Dokumentation Förderung Zentralarchiv der Ev. Kirche der Pfalz
Das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz, 1930 gegründet, bewahrt alle in der Landeskirche erzeugten Unterlagen und stellt diese Unterlagen der Öffentlichkeit Verfügung.
Im Rahmen des Landesförderprogramms wurde bei den Beständen der Kirchenschaffnei Gründstadt (1679-1922) eine Grundbestandserhaltung durchgeführt. Bei den betreffenden Unterlagen handelt es sich um Kirchenrechnungen aus 243 Jahren, die interessant für verschiedenste Forschungsansätze sind, da sie Informationen unter anderem zu sozial- und wirtschaftshistorischen Fragestellungen liefern. Bei den ausgewählten Unterlagen handelt es sich um unikale Bestände.
Der Bestand mit einem Umfang von 4 lfd. m mit 12.000 Einzelblättern konnte durch die finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz trockengereinigt werden. Die
Unterlagen waren verschmutzt und wiesen teilweise Altschimmel auf. Nach Durchführung dieser Maßnahme und zum Zwecke der bestandserhalterisch nachhaltigen Aufbewahrung wurden die Unterlagen in normgerechte, säurefreie Kartons verpackt und im Magazin eingelagert. Die Maßnahmen wurden auch in der Datenbank des Zentralarchivs vermerkt.
Die Magazinräume werden regelmäßig gereinigt, zudem besteht seit 2019 ein IPM-Konzept.
Die erfolgreiche Durchführung dieses Projekts soll als Vorbild dienen für den Umgang mit den neun noch im Archiv vorhandenen Kirchenschaffneiarchiven.
LBE / Kaulbach
Zentralrachiv der Evangelischen Kirche der Pfalz.
Domplatz 6 67346 Speyer
Tel.: 0 62 32 / 667-180 Fax: 0 62 32 / 667-234
E-mail: zentralarchiv@evkirchepfalz.de
Bestandserhaltung mit Hilfe vom Land Rheinland-Pfalz
Erfahrungsbericht aus dem Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz, Speyer
2019 beantragte das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz erstmals Drittmittel für die Restaurierung. Die Entscheidung, einen Antrag zu stellen, fiel nicht leicht, denn in der Regel sind dafür einige Hürden zu nehmen, die gerade kleineren Archiven zu schaffen machen. Dank der Unterstützung der „Landesstelle
Bestandserhaltung“, insbesondere von Frau Dr. Gerlach, konnten diese Hürden genommen werden, zumal der Antrag im Rahmen des „Pilotprojektprogramms für die Erhaltung von schriftlichem Kulturgut“ gestellt wurde. Die erforderliche
Selbstbeteiligung mit 1000 € stellte kein Problem dar, mit der Förderung durch das Land in Höhe von 8000 € konnte eine Grundbestandserhaltung der Kirchenschaffnei Grünstadt (1629-1922) durchgeführt werden: 4 laufende Meter mit ca. 12.000 Blatt wurden einer Trockenreinigung unterzogen.
Zuvor wurden drei Kostenvoranschläge eingeholt, die dem Antrag beigefügt wurden.
Damit lagen bei Bewilligung am 9. Mai 2019 die wichtigsten Eckdaten fest: der zu restaurierende Bestand und der Anbieter. Die für die Restaurierung ausgewählten Rechnungsbücher wurden in drei Schadensklassen eingeteilt und in eine Liste eingetragen, damit der Überblick nicht verloren ging.
Die Rücklieferung der Unterlagen erfolgte am 12. Dezember 2019. Im Januar und Februar 2020 wurden archivseitig Qualitätskontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse der Trockenreinigung waren durchweg überzeugend. Anschließend wurden die Unterlagen in säurefreie Kartons und Mappen verpackt und im Magazin eingelagert.
Die Restaurierungsmaßnahmen wurden in der Datenbank des Zentralarchivs dokumentiert.
Das Zentralarchiv stellte 2019 auch einen Antrag für die Restaurierung eines weiteren Bestandes bei der Koordinationsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) in Berlin. Dieser Antrag erfolgte in einem Tandemprojekt mit dem Landesarchiv Speyer und wurde ebenfalls bewilligt. So konnten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für beide Maßnahmen gemeinsam mit dem Landesarchiv erfolgen (gemeinsame Pressearbeit, Homepage sowie der Kurzbeitrag von Gisela Fleckenstein und Gabriele Stüber: Gemeinsam Drittmittel einwerben. In: Unsere Archive. Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven. Nr.
64/2019, S. 34.). Eine weitere Publikation in den „Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz“ zum Thema „Bestandserhaltung“ wird 2020 erscheinen.
Alles in allem waren die Erfahrungen mit der Einwerbung von Drittmitteln für Restaurierung gut. Kleinere Archive sollten gerade vor einer erstmaligen
Antragstellung Rücksprache mit der Landesstelle nehmen, um gängige Fehler zu vermeiden. Außerdem sind die Zeitfaktoren für Vor- und Nachbereitung der Akten zu bedenken. Die erfolgreiche Antragstellung kann überdies für ein Archiv einen
Mehrwert in der eigenen Verwaltung erzeugen: Wenn Bund oder Land Fördermittel bereitstellen, zeigt das die Bedeutung der aufbewahrten Bestände und fördert die Akzeptanz für das Archiv.
Gabriele Stüber