirken, berücksichtigt werden. Solche Faktoren sind z.B. Niederschlag, chemische Umwandlung, Gewicht. Bei den Berechnungen der ‚Bahnen’ der Teilchen wird die Windrichtung (das Windfeld) berücksichtigt, die durch Orographie und Gebäudestrukturen ‚verformt’ sein kann.

Über das Berechnungsgebiet wird ein räumliches Gitter gelegt. Die in den einzelnen Gitterzellen angekommenen Teilchen werden gezählt. Die Anzahl der Teilchen ist ein Maß für die Verdünnung auf dem Transportweg und damit für die Immissionskonzentration. Zur Berechnung wird als meteorologische Eingangsgröße eine Wetterdatenstatistik (Häufigkeitsverteilung von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse) benötigt. Diese muss für den Anlagenstandort repräsentativ sein.

Um die für die Geruchbeurteilung erforderlichen Wahrnehmungshäufigkeiten zu berechnen, wurde das Modell Austal2000 um ein entsprechendes Modul (AUSTAL2000G) ergänzt. Das ergänzte Modell wurde am 20.09.2004 in Hannover vorgestellt und als einzig zugelassenes Modell in die GIRL /1/ aufgenommen.

Die Berechnungen der Geruchsimmissionen in dem vorliegenden Gutachten erfolgten mit dem Modell AUSTAL2000. Nähere Einzelheiten zu dem Modell und der Validierung des Modells sind /13/

zu entnehmen.

(21)

Die 'Geruchsstunde'

Die Bewertung der Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung (nur eine erhebliche Belästigung ist eine schädliche Umwelteinwirkung) erfolgt derzeit nur über die Dauer der Geruchseinwirkungen am Immissionsort. Es werden Schranken gesetzt, die in Abhängigkeit von Art und Nutzung des betroffenen Gebietes nicht überschritten werden dürfen. Diese Schranken haben die Dimension 'Prozent der Jahresstunden', d. h. es wird vorgegeben in wie viel Prozent der Jahresstunden Gerüche am Immissionsort auftreten dürfen. Für die Betrachtung nach GIRL /1/ werden die Ergebnisse als gerundete relative Häufigkeiten der Geruchsstunde angegeben.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass Stunden mit einem nicht nur vernachlässigbaren Zeitanteil mit Geruchsimmissionen innerhalb der Stunde bei der Summation der Geruchszeiten über das Jahr als volle Stunde zu berücksichtigen sind. Als vernachlässigbarer Zeitanteil werden derzeit Zeitanteile

< 10 % (6 min. je Stunde) angesehen.

Sobald der Zeitanteil mit Geruchswahrnehmungen innerhalb einer Stunde mindestens 6 Minuten beträgt, wird also die volle Stunde bei der Summation der Zeiten mit Geruchswahrnehmungen über das Jahr berücksichtigt.

IV. Unterlagen und Literatur

/10/ DIN EN 13725Luftbeschaffenheit – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynami- scher Olfaktometrie. Juli 2003

/11/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft -) vom 24.07.2002

/12/ AUSTAL2000 www.austal2000.de

/13/ L. Janicke, U. Janicke Entwicklung des Ausbreitungsmodells Austal2000G www.aus- tal2000.de

(22)

TÜV-Auftrags-Nr.: 8000676824 / 121IPG041 Stand: 16.06.2021 Anhang 2

Anhang 2

Stalldaten der benachbarten Betriebe

nur für den behördeninternen Gebrauch

Von der Auftraggeberseite wurden uns die Kontaktdaten zu dem zu berücksichtigenden Betrieb 1_Wallrabe übermittelt. Der Betrieb wurde am 31.03.2021 besucht und die geruchs- relevanten Daten aufgenommen. Der Betrieb hält auf der Hofstelle im Norden des Betriebes Mastrinder auf Einstreu in 5 Stallgebäuden.

Ca. 120 m südlich, entlang der Straße „An der Landesgrenze, befindet sich ein weiterer Stall des Betriebes mit 36.000 Masthähnchen. Nach Betreiberauskunft werden die Tiere bis ca. 38 Tage gemästet. Nach ca. 36 Tagen werden die schwersten Tiere herausgegriffen und abtransportiert.

