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1. Allgemeines Einleitung Überarbeitung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes 1

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Academic year: 2022

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Inhalt

1. Allgemeines 1

1.1. Einleitung 1

1.2. Überarbeitung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes 1

2. Besondere Erläuterungen für das Jahr 2018 2

2.1. Überblick 2

2.2. Neuer Rechtsakt im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 2

2.3. Urteile und Klagen zur Rechtsdurchsetzung 3

3. Übersicht über die im Zusammenhang mit dem VSchDG als zentrale Verbindungsstelle weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und

Informationsaustausch 3

3.1. Gesamtübersicht 3

3.2. Informationsaustausch auf Ersuchen: Artikel 6 der Verordnung (EG)

Nr. 2006/2004 3

a) Eingegangene Informationsersuchen 3

b) Ausgegangene Informationsersuchen 6

3.3. Durchsetzungsersuchen: Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 7

a) Eingegangene Durchsetzungsersuchen 7

b) Ausgegangene Durchsetzungsersuchen 9

(6)

1

1. Allgemeines

1.1. Einleitung

Nach § 3 Absatz 2 VSchDG berichtet die zentrale Verbindungsstelle den für den Verbrau- cherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisier- ter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleite- ten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch.

Der vorliegende zwölfte Bericht reflektiert die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als zentrale Verbindungsstelle vorgenommenen Übermittlungen im Jahr 2018.

Anzumerken ist, dass das BMJV in seiner Funktion als zentrale Verbindungsstelle nicht über die gleiche Quantität und Qualität an Informationen verfügt wie als zuständige Behörde über diejenigen Amtshilfeersuchen, die es in eigener Zuständigkeit bearbeitet.

Aufgrund ihrer Koordinierungsfunktion ist der Zugriff der zentralen Verbindungsstelle über die Datenbank CPCS auf bestimmte Informationen zu den Amtshilfeersuchen beschränkt. Die Gesamtheit der für die Abstellung innergemeinschaftlicher Verstöße notwendigen und teilweise vertraulich zu behandelnden Informationen steht nur den zuständigen Behörden selbst zur Verfügung (vgl. auch Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr.

2006/2004, Kapitel 4 der Entscheidung der Kommission zur Durchführung der vorgenann- ten Verordnung). Der Informationsaustausch ohne Ersuchen (sog. Warnmeldungen) nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 erfolgt im Übrigen ohne Beteiligung der zentralen Verbindungsstelle stets unmittelbar zwischen den betroffenen zuständigen Behörden.

1.2. Überarbeitung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Die Verordnung (EU) 2017/2394 vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 gilt ab dem 17. Januar 2020 und erfordert eine Anpassung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes, das die Durchführung der derzeit noch geltenden Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 gewährleis- tet. Ein Gesetzentwurf ist in Vorbereitung, die Beteiligung der Länder soll im Frühjahr 2019

(7)

2

erfolgen. Nach aktuellem Zeitplan ist mit dem zeitgerechten Inkrafttreten der nötigen Änderungen zu rechnen.

2. Besondere Erläuterungen für das Jahr 2018

2.1. Überblick

Die unter 3. folgende Übersicht der übermittelten Ersuchen zeigt, dass das BMJV in 8 von 12 ein- und ausgehenden Amtshilfeersuchen die zuständige Behörde war. Je ein eingehen- des Informationsersuchen und ein ausgehendes Durchsetzungsersuchen lag der Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Behörde gemäß § 2 Nr. 2 VSchDG vor.

Alle zuständigen Bundes- und Landesbehörden werden eingeladen, das Behördenkoopera- tionssystem zu nutzen, um innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs von im EU-Ausland niedergelassenen Unternehmen begangene innergemeinschaftliche Verstöße zu Lasten deutscher Verbraucherinteressen durch die Einleitung von Amtshilfeersuchen zu verfol- gen.

2.2. Neuer Rechtsakt im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Seit dem 3. Dezember 2018 ist die Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblo- cking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 60 I vom 2.3.2018, S. 1; L 66 vom 8.3.2018, S. 1 – Geoblocking- Verordnung) neu in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 aufgenommen worden und anwendbar. Als zuständige Behörde für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 im Hinblick auf die Geoblocking-Verordnung ist das Bundesministeri- um der Justiz und für Verbraucherschutz durch Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.12.2018 benannt worden.

