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Haushaltsplan ... / Landkreis Konstanz, Regierungsbezirk Freiburg, Land Baden-Württemberg:

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Regierungsbezirk Freiburg, Land Baden-Württemberg

Haushaltssatzung und

Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2011

(4)
(5)

Inhaltsverzeichnis

HAUSHALTSSATZUNG ... 7

I VORBERICHT ... 9

1. Neues kommunales Haushaltsrecht (NKHR) ... 9

1.1 Ausgangslage und Entwicklung in Baden-Württemberg ... 9

1.2 Ziele ... 9

1.3 Kommunale Doppik ... 10

1.4 Drei-Komponenten-System ... 10

1.5 Weitere Elemente des NKHR ... 11

1.6 Inhalt und Struktur des neuen Haushalts ... 12

1.6.1 Ergebnishaushalt ... 12

1.6.2 Finanzhaushalt ... 13

1.6.3 Produktorientierte Darstellung ... 13

1.6.4 Teilergebnishaushalt ... 14

1.6.5 Teilfinanzhaushalt ... 15

1.6.6 Stellenplan ... 15

1.6.7 Mittelfristige Finanzplanung ... 15

1.6.8 Der Haushalt des Landkreises Konstanz im Überblick... 16

2. Haushalt ... 19

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und öffentliche Finanzen ... 19

2.2 Finanzwirtschaft Landkreis Konstanz ... 19

2.2.1 Haushaltsjahr 2009 - Ergebnis ... 19

2.2.2 Haushaltsjahr 2010 – Prognose zum 31.12.2010 (Stand 12.11.2010) ... 20

2.2.3 Haushaltsjahr 2011 – Planung im Überblick ... 21

2.2.4 Ergebnishaushalt 2011 ... 23

2.2.4.1 Übersicht Gesamtergebnishaushalt... 23

2.2.4.2 Analyse des Ergebnishaushalts ... 23

2.2.4.3 Mittelfristige Finanzplanung im Ergebnishaushalt ... 33

2.2.5 Finanzhaushalt 2011 ... 33

2.2.5.1 Analyse des Finanzhaushalts ... 33

2.2.5.2 Verpflichtungsermächtigungen ... 37

2.2.5.3 Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt ... 37

2.2.6 Vermögensrechnung (Bilanz) 2011 ... 37

2.2.7 Finanzwirtschaftliche Bewertung des Haushalts 2011 ... 38

(6)

II GESAMTERGEBNISHAUSHALT ... 40

III GESAMTFINANZHAUSHALT ... 41

IV HAUSHALTSQUERSCHNITT ... 42

V TEILHAUSHALT 1 – UNTERE VERWALTUNGSBEHÖRDE ... 47

VI TEILHAUSHALT 2 - SCHULTRÄGERAUFGABEN ... 173

VII TEILHAUSHALT 3 – JUGEND UND SOZIALES ... 239

VIII TEILHAUSHALT 4 – NAHVERKEHR UND STRAßEN ... 371

IX TEILHAUSHALT 5 – INNERE VERWALTUNG ... 427

X TEILHAUSHALT 6 – FINANZWIRTSCHAFT ... 539

XI ANHANG ... 553

A.1 Haushaltsrechtliche Regeln und Vorgaben ... 553

A.1.1 Interne Leistungsverrechnung (ILV) ... 553

A.1.2 Regelungen zur Budgetierung ... 554

A.1.3 Budgetstruktur ... 558

A.1.4 Produkthaushalt nach Produktgruppen ... 562

A.1.5 Erträge und Aufwendungen nach produktbezogenen Positionen ... 567

A.1.6 Erläuterung Zeilenstruktur ... 572

A.2 Finanzwirtschaftliche Übersichten ... 582

A.2.1 Übersicht Kreisumlage ... 582

A.2.2 Übersicht Eckdaten ... 583

A.2.3 Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten ... 585

A.2.4 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen ... 587

A.2.5 Übersicht Berechnung Finanzausgleich ... 588

A.2.6 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität ... 589

A.3 Mitgliedsbeiträge, Förderzuschüsse, Umlagen ... 590

A.4 Stellenplan ... 601

A.5 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb EVU „seehäsle“ ... 611

A.6 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Konstanz ... 625

A.7 Wirtschaftspläne/ Jahresabschlüsse von Unternehmen (>50% Beteiligung) ... 647

A.8 Glossar / Abkürzungsverzeichnis ... 648

(7)

Haushaltssatzung des Landkreises Konstanz für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund der §§ 3, 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBL S. 288) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg vom 03.10.1983 (GBI. S. 578/720) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S.

581, 698) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2009 (GBl. S. 185), hat der Kreistag am 24.01.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlos- sen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landratsamts Konstanz voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendun- gen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt:

DerHaushaltsplan wird festgesetzt

Haushaltsjahr 2011 1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem

x Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

x Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf x Ordentliches Ergebnis

x Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

x Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf x Veranschlagtes Sonderergebnis

Gesamtergebnis

203.587.019 € 205.615.733 €

- 2.028.714 € 0 € 0 €

0 € - 2.028.714 € 2. Im Gesamtfinanzhaushalt mit dem

x Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit auf

x Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit auf

x Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts x Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf x Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf x Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

x Finanzierungsmittelfehlbetrag

x Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

x Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

x Saldo aus Finanzierungstätigkeit Finanzierungsmittelbestand

202.174.070 € 200.584.396 €

1.589.674 € 1.635.600 € 7.958.100 € 6.322.500 € 4.732.826 €

6.320.000 € 1.589.600 € 4.730.400 €

-2.426 €

(8)

§ 2

Kreditermächtigungen für Investitionen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von

Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 6.320.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsför-

derungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 10.600.000 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgelegt auf 40.000.000 €

§ 5

Kreisumlagehebesatz Der Hebesatz der Kreisumlage wird festgelegt auf

der Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden 35,57 v. H.

Konstanz, den 25.01.2011

F. Hämmerle, Landrat

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I Vorbericht

1. Neues kommunales Haushaltsrecht (NKHR)

1.1 Ausgangslage und Entwicklung in Baden-Württemberg

Die Kommunen in Deutschland haben Anfang der 90er Jahre unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ eine Reform der Kommunalverwaltungen eingeleitet mit dem Ziel, die Verwal- tung grundlegend umzustrukturieren und die Verwaltungsabläufe zu optimieren. Den entscheiden- den Anstoß hierfür gab die allgemeine Meinung, dass es öffentlichen Verwaltungen an Flexibilität und Wirtschaftlichkeit fehle. Maßgeblich war außerdem die Tatsache, dass sich die Finanzlage der Kommunen schon seit Jahren verschlechtert hatte und die Schere zwischen Einnahmen und Aus- gaben immer weiter auseinander klaffte. Die Verwaltungen mussten sich eingestehen, dass Ein- zeleingriffe langfristig wenig bewirkten. Bei den öffentlichen Geldern handelt es sich überwiegend um Steuermittel der Bürger, die es ergebnisorientiert und wirtschaftlich einzusetzen gilt. Durch das Neue Steuerungsmodell sollen Effektivität und Effizienz gesteigert werden.

Ein Baustein des Modernisierungsprozesses war die Fortentwicklung des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Nach den Vorstellungen aller am Reformprozess Be-

teiligten soll die Verwaltungssteuerung nicht mehr durch eine pauschale Zuweisung von Finanz- und Sachmitteln sowie Personal erfolgen; der Ressourceneinsatz soll sich künftig ausschließlich an den kommunalen Zielen sowie am Ergebnis der zu erbringenden Leistungen orientieren.

