• Keine Ergebnisse gefunden

Haushaltplan der Gemeinde Pfaffing für das Jahr 2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Haushaltplan der Gemeinde Pfaffing für das Jahr 2021"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Haushaltplan der Gemeinde Pfaffing für das Jahr 2021

Zunächst aber ein paar allgemeine statistische Zahlen:

Der amtliche Einwohnerstand der Gemeinde Pfaffing beträgt zum 30.06.2020 insgesamt 4.258 Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr zum Stand 30.06.2019 mit 4.212 Einwohnern liegt

hier ein Zuwachs von 46 Einwohnern vor.

Die Geschlechterverteilung in der Gemeinde Pfaffing sieht dabei wie folgt aus

Frauen

48,84% Manner

51,16%

Die Altersstruktur in der Gemeinde Pfaffing zum Stand 01.01.2021 stellt sich wie folgt dar:

Altersstruktur zum Stand 01.01.2021

über 90 Jahre 81-90 Jahre 71-80 Jahre 61-70 Jahre 51-60 Jahre 41-50 Jahre 31-40 Jahre 21-30 Jahre 11-20 Jahre 0-10 Jahre

0 50 100 150 200 250

•weiblich •männlich

300 350 400

(2)

Die zu unterhaltenden Gemeindestraßen gliedern sich in 48,757 km

Gemeindeverbindungsstraßen und 17,167 km Ortsstraßen. Für die insgesamt zu

unterhaltenden Gemeindestraßen mit vollen 65 km erhalten wir einen

Straßenunterhaltszuschuss in Höhe von € 115.400,-, welcher aber den gesamten

Unterhaltsaufwand nicht abdeckt.

Der Haushalt 2021 belauft sich in den Einnahmen und Ausgaben des

Verwaltungshaushaltes auf je € 7.028.100,00. Gegenüber dem Vorjahr mit € 6.776.050,00

liegt ein Anstieg mit € 252.050,00 vor. Dies entspricht einem Plus von 3,72 %.

Zur Beurteilung der effektiven Steigerungsrate ist jedoch von den bereinigten

Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes auszugehen, also ohne der Kosten für

• Innere Verrechnungen

Kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen Zinsen für innere Darlehen

• Zuführungsbeträge zum Vermögenshaushalt

Die Steigerungsrate der bereinigten Gesamtausgaben belauft sich auf 1,61 % gegenüber dem Haushalt 2020.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes mit € 7.028.100,- zerlegen sich dabei in die einzelnen Aufgabenbereiche wie folgt:

EPI EP 2

0% ^1% EP 3 EP 4 EP 0

1%

0%

11%

EPS 1% EP 6

2%

» EP 7

7%

EPS 3%

^.

^a

EP 9 74%

!n

IEPO IEP1 DEP2 DEP3 l EP 4 IEP5 IEP6 DEP7 l EP 8 l EP 9

(3)

EP 0 = Allgemeine Verwaltung

EP 1 = Öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Brandschutz) EP 2 = Schulen

EP 3 = Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege (z.B. Bücherei) EP 4 = Soziale Sicherung (z. B. Kindergarten)

EP 5 = Gesundheit, Sport, Erholung

EP 6 = Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

EP 7 = Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (z.B. Abwasserbeseitigung, Abfall, Bestattungswesen, Gemeindesaal, Bauhof, Gewerbegrundstücke)

EP 8 = Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Grund- und Sondervermögen (z.B.

Nahwärmenetz, Fotovoltaikanlagen) EP 9 = Allgemeine Finanzwirtschaft

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit € 7.028.100,- zerlegen sich dabei in die einzelnen Aufgabenbereiche wie folgt:

EP 0 5%EPI

2% EP 2 8%

EP 0%

EP 9 EP 4

48% •i 19%

EP!5 EP

^

4%

EPS EP 7 2% 10%

DEP 0 «EP l DEP 2 DEP3 «EP4 BEP5 BEP6 DEP7 BEP8 «EP 9

EP 0 = Allgemeine Verwaltung

EP 1 = Öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Brandschutz)

EP 2 = Schulen

EP 3 = Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege (z.B. Bücherei)

(4)

EP 4 = Soziale Sicherung (z. B. Kindergarten) EP 5 = Gesundheit, Sport, Erholung

EP 6 = Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

EP 7 = Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (z.B. Abwasserbeseitigung, Abfall,

Bestattungswesen, Gemeindesaal, Bauhof, Gewerbegrundstücke) EP 8 = Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Grund- und Sondervermögen (z.B.