(8)

3

2.3. Urteile und Klagen zur Rechtsdurchsetzung

In dem Berichtsjahr 2018 wurde in keinem eingegangenen Durchsetzungsersuchen Klage erhoben. In anderen Amtshilfeersuchen konnten, soweit sich die angenommenen Verstöße bestätigt hatten und keine Ablehnungsgründe für die Ersuchen bestanden, die Verstöße außergerichtlich abgestellt werden bzw. dauern die außergerichtlichen Verfahren noch an.

3. Übersicht über die im Zusammenhang mit dem VSchDG als zentrale Verbindungsstelle weitergeleiteten Ersuchen um Amts- hilfe und Informationsaustausch

3.1. Gesamtübersicht

Tab. 1.1 Gesamtübersicht

Übermittelte Ersuchen Anzahl

Eingegangene Informationsersuchen 4

Ausgegangene Informationsersuchen -

Eingegangene Durchsetzungsersuchen 3

Ausgegangene Durchsetzungsersuchen 5

3.2. Informationsaustausch auf Ersuchen: Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

a) Eingegangene Informationsersuchen

Tab. 1.2 Gesamtübersicht

Gesamtzahl 4

(9)

4

Tab. 1.3 Übersicht über die im Jahr 2018 eingegangenen Informationsersuchen

Ersuchen- der Mit- gliedstaat

Verstoß gegen europäische

Norm

Werbe- methode

Vertriebs- weg

Produkt/

Dienstleistung

Weiter- geleitet

an

Österreich RL 2000/31/EG RL 2005/29/EG

Von Angesicht

zu Ange- sicht, Internet, Werbepla-

kate

Von Angesicht

zu Angesicht,

Internet

Veranstaltungs-

tickets BMJV

Tschechische

Republik RL 2005/29/EG unbekannt unbekannt Lebensmittel BMJV

Großbritan-

nien RL 2002/58/EG Telefon Telefon Dienstleistungen/

Produkte BMJV

Irland RL 2005/29/EG Internet

Von Angesicht

zu Angesicht

Kryptowährung (digitale Wäh-

rung)

BaFin

Tab. 1.4 Übersicht nach ersuchendem Mitgliedstaat

Ersuchender Mitgliedstaat Anzahl

Österreich 1

Tschechische Republik 1

Großbritannien 1

Irland 1

(10)

5 Tab. 1.5 Übersicht nach europäischer Norm, gegen die (mutmaßlich) verstoßen wurde

Verstoß gegen europäische Norm Anzahl

Richtlinie 2005/29/EG über unlautere

Geschäftspraktiken 3

Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz

für elektronische Kommunikation 1

Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informati-

onsgesellschaft, insbesondere des elektroni- schen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Ge-

schäftsverkehr“)

1

Tab. 1.6 Übersicht nach Werbemethode

Werbemethode Anzahl

Internet 2

Von Angesicht zu Angesicht 1

Telefon 1

Werbeplakat 1

Unbekannt 1

Tab. 1.7 Übersicht nach Vertriebsweg

Vertriebsweg Anzahl

Internet 1

Von Angesicht zu Angesicht 2

Telefon 1

Unbekannt 1

(11)

6

Tab. 1.8 Übersicht nach Produkt/Dienstleistung

Produkt/Dienstleistung Anzahl

Veranstaltungstickets 1

Lebensmittel 1

Dienstleistungen/ Produkte 1

Kryptowährung (digitale Währung) 1

Tab. 1.9 Übersicht nach Behörde, an die Ersuchen weitergeleitet wurden

Weitergeleitet an Anzahl

BMJV 3

BaFin 1

b) Ausgegangene Informationsersuchen

Es sind keine ausgegangenen Durchsetzungsersuchen zu verzeichnen.

(12)

7

3.3. Durchsetzungsersuchen: Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

a) Eingegangene Durchsetzungsersuchen

Tab. 1.10 Gesamtübersicht

Gesamtzahl 3

Tab. 1.11 Übersicht über die im Jahr 2018 eingegangenen Durchsetzungsersuchen

Ersuchender Mitgliedstaat

Verstoß gegen europäische

Norm

Werbe- methode

Vertriebs- weg

Produkt/

Dienstleistung

Weiterge- leitet an

Österreich RL 2011/83/EU

RL 93/13/EWG Internet Internet Kostenpflichtiger

Newsletter WBZ Norwegen RL 2011/83/EU Internet Internet Videospiele vzbv

Portugal RL 2005/29/EG Internet Internet

Mobiltelefone, andere elektroni-

sche Geräte

BMJV

Tab. 1.12 Übersicht nach ersuchendem Mitgliedstaat

Ersuchender Mitgliedstaat Anzahl

Österreich 1

Norwegen 1

Portugal 1

(13)