Die Innenministerkonferenz der Länder hat aufgrund dieser Ausgangslage im Juni 1999 beschlos- sen, das herkömmliche Haushaltsrecht zu reformieren. Während andere Bundesländer zügig die IMK-Beschlüsse umsetzten und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Umstieg auf die kommunale Doppik schufen, verlief der Reformprozess in Baden-Württemberg ausgesprochen schleppend.

Mit Änderung der Gemeindeordnung vom 04.05.2009 trat das neue haushaltsrechtliche Regelwerk zum 01.01.2009 in Kraft. Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist bis 01.01.2016 vor, d.h. alle Kom- munen müssen bis dahin ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln des neuen kommunalen Haushaltsrechts führen.

1.2 Ziele

Oberstes Ziel der kommunalen Haushaltswirtschaft bleibt auch im Neuen Kommunalen Haushalts- recht die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung.

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts sollen die Eigenverantwortung und somit auch das Kostenbewusstsein der Mitarbeiter gesteigert werden. Unternehmerisches Denken in effektivem und effizientem Ausmaß soll Einzug in die öffentlichen Verwaltungen erhalten. Eben- falls ein vordringliches Ziel ist eine Steigerung der Kostentransparenz, aufgrund welcher eine ver- besserte Durchleuchtung und Analyse der Verwaltungsabläufe und -vorgänge möglich ist.

Durch die Instrumente und Ergänzungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts soll die Steue- rungsqualität des Haushaltswesens verbessert werden. Insbesondere soll auch die Steuerung durch den Kreistag eine stärkere strategische Ausrichtung erhalten. Politische Steuerungsbe- schlüsse festigen die Eigenverantwortung der Budgetverantwortlichen.

Ein weiteres wesentliches Ziel stellt die Implementierung des Prinzips der (periodisierten) interge- nerativen Gerechtigkeit dar. Danach soll jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen mit- tels Entgelten und Abgaben wieder ersetzen, um nicht künftige Generationen damit zu belasten.

Das neue System zielt auf die Abkehr von der jährlichen hin zu einer mittelfristigen und flexibleren Mittelbewirtschaftung sowie die Erkennung und Nutzung von Ein- bzw. Ansparpotentialen.

(10)

1.3 Kommunale Doppik

Die doppelte Buchführung stellt das Erreichen der o. g. Ziele am ehesten sicher, da es sich um ein integriertes Buchhaltungssystem handelt.

Eine entscheidende Neuerung ist, dass die Kommunale Doppik von Erträgen und Aufwendungen und nicht wie die Kameralistik von Einnahmen und Ausgaben ausgeht.

Der Kommunalen Doppik liegen generell die kaufmännischen Buchführungsgrundsätze zugrunde.

Das kaufmännische Rechnungswesen gilt im neuen kommunalen Haushaltsrecht immer dann als Referenzmodell, wenn die spezifischen Ziele und Aufgaben des Rechnungswesens einer öffentli- chen Verwaltung dem nicht entgegenstehen. Aufgrund der spezifischen Anforderungen der öffent- lichen Verwaltungen spricht man auch von einer modifizierten Doppik, der „Kommunalen Doppik“.

1.4 Drei-Komponenten-System

Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich für die Planung, Bewirtschaf- tung und den Abschluss auf drei Komponenten:

x Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung entsprechen der kaufmännischen Erfolgsplanung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und beinhalten die Aufwendungen und Erträge.

x Finanzhaushalt und Finanzrechnung beinhalten alle Einzahlungen und Auszahlungen und stellen eine Art Liquiditätsplanung dar, die mit der Kapitalflussrechnung privater Unternehmen vergleichbar ist.

x Die Vermögensrechnung (Bilanz) weist das Vermögen und dessen Finanzierung nach.

Das „Drei-Komponenten-System“ stellt die systematische Verzahnung von Ergebnishaushalt, Fi- nanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz) dar.

In der Vermögensrechnung (Bilanz) als Darstellung des Vermögens und der Schulden werden die Ergebnisse der Finanzrechnung in der Position „Liquide Mittel“ und die Ergebnisse der Ergebnis- rechnung in der Position „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ im Bereich der Kapitalposition er- fasst.

Die Vermögensrechnung (Bilanz) liefert zum Bilanzstichtag Informationen über das Vermögen und die Schulden und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar. Sie zeigt neben den Vermögensarten auf der Aktivseite auch deren Verwendung. Die Passivseite der Bilanz weist die Finanzierung des Vermögens aus. Dadurch ist auch das Basiskapital (Eigenkapital) des Krei- ses ermittelbar. Ebenfalls deutlich gemacht werden auch ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Rück- stellungen). Das Zusammenwirken der drei Komponenten Ergebnishaushalt / -rechnung, Finanz- haushalt / -rechnung und Vermögensrechnung/Bilanz ist im folgenden Schaubild dargestellt:

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Schaubild: Drei-Komponenten-System:

1.5 Weitere Elemente des NKHR

Häufig wird der Begriff Doppik mit verbesserter Steuerung und Wirtschaftlichkeit in Zusammenhang gebracht. Es muss jedoch ausdrücklich betont werden, dass es sich bei der Doppik um ein neues Buchungssystem sowie einen veränderten Aufbau der Finanzwirtschaft handelt. Das neue System an sich verbessert keine Steuerung und erzeugt ebenso wenig mehr Wirtschaftlichkeit als die Ka- meralistik. Es schafft jedoch die notwendige Grundlage hierfür.

Der Begriff „Neues Kommunales Haushaltsrecht“ steht für die Integration von betriebswirtschaft- lichen Konzepten, Methoden und Techniken in die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, um eine leistungsfähige, effiziente und dienstleitungsorientierte Verwaltungsorganisation zu schaffen. Be- triebswirtschaftliche Instrumente sollen folglich so weit als möglich aber auch nur so umfassend als nötig und sinnvoll Einzug in die öffentlichen Verwaltungen erhalten.

Im Folgenden werden die weiteren wesentlichen Elemente des Neuen Kommunalen Haushalts- rechts kurz vorgestellt.

Unter dem Begriff Budgetierung in Verknüpfung mit der dezentralen Ressourcenverantwortung wird verstanden, dass eine Organisationseinheit Mittel zugewiesen bekommt, um in einem be- stimmten Zeitraum die übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Dies bedeu- tet, dass die Gesamtverantwortung für einen definierten Bereich auf der jeweiligen Fachebene ge- bündelt wird.

Konkrete Leistungsbeschreibungen und Zielvereinbarungen sind unerlässlich für die vernünftige Steuerung. Es muss festgelegt werden, welche Ergebnisse der Ressourceneinsatz jeweils erbrin- gen soll. Ein Produkt ist dabei die kleinste Leistungseinheit, die in Anspruch genommen werden

Wertgrößen: Aktiva Passiva Wertgrößen:

Anlagevermögen Nettoposition Umlaufvermögen

Zunahme/

Abnahme Liquide Mittel

Schulden Abgrenzungen

Abgrenzungen Nettoposition

(nicht gedeckter Fehlbetrag)

* nur Planbilanz freiwillig Jahre: z.B. Bürgschaften, Liquiditätssaldo

xEinzahlungen xAuszahlungen

xErträge xAufwendungen

Vermögensrechnung Finanzrechnung

Finanzhaushalt (Plan-)Bilanz*

(Bilanz)

Angabe Vorbelastungen künftiger

Gew ährverträge, VE

Ergebnishaushalt Ergebnisrechnung

Ergebnissaldo

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kann. Die definierten Produkte bzw. Produktgruppen bilden die Kosten für diese Leistung ab. Die Wirtschaftlichkeit wird über definierte Kennzahlen gemessen.

