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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012

Open Budget

Cloud Computing | Online Vollmachten

Ausgabe Nr.

Januar 2012

ISSN 1997-4051

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012

Titelbild: Hafen und Rathaus von Oslo COPYRIGHT: © zigrit - Fotolia.com

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012

Liebe E-Government Interessierte,

Open Government und Cloud Computing sind weiterhin die bestimmenden Themen im E-Government. Das In- terview mit DI Jabkowski (Geschäftsführer BRZ) nimmt darauf Bezug, wie auch der Beitrag über E-Government in Norwegen und auch einige weitere Beiträge aus der vorliegenden Ausgabe. Beispiele dafür sind der Beitrag von Prof. Jörn von Lucke zu Open Budget 2.0 und offene Haushaltsdaten, sowie der Beitrag über die Funktionsme- chanismen einer Open Government Plattform.

Hinter dem Thema Cloud Computing stehen sehr starke wirtschaftliche Interessen. Hier wird derzeit die Grund- lage für die spätere Aufteilung des Marktes gelegt. Wer auf Anbieterseite sich jetzt noch nicht entsprechend positioniert hat, wird es in Zukunft schwer haben.

Gleichzeitig gibt es von Seiten der potentiellen Nutzer, insbesondere auch von Seiten der Verwaltung, viele Vor- behalte betreffend Datensicherheit und Datenschutz.

Einer norwegischen Kommune wurde aktuell das Aus- lagern der Mailservices an Google von einer staatlichen Behörde, aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf Daten- schutz, untersagt. Die Hauptmotivation zur Auslagerung lag in den wesentlich geringeren Kosten begründet.

Die Notwendigkeit Kosten zu reduzieren wird ständig zu- nehmen. Das geht weit über Mailservices hinaus, da das Potential in anderen Bereich wohl noch deutlich größer ist. Andererseits traut man den Anbietern, gerade aus Gründen des Datenschutzes, nicht über den Weg. Deshalb wird der Ruf nach einer Verwaltungscloud, möglicher- weise sogar einer europäischen Verwaltungscloud immer stärker werden. Das Thema wird einer der bestimmen- den Themen der nächsten Jahre werden. Einen wichtigen Input dazu liefert auch der Cloud Computing Beitrag von DI Reichstädter.

Auch wenn die Unterschiede zwischen europäischen Län- dern manchmal als nicht sehr groß erscheinen, so ist es doch immer wieder interessant, wie verschieden die Zu- gänge zu Themen wie E-Government sind. Lasse Bernt- zen berichtet in seinem Beitrag über E-Government in Norwegen. Hier werden die Webseiten von öffentlichen Institutionen einer jährlichen Qualitätsevaluierung un- terzogen. Ähnlich wie bei Hotelbewertungen, werden Sterne für die Qualität der Seite vergeben. Auch bei Open

Government gibt es Ansätze, die bei uns unbekannt sind.

Im öffentlichen elektronischen Postjournal (www.oep.no) werden Briefe und Dokumente aus dem öffentlichen Be- reich veröffentlicht, die keine personenbezogenen Daten enthalten und nicht als geheim eingestuft werden. Auch mit dem Thema elektronische Demokratie geht man ein weniger entspannter um. Bei den letzten Lokalwahlen wurden in 10 Pilotgemeinden elektronische Wahlen (In- ternetwahlen) durchgeführt. Beinahe 30% der Stimmen wurden hier elektronisch abgegeben.

Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen bei der neunten Ausgabe von eGovernment Review.

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Fachhochschule Kärnten

Studienbereich Wirtschaft & Management

Editorial

FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft

& Management

eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentli- chen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@

fh-kaernten.at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein.

Der eGovernment-Review-Beirat bewertet die eingereich- ten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentli- chung frei. Einreichungen für die zehnte Ausgabe werden bis zum 23. April 2012 angenommen.

aufruf beiträge

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eGovernment-Review-Beirat

FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel

Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten

Dr. Peter Parycek, MSc

Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems

Lektor FH Kärnten

Prof. Dr. Reinhard Posch

Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz

CIO des Bundes

Prof. DI Dr. Reinhard Riedl

Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule

Prof. Dr. Jürgen Stember

Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz

DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach

Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes

Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich

Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt

Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung

von eGovernment Review.

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„Unsere Innovationsthemen sind Cloud Computing,

Mobility, Social Media und Open Government“ 6

Interview mit Roland Jabkowsi (Geschäftsführer Bundesrechenzentrum Gmbh)

E-Government in Norwegen 8

Lasse Berntzen (Vestfold University College)

E-Partizipation - Hemmnisse im Einsatz in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland 10

Jürgen Stember (Hochschule Harz)

Open Budget 2.0 und offene Haushaltsdaten 12

Jörn von Lucke (Zeppelin Universität)

Cloud Computing im E-Government in Österreich 14

Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt)

Online-Vollmachten 16

Arne Tauber (E-Government Innovationszentrum)

Die „EA-Kette“ - Ein neuer Ansatz zur Verfahrensvereinfachung 18

David H. Fenner | Volkmar Kese (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)

Funktionsmechanismen einer Open Government Plattform 20

Giordano Koch | Maximilian Rapp | Johann Füller | (HYVE AG) Dennis Hilgers (Universität Hamburg)

Das Ende des Maria Theresianischen Aktensystems 22

Gerhard Milletich (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

E-Government-Umsetzung in Österreichischen Städten und Gemeinden 24

Ronald Sallmann | Thomas Tropper (PuMa-Public Management Consulting)

Potenzielle Einsatzbereiche des nPA in Kommunen 26

Jürgen Scherer (Universität Würzburg) | Katrin Fäcks (Universität Würzburg)

Innovatives E-Government durch die Verzahnung von Fachseite und IT 30

Andreas Gehlert | Jan-Ole Beyer (Bundesministerium des Innern)

eCampus – Services & Infrastrukturen für elektronische Campusverwaltung 32

H. Strack | N. Brehm | N. Scheithauer | M. Hennning | H. Werner | P. Kußmann (Hochschule Harz)

E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 33 E-Government Publikationen 34

fachartikel aktuelles ser vice

Inhalt

Ausgabe Nr. 9 | Januar 2012

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„Unsere Innovationsthemen

sind Cloud Computing, Mobility,

Social Media und Open Government“

inter view

DI Roland Jabkowski, MBA konnte sich nach seinem Informatikstudium an der Johannes Kepler Universität Linz in namhaften Unternehmen im In- und Ausland (Deutschland, Bulgarien und Rumänien) sein umfassendes Wissen im Informatik- und Consultingbereich aneignen.

Nach 19 Jahren in verschiedenen Führungsfunktionen in internationalen Konzernen - davon 10 Jahre als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied – ist er seit Dezember 2005 Sprecher der Geschäftsführung in der Bundesrechenzentrum GmbH, dem IT-Dienstleistungszentrum und marktführenden E-Government Partner der österreichischen Bundesverwaltung.

Wie ist das Bundesrechenzentrum (BRZ) aufgebaut und wel- che Aufgaben nimmt es wahr?

Die BRZ GmbH ist im 100% Eigentum der Republik, vertreten durch das Finanzministerium und beschäftigt ca. 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2010 haben wir 214 Mio. Euro Umsatz gemacht und sind so- mit der viertgrößte IT-Dienstleister in Österreich. Das Bundesrechenzentrum ist kein Monopolist, sondern hat einen Marktanteil an den IT Dienstleistungen des Bundes von ca. 55%. Das gibt uns auch die Möglichkeit zu wach- sen. Unsere Kernaufgaben sind es, Synergiepotentiale zu nutzen, sowie Standardisierung, Konsolidierung und Automatisierung voranzutreiben, um die Kosteneffizienz und Produktivität zu steigern. Das BRZ leistet einen Bei- trag zur Haushaltskonsolidierung.

Wir betreuen mehr als 350 E-Government Anwendun- gen, hauptsächlich für unseren Kernmarkt, die öster- reichische Bundesverwaltung. Die großen Portale der Republik werden vom BRZ betrieben, wie help.gv und FinanzOnline, weiters der Elektronische Akt im Bund (ELAK), die Haushaltsverrechnung und das gesamt Per- sonalmanagement.

Wie hat sich das BRZ in den letzten Jahren verändert?

Als ich vor 6 Jahren in das Haus gekommen bin, war das BRZ ausgerichtet als verlängerte Werkbank der österrei- chischen Bundesverwaltung. In den vergangenen Jahren haben wir große Anstrengungen unternommen, um un- sere Kosteneffizienz und Produktivität zu steigern. Damit haben wir die Preise für unsere Kunden deutlich gesenkt.

