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Merkblatt Hinweis zu privaten Baumfällungen

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Hinweis zu privaten Baumfällungen

Für Baumfällungen auf dem Stadtgebiet Hattingen gibt es keine Baumschutz- satzung. Allerdings sind Bäume geschützt, die aufgrund von anderen Rechtsnormen nicht gefällt werden dürfen.

Dieses können geschützte Bäume aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan oder Naturdenkmäler sein. Diese sind zu erhalten und vor Gefährdung oder Beschädigungen zu schützen.

Vor privaten Baumfällungen ist vom Grundstückseigentümer zu prüfen, ob eine der o.g. Festsetzung besteht.

1. Bebauungspläne Ansprechpartner Stadt Hattingen FB 61 – Stadtplanung

Tel. 02324 - 204-5201

e-mail an FB61@hattingen.de

2. Naturdenkmäler Ansprechpartner beim EN-Kreis

Landschaftsplanung-, entwicklung u. -schutz Herr Ralf Löchel

Kreishaus

Hauptstraße 92 58332 Schwelm

Tel.: 02336 – 932346 oder 02326 – 9312346 R.Loechel@en-kreis.de

Grundsätzlich sollten Bäume in der Vogelbrutzeit in dem Zeitraum vom

1. März bis 30. September nicht gefällt werden. Helfen Sie, die Vögel zu schützen!

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