• Keine Ergebnisse gefunden

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

[Signature] [QR Code]

2018–... 1

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Abs. 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2

beschliesst:

Art. 1 Pflicht zur Enthüllung des Gesichts

1 Ist eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Behörde des Bundes oder der Kantone, namentlich zuständig in den Bereichen der Sicherheit, Migration oder Sozialversi- cherungen, gestützt auf Bundesrecht verpflichtet, eine Person zu identifizieren und muss sie oder er zu diesem Zweck deren Gesicht sehen (visuelle Identifizierung) so muss die Person ihr Gesicht enthüllen.

2 Die Pflicht zur Gesichtsenthüllung besteht auch, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Behörde nach Absatz 1 eine bundesrechtliche Vorgabe nur mittels einer visuellen Identifizierung mit verhältnismässigem Aufwand erfüllen kann.

3 Als Vertreterinen und Vertreter einer Behörde nach Absatz 1 gelten ebenfalls:

a. Angestellte von Unternehmen nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezem- ber 19573;

b. Angestellte von Unternehmen nach dem Gütertransportgesetz vom 25. Sep- tember 20154;

c. Angestellte von Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 20095;

d. Angestellte privater Organisationen, denen ein Transportunternehmen ge- stützt auf das Bundesgesetz vom 18. Juni 20106 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr mit Bewilligung des

SR ...

1 SR 101 2 BBl ...

3 SR 742.101 4 SR 742.41 5 SR 745.1 6 SR 745.2

(2)

Bundesetz über das Verbot der Gesichtsverhüllung; AS 2018

2

Bundesamts für Verkehr Aufgaben des Sicherheitsdienstes übertragen hat;

und

e. Personen, die gestützt auf das Luftfahrtsgesetz vom 21. Dezember 19487 o- der andere Bundesgesetze und kantonale Gesetze eingesetzt werden zur Ge- währleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt.

Art. 2 Nichtbefolgung der Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts

1 Wer einer wiederholten Aufforderung einer Vertreterin oder eines Vertreters einer Behörde nach Artikel 1 Absatz 1 zur Enthüllung des Gesichts keine Folge leistet, wird mit Busse bestraft.

2 Liegt die visuelle Identifizierung im ausschliesslichen Interesse der Person, die der Aufforderung, ihr Gesicht zu enthüllen, keine Folge leistet, so ist die Nichtbefolgung der Aufforderung nicht strafbar.

Art. 3 Strafverfolgung und -beurteilung

Die Verfolgung und die Beurteilung der Straftaten nach diesem Gesetz obliegen den Kantonen.

Art. 4 Änderung eines anderen Erlasses Das Strafgesetzbuch8 wird wie folgt geändert:

Art. 181 Abs. 2

2 Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkungen seiner Handlungsfreiheit nötigt, sein Gesicht zu verhüllen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 5 Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Es ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsver- bot».

3 Es ist im Bundesblatt zu publizieren, sobald die Volksinitiative «Ja zum Verhül- lungsverbot» zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.

4 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

7 SR 748 8 SR 311.0

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für Gesellschaften, welche durch Fusion einer ehemaligen Statusgesellschaft (Codes 5, 6 oder 7) mit einer Gesellschaft ohne kantonalen Steuerstatus (ordentlich besteuert; Code

Für das dreijährige Vorhaben wollen die Cape Reviso-Ak- teure den Kommunen einen Instrumentenkoffer an die Hand geben, der mit einem Prototypensystem zur

Die Kantone sind entsprechend aufgefordert, bis zum Inkrafttreten des EPDG die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von 50% der Kosten für den Aufbau

der Erlös aus dem Verkauf einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft aus dem Privatvermögen in

Innerhalb der Technischen Universität Wien ist die Organisationseinheit Gebäude und Technik verantwortlich für das gesamte Bauwesen, das Immobilienmanagement, das Sicherheits-

Interessen mit sich bringt, der an einer möglichst raschen rechtskräftigen Entscheidung interessiert ist. Im übrigen könnte mit der Begründung einer notwendigen

So fand sich bei POCD­Betroffenen etwa eine erhöhte Aktivität von Mikroglia, einem Zelltyp, der für die Koordination von Immunabwehr und Entzündungsreaktionen im Gehirn

Vor diesem Hintergrund sollen auch Berufsausbildungen in schulischer Form in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezogen werden, so dass auch in diesen Fällen ein