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2. Vom Ländle lernen: Das JobBike BW für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

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(1)

Fahrradleasing und alternatives Entgelt-

anreizsystem im öffentlichen Dienst - 2 (1) - Von Baden-Württemberg lernen:

Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

2. Vom Ländle lernen: Das „JobBike BW“ für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

Inhaltsübersicht Kapitel 2

2.1. Internetveröffentlichungen des Ministeriums für Verkehr

in Baden-Württemberg S. 2 (3)

a) Pressemitteilung vom 27.02.2020 b) Pressemitteilung vom 16.09.2020 c) Pressemitteilung vom 20.10.2020

d) Internetveröffentlichung (Abruf vom 23.04.2021)

2.2. Verwaltungsvorschrift JobBike BW vom 31. August 2020

- Az.: 1-0252.0/3 - (GABl. vom 28. Oktober 2020) S. 2 (11)

a) Gliederung der Verwaltungsvorschrift JobBike BW vom 31. August 2020

b) Wortlaut der Verwaltungsvorschrift JobBike BW mit Muster-Überlassungsvertrag

2.3. FAQ-Katalog zum JobBike BW (Stand: März 2021) S. 2 (25)

a) Übersicht der Fragestellungen

b) Wortlaut des FAQ-Kataloges zum JobBike BW

2.4. Merkblätter zum JobBike BW (Stand: März 2021) S. 2 (42)

a) Im FAQ-Katalog (Stand: März 2021) genannte Merkblätter zum JobBike BW

b) Wortlaut des Merkblattes Teilnahmeberechtigung

Seminar-Tipp für ein Praktikerseminar (Online-Termine auf Anfrage)

Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht (Sommer/Herbst 2021) /// Online-Termine auf Anfrage

Nächste Termine: 25.08.2021 in Erfurt, 26.08.2021 in Frankfurt am Main, 31.08.2021

in Kassel, 20.08. und 03.09.2021 in Seligenstadt, 23.08. und 30.08.2021 in Darmstadt,

24.08.2021 in Wiesbaden sowie 01.09.2021 in Köln (490,00 EUR zzgl. MwSt., bei

gleichzeitiger Anmeldung von mind. zwei Personen: 390,00 EUR zzgl. MwSt.)

(2)

Hinweis zur Anwendung des TV Fahrradleasing auf Beamtinnen und Beamte Grundsätzlich beziehen sich die Regelungen im neuen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings vom 25. Oktober 2020 nur auf Arbeiter/innen und Ange- stellte und nicht auf Beamte. Um die Regelung auch für Beamt/innen und Richter/innen aus- zuweiten, sind entsprechende Änderungen im Besoldungsrecht auf Landesebene notwendig.

Vorbild ist hierbei das Land Baden-Württemberg, wo auf Initiative der grün-schwarzen

Landesregierung zum 20. Oktober 2020 die entsprechende Regelungsänderung für den Beam-

tenbereich in Kraft getreten ist, vgl. die nachfolgenden Ausführungen in diesem Kapitel.

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Fahrradleasing und alternatives Entgelt-

anreizsystem im öffentlichen Dienst - 2 (3) - Von Baden-Württemberg lernen:

Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

2.1. Internetveröffentlichungen des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg

a) Pressemitteilung vom 27.02.2020

JobBike BW: Radleasing des Landes startet im Herbst

Landesbeamtinnen und -beamte können im Oktober das Angebot buchen

Das lang erwartete Radleasing-Angebot des Landes für seine Beamtinnen und

Beamte startet am 20. Oktober 2020. Vom 14. September an werden für Inte-

ressierte auf www.JobBikebw.de vorab ausführliche Informationen bereitge-

stellt. Das kündigten Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrs-

ministeriums Baden-Württemberg und Holger Tumat, Geschäftsführer der

JobRad GmbH, am heutigen 27. Juli in Stuttgart und Freiburg an.

