• Keine Ergebnisse gefunden

Käthe - Kollwitz - Schule Gießen - Grundschule der Universitätsstadt Gießen - Elternbrief September 2013

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Käthe - Kollwitz - Schule Gießen - Grundschule der Universitätsstadt Gießen - Elternbrief September 2013"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Käthe - Kollwitz - Schule Gießen

- Grundschule der Universitätsstadt Gießen -

Elternbrief September 2013

Liebe Eltern,

Auch in diesem Jahr möchte ich Sie mit diesem Elternbrief zu Beginn des neuen Schuljahres ganz herzlich begrüßen. Ich hoffe, Sie und Ihre Kinder hatten erholsame Sommerferien und einen guten Start ins neue Schuljahr – und natürlich hoffe ich, dass sich unsere neuen Schulkinder gut eingelebt haben.

Im Folgenden möchte ich Sie nun über Wesentliches zum Schuljahresanfang, Veränderungen und Termine informieren.

Ich freue mich auch weiterhin auf gute Zusammenarbeit Herzliche Grüße

Florian Krauß Schulleiter

(2)

Baumaßnahmen

Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass bereits einige Arbeiten rund um unsere Schule stattgefunden haben. So werden die Fenster in den Treppenhäusern ausgetauscht und die Fenster in den Klassenräumen wurden in Stand gesetzt.

Während der Herbstferien soll in der Turnhalle ein neues Heiz- und

Lüftungssystem -in Verbindung mit Schallschutzmaßnahmen- eingebaut werden

Stundenplan und Unterrichtsversorgung

Wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr recht gut mit Lehrerstunden

ausgestattet sind, so dass wir in allen Jahrgängen Förder- und Forderstunden anbieten können und auch der Computerunterricht in den 3. Klassen weitergeführt werden kann.

Lehrkräfte und Klassenverteilung

Wir freuen uns, zu Beginn dieses Schuljahres eine neue Konrektorin an unserer Schule zu haben. Frau Katja Balser ist die neue stellvertretende Schulleiterin.

Frau Ferdinand und Frau Ludl-Freiheit haben sich mit den Sommerferien in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Vorklasse Frau Reinhardt Kl. 2a Herr Heyer Kl. 1a Frau Eibach-Beck Kl. 2b Frau Jakobi Kl. 1b Frau Thode Kl. 2c Frau Sollner

Kl. 3a Frau Müller Kl. 4a Frau Stephan Kl. 3b Herr Krauß Kl. 4b Frau Leonardo Kl. 3c Frau Blume

Frau Berger (Vorlaufkurs) Frau Depis (Mittagsbetreuung) Frau Pfr. Görich-Reinel

Herr Pfr. Ohl

Herr Özagadz (Türkisch) Wahl der Schulkonferenz

In diesem Schuljahr werden die Mitglieder der Schulkonferenz neu gewählt. Eine demokratische Schule lebt von der aktiven Mitarbeit aller am Schulleben

Beteiligten. Die Schulkonferenz ist mit einer umfassenden Kompetenz

ausgestattet und nimmt ihre Funktion, an der Gestaltung der Schule bestimmend mitzuwirken, in unterschiedlicher Form wahr. Sie ist Organ der Beratung, der Konfliktregulierung, der Entscheidung und der Anhörung (Beispiele:

Schulprogramm, Abweichungen von der Stundentafel, Fremdsprachenangebot an Grundschulen, Elternmitarbeit im Unterricht, Schulveranstaltungen, freiwillige

(3)

Unterrichtsveranstaltungen, Schulordnung, Grundsätze für Klassenfahrten und Wandertage, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Einrichtung freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote, schuleigener Haushalt.) Der Schulelternbeirat und die Schulleitung möchten Sie mit beiliegendem

Wahlausschreiben über die wesentlichen Voraussetzungen der Wahl und die Verfahrensschritte informieren. Sollten Sie sich als Kandidat/Kandidatin zur Verfügung stellen, geben Sie bitte den beiliegenden Abschnitt Ihrem Kind mit in die Schule. Er wird an die Vorsitzende des Schulelternbeirates weitergeleitet.

Sie können auch eine Person als Kandidat/Kandidatin vorschlagen. In diesem Falle sollte der/die Betroffene vorher gefragt werden, ob er die Wahl annehmen würde.

Umsetzung von Bildung und Teilhabe

Seit dem 01.01.11 erhalten u.a. Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen (Bezieher von Leistungen nach dem SGBII, XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) sogenannte Leistungen für Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über den Teil der Leistungen, der die Schule betrifft:

• Zuschuss zum Mittagessen (1€ Eigenanteil)

• Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge

• Einmalige Schulbeihilfe

• Lernförderung

• Schülerbeförderung

• Teilhabe am sozialen- und kulturellen Leben

Voraussetzung ist jeweils ein durch die Eltern gestellter Antrag auf Übernahme der Kosten, sowie die Vorlage eines Nachweises der Schule über die Kosten, die entstehen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Weitere Informationsmöglichkeiten, sowie das Antragsformular und nötige Bescheinigungen erhalten Sie auf den Homepages:

www.jobcenter-giessen.de , www.bmas.de und www.lkgi.de .