Im Durchschnitt der letzten 4 Jahre um jeweils 5 Prozent,

in Euro ausgedrückt bedeutet das eine Einsparung von rund 10 Mio. im Jahr. Mittlerweile erwarten unsere Kun- den allerdings mehr von uns, insbesondere in Richtung Innovation und IT-Expertise. Unsere aktuellen Innova- tionsthemen sind Cloud Computing, Mobility, Social Media und Open Government Data. Weitere wesentliche Schwerpunkte sind Sicherheit und Energieeffizienz, wo wir in den letzten Jahren große Kosteneinsparungen er- zielen konnten, aber auch eine klare Reduktion des CO2 Ausstoßes.

Cloud Computing ist im Wesentlichen ein einfacher, flexibler und sehr kostengünstiger Zugriff auf standar- disierte und vorgefertigte IT-Dienstleistungen. Gerade in der Verwaltung gibt es viele ähnliche Anforderungen, nicht nur innerhalb der Gebietskörperschaften, sondern auch über diese hinweg. Wenn man Datensicherheit und Datenschutz in den Griff bekommt, dann hat man ein Instrument, um klassische Infrastrukturservices und E- Government Services kostengünstig anzubieten. Unsere Zielsetzung ist es eine „österreichische Verwaltungsc- loud“ aufzubauen. Seit 3 Monaten bieten wir Cloudser- vices für einen eingeschränkten Benutzerkreis an.

Die EU versucht das Thema E-Government länderübergrei- fend in ganz Europa zu fördern. Welchen Beitrag kann das BRZ dazu leisten?

Ein Beispiel der Zusammenarbeit ist das Projekt PEP- POL, das die europaweite elektronische Beschaffung für die öffentliche Verwaltung zum Ziel hat. Ein anderer Themenbereich ist die Europäische Dienstleistungsricht- linie. Es gibt dabei europaweit hunderte Applikationen

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für sehr ähnliche Aufgabenstellungen. Wir haben daher vor einigen Jahren gemeinsam mit deutschen Kollegen eine Plattform der öffentlichen IT-Dienstleister gegrün- det. Diese dient dem Erfahrungsaustausch, aber auch der Abstimmung über die gemeinsame Teilnahme an euro- päischen Projekten. Wir, haben das Potential für lände- rübergreifende Zusammenarbeit bei IT-Dienstleistungen erkannt und arbeiten unter anderem an einem Projekt zum Thema Cloud Computing im europäischen Kontext.

Die Mitgliederanzahl der Plattform befindet sich derzeit im zweistelligen Bereich. Wir haben uns für heuer das Ziel gesetzt, uns über den deutschsprachigen Raum hin- aus zu wachsen, und es besteht Interesse einiger Staaten wie beispielsweise von Dänemark.

Open Government Data ist eines der von Ihnen angesproche- nen Innovationsthemen. Was geschieht in diesem Umfeld?

Open Government Data ist ein sehr interessante und spannende Thema. Der Zugang zu öffentlichen Daten schafft auf jeden Fall mehr Transparenz, mit dem auch größeres Vertrauen einhergeht. Es könnte sich damit auch ein neues Verhältnis von Politik und Bürgern erge- ben. Das BRZ beschäftigt sich schon seit längerem mit dem Thema Open Data. Wir haben vor kurzem den Auftrag erhalten, ein Open Data Portal für Österreich umzusetzen. Über dieses Einstiegsportal soll der Zugang zu den entsprechenden Bundesdaten möglich werden.

Zusätzlich soll in dieser harmonisierten Umgebung eine Verknüpfung zu den derzeit schon verfügbaren Inhalten, zum Beispiel der Städte Linz und Wien sowie zu weiteren Daten aus Österreich erfolgen. Dieses Portal wird auch die Schnittstelle zur EU darstellen. Die erste Version des Portals setzen wir Anfang Juni produktiv. Beim Aufbau verwenden wir international anerkannte Technologien.

EU-Kommissarin Viviane Reding hat in einem Vortrag erklärt, dass die Daten der EU ca. 30 Milliarden Euro wert sind. Man erwartet sich durch die Veröffentlichung dieser umfassenden Daten das Entstehen von neuen Unterneh- men, die die kommerzielle Verwertung vornehmen wer- den. Insgesamt also ein sehr spannendes Thema.

Das BRZ unterstützt nicht nur die elektronische Verwaltung, sondern hat auch beim Thema „elektronische Demokratie“

als IT-Dienstleister mitgewirkt. Ist e-voting nach der ÖH Wahl gescheitert?

Das Projekt e-voting war aus technischer Sicht ein Erfolg.

Es wurde mit dieser ÖH Wahl der Nachweis erbracht, dass ein komplexes Wahlverfahren, und ein solches war die ÖH Wahl, komplett elektronisch abgewickelt werden kann. Dass es andere Probleme gibt, die sich speziell um legistische Fragen drehen, akzeptiere ich voll und ganz, diese liegen aber nicht in der Kompetenz des BRZ. Par- tizipationsprojekte setzen wir seit einiger Zeit um, unter anderem für Auslandsösterreicher und im Umfeld von Schülern und Jugendlichen.Es besteht hier auch ein star- ker Konnex zum Bereich Social Media.

Social Media und Mobility sind weitere von Ihnen genannte Innovationsbereiche. Was machen Sie in diesem Umfeld?

Neben dem soeben genannten Zusammenhang mit dem Thema Partizipation, beschäftigen wir uns mit der mög- lichen Integration von Social Media in Verwaltungsver- fahren. Dabei ergeben sich völlig neue Möglichkeiten.

Bis zur Umsetzung wird es noch ein wenig dauern. Im Gegensatz dazu ist beim Thema Mobility der Zug bereits abgefahren. Mobility bedeutet die Möglichkeit immer und überall online zu sein. Dies ist für mich eines der am stärksten wachsenden Bereiche auch in der Verwaltung.

Wir arbeiten etwa an einem Augmented Reality Behör- denführer (Augmented Reality ist die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung), der beispiels- weise Fragen nach dem nächsten Finanzamt oder Polizei- dienststelle beantwortet.

Bei all den spannenden IT-innovationen ist unsere Kern- aufgabe die möglichst kosteneffiziente und effektive Un- terstützung der österreichischen Bundesverwaltung – mit dem Ziel einen Beitrag zur notwendigen Budgetkonsoli- dierung zu leisten.

Wir danken für das Gespräch.

Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.

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E-Government in Norwegen

Lasse Berntzen

In der vorliegenden 9.Ausgabe von eGovernment Review finden Sie den 5. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Die bisher erschienen Beiträge beschäftigten sich mit Slowenien, Dänemark, Estland und Italien.

(Ausgabe Nr. 3, Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7).

Norwegen ist in 3 Verwaltungsebe- nen gegliedert: Kommune (Ge- meinde), Fylkeskommune (ver- gleichbar einem Bezirk) und Staat.

Kommunen sind verantwortlich

für Grundschulen, Sozialhilfe und technische Dienste wie Wasser, Kanal und Renovierung. Fylkeskommu- nen sind verantwortlich für weiterführende Schulen und nehmen Planungs- und Koordinationsaufgaben wahr. In die Verantwortlichkeit des Staates fällt u.a.

das Polizei- und Rechtswesen, Verteidigung und das Hochschulwesen. Krankenhäuser wurden früher durch Fylkeskommunen verwaltet, werden nun aber durch zentrale Verwaltungseinheiten verwaltet.

Kommunalebene. Bürger kommunizieren in den meis- ten Fällen direkt mit der kommunalen Verwaltung. Jede Kommune ist selbst für den Webauftritt und die Bereit- stellung von Diensten verantwortlich. Die Kommunen sind bei der Bereitstellung von Portallösungen und elekt- ronischen Diensten relativ autonom.

Um die Qualität der öffentlichen Webauftritte zu stei- gern, wird eine jährliche Evaluierung durchgeführt. Da- bei wird die Qualität in Form von Sternen ausgedrückt (maximal 6 Sterne).

Praktisch alle Gemeinden betreiben Portale mit Infor- mationen über die Vorgänge in den Kommunen. Die meisten Gemeinden haben zusätzlich interaktive Syste- me in Form von elektronischen Formularen im Einsatz.

Ein typisches Beispiel ist die Anmeldungen zu Kinder- gartenplätzen. Die Anmeldungen werden inzwischen beinahe zu 100% in elektronischer Form durchgeführt.

In vielen Gemeinden sind Sitzungsprotokolle und öf- fentliche Poststücke über das Internet verfügbar. In einer

steigenden Anzahl von Gemeinden werden die Gemeindratssitzungen als Webcast übertragen. Die Bürger haben damit die Möglichkeit, die Sitzungen jederzeit und von überall zu verfolgen bzw. im Nachhinein anzusehen.

DIFI (Direktoratet for forvaltning og IKT). Nachdem die Zu- ständigkeit für das staatliche E-Government über mehre- re Jahre unklar war, wurde mit 1. Januar 2008 DIFI (Di- rektorat für Verwaltung und IKT) gegründet. DIFI soll eine aktive Rolle in der Koordination und Realisierung von digitalen Diensten im öffentlichen Sektor wahrneh- men. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Standardisierung und die Entwicklung von gemeinsam nutzbaren Kompo- nenten (z.B. für Authentifizierung).

