19.07.2015 10:30 CEST
Reisezeit - Was darf ich als Privatperson aus dem Ausland mitbringen?
Reisen innerhalb der EU
Bei Reisen in die Länder der Europäischen Union können Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland Waren abgabenfrei mitbringen, wenn Sie für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Bei manchen Waren (beispielsweise Zigaretten und Alkohol) sind Besonderheiten zu beachten.
Einschränkungen
Bargeld beziehungsweise gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000,00 Euro sind anzeigepflichtig
Wenn Sie mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr innerhalb der EU reisen, müssen Sie diesen Betrag den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen. Als Bargeld gelten z.B. Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, oderBanknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges
Zahlungsmittel ist (z.B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich). Als dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel gelten Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine (roh oder geschliffen) und elektronisches Geld.
Arzneimittel und Betäubungsmittel Feuerwerkskörper
Jugendgefährdende Schriften oder Medien und verfassungswidrige Schriften Waffen und Munition
Schutz des Kulturgutes
Verbrauchsteuerpflichtige Waren:
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
TabakwarenRichtmengen innerhalb der EU Zigaretten 800 Stück Zigarillos 400 Stück Zigarren 200 Stück Rauchtabak 1 Kilogramm
Bis zum 31. Dezember 2017 sind bei Erwerb von Zigaretten, die
Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien erwerben, Besonderheiten zu beachten.
Alkoholische GetränkeRichtmengen innerhalb der EU
Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter Zwischenerzeugnisse(z.B. Sherry, Portwein und Marsala) 20 Liter
Schaumwein 60 Liter
Bier 110 Liter
Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben davon unberührt.
Sonstige verbrauchsteuerpflichtige WarenRichtmengen innerhalb der EU
Kaffee 10 Kilogramm
Kaffeehaltige Waren 10 Kilogramm
Reisen in ein Nicht-EU-Staat Reisefreimengen
Voraussetzung:
1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Mengen- und Wertgrenzen
1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
• 200 Zigaretten oder
• 100 Zigarillos oder
• 50 Zigarren oder
• 250 Gramm Rauchtabak oder
• eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer
mindestens 17 Jahre alt ist:
• 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
• 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
• eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
• 4 Liter nicht schäumende Weine und
• 16 Liter Bier
3. Arzneimittel
• die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
4. Kraftstoffe
• für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
5. andere Waren
• bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
• bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
• bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Wenn Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Tipp: Wichtige Informationen aus erster Hand bieten Ihnen kostenlos für Ihr Smartphone oder Ihren Tablet-Computer mit iOS oder Android Apps des Bundesministeriums der Finanzen, die Sie unter www.Zoll.de finden.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gern an.
Steuerberatung 4.0 – Herzlich Willkommen bei ETL Hannes & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wir lieben Technik. Mit unserer elektronischen MandantenaktePISA und unserem
topaktuellen Newsroom, der viele interessante Informationen und Arbeitshilfen bereithält, stellen wir Ihnen mit unserer Website ein umfassendes Unternehmerportal für Ihre
steuerlichen Themen bereit.
Wir leben Qualität. Unsere Qualität lassen wir regelmäßig von der DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) prüfen. Wir sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert und tragen auch das Qualitätssiegel des Deutschen
Steuerberaterverbandes e.V..
ETL Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, die digitale und persönliche Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.
Wir stehen für Steuerberatung 4.0 mit mehr als 50 Kollegen: Steuerberater,
Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte, die Qualität leben und moderne Technik lieben. Als inhabergeführter, mittelständischer Betrieb verstehen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten, da wir sie mit ihnen teilen.
In der Branche der Steuerberater sind wir Technologieführer. Mit der elektronischen
Mandantenakte, digitalem Kreditorenmanagement und digitalem Rechnungswesen, sowie bestens optimierten Unternehmensprozessen, bieten wir unseren Kunden einen
effizienten und hochwertigen Service. Unsere Qualität lassen wir regelmäßig von der DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) prüfen. Wir sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert und tragen auch das Qualitätssiegel des Deutschen
Steuerberaterverbandes e.V.
Als Steuerberater in Berlin sind wir Teil der ETL-Gruppe und bieten unseren Mandanten ganzheitliche und maßgeschneiderte Komplettlösungen bei allen steuerlichen und rechtlichen Belangen. Bei Angelegenheiten, die darüber hinausgehen, profitieren unsere Mandanten von unserem Netzwerk an kompetenten Partnern.
Kontaktpersonen
Dipl.-Fw. Thomas Hannes Pressekontakt
Steuerberater Geschäftsführer Hannes@ETL.de 030-726150500