Als Nebenquellen werden eine Maissilagelagerung, eine Festmistplatte und ein Güllebehäl- ter berücksichtigt.

Es wurden keine weiteren relevanten Geruchsquellen identifiziert.

Die Lage der Quellen aller berücksichtigten Betriebe zeigt Abbildung 1 im Überblick.

Angaben zu den Tierzahlen, Tierarten sowie der Entmistungsart und der Lüftungstechnik der Stallungen finden sich in Tabelle A1.

Die Geruchsemissionen der Tierhaltung sind in der Tabelle A2 dargestellt.

(23)

Abbildung 5: Nr. 1_Wallrabe – berücksichtigte Quellen,

1) DIN 18910-1 Wärmeschutz geschlossener Ställe - Wärmedämmung und Lüftung - Teil 1 /4/

Tabelle A 1: Angaben zu den Tierzahlen, Tierarten sowie der Entmistungsart und der Lüf- tungstechnik der Stallungen des Betriebes Wallrabe

Betreiber Quelle Anzahl / m² Tierart / Quellart Entmistung Lüftung 1) Abluftaustritt

Bernd Wallrabe 1.1 15 weibl. Jungvieh 1-2J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.1 8 weibl. Jungvieh -1J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.1 15 Bullen 1-2J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.1 8 Bullen -1J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.2 12 weibl. Jungvieh -1J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.2 13 Bullen -1J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.3 14 weibl. Jungvieh 1-2J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.3 14 Bullen 1-2J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.4 30 Aufzuchtkälber Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.5 12 weibl. Jungvieh 1-2J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

1.5 13 Bullen 1-2J. Einstreu natürlich Fenster/Türen

Betreiberangabe: 35 bis 38 Tage, nach 36 Tg Vorgreifen

1.6 36.000 Masthähnchen -42d Einstreu nach DIN über First

(24)

TÜV-Auftrags-Nr.: 8000676824 / 121IPG041 Stand: 16.06.2021 Anhang 2 1) tierartspezifischer Gewichtungsfaktor nach GIRL /1/; vergl. Kap. 3.2

Tabelle A 2: Geruchsemissionen des Betriebes Wallrabe

GE/(s*m²)

Betreiber Quelle Anzahl / m² Tierart / Quellart GV/Tier GV bzw m² GE/(s*GV) GE/s f 1)

Bernd Wallrabe 1.1 15 weibl. Jungvieh 1-2J. 0,6 9,0 12,0 108,0 0,50

1.1 8 weibl. Jungvieh -1J. 0,4 3,2 12,0 38,4 0,50

1.1 15 Bullen 1-2J. 0,7 10,5 12,0 126,0 0,50

1.1 8 Bullen -1J. 0,5 4,0 12,0 48,0 0,50

1.2 12 weibl. Jungvieh -1J. 0,4 4,8 12,0 57,6 0,50

1.2 13 Bullen -1J. 0,5 6,5 12,0 78,0 0,50

1.3 14 weibl. Jungvieh 1-2J. 0,6 8,4 12,0 100,8 0,50

1.3 14 Bullen 1-2J. 0,7 9,8 12,0 117,6 0,50

1.4 30 Aufzuchtkälber 0,19 5,7 12,0 68,4 0,50

1.5 12 weibl. Jungvieh 1-2J. 0,6 7,2 12,0 86,4 0,50

1.5 13 Bullen 1-2J. 0,7 9,1 12,0 109,2 0,50

1S1 Maissilage 20,0 3,0 60,0 0,50

1M Festmist 25,0 3,0 75,0 0,50

1G Gülle, Strohschicht 530,9 1,0 530,9 0,50

Betreiberangabe: 35 bis 38 Tage, nach 36 Tg Vorgreifen

1.6 36.000 Masthähnchen -42d 0,002 72,0 60 4320,0 1,50

(25)

Anhang 3

Ausgabe-Datei AUSTAL 2000 Gesamtbelastung

2021-04-23 09:57:46 ---

TalServer:D:/Projekte_R/IPG_2021/upreussker-Thimm/112IPG041_pre_Schwanewede/schwan2_akt/schwan2_akt/

Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014

Arbeitsverzeichnis: D:/Projekte_R/IPG_2021/upreussker-

Thimm/112IPG041_pre_Schwanewede/schwan2_akt/schwan2_akt

Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52 Das Programm läuft auf dem Rechner "HH02TNUTS".