Controlling und Berichtswesen, d. h. unter anderem eine periodische Information des Gemeinde- rats bzw. der Budgetverantwortlichen ermöglichen es, dass Planung, Organisation, Information und Kontrolle besser aufeinander abgestimmt werden können.

Die Kosten- und Leistungsrechnung liefert umfassende und vollständige Kosteninformationen über einzelne – auch interne – Leistungen, die für die Verantwortlichen entscheidungsrelevant sein kön- nen. Denn um richtige Entscheidungen treffen zu können, ist das Wissen, welche Leistung wie viel kostet, unabdingbar. Die Kostenrechnung differenziert alle anfallenden Kosten nach Kostenarten (Welche Kosten fallen an?), Kostenstellen (Wo fallen die Kosten an?) und Kostenträgern (Für was fallen die Kosten an?). Auch um Vergleiche innerhalb der Verwaltung, mit anderen Verwaltungen und zur Privatwirtschaft anzustellen, muss Kostentransparenz für die jeweilige Leistung vorliegen, was die Kosten- und Leistungsrechnung dringend erforderlich macht.

Um einen Gesamtblick über alle Aktivitäten einer Verwaltung zu erhalten, soll künftig der Jahres- abschluss des Landkreises mit den Jahresabschlüssen der ausgegliederten, vom Kreis beherrsch- ten, rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einheiten und Gesellschaften zu einem Ge- samtabschluss bzw. konsolidierten Abschluss zusammengefasst werden.

1.6 Inhalt und Struktur des neuen Haushalts 1.6.1 Ergebnishaushalt

Im Zentrum der Haushaltsplanung steht der Ergebnishaushalt. Er beinhaltet Aufwendungen und Erträge. Gegenüber dem kameralen Rechnungssystem werden ausnahmslos alle Ressourcenver- bräuche und Ressourcenzuwächse vollständig und periodengerecht erfasst. Vollständig heißt,

x dass neben den Aufwendungen und Erträgen aus dem laufenden Betrieb vor allem die bilanziellen Abschreibungen und

x die erst später zahlungswirksam werdenden Belastungen (z.B. Zahlungen für unterlassenen Bauunterhalt) als Aufwand sowie

x die erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse als Ertragszuschüsse aufgelöst und

x die im Rahmen der Aufgabenerfüllung Dritten gewählten Investitionszuweisungen und -zuschüsse entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Maßnahmen als Aufwand im Ergebnishaushalt abgebildet und somit auch im Rahmen des Haushaltsausgleichs anteilig berücksichtigt werden.

Periodengerecht bedeutet, dass nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung über die Zuordnung zum Haushaltsjahr entscheidet, sondern der Zeitraum, in dem der Ressourcenverbrauch bzw. Res- sourcenzuwachs durch die Verwaltungstätigkeit tatsächlich anfällt.

Der Gesamtergebnishaushalt bzw. die Gesamtergebnisrechnung lehnt sich in seinen Kernelemen- ten an die Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens an. Die bisheri- ge Unterscheidung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt entfällt.

Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen bilden das veranschlagte Sonderergebnis. Sie werden nur im Gesamtergebnishaushalt, nicht in den Teilhaushalten ausgewiesen. Außerordentli- che Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind die nicht der Rechnungsperiode zuzuord- nenden periodenfremden regelmäßig und unregelmäßig anfallenden Erträgen und Aufwendungen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen.

Mit der Festsetzung der Aufwendungen in der Haushaltssatzung bzw. im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten durch den Kreistag wird die Verwaltung zum Ressourcenverbrauch ermächtigt.

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1.6.2 Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt werden alle voraussichtlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Haushalts- jahr dargestellt. Dies gilt sowohl für die ergebniswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch für die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Finanzhaushalt dient damit auch der Finanzierungsplanung, da er die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme, die Innenfinanzierung von Investitionen bzw. die Til- gung von Krediten in der Planungsperiode ausweist. Unter Berücksichtigung des Zahlungsmittel- bestands zu Beginn des Haushaltsjahres lässt der Gesamtfinanzhaushalt erkennen, wie sich der Bestand an Zahlungsmitteln verändert. Aus dem Gesamtfinanzhaushalt lassen sich die Finanzie- rungsquellen (Mittelherkunft) sowie die Mittelverwendung und damit die strukturelle Zusammen- setzung aller Zahlungsvorgänge ablesen.

Kreditaufnahmen sind auch zukünftig nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zulässig. Für den Haushalt gilt grundsätzlich das Gesamtdeckungsprinzip. Kredite werden daher folglich nicht den einzelnen Investitionsmaßnahmen zugeordnet; sie werden nur im Gesamtfinanz- haushalt, nicht in den Teilfinanzhaushalten, abgebildet. Das Gleiche gilt für Auszahlungen im Zu- sammenhang mit der Rückzahlung von Krediten. In den Teilhaushalten werden jedoch anstatt der tatsächlichen Zinsen die kalkulatorischen Zinsen ausgewiesen.

Der Gesamthaushalt des Finanzhaushalts gibt u.a. eine Antwort auf die Frage, ob und ggf. inwie- weit es dem Kreis im laufenden Haushaltsjahr gelingt, die notwendige Liquidität zu erwirtschaften bzw. vorzuhalten. Ein prognostizierter negativer Finanzierungsmittelbestand (Finanzierungsmittel- fehlbetrag) ist dabei nicht unproblematisch. Für den Fall, dass keine Kreditermächtigungen mehr aus Vorjahren zur Verfügung stehen, bedeutet dies bereits bei der Planung die „Flucht“ in den Kassenkredit.

1.6.3 Produktorientierte Darstellung

Auch im neuen Haushaltsrecht besteht eine wesentliche Funktion des Haushaltsplans in der Res- sourcenfestlegung und -bereitstellung durch den Kreistag. Dies geschieht dadurch, dass neben dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt als Ganzes produktorientiert gegliederte Teiler- gebnis- und Teilfinanzhaushalte festgelegt werden. Diese werden auf der verbindlich vorgegebe- nen Produktbereichsebene sowie auf Produktgruppenebene ausgewiesen, wobei die Produktbe- reichsebene die kumulierten Zahlenwerte der darunter liegenden Produkte darstellen. Neben der Angabe von ergebnis- und zahlungswirksamen Ermächtigungen werden für die einzelnen Produk- te (Leistungen) die beabsichtigten Ziele sowie die zu erwartenden Wirkungen beschrieben und mit Kennzahlen versehen. Die Integration von Leistungsvorgaben und Zielen (Outputorientierung) ist Bestandteil des Haushaltsplans.

Es war noch nicht möglich, in allen Fällen die Ziele und Wirkungen, die mit der Leistungserstellung verbunden sind, aufzuzeigen und mit Leistungskennzahlen zu hinterlegen. Dies wird Zug um Zug zukünftig erarbeitet und ergänzt.

Für das Landratsamt Konstanz wurde - mit Ausnahme im Bereich der Schulen - im Regelfall die Produktgruppe1 als unterste Ebene zur Darstellung im Haushaltsplan gewählt. In wenigen Fällen werden auch einzelne Produkte dargestellt. Auf die vollständige Abbildung aller Einzelprodukte (jeweils mit Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt) wird verzichtet, um die Übersichtlichkeit zu be- wahren.

Alle wichtigen Angaben zu einem Leistungsbereich werden zusammen dargestellt. Es werden damit alle Informationen, die im kameralen Haushalt getrennt im Verwaltungshaushalt, Vermö- genshaushalt, in der Finanzplanung und dem Mehrjahresinvestitionsprogramm zu finden waren, produktgruppenbezogen zusammengeführt.