Die bereits erwähnte Evaluierung von öffentlichen Web- seiten wird durch DIFI durchgeführt. Dabei werden alle öffentlichen Webseiten (inklusive der kommunalen Web- seiten) analysiert. Die Resultate werden bei einer jährli- chen Qualitätskonferenz veröffentlicht, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erreicht hat. Das hat zu einer stetigen Verbesserung von öffentlichen Webseiten geführt.

Entwicklungsprojekte auf nationaler Ebene. MinSide, ein Portal zur horizontalen Integration von Diensten, wurde etabliert. Da das Portal im wesentlichen Dienste auf na- tionalem Niveau enthält (z.B. Änderung der Wohnungs- adresse oder Änderung des Hausarztes), wird das Portal relativ wenig genutzt.

In Verbindung mit MinSide wird der Authentifisierungs- dienst MinID entwickelt. MinID verwendet grund- sätzlich PIN-Codes. Wenn eine E-Mailadresse oder ein Mobiltelefon registriert ist, ist es auch möglich Einmal-

serie

Fakten zu Norwegen:

Anzahl der Einwohner (in Mio.): 4,8 Anzahl Einwohner pro km2: 15

info

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Paßwörter via e-Mail oder Mobiltelefon zugesendet zu bekommen.

AltInn ist eine Webseite für Unternehmen, über die ver- schiedene Dienste in Anspruch genommen werden kön- nen (z.B. elektronische Berichtslegung). Diese Webseite wird häufig verwendet und bringt den Unternehmen hohe Einsparungen, die sich aus dem Wegfall des ur- sprünglich papierorientiertem Berichtswesens ergeben.

Die elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerveran- lagung war eine Zeitlang ein sehr populärer elektronischer Dienst in MinSide. Das System der Arbeitnehmerveranla- gung wurde allerdings umgestellt, sodaß es nun nicht mehr länger notwendig ist, ein Formular zu übermitteln. Die Bür- ger erhalten eine vorausgefüllte Arbeitnehmerveranlagung zugesendet. Nur eventuell notwendige Änderungen müssen von den Bürgern übermittelt werden. Da dies eher selten der Fall ist, ist die Nutzung des Service radikal zurückgegangen.

Derzeit wird ein Projekt zur Einführung von elektroni- schen Rezepten umgesetzt. Dabei kommunizieren Ärzte elektronisch mit Apotheken. Damit wird die Effektivität und Qualität erhöht und gleichzeitig die Kontrolle der Arzneimittelverwendung erhöht. Die Polizei hat eine Po- lizeistation im Internet errichtet, in der unter anderem einfache Anzeigen abgegeben werden können.

Die Zollbehörden verwenden elektronische Auktionen, um beschlagnahmte Güter effektiv versteigern zu kön- nen. Früher wurden Versteigerungen an den direkt an den Grenzstationen durchgeführt. Mit der Einführung des neuen Systems ist eine Teilnahme an den Versteige- rungen unabhängig vom Wohnort möglich.

Bei den Lokalwahlen im Jahr 2011 wurden in 10 Pilotge- meinden elektronische Wahlen durchgeführt (Internet- wahl). 28.001 der 105.050 abgegebenen Stimmen wurden in elektronischer Form abgegeben.

Forschung. Die norwegische Forschungsgesellschaft finan- ziert über das Programm VERDIKT u.a. auch Programme im Umfeld von E-Government. Derzeit werden 2 Projekte in diesem Umfeld durchgeführt: Semicolon II und eGovMon.

Semicolon II ist eine Weiterführung des Vorprojektes Semicolon. Das ursprüngliche Projekt hatte als Ziel die Sicherstellung der organisatorischen und semantische Interoperabilität innerhalb und zum öffentlichen Sektor.

Semikolon II hat eine erweiterte Zielsetzung Richtung ju- ristische Problemstellungen, politische Führung und Platt- formen für Unternehmenskommunikation.

eGovMon steht kurz vor dem Projektende. Zielsetzung ist die automatische Messung von öffentlichen Webseiten. Das Projekt war insbesondere in der automatischen Messung der Verfügbarkeit erfolgreich. Weitere Messungen sind in den Bereichen Transparenz, Effektivität und Wirkung möglich.

Informationen werden mit Hilfe eines Crawlers gesammelt, aber auch indem offene Datenquellen benutzt werden.

Übersetzung aus dem Norwegischen durch Wolfgang Eixelsberger.

Lasse BERNTZEN Associate Professor Vestfold University College Norway

Lasse.Berntzen@hive.no

literatur

(1) European Commission eGovernment Factsheets- eGovernment in Norway November 2011, Edition 10.0. URL:

http://www.epractice.eu/files/eGovernmentNorway.

pdf

(2) European Commission eGovernment Factsheets- eGovernment in Austria October 2011, Edition 15.0.

URL:

http://epractice.eu/files/eGovernmentAustria.pdf

(3) European Commission eGovernment Factsheets- eGovernment in Germany October 2011, Edition 15.0.URL: http://www.epractice.eu/files/eGovern- mentGermany.pdf

(4) European Commission eGovernment Factsheets- eGovernment in Switzerland May 2011, Edition 6.0.

URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernmentSwit- zerland.pdf

(5) European Commission Information Society - 9th Benchmark Measurement December 2010, URL:

http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/

item-detail-dae.cfm?item_id=6537 Tab.1: E-Government Schlüsselindikatoren (für die Schweiz liegen keine Daten vor)

Tab.2: Service Sophistication(5)

Norwegen(1) Österreich(2) Deutschland(3) Schweiz(4) Bürger, die elektronisch Informationen aus dem öffentlichen

Bereich eingeholt haben. 61,8% 34,9% 34,6% -

Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich

befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. 34% 12% 13% -

Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen

Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben 71% 58% 52% -

Norwegen Österreich Deutschland Schweiz

Bürger 86 100 98 83

Unternehmen 100 100 100 88

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E-Partizipation – Hemmnisse im Einsatz in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland

abstract

Open Government ist derzeit aktueller denn je. Ursachen für die Aktualität dieses Konzepts einer offenen Verwaltung sind mehrere Entwicklungen. Eine dieser zentralen Entwicklungen stellt den Wunsch vieler Bürger in den Vordergrund, mehr an Entscheidungen und Verfahren der Verwaltungen, aber auch des gesamten politisch-administrativen Systems beteiligt zu werden. Die neuen Möglichkeiten des Internets bieten hier nicht nur hervorragende Informations-, sondern vor allem auch verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten. Den heutigen Stand der E-Partizipation, aber auch vor allem aktuelle Hemmnisse und Chancen zu erkennen, war Ziel einer bundesweiten Studie der Hochschule Harz und der Materna GmbH aus Dortmund.

Einführung und Anlage der Studie. Durch die elektroni- sche Partizipation wird die Teilhabe und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und Institutionen an politischen oder administrativen Ent- scheidungsprozessen über digitale Medien ermöglicht.

Insbesondere das Internet hat die technologischen und informationellen Möglichkeiten hierzu grundlegend er- weitert. Auch die öffentliche Verwaltung erkennt zuneh- mend das Potenzial einer stärkeren Bürgerbeteiligung und die Vorteile, durch E-Partizipation die Bürger über das Internet in den Entscheidungsprozess auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene einzubinden.

Das Ziel der hier beschriebenen Studie war die Ermitt- lung eines Querschnitts der aktuellen Situation sowie der Planungslandschaft zur E-Partizipation über die gesamte föderale Verwaltungsstruktur in Deutschland. Auf Basis einer Forschungskooperation zwischen der Hochschule Harz und der MATERNA GmbH wurde eine gemein- same empirische Studie durchgeführt, um sowohl den Stand der elektronischen Partizipation als auch den Pla- nungsstand in Deutschland zu untersuchen.

Der Einladungsverteiler dieser standardisierten Online- Befragung erreichte ein bereinigtes Gesamtsample von zusammen 496 Behörden des Bundes, der Länder und der 300 größten Städte Deutschlands. Insgesamt haben 118 Behörden den Fragebogen vollständig beantwortet, was einer abschließenden Rücklaufquote von 23,8 % und somit auch hinsichtlich der Struktur einem repräsentati- ven Ergebnis entspricht.

Grundlegende Ergebnisse. Inzwischen wird E-Partizi- pation von mehr als zwei Dritteln der befragten Ver-

waltungen als sehr bedeutend bzw. bedeutend einge- schätzt. Die Wichtigkeit des Themas ist demnach in der deutschen Verwaltung angekommen. Auf Kommu- nalebene haben inzwischen 52 % der befragten Städ- te ein aktives Angebot. Im Bereich der Länder und des Bundes ist das Angebot hingegen deutlich kleiner.

