• Keine Ergebnisse gefunden

Herr Kubis hat seinen Sachverhalt sogar schriftlich zur Verfügung gestellt, da sich um einen Videokonferenz gehandelt hat

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Herr Kubis hat seinen Sachverhalt sogar schriftlich zur Verfügung gestellt, da sich um einen Videokonferenz gehandelt hat"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitschrift zur mündlichen Prüfung vom 18.6.2020; Prüfer: Prof. Kubis / Prof. Fitzner

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es derzeit die Möglichkeit, die mündliche Prüfung per

Videokonferenz abzulegen. Dies ist ein Protokoll über eine mündliche Prüfung per Videokonferenz.

Nachdem wir drei Prüflinge waren, war die Prüfung für 60 Minuten anberaumt.

Professor Kubis begrüßt freundlich und optimiert zunächst bei jeden Prüfling Audio und

Mikrofoneinstellungen. Herr Professor Fitzner hatte als einziger Teilnehmer kein Headset, wodurch er zwischenzeitlich etwas schwerer zu verstehen war als Professor Kubis und die anderen Prüflinge.

Grundsätzlich war die Atmosphäre angenehm. Herr Kubis hat seinen Sachverhalt sogar schriftlich zur Verfügung gestellt, da sich um einen Videokonferenz gehandelt hat. Inhaltlich war aber, besonders Prof.

Fitzners Fall - zumindest für mich - hinsichtlich der prüfungsrelevanten Themen (für pragmatische Lerner), eine Neuheit, sodass ich ein kurzes Protokoll insbesondere wegen des Falls von Prof. Fitzner verfasse.

Die Bewertung war aus meiner Sicht in Ordnung, wobei wohl einfach die Noten der schriftlichen

Klausuren fortgeführt wurden: Wir haben 110, 115 und 126 Punkte erhalten. Die Fälle fasse ich nur grob basierend auf meinen Notizen und meiner Erinnerung zusammen.

Fall 1 Prof. Kubis:

K erwirbt bei einer Versteigerung ein Pferd von V. V handelt im eigenen Namen auf Rechnung des Eigentümers. K möchte das Pferd für Turniere einsetzen. In den allgemeinen Versteigerungsbedingungen ist die Gewährleistung auf 3 Monate begrenzt. Das junge Pferd wurde vor dem Verkauf gesundheitlich untersucht, allerdings wurde keine Röntgenaufnahme gemacht. Ein halbes Jahr nach dem Erwerb des Pferdes - das Pferd war noch nicht eingeschritten - möchte die K das Pferd reiten, um an einem Turnier teilzunehmen. Allerdings hat das Pferd solche Fehlbildungen in der Wirbelsäule, dass das Reiten des Pferdes nicht möglich ist. K möchte daher vom Vertrag zurücktreten. Auf welche Anspruchsgrundlage wird die K sich beziehen?

Zunächst haben wir über die Voraussetzungen der Vertretung §§ 164 ff gesprochen, mit dem Schluss dass es sich um mittelbare Vertretung, einen Kommissionskauf, handelt. Anschließend ging es darum, was die Besonderheit bei einer Versteigerung ist. Es handelt sich um einen Kaufvertrag, mit der Besonderheit § 156 BGB. Anschließend haben wir die Rücktrittsbedingungen nach § 346 BGB besprochen. Über § 437 Nr 2 sind wir zu auf §326 V gelangt. Anschließend ging es um die allgemeine Verjährung in diesem Fall. Besonderheit hier, dass die Verjährung nicht durch § 438 BGB, sondern durch

§218 geregelt ist (das wusste keiner von uns). Wir haben dann noch kurz angerissen, ob die Verkürzung der Gewährleistungsfrist möglich ist, insbesondere über §§ 305 ff. hier wurde aber unterbrochen, da Prof.

Kubis bereits mehr als eine halbe Stunde Zeit verbraucht hatte.

Fall 2 Prof. Fitzner:

Die einleitenden Worte ließen bereits nichts Gutes erahnen (zumindest für Leute wie mich, die gewisse Sachen auf Lücke gelernt hatten): nun ist es ja bereits seit zwei Jahren Prüfungsstoff, also wird es an der Zeit, dass wird dies auch mal in einer mündlichen Prüfung abfragen: das Markenrecht.

(2)

Es gibt eine Firma namens Kanne GmbH & CoKG, welche Lebensmittel unter der Marke Kanne-Brottrunk verkauft. Es gibt einen Wettbewerber mit dem Firmeninhaber Herrn Huhn-Kanne, welche Besitzer der Firma Kanne GROUP ist. Kanne-GROUP ist ebenfalls als Marke eingetragen. Die Kanne GROUP ist eine Cateringfirma. Dies stört nun die Kanne GmbH & Co. KG. Sie möchte daher rechtlich gegen die Kanne- GROUP vorgehen. Was raten Sie der Kanne GmbH & Co. KG?

Nachdem ich die Thematik, wie gesagt, nicht gelernt hatte, kann ich die Lösung hier nur sehr grob wiedergeben. § 14 MarkenG : Unterlassungsanspruch Verwendung der Marke; § 15 MarkenG:

Unterlassungsanspruch Verwendung des Firmennamens. Verwechslungsgefahr der beiden Marken:

Zeichen sind sehr ähnlich selbst der Produktverkauf und die Dienstleistung der beiden Firmen sind ähnlich. Mögliche Wege: Klage oder einstweilige Verfügung: anschließend kamen noch ein paar Fragen zum Punkte sammeln über die einstweilige Verfügung im Unterschied zur Klage und mögliche

Rechtsmittel.

Ich wünsche allen viel Erfolg bei der Prüfung!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wer- ner: „Wir sind schon ein wenig stolz da- rauf, dass die Messe von Ausstellern und Besuchern mittlerweile als Leitmesse der modernen Implantologie bezeichnet wird.“ Die

Rund zwei Drittel aller Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen dieser 40-Millionen-Euro-Investion des Bergbausanierers sind von den auftragnehmenden Firmen bereits umgesetzt, so

Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung hat sich auch nach diE!sem Schreiben weiter für eine Schließung der verbliebenen Förderlücke ab 15 Monaten

Der Large Hadron Collider (LHC) ist ein Teilchenbeschleuniger am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf. In einem 26,659 km langen Ringtunnel, der sich in 50−175m Tiefe

Aber es stellt sich schon die Frage, warum ausge- rechnet die Parteien, die sich mit der Finanzmarktre- gulierung so schwer tun, so üppige Spenden aus der Finanzbranche

Arnold machte aber auch deutlich, dass es wenig förderlich sei, „unzufrieden zu sein über das, was noch nicht erreicht ist“, sondern sein Credo für das kom- mende Jahr sei,

Aber grundsätzlich muss es langfristig möglich sein, auch ohne Anwendungs- partner künstlerische Forschung betreiben zu können, damit diese sich, ähnlich wie in den

Hier, in der Verbindung von Quellen- und Baubestandsinterpretation, erfahren wir, daß kurz hin- tereinander Vierungsturm und Langhaus einstürzten und die gesamte Nordrose aus der