1 Als Produktgruppe bezeichnet man die Zusammenfassung von inhaltlich zusammengehörenden Produkten innerhalb der Produkthierarchie. Ein Produkt wiederum ist eine Leistung oder Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb der Verwaltung erbracht werden.

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Zu jeder Produktgruppe werden aus diesem Grund folgende Inhalte ausgewiesen:

x Produktgruppe/Produkte

Zusammenfassung aller zugehörigen Produkte und Angaben zum sachlichen Inhalt der Einzelprodukte, die zur Produktgruppe gehören.

x Auftragsgrundlage

Gesetzliche Grundlagen, Beschlüsse politischer Gremien, damit auch Hinweise auf das Vorliegen von freiwilligen Aufgaben oder Pflichtaufgaben.

x Kurzbeschreibung

Textliche Beschreibung der Inhalte der Produktgruppe bzw. des Schlüsselproduktes. x Ziele

Angabe der Ziele, die mit der Produkterstellung verfolgt werden. Eine vollständige Darstel- lung von Quantität, Qualität, Kunden- bzw. Bürgerzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit wird erst zukünftig erfolgen, da deren Entwicklung einen mehrjährigen Verlauf erfordert.

x Kennzahlen

Die Frage, inwieweit sich die Tätigkeit an den gesetzten Zielen ausrichtet, kann anhand von Kennzahlen beantwortet werden. Soweit möglich werden im Haushaltsplan neben Fi- nanzkennzahlen auch weitere Leistungskennzahlen ermittelt und abgebildet. Künftig ist vorgesehen, Leistungskennzahlen flächendeckend zu ermitteln und darzustellen. Bei jeder Produktgruppe werden mindestens ausgewiesen:

o Aufwand je 1.000 Einwohner o Kostendeckungsgrad in % o Zuschussbedarf in €

Dienstleister (Produkte 111*) sind mit der Kennzahl „Aufwand je Mitarbeiter“ dargestellt und ersetzen den Kostendeckungsgrad.

x Erläuterungen

o Inhaltliche Beschreibung bestimmter Haushaltsansätze der Teilergebnishaushalte o Übersicht über die Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie weitere

erforderliche Erläuterungen x Teilergebnishaushalt

Aufwendungen und Erträge je Organisationseinheit sowie auf Produktebene x Teilfinanzhaushalt

Einzahlungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen je Organisationseinheit sowie auf Produktebene x Teilstellenplan

Zuordnung und Ausweisung der Stellen bei den jeweiligen Organisationseinheiten

1.6.4 Teilergebnishaushalt

Teilergebnishaushalte summieren alle nach organisatorischen Gesichtspunkten zugeordneten Produkte/Produktgruppen auf. Die Summe aller Teilergebnishaushalte entspricht nicht der Ge- samtsumme des Ergebnishaushalts. Dies ist u.a. dadurch bedingt, dass Erträge und Aufwendun- gen aus internen Leistungen u.a. nur im Teilergebnishaushalt, nicht jedoch im Gesamtergebnis- haushalt abgebildet werden.

Im Produktbereich „Allgemeine Finanzwirtschaft“ werden die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, die aufgrund ihres allgemeinen Charakters von über- geordneter Bedeutung sind und keinem anderen Produkt zugeordnet werden können. Dies sind u.a. Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. In einigen Fällen, z.B. Zuwei- sungen nach FAG, SoBeG, VRG oder Soziallastenausgleich, erfolgt eine produktgenaue Zuord- nung durch das System der internen Verrechnung.

Die Erträge und Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung der origi- nären Produktleistung stehen, werden in den entsprechenden Fachprodukten dargestellt.

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Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungsmaterie zur Kameralistik (kameral: Einnahmen und Ausgaben; doppisch: Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen) erge- ben sich grundsätzliche Unterschiede zum kameralen Haushaltsplan. Eine vollständige Überein- stimmung und Vergleichbarkeit der Beträge beider Systeme wird es aufgrund der Periodenab- grenzung nicht geben. Deshalb sind die im Haushaltsplan ausgewiesenen Ansätze grundsätzlich nicht vergleichbar mit den Vorjahresansätzen.

1.6.5 Teilfinanzhaushalt

Aufgabe des Teilfinanzhaushalts ist die Darstellung der Zahlungsmittelherkunft und der -verwendung. Neben der saldierten Abbildung ertragsgleicher Einzahlungen und aufwandsgleicher

Auszahlungen werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie aus Fi- nanzierungstätigkeit dargestellt.

Das Ergebnis einer Addition der Teilfinanzhaushalte stimmt hinsichtlich der Einzahlungen und Auszahlungen mit dem Gesamtfinanzhaushalt nicht gänzlich überein. Der Saldo aus Finanzie- rungstätigkeit (Kreditaufnahmen, Tilgung) wird nicht im Teilhaushalt sondern nur im Gesamtfi- nanzhaushalt dargestellt.

Neben den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden im Finanzhaushalt ebenfalls maßnahmenbezogen die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen veran- schlagt, die erst in Folgejahren zu Auszahlungen aus Investitionstätigkeit führen (Verpflichtungs- ermächtigungen). Der Finanzhaushalt ist insoweit auch Ermächtigungsgrundlage für die bisher im Vermögenshaushalt veranschlagten Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

1.6.6 Stellenplan

Der Haushaltsplan enthält nach wie vor den Stellenplan. Im Vergleich zu den bisherigen Bestim- mungen des kameralen Haushaltsrechts ergibt sich nur eine Änderung: Die Aufteilung der Stellen ist systembedingt nicht mehr nach der Ordnung des Gliederungsplans (nach Aufgabenbereichen) vorzunehmen, sondern auf die Teilhaushalte bezogen darzustellen. Der Landkreis Konstanz weist diese eine Ebene tiefer auf der Ebene der Organisationseinheiten aus. Zusätzlich werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung notwendige Stellen im Deckblatt der Organisationseinheit inte- griert im Teilhaushalt ausgewiesen.

1.6.7 Mittelfristige Finanzplanung

Das Landratsamt Konstanz macht von der Option Gebrauch, die mittelfristige Finanzplanung in den Haushaltsplan zu integrieren und im Ergebnishaushalt, im Finanzhaushalt sowie in den Teil- haushalten die für die Folgejahre prognostizierten Werte darzustellen.

Der Finanzplanungszeitraum umfasst die Jahre 2010 - 2014.

Die Aufnahme der mittelfristigen Finanzplanung in den Ergebnis- und Finanzhaushalt hat jedoch nicht zur Folge, dass dies eine haushaltswirtschaftliche Ermächtigungsgrundlage darstellt. Es er- leichtert lediglich die Darstellung der Entwicklung der Finanzsituation in den Folgejahren unter den zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung bekannten Rahmenbedingungen und Investitions- maßnahmen.

Obwohl die Positionen der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin grundsätzlich keine Ermächti- gungen darstellen, sind sie im neuen Haushaltsrecht im Rahmen des Haushaltsausgleichs von konkreter materieller Bedeutung: Ein Haushaltsfehlbetrag kann längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden.