Generell ist bereits heute ein hohes Aktivitätsniveau in der Diskussion und Realisierung von E-Partizipationsange- boten zu verzeichnen, wobei die Kommunen hier wieder- um aktiver sind als der Bund bzw. die Länder. Die Hürden bei der Umsetzung und Etablierung der Angebote sind andererseits vielfältig: Beispielsweise geben zwei Drittel der Befragten an, dass durch Angebote zur E-Partizipati- on die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am po- litischen Entscheidungsprozess nur bedingt erreicht wird.

Der regionale Bezug von Planungsvorhaben, wie bei- spielsweise Beteiligungsangebote zum Bürgerhaus- halt, zur Stadtplanung oder zum Verkehr, scheint die größte Resonanz hervorzurufen. Jedoch werden die Ergebnisse aus den vorhandenen Beteiligungsangebo- ten auf Landesebene häufiger im politischen Entschei- dungsprozess berücksichtigt als auf Kommunalebene.

Bei der Auswahl geeigneter Publikationskanäle sowohl für die Bekanntmachung der jeweiligen Angebote zur elek- tronischen Partizipation als auch zur Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess ist weiterhin der Erhalt paralleler Informationsangebote aus digitalen und nicht-digitalen Kanälen dringend erforderlich.

In der Gesamtbetrachtung beurteilen die befragten Ver- waltungen ihr eigenes E-Partizipationsangebot als ten- Jürgen Stember

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denziell erfolgreich, obwohl die Repräsentativität der Beiträge vom Durchschnitt der Befragten als eher mäßig eingeschätzt wird. Ferner werden die Kosten-Nutzen- Verhältnisse bei der Realisierung von Angeboten zur elektronischen Partizipation als besonders erfolgskritisch betrachtet.

Umsetzungshemmnisse und Chancen. Generell sehen die befragten Verwaltungen deutlich mehr Chancen als Risi- ken oder Hemmnisse durch die elektronische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Dennoch sind die Iden- tifizierung der Hemmnisse und Probleme eine zentrale Aufgabe, um auf dieser Basis Lösungsmöglichkeiten dar- zustellen.

Wie Abbildung 1 zeigt, bestehen die zentralen Hauptpro- bleme bei der Planung und Umsetzung von E-Partizipa- tionsprojekten

• in dem problematischen Kosten-Nutzen-Verhältnis,

• in der mangelnden Repräsentativität und nicht zu- letzt auch

• in der teils schwierigen Beteiligungsqualität.

Während Mitarbeiterqualifikation und Sicherheitsaspek- te nur einen mittleren Problemgrad aufweisen, scheinen Bürgernutzen und Attraktivität der Themen nicht oder nur bedingt zu den limitierenden Faktoren zu gehören.

Besonders interessante Erkenntnisse erhält man, wenn man die Aussagen derjenigen Verwaltungen differen- ziert, die schon Erfahrungen gemacht oder konkrete Pla- nungen aufgestellt haben („Praktiker“) und denjenigen Verwaltungen, die bislang keine Erfahrungen mit der E- Partizipation gemacht haben („Theoretiker“). Denn hier wird in Abb. 2 auffällig, dass die „Praktiker“ nahezu alle negativen Aspekte oder Hemmnisse deutlich niedriger bewerten als die „Theoretiker“, die bislang diese The- matik nicht direkt aufgegriffen haben. Die Konsequenz:

Einstiegsprojekte mit der Thematik E-Partizipation er-

leichtern nicht nur den Zugang, sondern vor allem den Umgang innerhalb der Verwaltung. Eine Ausnahme gibt es jedoch, die Rolle der Mitarbeiterqualifikation. Sie wird von den „Praktikern“ signifikant höher und damit prob- lematischer eingeschätzt.

Die aufgezeigten Chancen liegen bei den befragten Ver- waltungen hingegen in einem deutlichen Gewinn eines modernen Images, einer erhöhten Transparenz – und damit auch Akzeptanz – von Entscheidungen sowie der Gewinnung aktueller Informationen und Grundlagen für die betroffenen Entscheidungsprozesse.

Resümee. Neben den Problemen und Hemmnissen zeigt die Studie auch vielfältige positive Erfahrungen zur elek- tronischen Partizipation in den untersuchten Behörden.

Es ist jedoch offensichtlich, dass der Einsatz von digita- len Beteiligungsinstrumenten noch stark ausbaufähig ist.

Möglicherweise erhält das Thema E-Partizipation jedoch ganz besonders neuen Aufwind durch die aktuelle Regie- rungsinitiative, E-Partizipation als Bestandteil der nati- onalen E-Government-Strategie aufzunehmen. Die Zu- kunft der elektronischen Beteiligung wird auf jeden Fall spannende neue Entwicklungen bereithalten und die Art der öffentlichen Beteiligung an Entscheidungsprozessen sicherlich nicht nur am Rand verändern.

Die Studie mit zahlreichen Erfolgsfaktoren und Hand- lungsempfehlungen ist kostenlos per Download unter folgender Adresse zu beziehen: http://www.e-partizipati- on-studie.de/

(1) Quelle: HOCHSCHULE HARZ/MATERNA (Hrsg.):

E-Partizipation in der öffentlichen Verwaltung.

Halberstadt 2011, S. 31.

(2) Quelle: HOCHSCHULE HARZ/MATERNA (Hrsg.):

E-Partizipation in der öffentlichen Verwaltung.

Halberstadt 2011, S. 31.

literatur

Abb. 2: Hemmnisse für E-Partizipation in Abhängigkeit vom Umsetzungstand (2)

Prof. Dr. Jürgen STEMBER

Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaf- ten der Hochschule Harz jstember@hs-harz.de Abb. 1: Hemmnisse von E-Partizipation (1)

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel

Das öffentliche Haushaltswesen unterliegt auf allen Ebenen Transparenz- und Öffentlichkeitspflichten. Soziale Medien tragen zu einer nachhaltigen Öffnung von Staat und Ver- waltung bei (1). Vor allem die Web 2.0-Technologien revita- lisieren bestehende Berichtsinstrumente und ermöglichen eine intensivere Bürgerbeteiligung in den Haushaltspro- zessen von Bund, Ländern und Kommunen. Das Niveau der Öffnung des Haushaltswesens lässt sich mit dem Open Budget Index der International Budget Partnership messen und visualisieren (2). Ziel des Index ist es, Transparenz- und Rechenschaftspflichten nationaler Haushalte vergleichbar zu machen, um auf Fehlentwicklungen, Verbesserungen und Entwicklungsperspektiven aufmerksam zu machen.

Allerdings berücksichtigt dieser Index das Gesamtpotential sozialer Medien im Sinne von Open Budget 2.0 derzeit noch nicht umfassend. Diese neue zweite Generation der Öff- nung wird über die Haushaltstransparenz, Budgetöffent- lichkeit und offene Haushaltsdebatte hinaus vor allem von einer aktiven Umsetzung, der elektronischen Vernetzung offener Haushaltsdaten und einer Bürgerbeteiligung über soziale Medien geprägt (1 S. 5).

Offene Haushaltsdaten (Open Budget Data) sind jene Daten- bestände des Haushaltswesens des öffentlichen Sektors, die von Staat und Verwaltung im Interesse der Allgemein- heit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Haushaltsplandaten, Haushaltsbewirt- schaftungsdaten, Haushaltsbelege und Haushaltsberichte von Gebietskörperschaften und Behörden ohne Personen- bezug. Werden diese Haushaltsdatenbestände strukturiert und leicht maschinenlesbar in einem offenen Format von den zuständigen Behörden proaktiv bereit gestellt, las-

sen sie sich durchsehen, durchsuchen, filtern, aufbereiten, überwachen und weiterverarbeiten. Offene Haushaltsdaten setzen auf offenen Haushaltssystemen auf und tragen zur Haushaltstransparenz von Behörden und Gebietskörper- schaften bei. Die elektronische Aufbereitung erlaubt es, pa- pierbasierte Nachteile wie Medienbrüche, komplexe Zah- lenwerke und lange Transportzeiten zu überwinden. Setzen die beteiligten Stellen auf offene Standards, Schnittstellen und Interoperabilität, so können Haushaltssysteme noch stärker miteinander verknüpft, Benchmark-Ringe einge- richtet und Folgen von Entscheidungen aufgezeigt werden.

Tagesaktuelle Auswertungen vorhandener Haushaltsdaten erlauben eine wirkungsorientierte Steuerung (1 S. 6). Rund um den gesamten Haushaltszyklus gibt es eine Viel- zahl von Ansatzpunkten zur gemeinsamen Konzeption, Konsultation, Beschlussfassung, Steuerung und Qualitäts- kontrolle von öffentlichen Haushalten. Die anstehende Web 2.0-getriebene Öffnung des Staates wird auf die Haus- haltsaufstellung, dessen öffentliche Diskussion, die Haus- haltsdebatte, den Beschluss über Haushaltsgesetze bzw.

