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Sicherheitsrisiken von Patienten-FixiersystemenInformation der für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden

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92 Bayerisches Ärzteblatt 2/2004

BLÄK amtliches

Problem

Bei der Anwendung von Patienten-Fixiersys- temen (Bauchgurten) sind in Deutschland mehrere Menschen zu Tode gekommen. Pa- tienten, die nur mit einem Bauchgurtim Bett fixiert waren, wurden tot vor ihren Betten aufgefunden. Die Bauchgurte waren von der Taille in den Thoraxbereich gerutscht und hatten die Patienten stranguliert. Das Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) hat hierzu den Bundeslän- dern Empfehlungen zur Reduzierung von Risiken mitgeteilt. Diese Empfehlungen sind auch Grundlage für die im letzten Absatz aufgeführten Maßnahmen zur Risikomini- mierung bei den Betreibern/Anwendern.

Ursache

Die betroffenen Patienten-Fixiersysteme be- stehen aus einem Bettgurt, der quer über die Matratze verläuft. An diesem ist ein Bauch- gurt befestigt, der dem Patient um die Taille geschlossen wird. Mit zwei weiteren Gurten (Seitenriemen) wird der Bauchgurt bei kor- rekter Anwendung rechts und links mit dem Bettgurt straff verbunden. Fehlen diese Sei- tenriemen oder wurden sie nicht korrekt an- gelegt, kann der Patient seitlich aus dem Bett herausfallen.

Verpflichtung der Hersteller

Die deutschen Hersteller werden derzeit auf- gefordert, gegenüber den zuständigen Behör- den zu belegen, dass die von ihnen erstmalig in Verkehr gebrachten Patienten-Fixiersyste- me fest angebracht seitliche Rückhaltevor- richtungen haben. Falls dies nicht der Fall ist, sind die Hersteller verpflichtet, diese Patien- ten-Fixiersysteme zurückzurufen oder sie mit dauerhaft und fest am Bauchgurt angebrach- ten seitlichen Rückhaltevorrichtungen nach- zurüsten.

Zukünftig sind die Bauchgurte derart zu konstruieren, dass ein Verrutschen in den Thoraxbereich sicher verhindert wird.

Verpflichtung der Betreiber und Anwender

Die Betreiber und Anwender sind nach § 16 Abs. 1 Medizinprodukte-Sicherheitsplanver- ordnung (MPSV) verpflichtet, an den kor- rektiven Maßnahmen mitzuwirken. Da die Maßnahmen der Hersteller nicht alle Betrei- ber und Anwender erreichen und nicht aus- geschlossen werden kann, dass durch Direkt- lieferungen aus dem Ausland weitere risiko- behaftete Produkte auf dem Markt sind, be-

steht die Notwendigkeit, die gebotenen Si- cherheitsmaßnahmen, die im letzten Absatz dieser Info aufgeführt sind, auch auf Seiten der Betreiber und Anwender bekannt zu ma- chen.

Patienten-Fixiersysteme dürfen nicht betrie- ben und angewendet werden, wenn sie Män- gel aufweisen, durch die Patienten gefährdet werden können (§ 14 Satz 2 MPG). Ein Ver- stoß gegen diese Verpflichtung ist gemäß

§ 40 Abs. 1 Nr. 4 MPG strafbewehrt, auch der Versuch ist strafbar.

Vorgehen zur Risikominimierung von Betreibern und Anwender

• Bauchgurte als Patienten-Fixiersysteme, die keine seitlichen Rückhaltevorrichtun- gen haben, dürfen nicht mehr angewendet werden.

• Bauchgurte mit seitlichen Rückhaltevor- richtungen sind korrekt entsprechend den Vorschriften der Hersteller anzuwenden.

• Bauchgurte als Patienten-Fixiersysteme dürfen nur in Betten mit durchgehenden Seitengittern (das heißt vom Kopf- bis Fußteil ungeteilten Seitengittern) ange- wendet werden, die Gitter sind hochzu- stellen.

• Das Patienten-Fixiersystem darf nur durch Personal, das im Umgang mit dem Pro- dukt geschult wurde, angewendet werden.

Diese Schulung hat auch eine Information über diese Punkte sowie über das korrekte Anlegen der Fixiergurte zu vermitteln.

• Da im intensivmedizinischen Bereich auf- grund durchzuführender pflegerischer Maßnahmen die Anbringung von Seiten- gittern nicht immer möglich ist, sollte hier auf andere Fixiersysteme zurückgegriffen werden, bzw. es kann auf Anordnung eines Arztes in diesem Bereich von der Forde- rung durchgehender Seitengitter abgewi- chen werden.

Sicherheitsrisiken von Patienten-Fixiersystemen

Information der für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden

57. Bayerischer Ärztetag 2004 in München

Einladung zur Vollversammlung (Art. 5 Abs. 4 HKaG ) Zur Beratung der Weiterbildungsordnung findet am

24. April 2004 – 10.00 Uhr

im Ärztehaus Bayern, Großer Saal, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, der 57. Bayerische Ärztetag statt.

Die Verhandlungen finden in geschlossenen Sitzungen statt, zu denen außer den Delegierten der Kammer bayerische Ärzte mit Ausweis als Zuhörer Zutritt ha- ben (um telefonische Anmeldung wird gebeten, das Platzangebot ist beschränkt).

Stimmübertragung ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz nicht zulässig.

Referenzen

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