• Keine Ergebnisse gefunden

Änderung von Artikel 119 sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Änderung von Artikel 119 sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

N:\3_\32\32_2\32_21\SN_PDI_20110912_d.doc

Speichergasse 6 Haus der Kantone CH-3000 Bern 7 + 41 (0) 31 356 20 20 www.gdk-cds.ch office@gdk-cds.ch

Zentralsekretariat

32.21 12.09.2011/ mz

Bundesamt für Gesundheit Sekretariat Abteilung Biomedizin CH-3003 Bern

Email: biomedizin@bag.admin.ch

Änderung von Artikel 119 sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme und äussern uns zur Vorlage wie folgt.

In der Schweiz ist die PID seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes am 1. Januar 2001 verboten. Der Bundesrat hat vom Parlament den Auftrag erhalten, «eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt.» Zurzeit sind die dafür notwendigen Änderungen des Verfassungsartikels 119 über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes in der Vernehmlassung.

Im Frühjahr 2009 gab der Bundesrat einen Entwurf in die Vernehmlassung, der die Zulassung der PID ausschliesslich zur Vermeidung der Übertragung einer schweren Krankheit vorsah. Gleichzeitig hat er daran festgehalten, dass - abgeleitet aus Artikel 119 BV - die Kryokonservierung von Embryonen verboten ist und nur eine geringe Anzahl Embryonen pro Zyklus hergestellt werden darf. Dieser Entwurf stiess auf deutliche Kritik insbesondere von Fachleuten der Fortpflanzungsmedizin, welche die PID unter diesen Umständen nicht für praktikabel hielten. Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat im Mai 2010, den Entwurf in einzelnen Bereichen wesentlich zu überarbeiten. Die strenge Eingrenzung der erlaubten Indikation sollte zwar beibehalten bleiben, aber auf der Grundlage einer entsprechenden Anpassung der Bundesverfassung sollte eine höhere Anzahl zu entwickelnder Embryonen und deren Kryokonservierung ermöglicht werden. Weil der Regelungsentwurf nun auch eine Verfassungsänderung beinhaltet, ist erneut eine Vernehmlassung durchzuführen.

In der 2009 durchgeführten Vernehmlassung sprach sich die Mehrheit der Kantone für den Gesetzesentwurf aus, beurteilte die «Dreier-Regel» bezüglich der Embryonen als zu restriktiv oder zeigte sich erstaunt über das Verbot der Kryokonservierung1. Die Version, zu der zurzeit eine Vernehmlassung stattfindet, trägt den technischen Aspekten besser Rechnung und berücksichtigt zugleich die ethischen Erfordernisse.

1 Zwei Kantone (LU, VS) sprachen sich gegen die Zulassung der PID aus, vier verzichteten auf eine Stellungnahme (GL, OW, SH, UR). Die Kantone AG, BS, GE, JU, SG, SZ, TI und VD befürworteten die PID, nicht aber den Gesetzesentwurf. Unter anderem lehnen sie die Dreier-Regel ab. Die Kantone BE, GR, NW und ZG begrüssten den Vorentwurf für das Gesetz.

(2)

N:\3_\32\32_2\32_21\SN_PDI_20110912_d.doc 2 Angesichts der obigen Ausführungen spricht sich der Vorstand der GDK für das Gesetz aus, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Der Vorstand überlässt es den Kantonen, detaillierte Bemerkungen zu erarbeiten.

Wir danken Ihnen nochmals bestens für die Möglichkeit zur Stellungnahme und stehen Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN – UND DIREKTOREN

Michael Jordi Generalsekretär

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

lichen Ausgaben sowie der grössere Teil der Mindereinnahmen wurden bereits früher im Jahr 2008 beschlossen und sind auf die gute Finanzlage der Kantone aufgrund der

Geht man davon aus, dass die Firmen in der Schweiz in erster Linie solche auslän- dischen Arbeitskräfte rekrutieren, deren Qualifikationen in der Schweiz relativ knapp sind,

Bleibt der institutionelle Rahmen für den Güterverkehr ein nationaler und zeichnet sich dieser noch durch eine Marktabschottung aus, können die Vorteile des

7.1.4   Engagement, Handlungs-, Bearbeitungs- und Problemlösungsstrategien der Lehrer ...

Die quali- tative Studie untersucht auf der Grundlage von ExpertInneninterviews die Theorien, die LehrerInnen bezüglich einer erfolgreichen oder weniger erfolgreichen Gestaltung des

Erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung auf- grund der sexuellen und geschlechtlichen Identität schafft eine stabile und vor

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar, dass die einmaligen Corona-Sonder- ausgaben des Bundes nicht der Schuldenbremse unterstellt werden dürfen.. Diese

Eine Verschärfung der nationalen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch vor den Festtagen, wie sie der Bundesrat heute beschlossen hat, ist deshalb unumgänglich..