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Bebauungsplan 1627_An der Landesgrenze_Stelllungnahme Gemeinde Schwanewede

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Gemeinde “

Die Bürgermeisterin

Gemeinde Schwanewede - Postfach 1161 : 28784 Schwanewede ———

Bauamt

Bremen-Nord

2.0, April 2021

u

Freie Hansestadt Bremen Bauamt Bremen-Nord Fachdienst Stadtplanung Stadthaus Vegesack Gerhard-Rohlfs-Str. 62 28757 Bremen

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom

20-8 17.03.2021

Sachbearbeiter Mein Zeichen Riepshoff 3.61.0

Telefon (Durchwahl) 04209/74-324

Stellungnahme der Gemeinde Schwanewede zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1627 „An der Landesgrenze“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Puhlmann,

Sie haben die Gemeinde Schwanewede als Träger öffentlicher Belange bzw. Behörde gem. $ 4 | BauGB an der 0.9. Bauleitplanung beteiligt. Die Gemeinde nimmt dazu wie folgt Stellung:

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere (gem.

81 VI Nr. 1 BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. In der näheren Umgebung zum Plangebiet befindet sich ein Hähnchenmaststall, von dem sowohl Geruchsemissionen (v.a. bei Ostwind) als auch (nächtliche) Lärmbelastungen ausgehen können.

Weiterhin sind die verkehrlichen Belange (gem. 81 VI Nr. 9 BauGB) zu untersuchen und zu berücksichtigen. Die Gemeinde befürchtet, dass der nach Osten, Richtung Autobahn, abfließende Verkehr ggf.

eine Mehrbelastung für die sich dort befindlichen Straßen und Wege hervorruft.

Weiterhin regt die Gemeinde an, die das Orts- und Landschaftsbild prägenden Bäume im jetzigen „Straßenbegleitgrün” zum Erhalt (gem.

89 | Nr. 25b BauGB) festzusetzen sowie Festsetzungen zu Ersatzpflanzungen aus heimischen Baumarten (z.B. Hochstamm, 3X verpflanzt, Stammumfang von 18-20 cm in ein Meter Höhe) auf den privaten Grundstücken zu treffen, sollten Bäume im Zuge der Bebauung entfernt werden müssen.

Die Gemeinde Schwanewede bevorzugt die zweite der vorgestellten Varianten, bei der das bisherige Straßenbegleitgrün den Vorgärten

f -

gm

Datum 15.04.2021

Rathaus

Gemeinde Schwanewede Damm 4

28790 Schwanewede Telefon: 04209 74-0 Telefax: 04209 74182

Persönliche E-Mail:

p.riepshoff@schwanewede.de E-Mail: info@schwanewede.de

Öffnungszeiten:

Montag bis

Mittwoch 8 - 16 Uhr Donnerstag 8- 18 Uhr Freitag 8-12 Uhr

Bankverbindung:

Volksbank Schwanewede eG BIC: GENODEFISWW IBAN:

DE74 2916 2453 0010 0897 00 Sparkasse Rotenburg Osterholz BIC: BRLADE21ROB

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DE63241512350000160010 Volksbank eG Geschäftsstelle Neuenkirchen

BIC: GENODEF1OHZ IBAN:

DE50 2916 2394 0500 0343 00

Gläubiger-Identifikationsnummer:

DE16SCH00000065059 Internet:

www.schwanewede.de Datenschutz:

Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf der Internetseite

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der privaten Grundstücke zugeschlagen wird. Dies hat zur Folge, dass die Festsetzungen dieser Grünflächen als

„Straßenverkehrsfläche“ in den Schwaneweder Bebauungsplänen Nr. 105 „Wohnpark Trenthöpen“, Nr. 141 „Grasberger Weg“ und Nr.

208 „An der Landesgrenze" geändert werden müssen. Somit zieht diese Variante eine Änderung der drei Bebauungspläne bzw. eine Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Überplanung nach sich.

Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

(Becker)

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