(4)

„Leider hat das Corona-Virus auch vor unserem Zeitplan nicht Halt gemacht und den geplanten Start im Sommer verhindert“, so Dr. Uwe Lahl. „Aber unsere Bediensteten werden feststellen: Das Warten hat sich gelohnt.“ Das Land habe im Rahmen der europaweiten Ausschreibung attraktive Konditionen erzielen

können und mit JobRad GmbH einen Dienstleister an seiner Seite, der in Baden-Württemberg zahlreichen Fahrradfachhändlern und etlichen Onlinever-

sendern zusammenarbeitet.

Vom 20. Oktober an können alle Teilnahmeberechtigten im „meinJobRad- Portal“ des Dienstleisters Fahrräder und Pedelecs als JobBike BW beantragen.

Der Zugang zum „meinJobRad-Portal“ erfolgt über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV). Bereits ab dem 14. Sep-

tember können Interessierte auf der Seite www.jobbikebw.de Informationen zur Teilnahmeberechtigung, den genauen Konditionen (Vergleichsrechner) und zur genauen Ausgestaltung des Radleasings abrufen.

„Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das seinen Bediensteten Rad- leasing anbietet und damit im nachhaltigen Mobilitätsmanagement für die Lan- desverwaltung ein echter Vorreiter“, erklärte JobRad-Geschäftsführer Tumat.

„Wir freuen uns, dass wir das Land dabei unterstützen dürfen, ab Oktober noch mehr Menschen aufs Rad zu bringen.“

Hintergrund:

JobBike BW ist das Radleasing-Angebot des Landes Baden-Württemberg für seine rund 170.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.

Die Tarifbeschäftigten können das Angebot leider nicht in Anspruch nehmen, weil es hierfür bislang an einer Rechtsgrundlage im Tarifrecht fehlt.

Das Land Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, seine Verwaltung klimafreund-

lich zu modernisieren und hat bereits eine Reihe von Maßnahmen für eine nach-

haltigere Mobilität erfolgreich umgesetzt: die schrittweise Elektrifizierung des

Landesfuhrparks, das JobTicket BW mit Arbeitgeberzuschuss, die Bewirtschaf-

tung der PKW-Stellplätze und den Ausbau von Radabstellanlagen an den

Dienstgebäuden. Damit hat die Landesverwaltung im Vergleich mit den anderen

Ländern und dem Bund eine Spitzenstellung beim behördlichen Mobilitätsma-

nagement erreicht, die es nun mit JobBike BW weiter ausbaut: Baden-Württem-

berg ist das erste Land, das seinen Bediensteten ein Radleasing mit Nutzungs-

überlassung anbietet. Damit soll das Fahrradfahren auf dem Weg vom Wohnort

zur Dienststelle attraktiver werden. Denn Fahrradfahren ist gut für den Klima-

und Immissionsschutz und für die Gesundheit. Darüber hinaus verbessert das

Land mit JobBike BW seine Attraktivität als Arbeitgeber.

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anreizsystem im öffentlichen Dienst - 2 (5) - Von Baden-Württemberg lernen:

Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

b) Pressemitteilung vom 16.09.2020

JobBike BW: Berechtigte können Konditionen abrufen

In wenigen Wochen sind Anträge für das Radleasing-Angebot möglich Nur noch fünf Wochen: Ab dem 20. Oktober 2020 werden die Beamtinnen und

Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Baden-Württemberg ihr JobBike BW beantragen und so am Radleasingprogramm des Landes teil-

nehmen können. Seit Beginn dieser Woche stehen die genauen Informationen im Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) zum Abruf bereit.

„Nun kann sich jede und jeder Berechtigte über die genauen Konditionen des Radleasings informieren. Mit einem Vergleichsreicher kann die individuelle

Ersparnis des Leasingangebots gegenüber einem Barkauf berechnet werden.

Ebenso kann ein passender Händler gefunden werden. Für das klimafreundli-

che Pendeln ist das ein sehr attraktives Angebot“, freut sich Ministerialdirektor

Dr. Uwe Lahl, Amtschef im Ministerium für Verkehr, über den nächsten Schritt

zum Start des Angebots.

(6)

Ob Rennrad oder Mountainbike, Lastenpedelec, Rennrad, Touring-Rad, Liege- oder Faltrad, ob mit oder ohne Elektromotor: Das Land macht für Berechtigte keine Einschränkungen beim Typ des Fahrrads oder Pedelecs.

