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BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL C nach DIN 14096:

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BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL C

nach DIN 14096: 2014-05

für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben bzw. für Brandschutzhelfer und Veranstaltungsleiter

Für die Liegenschaft:

Burg Kronberg Schlossstraße 10/12 61476 Kronberg

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BRANDSCHUTZORDNUNG - T EIL C

nach DIN 14096: 2014-05

Für die Liegenschaft: Burg Kronberg Schlossstrasse 10 61476 Kronberg

Aufgestellt von: REICHMANN + PARTNER In zusammenarbeit mit der Brandschutzkoordination der Stiftung Burg Kronberg

Stand: 08/2018

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG ... 2

2. BRANDVERHÜTUNG ... 3

3. SICHERHEITSDIENST ... 3

4. ALARMIERUNG UND RÄUMUNG ... 4

5. VORBEREITUNG FÜR DEN EINSATZ DER FEUERWEHR ... 10

6. NACHSORGE ... 10

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Seite 2 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

1. EINLEITUNG

Diese Brandschutzordnung Teil C enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Bran- des.

Die nachfolgenden Regelungen dienen dem vorbeugenden Brandschutz und richten sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Brand- schutzordnung gilt für das gesamte Gelände.

Die Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Ar- beitsschutzvorschriften und die allgemeinen Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.

Für die Bekanntgabe und Verteilung der Brandschutzordnung sowie die regel- mäßige Unterweisung der Gebäudenutzer ist der Gebäudeeigentümer verant- wortlich.

Diese Brandschutzordnung stellt gleichzeitig ein verbindliches Sicherheitskon- zept für das Verhalten der verantwortlichen Mitarbeiter des Veranstalters bei Veranstaltungen und des Mieters bei Vermietungen innerhalb des Gebäudes dar.

Kronberg, den 24.09.2018

A.Friedrichs / H.Bäcker

Vorstand / Brandschutzkoordination Stiftung Burg Kronberg

vertreten durch den Vorstand

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

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Seite 3 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

2. BRANDVERHÜTUNG

Diese Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

3. SICHERHEITSDIENST

Bei Veranstaltungen hat der Bertreiber bzw. der Veranstalter/Mieter für einen Sicherheitsdienst (SD) in der nachfolgend benannten Mindeststärke zu sorgen.

Dieser muss aus mindestens einer Person bestehen, die die vorliegende Brandschutzordnung Teil C (Sicherheitskonzept) kennt und im Gefahrenfall verantwortlich und zielstrebig anwendet.

Anzustreben ist bei Großveranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern im Gebäude und Gelände, den Sicherheitsdienst auf mindestens 2 Personen zu erweitern. (Im großen Haus sind max. 199 Besucher gleichzeitig erlaubt) Der Sicherheitsdienst muss die Qualifikation eines Brandschutzhelfers nach- weisen.

Der / die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes müssen sich während der Veran- staltung miteinander verständigen können und im Gefahrenfall einen Notruf 112 absetzen können. Er / sie muss(en) den Standort des Telefons im Ge- bäude kennen und freien Zugang haben und/oder ein funktionstüchtiges Mobiltelefon muss vorhanden sein.

Der / die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wird/werden namentlich be- nannt und trifft / treffen im Gefahrenfall die letzten Entscheidungen zum Abbruch der Veranstaltung und zur Räumung des Gebäu- des bzw. zur Räumung des Geländes.

Der / die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes müssen über gute Ortskennt- nisse verfügen und mit den brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen des Gebäudes bestens vertraut sein.

Die Person(en) müssen die Rettungswege kennen und über ein angemesse- nes Durchsetzungsvermögen verfügen, sodass ihre Anweisungen durch die Besucher und Nutzer im Gefahrenfall befolgt werden.

Bei Veranstaltungen ist die erforderliche Unterweisung des Sicherheitsdiens- tes in das Sicherheitskonzept und in die brandschutztechnischen Einrichtun- gen durch Vorlage einer Liste mit Unterschriften der Mitarbeiter zu belegen und in einer Akte dauerhaft zu dokumentieren. (Nachweispflicht)

Die Verantwortlichen für den Sicherheitsdienst sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung (nicht für die Auf- und Abbauphase) namentlich zu benen- nen.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

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Seite 4 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

4. ALARMIERUNG UND RÄUMUNG

Alarmierung durch Auslösen der BMA (Brandmeldeanlage) oder durch Handauslöser beim Notruf 112!