Haushaltssatzungen, die Haushaltsbewirtschaftung, Zwi- schen- und Abschlussberichte, deren Prüfung und Kom- mentierung sowie die Entlastung der Verantwortlichen eine umformende Wirkung haben. Mit Beteiligungshaushalten, interaktiven Visualisierungen offener Haushaltsdaten und Transparenzportalen eröffnen sich weite Spielräume für neuartige Formate (1 S. II).

Bei Beteiligungshaushalten handelt es sich um ein „nicht- repräsentatives Mitberatungsinstrument“ (Oliver Märker), an dem sich die Bürgerschaft lange vor offizieller Vorlage des Haushaltsentwurfs beteiligen kann. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation äußern sich interessierte Bürger

abstract

Aus der sich derzeit abzeichnenden Öffnung von Staat und Verwaltung („Open Government“) und dem sich aus diesem Ansatz ergebenden Potential frei zugänglicher Daten des öffentlichen Sektors („Open Government Data“) eröffnen sich für das öffentliche Haushaltswesen ganz neuartige Perspektiven. So sind es vor allem die technischen Möglichkeiten der zweiten Generation von Web-Technologien, die durch die konsequente Vernetzung, Visualisierung und Nutzereinbindung vielfältige Ansatzpunkte für Transparenz, Bürgerbeteiligung, Zusammenarbeit und Innovationsimpulse im Haushaltswe- sen bieten.

Open Budget 2.0 und offene Haushaltsdaten

Jörn von Lucke

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mit Impulsen, eigenen Ausarbeitungen und Bedenken. Sie tragen so bei der Haushaltsaufstellung zur Meinungsbil- dung bei. Alle Vorschläge können öffentlich eingebracht, bewertet, unterstützt oder abgelehnt und damit priorisiert werden. Haushaltsrelevante Entscheidungen treffen nach wie vor und nach der öffentlichen Debatte die gewählten Politiker. Eine Variante des Beteiligungshaushaltes ist der Sparhaushalt, bei dem die Bürger mit Blick auf ein vorge- gebenes Budget nicht zu Investitions- und Aktivitätsvor- schlägen aufgerufen werden, sondern Sparvorschläge und Steuersätze zur Erreichung eines Einsparziels einbringen sollen. Der Mehrwert für die Politik liegt in einer nichtre- präsentativen Beratung durch die „Intelligenz der Massen“

und im frühzeitigen Erkennen der Wünsche und Priori- täten. Einzelne Ergebnisse geben eigenen Entscheidungen eine Legitimationsbasis (1 S. 12-14).

Interaktive Visualisierungen offener Haushaltsdaten hel- fen, Tabellen- und Zahlensammlungen besser zu verstehen.

Mittlerweile sind vielfältige Darstellungsformate und inter- aktive Visualisierungsdienste für Daten verfügbar. So gibt es neuartige Darstellungsmöglichkeiten wie etwa Druckanzei- ger, Hitzekarten, detaillierte Geokarten, interaktive Visual Tree Maps, dreidimensionale Zeitleisten, Wissenskarten und rotierende Themenwolken. Kartographische Aufbereitun- gen in interaktiven Formaten helfen, die räumliche Mittel- verteilung darzustellen. Solche Aufbereitungen lassen sich über das World Wide Web und soziale Medien vernetzen und in Communities, Diskussionsforen oder Bewertungs- dienste einbinden (1 S. 15-17).

Transparenzportale können den offenen und freien Zugang zu Ausschreibungszuschlägen, zu den mit einer Gebiets- körperschaft geschlossenen Verträgen, Beschlüssen und Abreden sowie zu Zuwendungsempfängern bei öffentli- chen Subventionsleistungen eröffnen. Die proaktive Be- reitstellung dieser Daten in einem offenen Datenformat als vertrauensfördernde Maßnahme erlaubt es jedem, diese zu nutzen und damit die Praxis der Vergabe öffentlicher Mittel zu analysieren. Der transparente Umgang trägt zur Haus- haltstransparenz, zur öffentlichen Kontrolle und zur Kor- ruptionsbekämpfung bei. Die dadurch ausgelöste öffentliche Diskussion kann zu Einsparungen, zum zielgerechteren Ab- ruf bereit gestellter Mittel und zu nachhaltigeren Entschei- dungen führen (1 S. 30-32).

Viele kleine Veränderungen an ganz unterschiedlichen Stellen werden insgesamt die Haushaltstransparenz erhö- hen und die Bevölkerung stärker in die bewährten Haus- haltsprozesse einbinden. Zugleich werden sich in den kommenden Jahren die Rollen und das Selbstverständnis von Parlamentariern und Gemeinderäten, von Kämmerern und Verwaltungsmitarbeitern, aber auch von Lobbyisten, Bürgern und der Presse schrittweise wandeln und weiter- entwickeln. Sobald etwa über das Internet tagesaktuell in verständlicher Weise Auskunft zur Haushaltsbewirtschaf- tung gegeben werden kann, ist mit neuen Angeboten und öffentlicher Kritik zu rechnen. Zugleich wird der Öffent- lichkeit sehr viel stärker bewusst, vor welchen haushalts- politischen Herausforderungen der Staat mit Blick auf die demographische Entwicklung, die Globalisierung und die drohende Finanzkrise steht und wie die Einflussmöglich- keiten wirklich sind (1 S. II).

Die Umsetzung von Open Budget 2.0 ist mit zahlreichen Veränderungen und Anpassungen verbunden. Aus den Anforderungen des bestehenden Persönlichkeits- und Datenschutzrechts heraus müssen die Grenzen einer netzbasierten Haushaltstransparenz diskutiert, bestimmt und rechtliche Anpassungen vorgenommen werden.

Technologische Herausforderungen lassen sich mit in- novativen IT-Dienstleistern partnerschaftlich lösen. Auf organisationaler Ebene werden an das Personalmanage- ment, die Verwaltungskultur und die Kommunikations- kultur neuartige Anforderungen gestellt. Zu erarbeitende Leitbilder, Ziele und Strategien komplettieren die Evolu- tion des immer schon öffentlichen Haushaltswesens von im Sinne von Open Budget 1.0 zu einem über das Inter- net und soziale Medien erst richtig transparent werden- den Open Budget 2.0 (1 S. II).

(1) von Lucke, Jörn et al. Open Budget 2.0 & Open Budget Data - Öffnung von Haushaltswesen und Haushaltsda- ten. Friedrichshafen : Zeppelin Universität, 2011. [Online vom 24. Oktober 2011] http://www.zeppelin-university.

de/deutsch/lehrstuehle/ticc/TICC-111024-OpenBudget- V1.pdf.

(2) International Budget Partnership. Open Budget Survey 2010. Washington : 2010.

literatur

Prof. Dr. Jörn VON LUCKE Diplom-Wirtschaftsinfor- matiker

Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities an der Zeppelin Universität joern.vonlucke@zeppelin- university.de

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Cloud Computing im

E-Government in Österreich

abstract

Cloud Computing ist ein weiterer Abstraktionsschritt für die IKT-Infrastruktur. In Österreich waren die Jahre 2000 bis 2004 von umfangreichen Innovationsentwicklungen geprägt, die in den Folgejahren erfolgreich umgesetzt wurden und das österreichische E-Government in der Kooperation aller Ebenen an die europäische Spitze gebracht haben. Cloud Computing ist keine grundsätzlich neue Technologie, sondern kombiniert vorhandene Technologien und Verfahren für eine standardisierte Bereitstellung von Diensten (Services) und ist daher eine Weiterentwicklung des Outsourcing Modells - einer der

Schlüsselaspekte hinter dem breiten Interesse an Cloud Computing ist die mögliche wirtschaftliche Effizienzsteigerung gegenüber traditionellen IT Verfahren.

Detaillierung und Status quo. Cloud Computing ist eine Form der flexibel am Ressourcenbedarf orientierten Nutzung von IT-Leistungen. Diese werden in Echtzeit als Service über das Internet bzw. Intranet bereitgestellt und werden nach Nutzung abgerechnet. Die Nutzer (also die internen IKT-Dienstleister der öffentlichen Verwal- tung) müssen IT-Ressourcen nicht selbst anschaffen und betreiben, sondern nutzen die nötigen Kapazitäten für Daten, Rechenleistung und Anwendungen bei Anbietern als „Services aus dem Netz“. Damit ermöglicht Cloud Computing den Nutzern einen bedarfsgerechten Einsatz von Mitteln und eine Umverteilung von Investitions- zu Betriebsaufwand, beides kann somit für hohe Flexibilität sorgen. Cloud Computing ist keine grundsätzlich neue Technologie, sondern kombiniert vorhandene Techno- logien (durch die Anforderungen des Cloud Compu- ting werden Technologien stark weiter entwickelt und auf eine neue Ebene im Bereich Skalierung, Flexibilität, Nutzungsgrad und geteilte Nutzung gebracht) und Ver- fahren für eine standardisierte Bereitstellung von Diens- ten (Services) und ist daher eine Weiterentwicklung des Outsourcing Modells. Einer der Schlüsselaspekte hinter dem breiten Interesse an Cloud Computing ist die mög- liche wirtschaftliche Effizienzsteigerung gegenüber tra- ditionellen IT Verfahren.