Wer zum Kreis der Teilnahmeberechtigten zählt, ist bereits unter www.job- bikebw.de aufgezählt. Nur diesem Personenkreis ist der Zugang zum Ver- gleichsrechner eröffnet. Unter www.jobbikebw.de finden sich die Übersicht zu den wichtigsten Fragen rund um das Angebot (FAQ) und die Weiterleitung zum Kundenportal des LBV.

Vom 20. Oktober 2020 an können dann alle Teilnahmeberechtigten im „mein- JobRad-Portal“ des Dienstleisters JobRad GmbH Fahrräder und Pedelecs als JobBike BW beantragen. Der Zugang zum „meinJobRad-Portal“ erfolgt eben- falls über das Kundenportal des LBV.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) Dorotheenstraße 8

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 231-5830 Fax: 0711 231-5899

E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de

Erläuterung:

LBV = Landesamt für Besoldung und Versorgung

Quelle:

→ https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/jobbike-bw-

berechtigte-koennen-konditionen-abrufen/ (Abruf vom 23.04.2021)

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Fahrradleasing und alternatives Entgelt-

anreizsystem im öffentlichen Dienst - 2 (7) - Von Baden-Württemberg lernen:

Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

c) Pressemitteilung vom 20.10.2020

JobBike BW radelt los

Das Radleasing für Landesbeamtinnen und –beamte startet zum 20. Okto- ber 2020.

Die Räder kommen ins Rollen bei JobBike BW: „Wir haben heute die Bestell- möglichkeit freigegeben. Mit JobBike BW haben rund 170.000 Landesbediens- tete die Möglichkeit, ihren Arbeitsweg auf einem Leasing-Rad zurückzulegen und damit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten“, so Ministeri- aldirektor Dr. Uwe Lahl, Amtschef im Verkehrsministerium. Ab sofort können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes über das Kundenportal des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) Fahrräder und Pedelecs zu attraktiven Konditionen zur Nutzung überlassen bekommen.

Die Fahrräder und Pedelecs werden über das meinJobRad-Portal des Dienst- leisters JobRad GmbH beantragt. „Das Land hat mit JobBike BW ein zukunfts-

weisendes und innovatives Angebot für seine Bediensteten geschaffen“, so Geschäftsführer Holger Tumat von JobRad GmbH. „Baden-Württemberg setzt

damit im behördlichen Mobilitäts- und Gesundheitsmanagement Maßstäbe.“

(8)

Ob Rennrad oder Mountainbike, Lastenpedelec, Touring-Rad, Liege- oder Faltrad, ob mit oder ohne Elektromotor: Das Land macht für Berechtigte keine

Einschränkungen beim Typ des Fahrrads oder Pedelecs. Ausgenommen sind lediglich S-Pedelecs.

Wer zählt genau zum Kreis der Teilnahmeberechtigten? Wie kann ich berech- nen, ob das Fahrradleasing für mich wirtschaftlich attraktiv ist? Wie stelle ich einen Antrag? Antworten auf diese und viele weitere Fragen hat das Verkehrs- ministerium unter www.jobbikebw.de bereitgestellt. Von dort ist auch ein direkter Zugang zum Kundenportal des LBV möglich.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) Dorotheenstraße 8

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 231-5830 Fax: 0711 231-5899

E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de

Erläuterung:

LBV = Landesamt für Besoldung und Versorgung

Quelle:

→ https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/jobbike-bw-

radelt-los/ (Abruf vom 23.04.2021)

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Fahrradleasing und alternatives Entgelt-

anreizsystem im öffentlichen Dienst - 2 (9) - Von Baden-Württemberg lernen:

Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

d) Internetveröffentlichung (Abruf vom 23.04.2021)

Losradeln mit JobBike BW

Radfahren ist gut für Umwelt, Klima und die körperliche Fitness. Aus diesen Gründen möchte die Landesregierung die Nutzung von Fahrrad und Pedelec für die Bediensteten der Landesverwaltung attraktiver machen. Das Angebot:

Die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richtern können im Rahmen einer Entgeltumwandlung eines Teils ihres Bruttogehalts ein Fahr- rad oder Pedelec zu attraktiven Konditionen für 36 Monate zur Nutzung über- lassen bekommen.