Nahwärmenetz, Fotovoltaikanlagen) EP 9 = Allgemeine Finanzwirtschaft

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen je € 5.614.400,00 und liegen zum Vergleich mit dem Vorjahr um € 1.875.600,00 höher. Die überwiegenden Investitionsausgaben liegen

im Erwerb von Grundstücken mit insgesamt € 2.380.000,00

im Bereich Vermögenserwerbe (Anlagenvermögen) mit € 101.700,00 im Bereich der Baumaßnahmen mit € 2.614.000,00

• und Investitionszuschüssen mit € 210.500,00

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes mit € 5.614.400,00 gliedern sich nach den Aufgabenbereichen wie folgt:

EP 6

EP 3 EPS

0% EP 4 0%

EP 0 % 0%

0%. .13%

EPI 0%

EP 7 8%

EPS 0%

a

EP 9 a

79% ?

DEPO •EP1 DEPZ DEP3 IEP4 IBEP5 IEP6 DEP7 IEP8 •EP9

EP 0 = Allgemeine Verwaltung

EP 1 = Öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B. Brandschutz)

EP 2 = Schulen

(5)

EP 3 = Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege (z.B. Bücherei) EP 4 = Soziale Sicherung (z. B. Kindergarten)

EP 5 = Gesundheit, Sport, Erholung

EP 6 = Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

EP 7 = Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (z.B. Abwasserbeseitigung, Abfall,

Bestattungswesen, Gemeindesaal, Bauhof, Gewerbegrundstücke) EP 8 = Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Grund- und Sondervermögen (z.B.

Nahwärmenetz, Fotovoltaikanlagen) EP 9 = Allgemeine Finanzwirtschaft

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit € 5.614.400,00 gliedern sich nach den Aufgabenbereichen wie folgt:

EP 0 EP l 1%^ „1%

W-3- 0%

EP 2 EP 4

9% 5%

EPS 1%

EP 7 9%

1

EPS 59%

DEPO •EP1 OEP2 DEPS •EP4 •EP 5 •EP6 DEP7 •EP 8 •EP 9

EP 0 = Allgemeine Verwaltung

EP 1 = Öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Brandschutz)

EP 2 = Schulen

EP 3 = Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege (z.B. Bücherei) EP 4 = Soziale Sicherung (z. B. Kindergarten)

EP 5 = Gesundheit, Sport, Erholung

EP 6 = Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

EP 7 = Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (z.B. Abwasserbeseitigung, Abfall,

(6)

Bestattungswesen, Gemeindesaal, Bauhof, Gewerbegrundstücke) EP 8 = Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Grund- und Sondervermögen (z.B.

Nahwärmenetz, Fotovoltaikanlagen) EP 9 = Allgemeine Finanzwirtschaft

Bei der Finanzierung des Vermögenshaushaltes besteht insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von € 4.125.900,00, welcher durch Rücklagenentnahme aus der allgemeinen Rücklage in gleicher Höhe gedeckt werden kann. Eine neue Darlehensaufnahme ist nicht notwendig.

Eine der wichtigsten Positionen im Haushalt ist der Zuführungsbetrag vom

Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, der sogenannte Einnahmeüberschuss.

Dieser Betrag ist maßgebend zur Eigenfinanzierung von geplanten Investitionen oder auch zum Rücklagenaufbau (insbesondere für zukünftige Investitionen). Dieser Betrag belauft sich nach den Planansätzen auf € 145.700 (ohne der Zuführungen für die besonderen

allgemeinen Rücklagen Feuerwehr- und Bauhoffahrzeuge). Das Rechnungsergebnis für 2019 ergab eine Gesamtzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt € 2.069.957,79 und somit einen stattlichen Betrag der Eigenfinanzierung.

Wie waren die Einnahmeüberschüsse des Verwaltungshaushaltes in den letzten Jahren.