Cloud Computing ist eine Chance, hat aber auch Risiken.

Die Plattform Digitales Österreich hat in einer gemeinsa- men Arbeitsgruppe (AG Cloud) der Bund/Länder/Städ- te/Gemeinden-Kooperation (kurz Kooperation-BLSG) ein Positionspapier zum Status 2011 erstellt, welches die Möglichkeiten des Einsatzes von Cloud Computing in der österreichischen öffentlichen Verwaltung unter- sucht. Das Positionspapier soll Grundlageninformatio- nen für nötige strategische Entscheidungen bereit stellen – die Struktur behandelt vor allem Begriffsdefinition, Marktsituation, strukturelle/wirtschaftliche/technische

Prozesse (Geschäftsprozesse), Aspekte, Auswirkungen, Chancen und Risken sowie potentielle Anwendungen für klassische Rechenzentren, eine private Cloud und public Cloud als auch Beispiele und Prozesse für Migra- tion. Im Kontext der BLSG-Strukturen der Behörden der Österreichischen Verwaltung geht es nicht nur um die Betrachtung von public Cloud Angeboten, sondern auch um den Einsatz der Konzepte des Cloud Computing in den eigenen Infrastrukturbereichen (sog. Private Cloud).

Aufbauend auf diese Arbeit wird auch zukünftig eine Be- schäftigung mit dem Thema Cloud Computing notwen- dig sein bzw. individuelle Entscheidungsfindungen und Beurteilungen angestellt werden.

Um bei geringstem Risiko den höchsten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung durch Cloud Computing zu erreichen, wäre Cloud-Nutzung, die auf die Notwendigkeit österreichischer Behörden abgestimmt ist, eine Option (private Cloud oder hybride Cloud). Da- bei ist die strategische Abhängigkeit von einem einzelnen Cloud-Anbieter zu vermeiden. Darüber hinaus können und sollen Public Cloud-Angebote genutzt werden, wo dies die Rahmenbedingungen erlauben und dies wirt- schaftlicher ist.

Die in diesem Zusammenhang zu betrachtenden Chan- cen und Risiken müssen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, verbesserte Reaktionszeit bei wechselndem Ressourcen- Bedarf, Skills Verlust, Strategische Abhängigkeit vom

„Cloud Service Provider“ (CSP), Verletzlichkeit durch Angriffe sowie Abhängigkeit von einer Netzinfrastruk- tur bewertet werden.

Gartner rechnet mit einer breiten und konsolidierten, produktiven Nutzung in 1-4 Jahren (siehe Grafik, Stand Juli 2010). Die österreichische Verwaltung ist daher gut beraten sich dem Thema Cloud Computing bereits jetzt Peter Reichstädter

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zu stellen. Allerdings muss die Zeit für eine solide Vor- bereitung genutzt werden, da es technische, organisa- torische und rechtliche Aspekte zu klären gilt. Wichtig ist, dass man diese Chance in nächster Zeit analysiert, bewertet und entsprechende Maßnahmen einleitet. Wie auch die obige Darstellung von Gartner in Bezug auf Government Transformation zeigt, werden bestimmte Stufen in der Umsetzung bzw. Beschäftigung mit der Cloud durchlaufen.

Mit einem Impuls der europäischen Kommission zu die- sem Thema ist nicht vor 2013 zu rechnen.

Potentiale, Chancen und Risiken für die Zukunft. Der tech- nische Ansatz Cloud Computing kann als ‚massive Stan- dardisierung ohne Ausnahmeregelungen’ charakterisiert werden – derzeit beschränkt sich das allerdings sehr stark auf die Hersteller. Doch sind in derartig einschnei- denden Veränderungen viele Aspekte neu zu betrachten und zu bewerten.

Cloud Computing ist keine Modeerscheinung der IKT- Branche, sondern vereint als nächsten Entwicklungs- schritt die technischen Möglichkeiten, die konsequente Standardisierung bedingt. Daher erfordert diese Ent- wicklung massive Maßnahmen im rechtlichen und orga- nisatorischen Bereich.

Die IT-Industrie drängt aufgrund eines klaren Busi- nessmodells zum Einsatz von Cloud Computing und sieht damit eine Forcierung des Rollouts von E-Services.

Durch geringere Einstiegshürden in Bezug auf Zeit und Ressourcen erhofft man sich ein erhöhtes Nutzungsvolu- men und damit höhere Gewinne.

Vor dem Einsatz muss man dennoch einige Punkte be- denken. Je nach gewähltem Modell (private Cloud, pu- blic Cloud, Hybrid Cloud) stellen sich die Auswirkun- gen des Veränderungsprozesses unterschiedlich dar. Der wirtschaftliche Aspekt muss unter den Aspekten Gover- nance, Flexibilität aber auch im Lichte einer Abhängigkeit (je nach Modell bis zur einer möglichen „Auslieferung“) an den Provider abgewogen werden. Die Sicherheit, der

Datenschutz und die Integrität der Applikation und des Nutzers sind genau zu betrachten. Bei public Cloud Lö- sungen erfährt vor allem das rechtliche Umfeld eine Ver- änderung - direkte Kontrolle wird nur durch geeignete vertragliche Vereinbarungen aufgewogen, wobei deren rechtliche und faktische Durchsetzbarkeit zu beurteilen sind. Datenschutz und die „Herrschaft“ über die Daten sind dabei ein zentrales Thema. Es gibt auch Kriterien, welche eine Nutzung bestimmter Cloud Services nicht zulassen (personenbezogene Daten, Datenverspeiche- rung außerhalb der EU, …).

Bevor man eine Entscheidung für die Nutzung von Cloud Computing trifft oder ein spezielles Modell aus- wählt, muss man in der Verwaltung die erforderlichen Grundlagen schaffen. In diesem Zusammenhang sind jedenfalls folgende Punkte zu klären:

Definition von Standards für Serviceprovider

Sicherstellen der Nachhaltigkeit

Wirtschaftlichkeits-Beurteilung

Nutzen aus Cloudeffekten ermöglichen / Cloud Informati- onspolitik

Cloud Charakteristika

Anforderungen an Cloud-Applikationen -> Top- Down: WAS muss ich tun, um Cloud-fähig zu werden/etwas in die Cloud zu bekommen: wenn eine Applikation, Service, … neu oder angepasst bereit gestellt wird

Anforderungen an Cloud-Nutzer -> Welche Vor- aussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Nut- zung von Diensten aus der Cloud erfolgreich ist und entsprechenden Nutzen bringt.

Ermöglichen von QuickWins -> was ist jetzt schon ohne große Veränderungen möglich?

Verwaltungscloud Service evaluieren

Um eine homogene Situation innerhalb der Verwaltung sicher zu stellen, wäre es vorteilhaft, Cloud Überlegun- gen der einzelnen Verwaltungseinheiten gemeinsam anzustellen. Es ist zielführend derartige Projekte zur In- formation an das Gremium Kooperation-BLSG zu über- mitteln, damit ein Erfahrungsaustausch zwischen den Gebietskörperschaften erfolgen kann.

Ähnlich dem Modell Portal-Verbund sollten künftige Entwicklungen im Hinblick auf den Investitionsschutz

„Cloud-fähig“ umgesetzt werden. Damit ist die Entschei- dung, ob der Betrieb eines E-Services in der Cloud oder klassisch im Rechenzentrum offen und kann jederzeit getroffen werden. Als Grundlage dafür ist zu definieren, was unter „Cloud-fähig“ zu verstehen ist, bzw. welche Charakteristika Voraussetzungen für einen Betrieb in einer Cloud erforderlich sind. Jedenfalls auch ein span- nendes und interessantes Thema für E-Government 2012...

DI Peter REICHSTÄDTER Bundeskanzleramt IKT-Strategie;

peter.reichstaedter@

bka.gv.at

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Online-Vollmachten

Arne Tauber

E-Business und E-Government Prozesse werden häufig für juristische Personen oder von berufsmäßigen Parteienvertretern durchgeführt. Umfassende Vertretungssysteme, die sich nahtlos in nationale Identitätsmanagementsysteme integrieren, sind derzeit noch rar. Österreich ist ein Beispiel, das auf dem Konzept Bürgerkarte elektronische Vollmachten eingeführt hat.

Das System wurde bereits vor einigen Jahren umgesetzt, jedoch wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen einige Änderungen und Optimierungen durchgeführt. Mit dem neuen Ansatz der Online-Vollmachten werden elektronische Vollmachten „on-the-fly“ auf Basis von aktuellen Informationen aus konstitutiven Registern erstellt.