Das Ministerium für Verkehr hatte in Zusammenarbeit mit dem Finanzministe- rium 2019 die Einführung eines landesweiten Radleasing-Modells europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erhielt die Bie- tergemeinschaft um die JobRad GmbH aus Freiburg. Verkehrsminister Winfried Hermann: „Wer Rad fährt, leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur eigenen Gesundheit. Deshalb freue ich mich, dass wir für die 170.000 Landes-

beamtinnen und -beamten einen Anreiz setzen, mehr Fahrten mit dem Rad

zurückzulegen, auf dem Weg in den Dienst und privat.“

(10)

Das langersehnte Radleasingangebot kann seit dem 20. Oktober 2020 bean- tragt werden. Informationen zur Teilnahmeberechtigung und den Häufig gestell-

ten Fragen (FAQ) sind unter der Rubrik „Weitere Informationen“ am Ende der Seite eingestellt. Die genauen Konditionen (Vergleichsrechner) sowie die

Details zur Ausgestaltung des Radleasings können im Kundenportal des LBV abgerufen werden. Der Antrag zur Bestellung eines Fahrrads oder Pedelecs erfolgt ebenfalls von dort über das meinJobRad-Portal.

Dazu melden Sie sich im Kundenportal des LBV mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an. Über den Reiter „JobBike BW“ sind alle weiteren Informationen zum Angebot abrufbar.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) Dorotheenstraße 8

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 231-5830 Fax: 0711 231-5899

E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de

Erläuterung:

LBV = Landesamt für Besoldung und Versorgung

Quelle:

→ https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobili-

taetsmanagement/landesbedienstete-bw/ (Abruf vom 23.04.2021)

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anreizsystem im öffentlichen Dienst - 2 (11) - Von Baden-Württemberg lernen:

Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

2.2. Verwaltungsvorschrift JobBike BW vom 31. August 2020 - Az.: 1-0252.0/3 - (GABl. vom 28. Oktober 2020)

a) Gliederung der Verwaltungsvorschrift JobBike BW vom 31. August 2020

1. Begriffsbestimmungen

a) Fahrrad b) Leasinggeber c) Leasingnehmer d) Nutzende Person e) Dienstleister

f) Kooperationspartner

2. Regelungsgegenstand

3. Ziele

4. Zuständigkeiten und Verfahren

5. Teilnahmeberechtigung

6. Ausgestaltung

7. Pflichten

7.1 Gebrauchstauglichkeitsprüfung 7.2 Verkehrssicherheit

7.3 Inspektion und Wartung

7.4 Mitwirkung bei der Ermittlung der Laufleistung 7.5 Sicherung gegen Diebstahl

7.6 Schadensmeldung 7.7 Rückgabe

7.8 Schadensersatz

8. Sicherheitsbelehrung

9. Rechte

(12)

10. Regelung für besondere Fälle

10.1 Ausscheiden aus dem Landesdienst und Eintritt in den Ruhestand 10.2 Beurlaubung ohne Bezüge, Elternzeit und Pflegezeit

10.3 Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz 10.4 Zahlungsverzug

10.5 Diebstahl des Fahrrads, Schäden durch Vandalismus, Untergang des Fahrrads

11. Steuerliche Behandlung

12. Schlussbestimmungen

Anlage 1:

Vertrag zur Überlassung eines Fahrrads (Nutzungsüberlassungsvertrag)

b) Wortlaut der Verwaltungsvorschrift JobBike BW vom 31.08.2021 (12 Seiten)

- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums für Finan- zen über das freiwillige Radleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Wege der Entgeltumwandlung (VwV JobBike BW) - 7 Seiten,

- mit Anlage 1: Vertrag zur Überlassung eines Fahrrads (Nutzungsüberlassungsvertrag) - 5 Seiten.

Zum Wortlaut der Vorschrift vgl. nachfolgende Seiten der Seminarmappe.