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1.6.8 Der Haushalt des Landkreises Konstanz im Überblick Schaubild: Teilergebnishaushalt

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Schaubild: Teilfinanzhaushalt

(18)

Schaubild: Auszahlungen für Investitionen

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2. Haushalt

2.1 Prognose zur gesamtwirtschaftlichen Lage und den öffentlichen Finanzen

Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung versprechen für 2010 und 2011 eine zunehmend positive Entwicklung der öffentlichen Einnahmesituation. Durch die prognostizierte Steigerung des inländischen Wachstums – das Bruttoinlandsprodukt steigt voraussichtlich in 2010 um 4,1% und in 2011 um 3,0% –, die Steigerungen des Unternehmens- und Vermögenseinkommens sowie die deutlichen Zuwächse der Gehälter, Löhne sowie des Inlandsverbrauchs steigen die Steuerein- nahmen der Jahre 2010-2012 gemäß der Steuerschätzung vom November im Vergleich zum Mai um insgesamt rd. 61 Mrd. EUR (2011 +22,4 Mrd. EUR).

Durch die zunehmenden Unternehmensgewinne verlaufen auch die Gewerbesteuereinnahmen deutlicher positiver als zunächst angenommen, was zu einer entsprechenden Steigerung der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Kommunen führt.

2.2 Finanzwirtschaft Landkreis Konstanz 2.2.1 Haushaltsjahr 2009 – Ergebnis

In seiner Sitzung vom 26.07.2010 hat der Kreistag die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbe- richt für das Haushaltsjahr 2009 festgestellt.

Der Kreisumlage-Hebesatz betrug 31,00 % der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Es ergaben sich folgende wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan:

Bezeichnung Haushalt

EUR

Jahres- rechnung EUR

Unterschied

EUR

%

Verwaltungshaushalt 276.140.000 299.225.129 +23.115.000 +8,37

Zuführungsrate 1.270.000 2.282.000 +1.012.000 +79,69

Vermögenshaushalt 16.910.000 24.739.630 +7.830.000 +46,30

Gesamthaushalt 293.050.000 323.964.760 +30.915.000 +10,55

Rücklagen 5.893.000 5.717.000 -176.000 -2,99

Schuldenstand 35.358.000 25.788.000 -9.570.000 -27,07

Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss von rund 1 Mio. €, der dem Vermögenshaus- halt als Netto-Investitionsrate zugeführt werden konnte. Im Jahr 2009 wurden neue Kredite in Höhe von 5,0 Mio. € aufgenommen. Die geplanten Kreditaufnahmen konnten somit um 6,9 Mio. € unter- schritten werden.

Um den Haushalt auszugleichen, musste die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage entgegen der Planung um rd. 176 T € erhöht werden. Die Mindestrücklage von rd. 5,8 Mio. € wird mit jetzt rd.

5,7 Mio. € (Stand 31.12.2009) um rd. 57 T € unterschritten.

Im Verwaltungshaushalt wirkten sich insbesondere die Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer sowie die Tatsache, dass aufgrund der Umstellung auf die Kommunale Doppik keine Budgetreste gebildet wurden, positiv auf das Ergebnis aus. Im Vermögenshaushalt wurden Investitionen im Be- reich der Straßen nicht wie geplant durchgeführt. Auch der Neubau des Berufsschulzentrums Ra- dolfzell wurde auf das Jahr 2010 verschoben (rd. 3 Mio. €).

Weitere finanzielle Auswirkungen auf das Rechnungsergebnis 2009 hatte die Gründung des Ei- genbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb.

(20)

2.2.2 Haushaltsjahr 2010 – Prognose zum 31.12.2010 (Stand 12.11.2010)

Der Kreistag hat am 25.01.2010 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2010 beschlossen. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsauf- sichtsbehörde des Landratsamtes Konstanz mit Schreiben vom 13.04.2010 bestätigt.

Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde von 31,00 % (2009) auf 30,84 % (2010) der Steuerkraft- summen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesenkt.

Die Prognose zum Stand 30.09.2010, welche inklusive wesentlicher Erläuterungen in die Sitzung des Kreistags vom 25.10.2010 eingebracht wurde, ergab einen erwarteten Fehlbetrag im Ergeb- nishaushalt von rd. 2,1 Mio. EUR.

Aufgrund der Mitteilung des Landkreistags vom 12.11.2010, welche eine Erhöhung der Kopfbeträ- ge von 11 EUR (von 507 auf 518 EUR) enthielt, sowie der überaus positiven Entwicklung der Grunderwerbsteuer konnte die Prognose abermals verbessert werden.

Nach derzeitigen Hochrechnungen ergibt sich ein Fehlbetrag zum 31.12.2010 von rd. 170 TEUR.

Gesamtergebnishaushalt Ansatz 2010 Prognose 30.06.2010

Abweichung Prognose / Plan 30.06.2010 (volle 10 T EUR)

Prognose 30.09.2010

Abweichung Prognose / Plan 30.09.2010 (volle 10 T EUR)

Prognose 30.09.2010 mit Anpassungen Grunderwerbsteuer und FAG 12.11.2010

Abweichung Prognose / Plan 30.09.2010 mit Anpassungen (volle 10 T EUR) 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.770.000 EUR 775.883 EUR -990.000 EUR 775.883 EUR -990.000 EUR 775.883 EUR 0 EUR 2 + laufende Zuwendungen (Zuweisungen

und Zuschüsse) 174.909.115 EUR 174.219.776 EUR -690.000 EUR 176.121.010 EUR 1.210.000 EUR 178.021.010 EUR 3.800.000 EUR 3 + Sonstige Transfererträge 8.136.000 EUR 9.491.732 EUR 1.360.000 EUR 10.375.064 EUR 2.240.000 EUR 10.375.064 EUR 880.000 EUR 4 + Gebühren und ähnliche Abgaben 667.900 EUR 641.372 EUR -30.000 EUR 653.406 EUR -10.000 EUR 653.406 EUR 10.000 EUR 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 942.600 EUR 1.008.001 EUR 70.000 EUR 882.234 EUR -60.000 EUR 882.234 EUR -130.000 EUR 6 + Kostenerstattungen und

Kostenumlagen 15.227.000 EUR 16.679.059 EUR 1.450.000 EUR 15.819.060 EUR 590.000 EUR 15.819.060 EUR -860.000 EUR 7 + Zinsen und ähnliche Erträge 383.400 EUR 260.105 EUR -120.000 EUR 277.013 EUR -110.000 EUR 277.013 EUR 20.000 EUR 8 + Aktivierte Eigenleistungen und

Bestandsveränderungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

9 + Sonstige ordentliche Erträge 1.642.800 EUR 994.615 EUR -650.000 EUR 1.054.770 EUR -590.000 EUR 1.054.770 EUR 60.000 EUR 10 = Ordentliche Erträge 203.678.815 EUR 204.070.543 EUR 390.000 EUR 205.958.440 EUR 2.280.000 EUR 207.858.440 EUR 3.790.000 EUR 11 - Personalaufwendungen -37.214.204 EUR -37.504.115 EUR -290.000 EUR -37.186.108 EUR 30.000 EUR -37.186.108 EUR 320.000 EUR

12 - Versorgungsaufwendungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

13 - Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen -16.143.662 EUR -17.065.533 EUR -920.000 EUR -16.283.906 EUR -140.000 EUR -16.283.906 EUR 780.000 EUR 14 - Planmäßige Abschreibungen -6.819.131 EUR -7.266.279 EUR -450.000 EUR -7.886.529 EUR -1.070.000 EUR -7.886.529 EUR -620.000 EUR 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.503.500 EUR -1.208.800 EUR 290.000 EUR -1.191.940 EUR 310.000 EUR -1.191.940 EUR 20.000 EUR 16 - Transferaufwendungen -91.295.780 EUR -94.189.947 EUR -2.890.000 EUR -94.096.126 EUR -2.800.000 EUR -94.096.126 EUR 90.000 EUR 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -50.702.537 EUR -52.494.414 EUR -1.790.000 EUR -51.418.881 EUR -720.000 EUR -51.418.881 EUR 1.080.000 EUR 18 = Ordentliche Aufwendungen -203.678.815 EUR -209.729.088 EUR -6.050.000 EUR -208.063.490 EUR -4.380.000 EUR -208.063.490 EUR 1.670.000 EUR 19 = Ordentliches Ergebnis 0 EUR -5.658.545 EUR -5.660.000 EUR -2.105.050 EUR -2.110.000 EUR -205.050 EUR -210.000 EUR 20 +/- Ergebnisabdeckungen aus