Immer mehr Anwendungen in den Bereichen E-Busi- ness, E-Government und E-Health benötigen eine qua- litätsvolle Identifikation und Authentifizierung ihrer Benutzer. Häufig werden dabei auf nationaler Ebene elektronische Identitäten in Form von Chipkarten, mo- bilen Geräten, Softwarezertifikaten oder nationalen Authentifizierungsgateways ausgerollt. Allerdings spielt neben der Identifikation und Authentifizierung auch Vertretungsregelung eine wichtige Rolle. Vor allem in der öffentlichen Verwaltung gibt es eine hohe Frequenz an behördlichen Kontakten mit juristischen Personen. Hier- bei gibt es verschiedene Formen der Vertretung: der Ge- schäftsführer einer Firma, berufsmäßige Parteienvertre- ter (Steuerberater, Anwälte, Notare, Ziviltechniker, etc.) oder aber auch Organwalter. Dahingegehend profitieren juristische Personen als Antragsteller besonders von ei- ner erhöhten Effizienz in Bezug auf Vertretungsregelung.

Vertretungsregelung und Identitätsmanagement von ju- ristischen Personen ist eine aktuelle Thematik, welche sich auch auf europäischer Ebene in der Digitalen Agen- da für Europa widerspiegelt und nicht nur dem Nutzen von Bürgern, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität von Unternehmen, insbesonders KMUs, Rechnung trägt. Ebenso berücksichtigt der aktuelle ICT Call im 7ten EU Rahmenprogramm (FP7), der ein Fol- low-up Projekt von STORK definiert, explizit die Vertre- tung von juristischen Personen.

Erste Gedanken zu Vertretungsregelung. Auf den ersten Blick mag Vertretungsregelung als eine einfache Aufgabe erscheinen. Es gibt diesbezüglich bereits Ansätze, die auf einem Identitätsmanagement innerhalb einer Organisa- tion beruhen (z.B. PBDM in RBAC). Identitätsmanage- mentsysteme auf nationaler Ebene verlangen allerdings offene Systeme. Ein möglicher Ansatz sind hier PKIX Attributzertifikate. Allerdings ist die Vertretung von Personen üblicherweise nicht auf eine einzige Rolle be- schränkt, bspw. können Vertreter nur für bestimmte Ak- tionen wie den Kauf eines Autos ermächtigt werden.

Vertretungsregelung in Österreich. Neben Belgien ist Österreich das einzige Land in der EU, welches ei- nen systematischen Ansatz der Vertretungsregelung umgesetzt hat. Vertretungsregelung wurde von der österreichischen E-Government Initiative bereits von Beginn an berücksichtigt und ist daher auch ein in- tegraler Bestandteil des österreichischen E-Govern- ment Gesetzes. Im Jahr 2006 hat Österreich daher eine Infrastruktur zur Vertretungsregelung auf Basis der Bürgerkarte(1) und von sog. „elektronischen Voll- machten“ geschaffen. Eine elektronische Vollmacht ist eine XML Struktur, welche auf der Bürgerkarte oder in der Bürgerkartenumgebung gespeichert wird und fol- gende Daten umfasst: die Identitätsdaten des Vertre- ters und des Vertretenen (Name, Geburtsdatum und Stammzahl für natürliche Personen bzw. Name und Registernummer für juristische Personen), der Voll- machtsinhalt sowie allfällige zeitliche oder finanzielle Einschränkungen.

Der Ansatz, elektronische Vollmachten auf der Bür- gerkarte zu speichern, hat allerdings einige Nachteile.

Zunächst müssen Vertreter die Eintragung des Vertre- tungsverhältnisses manuell beantragen, obwohl die- se Information bereits elektronisch aus konstitutiven Registern verfügbar ist. Die somit auf der Bürgerkarte gespeicherten Informationen sind nicht aktuell und müssen manuell widerrufen werden, bspw. wenn ein Geschäftsführer eine Firma verlässt. Elektronische Voll- machten sind auch an die jeweilige Bürgerkarte gebun- den und schränken daher die Mobilität ein, insbeson- dere wenn die Vollmacht in der Bürgerkartensoftware verspeichert ist. Wenngleich es mehrere Anbieter für Bürgerkartensoftware am Markt gibt, so unterstützen nur zwei Anbieter elektronische Vollmachten. Letztlich hat sich in den letzten Jahren das Konzept der Online- Bürgerkartenumgebung durchgesetzt, welche die Java Applet Technologie nutzt und das Speichern von lokalen Daten wie Vollmachten nicht unterstützt.

abstract

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Online-Vollmachten. Nach fünf Jahren Praxiserfahrung wurde das Konzept der elektronischen Vollmachten da- hingehend angepasst, dass die Vertretungsregelung von natürlichen und juristischen Personen mittels eines sys- tematischen, Token-unabhängigen Online-Vollmach- tensystems umgesetzt wurde, das auf dem Konzept der Bürgerkarte basiert und auf aktuelle Informationen aus konstitutiven Registern zugreift, z.B. dem Firmenbuch, zentralen Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene.

Abbildung 1 zeigt die Architektur und die prinzipielle Ar- beitsweise der Online-Vollmachten, wobei elektronische Vollmachten bei Bedarf „on-the-fly“ über ein Service der Stammzahlenregisterbehörde erstellt werden.Sobald ein Vertreter auf eine geschützte Ressource einer Anwen- dung zugreifen möchte, so muss sich dieser zuerst mittels Bürgerkarte anmelden (Schritt 1), z.B. mittels MOA-ID.

Im Rahmen dieser Anmeldung werden die Personenbin- dung und das Signaturzertifikat des Vertreters ausgele- sen. Nachdem der Vertreter einen Anmeldetext inklusive der Absichtserklärung des vertretungsweisen Einschrei- tens unterzeichnet hat, kontaktiert MOA-ID das Online- Vollmachtenservice (MIS) (Schritt 2), um die verfügba- ren Vollmachten des Vertreters für einen bestimmten Anwendungsbereich (z.B. elektronische Zustellung) zu

(1) http://www.bürgerkarte.at

(2) https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at

literatur

Abb.1: Architektur der Online-Vollmachten

ermitteln. Hierbei kontaktiert das Online-Vollmachten- service Bestandsquellen für Vertretungsinformationen (Schritt 3). Dies sind einerseits ein Register für Vertre- tungsregelungen zwischen natürlichen Personen(2) bzw.

das Unternehmensserviceportal für den Zugriff auf kon- stitutive Register wie das Unternehmensregister oder das zentrale Vereinsregister. Im Zuge dessen wird für die „on- the-fly“ Erstellung der elektronischen Vollmacht für den Vertretungsfall einer natürlichen Person die Stammzahl des Vertretenen über das Stammzahlenregister ermittelt (Schritt 4). Anschließend wird der Verteter auf die Seite der Stammzahlenregisterbehörde weitergeleitet (Schritt 5 und 6), wo sämtliche für den Vertretungsfall zur Auswahl ste- hende Vollmachten angezeigt werden (siehe Abbildung 2).

Nach Auswahl der Vollmacht wir diese vom Online- Vollmachtenservice elektronisch signiert und kann an- schließend von MOA-ID zur Fortführung des Anmelde- vorgangs abgeholt werden (Schritt 7). Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Vertreter im Namen des Vertreters auf die geschützte Ressource der Applikation zugreifen (Schritt 8).

Fazit. Der ursprüngliche Ansatz der elektronischen Voll- machten basierte auf dem Verspeichern von XML Struk- turen in der Bürgerkartenumgebung, das den klassichen Vorgang aus der Papierwelt imitierte. Fünf Jahre Praxi- serfahrung haben hierbei einige Nachteile aufgezeigt. Ei- nerseits mussten Vollmachten explizit beantragt werden, obwohl deren Information bereits aus konstitutiven Re- gistern ersichtlich ist. Aber auch die eingeschränkte Por- tabilität hat zur Entwicklung eines Online-Vollmachten- services beigetragen, welches elektronische Vollmachen

„on-the-fly“ basierend auf aktuellen Informationen aus Registern bereitstellt.

Abb. 2: Auswahl der Vollmacht am Online-Vollmachtenservice

DI Arne TAUBER Wissenschaftlicher Mitarbeiter, E-Government Innovationszentrum arne.tauber@egiz.gv.at

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Einführung. Vor der Umsetzung der Europäischen Dienst- leistungsrichtlinie (EU-DLR) (1) ging man davon aus, dass die dadurch geschaffenen Möglichkeiten einen Ansturm von ausländischen Dienstleistern auslösen würden. Die- se Entwicklung ist jedoch bisher nicht eingetreten; statt- dessen zeigen die Erhebungen in unserem Forschungs- projekt, dass bei den Einheitlichen Ansprechpartnern (EAs) teilweise „Totenstille herrscht“. Allenfalls werden Informationsanfragen gestellt; das Verfahren wird aber dann i. d. R. über die zuständige Behörde erledigt. Somit stellen sich folgende Fragen: Wieso ist die Inanspruch- nahme so niedrig? Kann der Einheitliche Ansprechpart- ner (EA) überhaupt als elektronischer One-Stop-Shop tätig werden? Dieser Beitrag wird die noch bestehenden Hindernisse für die Verfahrensabwicklung aufzeigen und einen neuen Lösungsansatz anbieten.