Jede Auslösung der Brandmeldeanlage durch automatische Melder oder durch einen Handauslöser führt zu einem lauten Alarm mittels der Sirenen.

Bei Auslösen der Brandmeldeanlage ist der Sicherheitsdienst angewiesen, die Räumung des Gebäudes zu veranlassen und aktiv zu unterstützen.

Der Betrieb der Veranstaltung wird sofort unterbrochen und eingestellt.

Räumung des Gebäudes

Bei Alarmierung zur Räumung des Gebäudes erfolgen klare Anweisungen durch den / die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes an die Besucher und an die Künstler bzw. Vortragenden.

Der Betrieb der Veranstaltung wird sofort unterbrochen und eingestellt.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

Der in der Umgebung der Veranstaltung (bspw. im Saal) postierte Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes (SD) fordert die Besucher zum umgehenden geordneten und raschen Verlassen des Gebäudes über die Rettungswege auf.

Die Besucher der Veranstaltung sind auf den nächstgelegenen Rettungs- weg durch lautes Rufen hinzuweisen.

Der SD weist darauf hin, die Ruhe zu bewahren und besonders auf etwaige Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu achten und ihnen zu helfen zum nächstgelegenen Ausgang ins Freie zu gelangen.

Der SD weist die Besucher darauf hin, den Aufzug im Brandfall nicht zu be- nutzen.

Flüchtende Besucher sollen sich vom Gebäude möglichst weit entfernen, um nachströmenden Besuchern Raum zu schaffen und den Einsatzkräften der Feuerwehr ausreichend Raum zu schaffen. (Zu den Sammelplätzen gehen)

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Seite 5 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

Veranstaltung EG

Standort des Sicherheitsdienstpersonals Erdgeschoss 1 Mitarbeiter

Mitarbeiter Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen im Erdgeschoss umfasst insgesamt mindestens einen Mitarbeiter.

Mitarbeiter Veranstaltung im Saal

Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hält sich in der unmittelbaren Umge- bung der Veranstaltung, d.h. im Terrakottasaal des Erdgeschosses auf.

Im Räumungsfall begleitet der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die flüch- tenden Besucher über die kürzesten Rettungswege bis ins Freie.

Im Räumungsfall weist er / sie die Besucher auf die Wege zu den Sammel- plätzen “Bühne” und/oder über den Großen Treppenturm in das Untergeschoss und weiter zum Sammelplatz “Eibenhain” hin.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

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Seite 6 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

1.Obergeschoss 1 Mitarbeiter

Mitarbeiter Sicherheitsdienst

Veranstaltung 1.OG

Standort des Sicherheitsdienstpersonals

Der Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen im 1. Obergeschoss (“Wappensaal”) umfasst mindestens einen Mitarbeiter.

Mitarbeiter im Saal

Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hält sich in der unmittelbaren Umge- bung der Veranstaltung, d.h. im Wappensaal des 1.Obergeschosses auf.

Im Räumungsfall begleitet der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die flüch- tenden Besucher über den kürzesten Rettungsweg über den Großen Treppenturm ins UG oder über den Wehrgang zum Prinzenturm und weiter über die Treppe bis ins Freie. Im Räumungsfall weist der / die Mitarbeiter die Besucher auf den Weg zum Sammelplatz “Eibenhain” und/oder den Weg über den Prinzenturm, den oberen und unteren Prinzengarten bis zu den Sammelplätzen “Prinzengarten” (An der Prinzengartenmauer, hier nicht eingezeichnet in der Skizze) und/oder aus dem Prinzengarten zur “Bühne”

hin.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

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Seite 7 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

Veranstaltung 2.OG

Standort des Sicherheitsdienstpersonals 2.Obergeschoss 1 Mitarbeiter

Mitarbeiter Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen im 2. Obergeschoss (“Rheinbergersaal”) umfasst mindestens einen Mitarbeiter. Ausstellungen im Rheinbergersaal mit geringem Besucheraufkommen (bis zu circa 30 Besucher) benötigen keinen Sicherheitsdienst.

Mitarbeiter im Saal

Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hält sich in der unmittelbaren Umge- bung des Rheinbergersaals im 2.Obergeschoss auf.

Im Räumungsfall begleitet der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die flüch- tenden Besucher über den kürzesten Rettungsweg bis ins Freie.