Ferientermine 13/14

Herbstferien 14.10. – 25.10.2013 Weihnachtsferien 23.12. – 10.01.2014 Osterferien 14.04. – 25.04.2014 Sommerferien 28.07. – 05.09.2014

Am letzten Schultag vor den Ferien und am Tag der Zeugnisausgabe zum Ende des Schulhalbjahres findet jeweils Klassenlehrerunterricht statt. Da sich die Gremien der Schule für einen 4. beweglichen Ferientag ausgesprochen haben, müssen wir

(4)

die dadurch ausfallenden Unterrichtsstunden vor- bzw. nacharbeiten. Das bedeutet, dass jeweils vor den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien der Unterricht erst nach der 5. Stunde endet.

Bewegliche Ferientage 13/14

Freitag, 04.10.2013 nach Tag der deutschen Einheit Freitag, 02.05.2014 nach 1. Mai

Freitag, 30.05.2014 nach Himmelfahrt Freitag, 20.06.2014 nach Fronleichnam Termine

04.11.2013 Pädagogischer Tag – es findet kein Unterricht statt!!!

11.11.2013 Laternenfest der Vorklasse und 1. und 2. Klassen gemeinsam mit KiTa Schatzinsel ab 17.00 Uhr

31.01.2014 Zeugnisausgabe 1. Halbjahr

Regelung zur Beurlaubung im Anschluss an die Ferien

Mit jeden Ferien stellt sich die Frage, in welchen Fällen eine darüber hinaus gehende Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern möglich ist. Geregelt wird dies in § 69 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes. Einen entsprechenden Antrag müssen die Eltern schriftlich stellen. Die Schulleitung muss darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören beispielsweise familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle. Nicht anerkannt ist der Wunsch, außerhalb der

Ferien in den Urlaub zu fahren.

Eine große Bitte

Auch in diesem Jahr bitte ich Sie im Sinne der Sicherheit Ihrer Kinder, mit

Ihren Autos so vor dem Schulgelände zu halten, dass der Verkehr nicht behindert wird! Außerdem bitte ich darum, dass im Bereich der Schulzugänge nicht mit laufendem Motor vor den Kindern gehalten wird, die sich dort aufhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Florian Krauß Schulleiter

(5)

Wahlausschreiben

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 1.8.99 sind an der Käthe-Kollwitz-Schule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

Die Schulkonferenz besteht aus 11 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze und denen der Eltern 5 Sitze zu. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den

Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und des

Schulelternbeirats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

Wählbar aus der Personengruppe der Eltern ist jedes Elternteil, das ein Kind an der Käthe-Kollwitz-Schule hat.

Wählbar sind auch die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten oder diejenigen, denen mit Einverständnis der Sorgeberechtigten das Kind anvertraut ist (z.B. Lebensge-

fährten). Das Einverständnis muss schriftlich vorliegen (§ 100 HSchG).

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

Die Wahl der Elternvertreter findet am Montag, dem 30.09.2013, um 20 Uhr im Lehrerzimmer der Käthe-Kollwitz-Schule statt.

Die Kandidaten/Kandidatinnen und interessierte Eltern sind dazu herzlich eingeladen.

Die jeweiligen Wahlausschüsse werden in der Wahlversammlung bestellt, die Wählbarkeit der Kandidaten/Kandidatinnen wird durch den jeweiligen Wahlausschuss festgestellt. Kandidaten/ Kandidatinnen, die nicht persönlich an der Wahlversammlung teilnehmen können, sind nur wählbar, wenn sie sich zuvor schriftlich verbindlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben.

Die Wahlen müssen 4 Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: 06.09.2013

Ausgehängt am 07.09.2013 bis zum Abschluss der Stimmabgabe.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da, wie schon erwähnt, viele der Aktivitäten eines Ab- schlussjahrgangs für uns auf- grund der Pandemie dieses Jahr ins Wasser fielen, bleibt nun zu hoffen, dass zumindest

Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel aus der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene

Sollten sich einzelne Schülerinnen und Schüler oder aber die gesamte Schule im Distanzlernen befinden, werden von den jeweiligen KollegInnen der Fachschaft Mathematik den

Wird festgestellt, dass die Leistungen in einem oder mehreren Fächern nicht mehr ausreichend sind, so findet mit den Eltern und dem Schüler ein Beratungsgespräch statt

Demnach haben Menschen mit der hier sehr verbreiteten Blutgruppe A ein ca.50 Prozent höheres Risiko für einen schweren Infektionsverlauf als solche mit anderen

Infobrief – von Eltern für Eltern Ausgabe 12 – Juli 2019 Infobrief – von Eltern für Eltern Impressum: Bildungszentrum St!. Konrad, Am Sonnenbüchel 45,

„Wir sprechen hier nicht von Junkies, die plötzlich ihr Portemonnaie verloren haben, sondern von Familien, von ver- zweifelten Männern und Frauen, die aufgrund von Corona und

Mai Gestalte heute in deinem Schulübungsheft eine Seite zum Thema Quadrat - suche dazu auch im Internet!. o Eine