Mangelnde Inanspruchnahme. Die mangelnde Inan- spruchnahme kann hauptsächlich – nach Erhebungen im Forschungsprojekt – auf den für Unternehmer bisher kaum erkennbaren Mehrwert zurückgeführt werden.

Dieser soll in einer ihn entlastenden Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bestehen. Dieser Effekt kann sich allerdings nur entfalten, wenn bestimmte Probleme beseitigt worden sind. So lange dies nicht ge- schieht, wird der Unternehmer weiterhin auf die beste- henden Verwaltungsstrukturen zurückgreifen

Sprachbarrieren. Die Tatsache, dass die benötigten Infor- mationen und Formulare bisher i. d. R. nur auf Deutsch existieren, stellt zweifelsohne ein materielles Hindernis für die Inanspruchnahme des EA-Serviceangebots von ausländischen Unternehmern dar. Für Letztere kann sich daher ein Mehrwert von vornherein kaum entfalten.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Mehrsprachigkeit

kann zwar nicht explizit aus der EU-DLR entnommen werden. Dennoch ergibt sich vor allem aus dem Ziel der Richtlinie zumindest ein faktischer Zwang zur Verwen- dung von Fremdsprachen im Sinne einer Verwaltungs- vereinfachung aus der Perspektive des ausländischen Adressaten (Art. 6). Desweiteren sprechen auch Effekti- vitäts- und Effizienzgesichtspunkte für ein Fremdspra- chenangebot, da eine höhere ausländische Inanspruch- nahme den getätigten Ressourceneinsatz erst rechtfertigt und die erwarteten positiven Effekte der Richtlinie erst zur Entfaltung bringt.

Schriftformerfordernis. Weitere Hürden zur elektroni- schen Verfahrensabwicklung haben ihren Ursprung im Schriftformerfordernis. Damit z. B. eine Gewerbeanzei- ge rechtswirksam vorgenommen werden kann, verlangt das Recht i. d. R. entweder eine eigenhändige Unter- schrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (2). Kaum eines der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verfügt aber über eine Signaturkarte, dessen kostspielige Anschaffung sich bei einmaliger Anwen- dung nicht lohnt. Deshalb ist meistens eine medien- bruchfreie elektronische Abwicklung nicht möglich.

Desweiteren gibt es für die dafür notwendige Karte und Software keine einheitlichen Standards. Dies kann in der Praxis bedeuten, dass eine Signaturkarte, die von einem bestimmten EA vorgeschrieben ist, nicht für die elekt- ronische Abwicklung über einen anderen EA genutzt werden kann. So müsste ein ausländisches KMU zuerst anreisen, um eine kompatible Signaturkarte zu kaufen.

Lösungsansatz: Die EA-Kette. Da die o. g. Hürden nur langfristig abgebaut werden können, muss eine Lösung gefunden werden, die schnellstmöglich die Ziele der EU-DLR verwirklichen kann. Die Verfasser sehen große

abstract

Fast zwei Jahre nach der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bleibt die Inanspruchnahme der Einheitlichen Ansprechpartner sehr verhalten. Nach Erhebungen im Forschungsprojekt Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg sind noch viele Hürden zu bewältigen. Dieser Beitrag soll einen neuen Lösungsansatz in Form einer „EA-Kette“ bieten. Die stärkere Vernetzung der EAs würde Unternehmern ermöglichen, die oben genannten Probleme zu umgehen. Fortschrittsimpulse der EU werden auch in die Überlegungen einbezogen.

Die „EA-Kette“ –

Ein neuer Ansatz zur Verfahrensvereinfachung

David H. Fenner I Volkmar Kese

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Potenziale in der engeren Verknüpfung der EAs in ganz Europa, sodass eine Art elektronischer Kommunikati- onskette entsteht (siehe Abbildung). So würde z. B. zuerst ein französischer Unternehmer auf den französischen EA mit seinem Anliegen zugehen. Der französische EA ver- mittelt dann die Anfrage weiter an den geeigneten EA in Deutschland. Dieser erledigt unter Anweisung des fran- zösischen EA das gewünschte Verfahren und vermittelt dies wieder an Letzteren zurück. Dieser kontaktiert letzt- endlich den französischen Unternehmer mit der Aus- kunft oder der Genehmigung.

Folgende Probleme könnten damit gelöst werden:

Sprachbarrieren. Unternehmer wären nicht mehr dar- auf angewiesen, Fremdsprachen auf hohem Niveau zu beherrschen, um die Internetauftritte und Formulare bewältigen zu können oder direkt kommunizieren zu können. Dadurch könnten durch EAs dem Unterneh- mer auch rechtliche Unklarheiten in einer verständlichen Sprache erklärt und übersetzt werden (Art. 6 EU-DLR).

Elektronische Signatur. Desweiteren würde dadurch die mangelnde Kompatibilität der elektronischen Signatu- ren ausgeglichen werden. Einheitliche Standards wären dann nicht mehr nötig, da Unternehmer mit ihrer elek- tronischen Signaturkarte ihren nationalen EA direkt in Anspruch nehmen könnten. Nach einer entsprechenden Überprüfung müsste nur noch eine Weiterleitung der unterschriebenen und damit rechtlich verbindlichen Dokumente erfolgen.

Generierung eines administrativen Mehrwerts. Es würde ein klarer administrativer Mehrwert für Unternehmer geschaffen, da sie nun in der Lage wären, die elektroni- sche Verfahrensabwicklung zu nutzen. Dies würde auch den Zielen der EU-DLR entsprechen, die in Art. 7 eine Abwicklung „aus der Ferne“ fordert. Dieser Mehrwert

müsste dann allerdings auch an die möglichen Kunden kommuniziert werden. So haben die Erhebungen des Forschungsteams ergeben, dass der Bekanntheitsgrad des EA aufgrund mangelnder Öffentlichkeitsarbeit zu niedrig sei und dies als ein entscheidender Faktor bei der geringen Inanspruchnahme der EAs anzusehen sei. Die Bewerbung eines nur begrenzt funktionierenden Instru- mentes kann nur wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Ergebnis und Empfehlungen. Für die richtlinienkonforme Reduzierung der Verwaltungshemmnisse ist eine stärke- re Vernetzung der EAs unabdingbar (4). Dauerhafte und leistungsstarke Kommunikationskanäle sollten grenz- überschreitend eingerichtet werden, um den tatsächli- chen Mehrwert der EU-DLR für Unternehmen zu ver- wirklichen. Weitere Impulse sind auch von EU-Ebene zu erwarten. So sieht z.B. die „Digitale Agenda für Europa“

vor, dass ab dem Jahr 2015 alle wichtigen grenzüber- schreitenden öffentlichen Dienste online verfügbar sein sollen (5). Auch soll die Interoperabilität elektronischer Signaturen gewährleistet sein (6).

Dementsprechend bedürfen die Ausgestaltung der Kom- munikationswege zwischen EAs und mit den Unterneh- men sowie der Kooperationspotenziale für EAs noch weiterer Erforschung. Diesen Schwerpunkten wird sich das Forschungsprojekt an der HVF Ludwigsburg bis 2013 vertieft widmen.

(1) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, in: ABl. der EU vom 27.12.2006, Nr. L 376, S. 36 ff.

(2) http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.

do;jsessionid=C0BA3BAA6F3C31E1F04500322B4F667 1?vbid=7764&vbmid=0.

(3) Goldsmith, Steven/Eggers, William D., Governing by Network: The New Shape of the Public Sector, 2004, Washington, S. 77.

(4) Schuppan, Tino, Kooperationsanforderungen für E- Government: Ist die Verwaltung ausreichend netzwerk- fähig?, in: eGov Präsenz, 02/2009, S. 34.

(5) Europäische Kommission, Mitteilung v. 15.12.2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 – Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden, Brüssel, KOM(2010) 743 endg., S. 5 ff.

(6) Europäische Kommission, Mitteilung v. 19.05.2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Eine Digitale Agenda für Europa, KOM(2010) 245 endg., S. 12 f.

(7) Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Goldsmith/

Eggers (3)

literatur

).Abbildung: Die EA-Kette beim grenzüberschreitenden Verlauf(7)

Prof. Dr. Volkmar KESE Geschäftsführender Leiter des Instituts für angewandte Forschung und Projektleiter des Forschungsprojekts „Ver- waltungsmodernisierung durch Europäisierung?“

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg;

volkmar.kese@gmx.de

David H. FENNER, M.A.

Wissenschaftlicher Mit- arbeiter im Forschungs- projekt „Verwaltungs- modernisierung durch Europäisierung?“

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg;

fenner@hs-ludwigsburg.

de

Referenzen

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