============================= Beginn der Eingabe ============================

> ti "schwan1" 'Projekt-Titel

> ux 32472470 'x-Koordinate des Bezugspunktes

> uy 5895920 'y-Koordinate des Bezugspunktes

> z0 1.00 'Rauigkeitslänge

> qs 2 'Qualitätsstufe

> az "F:\Bereiche\UBB\PGU\Wetterdaten\aks-akterm\Bremen_16.akt" 'AKT-Datei

> dd 15 'Zellengröße (m)

> x0 36 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters

> nx 50 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung

> y0 111 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters

> ny 30 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung

> xq 549.09 589.55 580.55 561.95 558.20 609.44 576.57 595.61 562.47

> yq 347.27 329.28 374.41 333.78 376.05 353.83 344.25 313.83 200.94

> hq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 1.00 1.00 3.50

> aq 21.42 14.14 22.71 5.78 11.40 0.00 5.00 8.00 100.49

> bq 10.40 9.04 11.64 4.88 6.50 10.00 5.00 8.00 4.82

> cq 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 0.00 0.00 3.50

> wq 5.81 4.40 276.39 0.00 3.63 0.00 270.00 7.25 340.59

> vq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

> dq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

> qq 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000

> sq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

> lq 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000

> rq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

> tq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

> odor_050 320.4 135.6 218.4 68.4 195.6 60 75 530.9 0

> odor_150 0 0 0 0 0 0 0 0 4320

============================== Ende der Eingabe =============================

Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m.

(26)

Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 6 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m.

Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m.

AKTerm "F:/Bereiche/UBB/PGU/Wetterdaten/aks-akterm/Bremen_16.akt" mit 8784 Zeilen, Format 3 Es wird die Anemometerhöhe ha=18.9 m verwendet.

Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.5 %.

================== Übergabe an LASAT 23.04.2021 10:31:46,84 =================

2021-04-23 10:31:39 time: [365.16:00:00,365.17:00:00]

2021-04-23 10:31:40 time: [365.17:00:00,365.18:00:00]

2021-04-23 10:31:40 time: [365.18:00:00,365.19:00:00]

2021-04-23 10:31:40 time: [365.19:00:00,365.20:00:00]

2021-04-23 10:31:40 time: [365.20:00:00,365.21:00:00]

2021-04-23 10:31:40 time: [365.21:00:00,365.22:00:00]

2021-04-23 10:31:41 time: [365.22:00:00,365.23:00:00]

2021-04-23 10:31:41 time: [365.23:00:00,366.00:00:00]

Total Emissions:

gas.odor : 1.873406e+11 1 gas.odor_050 : 5.073182e+10 1 gas.odor_150 : 1.366088e+11 1 2021-04-23 10:31:41 program lasat finished

2021-04-23 10:31:41 =========================================================

============= Konvertieren der Ergebnisse LASAT nach AUSTAL2000 =============

2021-04-23 10:31:46 LOPREP_1.1.10 Auswertung der Ergebnisse für "."

=================================

DEP: Jahres-/Langzeitmittel der gesamten Deposition DRY: Jahres-/Langzeitmittel der trockenen Deposition WET: Jahres-/Langzeitmittel der nassen Deposition

J00: Jahres-/Langzeitmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen

Maximalwerte, Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ---

ODOR J00 100.0 % (+/- 0.00 ) bei x= 554 m, y= 344 m ( 35, 16) ODOR_050 J00 100.0 % (+/- 0.00 ) bei x= 554 m, y= 344 m ( 35, 16) ODOR_150 J00 100.0 % (+/- 0.00 ) bei x= 569 m, y= 194 m ( 36, 6) ODOR_MOD J00 100.0 % (+/- ? ) bei x= 554 m, y= 194 m ( 35, 6)

============================================================================

==============================================================================

Berechnung beendet: 23.04.2021 10:31:47,45

(27)

Anhang 4 Bilder

Abbildung 6: Blick auf das Plangebiet vom Nordwesten nach Osten

Abbildung 7: Blick auf das Plangebiet vom Nordwesten nach Süden

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