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Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

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Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

2.3. FAQ-Katalog zum JobBike BW (Stand: März 2021)

a) Übersicht der Fragestellungen

Was bedeutet Radleasing und was beinhaltet es? ... 3 Warum bietet das Land seinen Bediensteten Diensträder im Rahmen eines

Radleasingmodells an? ... 3 Wer kann an JobBike BW teilnehmen? ... 3 Warum kann ich keine Informationen zu JobBike BW über das Kundenportal des

LBV einsehen? ... 4 Warum ist der Zugang zum meinJobRad-Portal nicht möglich? ... 4 Ab wann kann JobBike BW beantragt werden? ... 4 Kann JobBike BW auch genutzt werden, wenn ich bereits ein JobTicket BW habe? …... 4 Wie hoch sind die Kosten für JobBike BW? ... 5 Welcher Fahrradpreis wird für die Berechnung der monatlichen Rate

herangezogen? ... 5 Was beinhaltet die monatliche Rate? ... 5 Ist JobBike BW im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiv? ... 5 Was für Fahrräder kann ich aussuchen und wie teuer dürfen sie sein? ... 6 Kann ich Fahrradzubehör mitbestellen? ... 7 Was ist das meinJobRad-Portal? ... 7 Wie beantrage ich mein Fahrrad? ... 7 Wie viele Fahrräder kann ich bestellen? ... 7 Wann beginnt der Überlassungszeitraum für das Fahrrad? ... 8 Wer darf mit dem Fahrrad fahren? ... 8 Muss das JobBike BW versteuert werden? ... 9 Was passiert, wenn ich einen Unfall mit dem Fahrrad habe? ... 9 Was passiert, wenn ich während der Laufzeit aus dem aktiven Dienstverhältnis

beim Land Baden-Württemberg ausscheide? ... 9 Was passiert, wenn ich während der Laufzeit von JobBike BW in Elternzeit oder

Pflegezeit gehe oder ohne Bezüge beurlaubt werde? ... 10

Welche Leistungen beinhaltet die Vollkaskoversicherung? ... 10

Welche Leistungen beinhaltet die Mobilitätsgarantie? ... 10

Was muss ich tun, wenn das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird? ... 11

(26)

Was beinhaltet die JobRad-Inspektion? ... 12 Worin besteht der Unterschied zwischen Inspektion und Wartung? ... 12 Welche personenbezogenen Daten sind notwendig und wie werden sie

verwendet? ...

.

... 12 Kann ich auch an JobBike BW teilnehmen, wenn mein Wohnsitz im Ausland ist? …... 12 Muss ich bei der Nutzung des Fahrrads einen Helm tragen? ... 13 Was muss ich bei der Nutzung des Fahrrads im Straßenverkehr beachten? ... 13 Warum kann ich kein S-Pedelec über JobBike BW beziehen? ... 13 Wie wird das Fahrrad nach Ende der Laufzeit zurückgegeben? ... 14 Kann das Fahrrad nach Ende der Laufzeit gekauft werden? ... 14 Hat die Entgeltumwandlung von JobBike BW Auswirkungen auf das spätere

Ruhegehalt? ... 14 Warum gibt es JobBike BW nicht für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst? ... 14 Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen zu JobBike BW wenden? ... 15

b) Wortlaut des FAQ-Kataloges zum JobBike BW (Stand: März 2021) - 15 Seiten

Vgl. nachfolgende Seiten der Seminarmappe.

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2.4. Merkblätter zum JobBike BW (Stand: März 2021)

a) Im FAQ-Katalog (Stand: März 2021) genannte Merkblätter zum JobBike BW

- Merkblatt Teilnahmeberechtigung - Merkblatt für leasingfähiges Zubehör - Merkblatt Bestellprozess

- Merkblatt zur steuerlichen Behandlung

- Merkblatt Zahlungshinweise für besondere Fälle

- Merkblatt JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie - Merkblatt JobRad-Inspektion

- Merkblatt Datenschutz - Merkblatt Verkehrssicherheit

b) Wortlaut des Merkblattes Teilnahmeberechtigung (Stand März 2021) - 6 Seiten

Vgl. nachfolgende Seiten der Seminarmappe.

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Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

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Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

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Das Modell JobBike BW (Kapitel 2)

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Referenzen

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