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Altersteilzeit Beamtinnen und Beamte _____________________ ________________ A N T R A G

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Academic year: 2022

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(1)

A N T R A G

Altersteilzeit Beamtinnen und Beamte

_____________________ ________________

Name, Vorname geboren am:

______________

wohnhaft

_____________

Dienststelle

Antrag auf Ermäßigung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Rahmen der Altersteilzeit

Ich beantrage die Ermäßigung meiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit um 50 v.H.

Die Teilzeitbeschäftigung soll am _____________ beginnen und soll durchgeführt werden in Form

Blockmodells,

Teilzeitmodells.

Die Altersteilzeit soll enden

mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze,

mit Erreichen der Antragsaltersgrenze.

Die ermäßigte Altersteilzeit möchte ich folgendermaßen verteilen (gilt für beide Modelle)

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(Bitte möglichst genaue Angaben)

(2)

Weitere Bemerkungen:

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Mir ist bekannt, dass

1. zu den Dienstbezügen i.H. von 50 v.H. nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund der Altersteilzeitzuschlagsverordnung ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschuss gewährt wird und sich die Besoldung insgesamt verringert,

2. die Altersteilzeit nur 90 v.H. als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wird und zu einer Verminderung des Ruhegehaltes führen kann,

3. eine nachträgliche Verkürzung der Dauer möglich ist, d.h. dass ich schon mit Erreichen der Antragsaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden kann; der gesetzlich festgelegte Umfang der Teilzeitbeschäftigung (50 v.H.) darf nicht verändert werden,

4. eine nachträgliche Verlängerung der Dauer der Altersteilzeit dahingehend, dass die Altersteilzeit nicht wie ursprünglich vereinbart nur bis zum Erreichen der Antragsaltersgrenze wahrgenommen, sondern nunmehr bis zur gesetzlichen Altersgrenze wahrgenommen werden soll, in der Regel nicht mehr möglich ist,

5. auch während des Gesamtzeitraumes der Altersteilzeitbeschäftigung die allgemeinen Vorschriften über die Ausübung von Nebentätigkeiten gelten und die unten stehende Verpflichtungserklärung abzugeben ist,

6. dass der Altersteilzeitzuschlag (Höhe aus Differenz zwischen 83 v. H. der Nettodienstbezüge, die sich aus § 6 Abs. 1 BBesG ergeben) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt wird, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt nach § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g EstG).

Bei der Veranlagung durch das Finanzamt kann es hierbei zu Steuernachforderungen kommen.

_______________________ _______________________________

Ort/Datum Unterschrift

Erklärung

Zur Beantragung von Altersteilzeitbeschäftigung

Ich verpflichte mich, während der Dauer der Altersteilzeitbeschäftigung außerhalb des Beamten- verhältnisses berufliche Verpflichtungen nur in dem Umfang einzugehen, in dem den vollzeitbe- schäftigten Beamten die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist.

________________ ______________________________

Datum Unterschrift

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