Im Räumungsfall weist der / die Mitarbeiter die Besucher auf den Weg zum Sammelplatz “Eibenhain” und/oder den Weg über die große “Wendelstiege”

zum Sammelplatz “Bühne” hin.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

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Seite 8 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

Umsetzung des Alarmierungskonzeptes

Rufnummern der verantwortlichen Mitarbeiter

Die folgende Liste ist für jede Veranstaltung Bestandteil der Vertragsunter- lagen des Betreibers mit dem jeweiligen Veranstalter/Mieter. Sie ist bei Änderungen der Kontaktdaten zu aktualisieren.

Zu dieser Liste muss für jede Veranstaltung eine Erreichbarkeitsliste erstellt werden, die den vor Ort Verantwortlichen mit seine Kontaktdaten benennt.

Dieser muss dem Sicherheitsdienst zur Kenntnis gegeben werden und für den Zeitrahmen der Veranstaltung ständig erreichbar sein (Telefon oder fester Ort).

Alarmierung im Brandfall

Name Telefon

Feuerwehr Leitstelle 112

Veranstaltungsleitung Erreichbarkeitsliste zu jeder Veranstaltung vorlegen

Wichtige Rufnummern Intern

Betriebsunterhaltung und H.Bäcker A. Friedrichs M. Cropp

0177 9241376 0176 61986211 06173 2104

Tech. dienst Alarmanlagen

Extern

Polizei Notruf 110

Dienststelle Eschborn

06196 96950

DRK Dienststelle Kronberg 06173 19219

Giftnotruf 06131 19240

Techn. Hilfswerk 112

Gas/Wasser/Strom- werke

Stadtwerke Kron- berg

06173 703 3130

Notwendige Dokumentation

Jede Auslösung der Brandmeldeanlage und sonstige Störungen bei Veran- staltungen, die zu Aktivitäten des Sicherheitsdienstes führen, sind schriftlich zu dokumentieren.

Alle Personen, die für den Sicherheitsdienst im Rahmen einer Veranstaltung verantwortlich sind, sind in einer Liste namentlich aufzuführen und die Un- terweisung in die Brandschutzordnung Teil A und C ist durch die Personen schriftlich zu bestätigen.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

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Seite 9 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

Anruf Notruf 112

Leitstelle der Feuerwehr

EINSATZ WIRD AUSGELÖST

Alarmierungskonzept schematisch

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C Stand: 08/2018

Der oder die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ergreifen die notwendigen Maßnahmen gemäß Brandschutzordnung

sowie gemäß Verhaltensregeln zur Räumung.

Abbruch der Veranstaltung / Öffnen der Rettungswegtüren Personen mit eingeschränkter Mobilität aus dem Gebäude verbringen

Besetzen der strategischen Knotenpunkte im Saal und im Café Konkrete Anweisung zur kontrollierten Räumung des Gebäudes Hilfestellung für Personen mit Panikreaktionen und Verletzungen

Vorbereiten des Einsatzes der Rettungskräfte im Außengelände Die Anweisungen der Feuerwehr sind zu befolgen!

alarmiert

Lauter Alarm

Alarmierung des gesamten Gebäudes durch Sirenen

Brandmeldung

Ablaufplan bei internen Gefahrenlagen (Feuer, Rauch, Explosion)

Schadenereignis

Hausinterner Notruf über Brandmeldeanlage oder Handfeuermelder

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Seite 10 von 10 zur Brandschutzordnung Teil C

5. VORBEREITUNG FÜR DEN EINSATZ DER FEUERWEHR

Der Sicherheitsdienst ist vor Eintreffen der Feuerwehr an der Einsatzstelle ge- genüber anderen Mitarbeitern weisungsbefugt.

Der Sicherheitsdienst hat die vollständige Räumung des Gebäudes zu prüfen und hat den Einsatzleiter der Feuerwehr über fehlende Personen zu informie- ren.

Die Brandstelle und die nähere Umgebung sind freizumachen.

Der Sicherheitsdienst wird auf Anordnung des Einsatzleiters der Feuerwehr tä- tig.

6. NACHSORGE

Die Sicherung der Brandstelle ist nach Freigabe der Feuerwehr durchzuführen.

Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr ge- stattet.

Der Gebäudeeigentümer hat die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen (ggf. auch in Teilbereichen) zu überwachen.

Gebrauchte Feuerlöschtechnik ist vom Gebäudeigentümer wieder in den Ausgangszustand zu bringen. Gebrauchte Handfeuerlöscher sind wieder füllen zu lassen bzw. neu zu beschaffen.

Burg Kronberg, Brandschutzordnung Teil C

Verzeichnis: Brandschutzordnung C_ Burg_Kronberg_August 2018.pdf

Ablage: Burg PC: “Brandschutz” Stand: 08/2018

Referenzen

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