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Kultusministerkonferenz: Essen im Zeichen der Kulturpolitik

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Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Pressemitteilung

Presse, Öffentlichkeit, Veranstaltungen

Sekretariat der Kultusministerkonferenz Taubenstraße 10 · 10117 Berlin Pressesprecher: Torsten Heil

Tel.: 030 25418-462 · Fax: 030 25418-452 torsten.heil@kmk.org

www.kmk.org

Graurheindorfer Str. 157 · 53117 Bonn Öffentlichkeitsarbeit: Andreas Schmitz Tel.: 0228 501-611 · Fax: 0228 501-763 andreas.schmitz@kmk.org

Kultusministerkonferenz: Essen im Zeichen der Kulturpolitik

Inklusion und Gespräche mit Gästen aus dem In- und Ausland standen am Donnerstag im Mittelpunkt der Plenarberatung der 347. Kultusministerkonferenz in Essen. Am Freitag stand die Kulturpolitik im Fokus.

„Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“

Bund, Länder und Kommunen gründen das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“. „Es war ein erfolgreiches kulturpolitisches Spitzentreffen in Essen. Ich freue mich, dass die geplante Stiftungsgründung als gemeinsames Projekt von allen Beteiligten mit großem Engagement als Stiftung bürgerlichen Rechts in Magdeburg errichtet wird“, sagte die Präsidentin der Kultus- ministerkonferenz und nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Novellierung des Kulturgutschutzes

Die Kultusministerkonferenz sprach über die „Eckpunkte zur Novellierung des Kulturgut- schutzes in Deutschland“ und den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens. Die Bundesregie- rung hat unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Zusammenarbeit mit den für die Ausführung des Kulturgutschutzrechts zuständi- gen Landesbehörden beschlossen, den Kulturgutschutz in Deutschland in Gänze zu evaluieren und zu reformieren. Im Kern geht es darum, die Regelungen der drei Kulturgut schützenden Gesetze in einem konsolidierten Gesetz zusammenzuführen, damit am Ende ein einheitliches, umfassendes Kulturgutschutzgesetz steht. Dabei handelt es sich um das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“, „Gesetz zur Ausführung des UNESCO- Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern“ und „Gesetz zur Ausfüh- rung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflik- ten“ (KultgSchKonvAG)

Digitale Dividende II

Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass der Bundeswirtschaftsminister und die Bundesnetzagentur bei der Realisierung der "Digitalen Dividende II" die Interessen aller be- troffenen Arbeits- und Nutzerbereiche, insbesondere auch die Interessen der gemeinnützig bzw. im öffentlichen Interesse tätigen Nutzerinnen und Nutzer von Funkfrequenzen in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Kirchen berücksichtigen, so, wie es im Koalitionsver- 10.10.2014

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trag der Bundesregierung angekündigt ist. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof.

Monika Grütters, wurde nach aktuellen Beratungsständen gefragt und erneut um Fortsetzung des engagierten Einsatzes zu Gunsten der Interessen der gemeinnützig bzw. im öffentlichen Interesse tätigen Nutzer von Funkfrequenzen gebeten.

Gespräch mit Migrantenorganisationen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen in der Runde über die Bedeutung und Per- spektive einer nachhaltigen Demokratiepädagogik an Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, über Rassismus und den Umgang da- mit in Schulbüchern und Curricula sowie über die Erinnerungskultur und nationale Ge- schichts-Identitätsbilder in der Migrationsgesellschaft.

„Demokratiepädagogik ist eine fortwährende Aufgabe und Herausforderung für alle. Ein ge- meinsames Grundanliegen ist eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Schulen, Migranten- verbänden und Religionsgemeinschaften sowie weiteren außerschulischen Akteuren, um ge- meinsam Maßnahmen der Prävention von Extremismus auch in den Schulen erfolgreich um- zusetzen. Es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem, das die Schulen nicht allein lö- sen können“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Sylvia Löhrmann.

Inklusion: „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“

„Unser vornehmliches Ziel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Die Länder haben die- se Herausforderung angenommen und bereiten die Lehrerinnen und Lehrer auf den Umgang mit der Vielfalt in einem inklusiven Schulsystem vor. Für diesen Weg schafft die Kultusmi- nisterkonferenz weitere Voraussetzungen. Alle Lehrerinnen und Lehrer sollen schon in ihrer Ausbildung für den Umgang mit Heterogenität und das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung vorbereitet werden“, so die Präsidentin.

Gespräch mit der Bundesministerin für Bildung und Frauen der Republik Österreich Bei dem Gespräch tauschten sich beide Seiten über die bildungspolitischen Schwerpunkte in Deutschland und Österreich aus. Es ging dabei um Erinnerungskultur, Bildungsmonitoring, Inklusion, Sozialindizierte Schulfinanzierung sowie um die Zusammenarbeit im Bereich der Europäischen Union.

Im Gespräch mit der Bundesministerin für Bildung und Frauen der Republik Österreich, Gab- riele Heinisch-Hosek, wurde deutlich, dass Österreich wie Deutschland vor den gleichen Her- ausforderungen bei der Umsetzung der schulischen Inklusion steht. Im kommenden Jahr wird in Österreich die Ausbildung der künftigen Pädagoginnen und Pädagogen mit Blick auf eine Spezialisierung zum Thema Inklusion neu gestaltet.

Ministerin Heinisch-Hosek: „Mein Ziel ist es, weg zu kommen vom Blick auf die reine Be- hinderung hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Eine wichtige Grundlage dafür ist unser Nati- onaler Aktionsplan. Um Überforderungen zu vermeiden, müssen wir das Schulsystem schrittweise umstellen. Darin haben wir uns viel für die Schulen vorgenommen. Unsere Kin- der mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben zu lange das individuelle Stigma getragen.

Mit einer sozialindizierten Ressourcensteuerung könnte man dieser Diskriminierung vorbeu- gen.“

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