Vorjahren 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

21 = Veranschlagtes ordentliches

Ergebnis 0 EUR -5.658.545 EUR -5.660.000 EUR -2.105.050 EUR -2.110.000 EUR -205.050 EUR -210.000 EUR

22 + Voraussichtliche außerordentliche

Erträge 0 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR

23 - Voraussichtliche außerordentliche

Aufwendungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.000 EUR 0 EUR 1.000 EUR 0 EUR

24 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 31.000 EUR 30.000 EUR 31.000 EUR 30.000 EUR 25 = Veranschlagtes Gesamtergebnis 0 EUR -5.638.545 EUR -5.640.000 EUR -2.074.050 EUR -2.070.000 EUR -174.050 EUR -170.000 EUR

(21)

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich die Liquiditätslage im Haushaltsvollzug 2010 erheblich verschlechtert hat. Gründe sind u. a. die Umstellung auf das Neue Kommunale Haus- haltsrecht zum 01.01.2010 – insbesondere durch in der Eröffnungsbilanz gebildete Rückstellungen und die Tatsache, dass zum Jahresende 2009 keine Haushaltsreste gebildet wurden sowie die Gründung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb – Kostenüberdeckungen aus Vorjahren und die Sonderrücklage für Nachsorgekosten stützten bisher die Liquiditätslage des Kreishaushalts.

Der Höchstbetrag für Kassenkredite soll aus diesem Grund für das Jahr 2011 auf 40 Mio. EUR angehoben werden.

2.2.3 Haushaltsjahr 2011 – Planung im Überblick

Der Haushaltsplanung 2011 liegen die Orientierungsdaten des Landes, die Mittelanmeldungen der Fachbereiche auf der Grundlage der Annahmen für 2011 und der Prognosen zum Jahresende 2010 sowie der sonstige gesetzmäßige Vollzug für 2011 zugrunde.

Die Steuerkraftsummen der Gemeinden und Städte des Landkreises Konstanz vermindern sich – auf Basis der Steuereinnahmen der Kommunen des Jahres 2009 – um 19,0 Mio. EUR, was bei ei- nem gleich bleibenden Hebesatz zu Mindererträgen von rd. 5,8 Mio. EUR führen würde.

Die Steuerkraftsummen im Landkreis Konstanz gingen vom Jahr 2010 auf das Jahr 2011 lediglich um 6,35% zurück, während der Rückgang im Durchschnitt der Landkreise in BW bei 14,65% lag.

Aus diesem Grund trifft die niedrige Festlegung der Kopfbeträge, welche sich durch den Rückgang der Finanzausgleichsmasse und dem damit verbundenen Rückgang der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise ergibt, den Landkreis Konstanz überdurchschnittlich. Zum Vergleich: Bei einem durchschnittlichen Rückgang der Steuerkraftsummen würde der Landkreis Konstanz rd. 5,5 Mio.

EUR Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen erhalten.

Unter Berücksichtigung der gesunkenen Steuerkraftsummen sowie der Mindererträge (netto) aus dem gesamten Finanzausgleich (d. h. inklusive des Sozial- und Verkehrslastenausgleichs, der zu leistenden Umlagen, etc.) in Höhe von rd. 9,2 Mio. EUR ist ein Hebesatz für die Kreisumlage von

35,57 % (Vorjahr 30,84 %) notwendig.

Eckdaten Haushalt 2011

Stand 25.01.2011

Vorläufige Eckdaten Plan

Plan Vorauss.

Ergebnis

€ / % in %-Pkt.

Kreisum lage

2010 31.12.2010 2011

Steuerkraftsumme Gemeinden VVj. 297.078.722 297.080.709 278.203.920 -18.874.802

Steuerkraftsumme Kreis VVj. 331.906.284 331.908.271 312.417.194 -19.489.090

Einw ohnerzahl 275.489 276.583 278.126 2.637

Kopfbetrag 507 518 443 -64

Grunderw erbsteuer VVj. 11.399.614 11.399.614 13.667.708 2.268.094

Schlüsselzuw eisung 23.589.000 25.923.918 15.800.000 -7.789.000

davon allgemeine Schlüsselzuw eisung 17.810.000 20.030.765 10.160.000 -7.650.000 -2,75%

davon erhöhte Schlüsselzuw eisung Zw eckausgaben (Soziallastenausgleich II) 5.779.000 5.893.153 5.640.000 -139.000 -0,05%

Ausgleichsbetrag nach § 22 (Soziallastenausgleich II) -149.000 -171.851 -1.390.000 -1.241.000 -0,45%

Soziallastenausgleich I 4.190.000 4.191.650 3.875.000 -315.000 -0,11%

Ausschüttungsquote 72,00% 71,30% 71,50% -0,50%

Umlagesatz LWV in Abw icklung in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Umlagesatz Kommunalverband Jugend und Soziales in % (aus Steuerkraft) 0,133% 0,133% 0,132% 0,00%

Umlagesatz Kommunalverband Jugend und Soziales in % (Kopfbetrag) 1,730 1,730 1,512 -0,22

Umlagesatz FAG in % 22,10% 22,10% 22,10% 0,00

(-) Verschlechterung HH 2011 (+) Verbesserung HH 2011

Vorjahr Abw eichung Planung

2010/2011

(22)

Haushalt 2011 - Eckdaten / Veränderungen im Vergleich zur Planung 2010

Stand: 25.01.2011

2010 2011 Veränderung %-Punkte KU Schlüsselzuweisungen § 8 FAG 17.810.000 € 10.163.000 € -7.640.000 € rd. 2,7%

FAG-Umlage -7.700.000 € -7.582.000 € 120.000 €

Zuweisungen SoBEG/VRG 8.100.000 € 7.800.000 € -300.000 €

Aktivierte Eigenleistungen 0 € 184.000 € 184.000 € -rd. 0,1%

Bauordnung 514.000 € 781.000 € 270.000 € -rd. 0,1%

(Lfde Zuweisungen + Zuschüsse)

Amt für Abfallrecht + Gewerbeaufsicht 93.000 € 315.000 € 220.000 € -rd. 0,1%

(Lfde Zuweisungen + Zuschüsse)

Bußgelder Zentrale Bußgeldstelle 625.000 € 665.000 € 40.000 €

Bauunterhalt -4.400.000 € -3.900.000 € 500.000 € -rd. 0,2%

inkl. der Kosten für Pflege und Wartung von jeweils rd. 300 T€

Erstattungen Schulen (Konjunkturpaket II) 1.100.000 € 50.000 € -1.000.000 € rd. 0,4%

Senkung der Ausschüttungsquoten 226.000 €

Personalkosten -37.200.000 € -37.760.000 € -560.000 € rd. 0,2%

(abzüglich Erstattungen von Dritten) 10.829.420 € 11.328.700 € 500.000 €

Netto-Abschreibungen -5.200.000 € -3.777.000 € 1.420.000 € -rd. 0,5%

(Abschreibungen abzüglich Auflösungen)

Nicht-Erwirtschaftung der Netto-Abschreibungen 2.030.000 € 2.030.000 € -rd. 0,7%

abzüglich kameralem Ausgleich (Tilgung)