Dies zeigt die nachfolgende grafische Darstellung 3.200.000

3.000.000 2.800.000 2.600.000 2.400.000 2.200.000 2.000.000 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000

0

B

2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020-

vorl.

Nachdem bereits in den Vorjahren Rücklagen „Feuerwehrfahrzeuge" und „Bauhoffahrzeuge"

gebildet worden sind, ist dieses auch im Jahr 2021 eingeplant.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen 310 % bei der Grundsteuer A, 320 % bei der

Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer 330 %. Diese Sätze gelten seit der Haushaltssatzung 2011.

Mit diesen Hebesätzen liegt man auch nicht unter den staatlichen Nivetlierungshebesätzen, welche mit dem Finanzausgleichsgesetz 2016 von bisher 250 % auf 310 % angehoben warden sind.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben ist

unverändert auf € 600.000,- festgesetzt. Dieser Betrag ist nicht genehmigungspflichtig.

(7)

Die Steuerkraft und die Umlagekraft in der Gemeinde Pfaffing entwickelten sich wie folgt:

6.000.000

5.000.000 4'

4.000.000

3.000.000 -t

2.000.000 -ffl

i.ooo.ooo -M

0 I

tf£l

I

aSteuerkraft D Umlagekraft

f

Jahr 2015

Jahr 2017

Jahr 2019

Jahr 2021

In der Umlagekraft 2021 liegen wir an 22 (Vorjahr 10) Rangstelle im Landkreis, an 235 (Vorjahr 152) Rangstelle in Oberbayern und an 596 (Vorjahr 376) Rangstelle im Land Bayern.

Schuldenstand der Gemeinde Pfaffing

Es ergibt sich nun folgende Schuldenentwicklung für die Gemeinde Pfaffing

Schuldenstand zum 31.12.2019 Schuldenstand zum 31.12.2020 Schuldenstand zum 31.12.2021

€ 1.953.263,02

€ 1.507.635,05

€ 1.327.235,05 (voraussichtlich).

Der Schuldenstand zum 01.01.2021 (Beginn Haushaltsjahr) bedeutet eine Pro-Kopf- Verschuldung von € 354,07 und zum Jahresende 2021 von voraussichtlich € 311,70 (bei 4.258 Einwohner zum 30.06.2020).

Der Landesdurchschnitt in unserer Gemeindegröße von 3.000 bis 5.000 Einwohner lag zum 31.12.2019 bei € 580,- und ist gegenüber dem Vorjahr um € 7- je EW gestiegen.

Der Landkreisdurchschnitt im Landkreis Rosenheim betrug zum 31.12.2019 € 590,-.

Somit liegen wir mit unserem Schuldenstand zum 31.12.2019 (€458,73-bei 4.258 EW am 31.12.2019) unter dem Landesdurchschnitt zum 31.12.2019 und auch unter dem

Landkreisdurchschnitt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert, da es sich hier um eine Nachverdichtung handelt.. Auch die übrigen Voraussetzungen des § 13a BauGB

Auch alle bereits ausgebildeten Atemschutzträger der Feuer- wehr Berg haben sich wieder in der Übungsstrecke der Krei- sausbildung bewährt und beim jährlichen Belastungstest ihre

Auch in diesem Jahr möchte ich mich trotz schwieriger Zeit bei allen Kameraden und Kameradinnen für ihre im Dienste der Feuerwehr geleisteten Stunden bedanken.. Weiters möchte

2 Übertragungsraten in mindestens doppeltem Umfang 3 der Übertragungsraten (Upload und Download) gemäß der Darstellung des Ergebnisses der Markterkundung für alle

Blankenau – derzeit 15 Kinder, Gruppe über Jahre gut am laufen Neue überörtliche Gruppe im Januar gegründet aus. Brandlos, Hosenfeld, Jossa, Pfaffenrod, Schletzenhausen Start im

Kleintier hinter Einbauküche verkrochen

Bauanträge sind grundsätzlich eine Sache des Bauausschus- ses, doch der neue Hochbehälter für die Wasserversorgung ist dringend, daher griff die erforderliche Entscheidung der

Übersicht über den Stand der