8

Tab. 1.13 Übersicht nach europäischer Norm, gegen die (mutmaßlich) verstoßen wurde*

Verstoß gegen europäische Norm Anzahl*

Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der

Verbraucher 2

Richtlinie 2005/29/EG über unlautere

Geschäftspraktiken 1

Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche

Klauseln in Verbraucherverträgen 1

* Die Gesamtanzahl übersteigt die der Ersuchen, da Mehrfachnennungen möglich sind.

Tab. 1.14 Übersicht nach Werbemethode

Werbemethode Anzahl

Internet 3

Tab. 1.15 Übersicht nach Vertriebsweg

Vertriebsweg Anzahl

Internet 3

Tab. 1.16 Übersicht nach Produkt/Dienstleistung

Produkt/Dienstleistung Anzahl

Kostenpflichtiger Newsletter 1

Videospiele 1

Mobiltelefone, andere elektronische Geräte 1

(14)

9

Tab. 1.17 Übersicht nach Behörde, an die Ersuchen weitergeleitet wurden

Weitergeleitet an Anzahl

BMJV 1

WBZ 1

vzbv 1

b) Ausgegangene Durchsetzungsersuchen

Tab. 1.18 Gesamtübersicht

Gesamtzahl 5

Tab. 1.19 Übersicht über die im Jahr 2018 ausgegangenen Durchsetzungsersuchen

Ersuchter Mitgliedstaat

Verstoß gegen europäische

Norm

Werbe- methode

Vertriebs- weg

Produkt/

Dienst- leistung

Ersuchende Behörde

Schweden

RL 93/13/EWG VO 524/2013 RL 2013/11/EU

Internet Internet

Audio- und Video- streaming-

Dienst

BMJV

Luxemburg RL 2000/31/EG

VO 524/2013 Internet Internet

Audio- Streaming-

Dienst

BMJV

(15)

10

Ersuchter Mitgliedstaat

Verstoß gegen europäische

Norm

Werbe- methode

Vertriebs- weg

Produkt/

Dienst- leistung

Ersuchende Behörde

Luxemburg

RL 93/13/EWG RL 2000/31/EG VO 524/2013 RL 2013/11/EU

Internet Internet

Audio- Streaming-

Dienst

BMJV

Niederlande RL 2011/83/EU

VO 524/2013 Internet Internet

Video- Streaming-

Dienst

BMJV

Großbritanni- en

RL 93/13/EWG

RL 2005/29/EG Internet Internet Kreditkar-

ten BaFin

Tab. 1.20 Übersicht nach ersuchtem Mitgliedstaat

Ersuchter Mitgliedstaat Anzahl

Schweden 1

Luxemburg 2

Niederlande 1

Großbritannien 1

(16)

11

Tab. 1.21 Übersicht nach europäischer Norm, gegen die (mutmaßlich) verstoßen wurde*

Verstoß gegen europäische Norm Anzahl*

Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informati-

onsgesellschaft, insbesondere des elektroni- schen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Ge-

schäftsverkehr“)

2

Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche

Klauseln in Verbraucherverträgen 3

Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der

Verbraucher 1

Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher

Streitigkeiten

4

Richtlinie 2005/29/EG über unlautere

Geschäftspraktiken 1

* Die Gesamtanzahl übersteigt die der Ersuchen, da Mehrfachnennungen möglich sind.

Tab. 1.22 Übersicht nach Werbemethode

Werbemethode Anzahl

Internet 5

Tab. 1.23 Übersicht nach Vertriebsweg

Vertriebsweg Anzahl

Internet 5

(17)

12

Tab. 1.24 Übersicht nach Produkt/Dienstleistung

Produkt/Dienstleistung Anzahl

Audio- und Videostreaming-Dienst 1

Audiostreaming-Dienst 2

Videostreaming-Dienst 1

Kreditkarten 1

Tab. 1.25 Übersicht nach Behörde, von der Ersuchen weitergeleitet wurden

Weitergeleitet von Anzahl

BMJV 4

BaFin 1

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