Jugendamt (Zuschussbedarf ohne Personalkosten) -22.300.000 -23.985.000 -1.685.000

Jugendamt (Zuschussbedarf gesamt) -26.454.650 -28.403.376 -1.948.726 rd. 1,4%

Sozialamt (Zuschussbedarf ohne Personalkosten) -63.100.000 -65.180.000 -2.080.000

Sozialamt (Zuschussbedarf gesamt) -69.609.898 -72.377.380 -2.767.482

ÖPNV (Zuschussbedarf ohne Personalkosten) -4.270.000,00 -4.195.000,00 75.000 €

mit EVU seehäsle / Schülerbeforderung

Schwerbehindertenrecht (Ordentliches Ergebnis) -836.000 € -712.000 € 124.000 € Soziales Entschädigungsrecht (Ordentliches Ergebnis) -319.000 € -225.000 € 94.000 €

Kürzung der Sachkosten über die THH 1 bis 5 600.000 € 600.000 € -rd. 0,2%

Sonstige Veränderungen 20.000 €

Veränderungen in Summe -7.340.000 € 2,6%

Kreisumlageaufkommen bei gleichem Hebesatz 91.620.000 € 85.798.000 € -5.822.000 € 2,1%

-13.162.000 €

KU-Bedarf aus Veränderungen 98.960.000 €

Neuer KU-Hebesatz 35,57%

Erhöhung um ….-Punkte 4,73%

(-) Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr (+) Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr

(23)

2.2.4 Ergebnishaushalt 2011

2.2.4.1 Übersicht Gesamtergebnishaushalt

Die wesentlichen ordentlichen Erträge (Ressourcenzuwächse) und ordentlichen Aufwendungen (Ressourcenverbräuche) im Gesamtergebnishaushalt ergeben sich aus nachstehender Übersicht:

2.2.4.2 Analyse des Ergebnishaushalts Steuern und ähnliche Abgaben

Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Jagdsteuer und die Wohngeldzuweisungen des Landes (Hartz IV). Letztere vermindern sich um 530 TEUR gegenüber dem Plan 2010.

Das Aufkommen der Jagdsteuer verändert sich nicht gegenüber den Vorjahren. Die Jagdsteuer ist die einzige Steuer, die der Landkreis erheben darf. Der nach dem Kommunalabgabengesetz er- laubte höchste Steuersatz ist seit Jahren unverändert in der Jagdsteuersatzung festgelegt.

(24)

Zuweisungen und Zuschüsse

Zur Finanzierung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts im Rahmen des kommunalen Fi- nanzausgleichs erhält der Landkreis Konstanz im Jahr 2011 voraussichtlich Schlüsselzuweisun- gen in Höhe von 15,8 Mio. EUR.

Als Ausgleich für die Tätigkeit als untere staatliche Verwaltungsbehörde erhält der Landkreis all- gemeine Zuweisungen von 2,8 Mio. EUR und Zuweisungen für die eingegliederten unteren Son- derbehörden (SoBEG/VRG) von insgesamt 7,8 Mio. EUR.

Die gesamten Zahlungen im Finanzausgleich stellen sich wie folgt dar:

Vergleich

Plan 2010 Plan 2011 Differenz

Schlüsselzuw eisungen (§ 8 FAG)

Steuerkraftsummen der Kreisgemeinden des Vorvorjahres

278.203.920 x 31,43% durchschnittl. Hebesatz Lkr 2010 87.439.492 €

Grunderw erbsteuereinnahmen des Vorvorjahres 13.667.708 €

Steuerkraftmeßzahl (§ 9 FAG) 101.107.200 €

Einw ohner des Landkreises des Vorjahres Stand: 30.06.2010 278.126

Kopfbetrag x 443 €

Bedarfsmeßzahl (§ 10 FAG) = 123.209.818 €

Die Bedarfsmeßzahl übersteigt die Steuerkraftmesszahl um 22.102.618 €

Ausschüttungsquote hierauf 71,5%

ergibt Schlüsselzuw eisung (§ 8 FAG) 15.803.372 € 23.589.000 15.803.300 -7.785.700

- davon Schlüsselzuw eisung 10.163.496

- davon Mehreinnahmen Schlüsselzuw eisung § 22 FAG - "status quo"-Ausgleich 5.639.876

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Plan

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

T € T € T € T € T € T € T € T € T €

Schlüsselzuw eisungen (§ 8 FAG), einschließlich Abschlusszahlung Vorjahr 8.731 8.229 7.189 8.389 14.998 17.830 14.549 17.810 10.160 Mehrerträge Schlüsselzuw eisungen ("Status-quo-Ausgleich" § 22 FAG) 0 3.590 3.423 5.688 6.164 5.375 5.630 5.640

Ergänzende Zuw eisung für stationäre Hilfe zur Pflege (39 Abs. 30 FAG) 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Sonstige Zuw eisungen (§ 11 Abs.1 Ziff.2 FAG) 2.707 2.727 2.743 2.754 2.762 2.767 2.769 2.760 2.776

Sonderbehördeneingliederung (§ 11 Abs. 4 FAG), einschl. AZ Vj. 1.720 1.655 8.437 8.377 8.154 8.256 8.200 8.065 7.826 Sachkostenbeiträge und Medienzuschlag (§ 17 FAG, § 2 Schullasten-VO) 5.873 6.295 6.533 6.226 6.081 6.421 6.654 6.798 6.764

Sportstättenbaupauschale (§16 FAG) 51 52 52 0 0 0 0 0 0

Schülerbeförderung (§18 FAG) 3.817 3.817 3.817 3.817 3.817 3.817 3.816 3.817 3.817

Zuw eisungen zu den Ausbildungskosten (§ 29 Abs 1 FAG) 9 9 18 9 9 9 0 0 10

Verkehrslastenausgleich (§ 25 FAG), einschließlich AZ Vj. (UAe 6500, 6510) 2.614 2.805 2.874 2.975 2.875 3.028 3.093 3.079 3.000

Öffentlicher Personennahverkehr (§ 28 FAG) 356 356 356 357 357 357 357 355 355

Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 3.963 4.984 5.075 4.670 3.757 5.842 4.486 4.190 3.875

Sum m e Erträge aus Finanzausgleich 29.840 30.927 40.683 40.996 48.498 54.490 49.299 52.503 44.222

Erstattung Personal-Aufw endungen Landesbeamte (§ 39 Abs. 18 FAG) 287 292 586 501 410 496 413 399 312

Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG) 4.288 4.227 4.504 4.306 4.922 5.776 7.822 7.700 7.582

Umlage LWB / KVJS (§ 36 FAG), einschließlich Abschlusszahlung Vj. 24.802 27.588 2.662 2.064 2.297 914 861 918 833 Ausgleichsbetrag nach § 22 FAG "Status-quo" (Bruttodarstellung ab Plan 2011) 0 0 0 0 0 0 0 0 1.390

Sum m e Aufw endungen aus Finanzausgleich 29.377 32.108 7.752 6.871 7.630 7.186 9.096 9.017 10.117

Ergebnis Finanzausgleich 463 -1.180 32.931 34.125 40.869 47.304 40.203 43.486 34.105

Finanzausgleich / Umlagen

(25)

203.592 208.218 218.020 217.513 212.340 208.379 223.983 217.920 243.042 278.031 297.083 278.204

72.683 66.338 68.153 78.283 80.286 86.311 87.286 80.630 78.746 86.192 91.620 98.960

35,70

31,85 31,25 35,99

37,81 41,42

38,97 37,00

32,40

31,00 30,84 35,57

-5,00 5,00 15,00 25,00 35,00 45,00

0 150.000 300.000 450.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

(Plan) 2011 (Plan)

Hebesatz in %

Steuerkraftsummen Gemeinden, Kreisumlageaufkommen in TEUR

Jahre

Steuerkraftsummen der Gemeinden, Hebesatz und Kreisumlageaufkommen

Steuerkraftsummen der Gemeinden Kreisumlage Hebesatz (in %)

-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

T €

Jahre

Ergebnis im Finanzausgleich / Umlagen

Ergebnis Finanzausgleich

Summe Erträge aus Finanzausgleich Summe Aufwendungen aus Finanzausgleich

(26)

Im Gesamtbetrag der Zuweisungen und Zuschüsse sind auch die Auflösungsbeträge von Zuwen- dungen Dritter enthalten. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der jeweiligen Investition aufgelöst. Die Summe der aufgelösten Zuweisungen beläuft sich auf rd. 1,2 Mio. EUR.

Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage bzw. die Finanzausgleichsumlage sind die Steuer- kraftsummen der Kreisgemeinden bzw. die Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer des zweitvorangegangenen Jahres.

Unter Berücksichtigung des notwendigen Kreisumlagehebesatzes (35,57 %) ergibt sich ein Zah- lungseingang von rd. 99,0 Mio. EUR.

Als sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land werden u. a. die Gebührenerträge der Unteren Verwaltungsbehörde verbucht. Ebenfalls fallen die Erstattungen für die Leistungsbeteiligung im Rahmen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) unter Zuweisungen und Zuschüsse.

Die Erträge aus der Grunderwerbsteuer wurden auf 13,8 Mio. EUR festgesetzt.

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Plan

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

T € T € T € T € T € T € T €

Kreisumlage 86.311 87.286 80.630 78.746 86.192 91.620 98.960

Schlüsselzuw eisungen (incl. "Statusquo"-Ausgleich § 22 FAG) 10.779 11.812 20.686 23.994 19.924 23.440 14.410

Grunderw erbsteuer 10.782 13.334 14.351 11.400 13.668 13.800 13.800

Sonstige allg. Zuw eisungen und eigene Steuern 17.213 18.188 17.652 17.534 15.975 16.548 16.343

Allgem eine Zuw eisungen und eigene Steuern 125.084 127.197 133.319 131.674 135.759 145.408 143.513

Landesw ohlfahrtsumlage, Umlage KVJS 2.662 2.064 2.297 914 861 918 833

FAG-Umlage, sonstige steuerkraftabhängige Umlagen 4.504 4.306 4.922 5.776 7.822 7.700 7.582

Steuerkraftabhängige Finanzum lagen -7.166 -6.370 -7.219 -6.690 -8.683 -8.618 -8.415

Netto-Deckungsmittel 117.918 120.827 126.100 124.984 127.076 136.790 135.098

EUR/Einw . 430 440 459 454 461 497 488

0TEUR 20.000TEUR 40.000TEUR 60.000TEUR 80.000TEUR 100.000TEUR 120.000TEUR 140.000TEUR 160.000TEUR

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Plan

Allgemeine Zuweisungen und Steuern

Sonstigeallg.

Zuweisungenundeigene Steuern

Grunderwerbsteuer

Schlüsselzuweisungen (incl."Statusquo"

Ausgleich§ 22FAG) Kreisumlage

(27)

Sonstige Transfererträge

Enthalten sind die Ersätze für die zu leistenden Aufwendungen im sozialen Bereich, die Summe beträgt rd. 9,4 Mio. EUR (Plan 2010 rd. 8,1 Mio. EUR).

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte werden erhoben für die Inanspruchnahme von Einrichtun- gen, z. B. fallen Erträge folgender Bereiche darunter: Forstbetrieb, Semestergelder der Berufs- schulen, Kreisarchiv, Sporthallenbenutzung und Parkraumbewirtschaftung.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Zu den privatrechtlichen Entgelten zählen im Wesentlichen die Erträge aus Mieten, Pachten und Verkaufserlösen.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Als Ersatz für Leistungen an andere Stellen erhält der Landkreis voraussichtlich rd. 15,7 Mio. EUR (Plan 2010 rd. 15,2 Mio. EUR). Dazu zählen insbesondere Erstattungen von Bund, Land und Ge- meinden für die Inanspruchnahme der Waldarbeiter und der Straßenmeistereien, im sozialen Be- reich (Kostenerstattungen Asyl, Hartz IV und für Grundsicherung, andere Jugendhilfeträger usw.) und bei der Schülerbeförderung.

Zinsen und ähnliche Erträge

Zu dieser Position zählen die Ausschüttung von der voraussichtlichen Gewinnbeteiligung des Kompostwerks (0,1 Mio. €) und Zinserträge (0,1 Mio. €).

Aktivierte Eigenleistungen

Aktivierte Eigenleistungen sind u. a. Leistungen – beim Landkreis Konstanz insbesondere Pla- nungsleistungen –, die das zentrale Gebäudemanagement oder das Straßenbauamt für investive Leistungen des Finanzhaushaltes erbringen. Diese Leistungen erhöhen das Anlagevermögen. Sie werden aktiviert und sind vom Finanzhaushalt an den Ergebnishaushalt, in welchem die Personal- kosten verbucht werden, zu erstatten. Hierdurch wird eine korrekte Zuordnung von Leistungen gewährleistet.

Folglich erhöhen sich die jeweiligen Anlagevermögenswerte entsprechend, somit steigt die Bilanz- summe und die Abschreibungen der Folgejahre erhöhen sich. In dem Jahr der erbrachten Leis- tung verbessert sich das ordentliche Ergebnis, da der ausgezahlte Personalaufwand durch die Verbuchung von aktivierten Eigenleistungen kompensiert wird.

Im Haushaltsplan 2011 sind erstmals aktivierte Eigenleistungen für Investitionen in Höhe von 184 TEUR enthalten.

Sonstige ordentliche Erträge

Die sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von rd. 1,0 Mio. EUR setzen sich mit rd. 0,9 Mio. EUR überwiegend aus Erträgen für Buß- und Zwangsgelder zusammen.

(28)

Personalaufwendungen

Der Personalaufwand für die Dienstbezüge der Beamten und die Entgelte für die nach dem Tarif- vertrag öffentlicher Dienst Beschäftigten beläuft sich voraussichtlich auf 37,8 Mio. EUR. Enthalten sind hierin ebenfalls u. a. die Beihilfeleistungen, Sozialversicherungsbeiträge sowie Rückstellun- gen für Altersteilzeit.

Der Personalaufwand 2011 stützt sich auf eine Hochrechnung auf Basis der aktuellen tarif- und beamtenrechtlichen Vorgaben, erkennbaren Tarifänderungen und dem Stellenplan 2011.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde eine pauschale Kürzung der Personalkosten in Höhe von 600 TEUR beschlossen, welche entsprechend auf die Teilhaushalte 1 bis 5 herunter gebrochen wurde.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Personalkosten 22.400 24.056 33.351 33.770 33.494 34.799 36.340 37.214 37.763

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000

T

Stellenveränderungen 2009 bis 2011

Veränderung zum VJ Stellenplan 2009 ohne Verwaltungsreform 526,07

Stellen aus Verwaltungsreform 214,68

Stellenplan 2009 740,75

Stellenplan 2010 ohne Verwaltungsreform 525,22

Stellen aus Verwaltungsreform 203,28 -11,40

Stellenplan 2010 728,50 -12,25

Stellenplan 2011 ohne Verwaltungsreform 527,94

Stellen aus Verwaltungsreform 190,69 -12,59

Stellenplan 2011 718,63 -9,87

Referenzen

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