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Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips: Nur eine Massnahme zur Bekämpfung der Hochpreisinsel | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Wirtschaftspolitische Stellungnahmen

27 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 10-2008

Was die Parallelimporte betrifft, sind die Meinungen geteilt: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) plädiert für die Zulassung, während sich der Nationalrat für das gegenwärtige Regime ausgesprochen hat. Aber die Befürworter, zu denen auch die Konsumentenverbände gehören, geben nicht auf. Gegenwärtig wird die Lancierung einer Volksinitiative vorbereitet. Die Wettbewerbs- politik kann sich aufgrund des eher milden Kartellgesetzes nicht richtig entfalten. Die Wirtschaft ist nach wie vor durch Preisab- sprachen und Monopole geprägt. Was die Senkung der Zölle anbelangt, stehen die Ver- handlungen mit der EU über das Freihan- delsabkommen im Agrar- und Lebensmittel- bereich bevor. Es wird eine grosse Herausforderung sein, ein Gleichgewicht zwischen der Senkung der Zölle und der Erhaltung einer einheimischen Produktion mit angemessenen Preisen zu finden.

Zehn Ausnahmen zugunsten der Sicherheit und Information

Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) steht kurz vor dem Abschluss. Das Cassis-de-Di- jon-Prinzip könnte somit rasch angewandt und die zahlreichen technischen Handels- hemmnisse, welche die Einfuhr von Waren aus der EU behindern, beseitigt werden. Da- bei geht es um Waren, für die in den ver- schiedenen europäischen Ländern andere Anforderungen bestehen als in der Schweiz.

Die FRC spricht sich klar für die Anwendung dieses Prinzips aus. Gleichzeitig verlangt sie aber die Beibehaltung von zehn Ausnahmen, die für die Gesundheit und die Information der Konsumentinnen und Konsumenten von Bedeutung sind. Ohne zuverlässige und ver- gleichbare Angaben kann keine rationale Auswahl getroffen werden. Die schweizeri- schen Vorschriften im Bereich der genetisch veränderten Organismen (GVO) und der Al- copops wurden definitiv beibehalten. Hinge- gen wurden andere, von den Konsumenten- verbänden verlangte Ausnahmen aufgehoben (restriktive Verwendung von allergieauslö- senden Azofarbstoffen) oder nur vorläufig beibehalten (Angabe des Herkunftslandes, Kennzeichnung der Eier von Batteriehüh- nern und Angabe von Allergenen in Nah-

rungsmitteln). Die Aufhebung kann zum Teil dann erfolgen, wenn die EU ihre Vorschrif- ten vereinheitlicht. Andernfalls könnte unser Schutz auf das tiefste Niveau absinken, das gegenwärtig in Europa besteht.

Durch die Öffnung der Märkte verfügen die Konsumenten über ein grösseres Angebot an Waren und Dienstleistungen. Gleichzeitig sind sie aber auch höheren Risiken ausge- setzt. Aufgrund der zunehmenden Komple- xität der Produkte, die auf den Markt gelan- gen, nehmen Anzahl und Schweregrad der Unfälle zu. Auf Verlangen der Konsumenten- organisationen liess der Bundesrat ein um- fassendes Produktsicherheitsgesetz erarbei- ten. Dank diesem Gesetz kann unser Land dem Schnellwarnsystem der EU für gefährli- che Konsumgüter (Rapex) beitreten. Sofern die vorgesehenen Ausnahmen berücksichtigt werden, bringt die gemeinsame Verabschie- dung dieser beiden Gesetzesvorlagen den Konsumenten grosse Vorteile: günstige Prei- se, Erweiterung des Angebots, Verbesserung der Sicherheit.

Verhinderung von Massnahmen mit gegensätzlichen Auswirkungen

Die Bekämpfung der Hochpreisinsel be- nötigt aber weitere Massnahmen. Reformen, deren Auswirkungen den erwarteten Vortei- len der oben erwähnten Massnahmen zuwi- derlaufen könnten, müssen verhindert wer- den. Die vom Bundesrat eingeleitete Reform der Mehrwertsteuer (MWST) spielt in die- sem Bereich eine sehr wichtige Rolle. Mit dem Einheitssatz wird das Preisniveau nicht verbessert, sondern sogar noch erhöht. Die Komplexität des gegenwärtigen MWST-Sys- tems, die tatsächlich behoben werden muss, ist ein technisches Problem. Mit einer höhe- ren Belastung der Haushalte lässt sich dieses Problem nicht lösen. Die Einführung des Einheitssatzes im gegenwärtigen inflationä- ren Umfeld würde jedoch alle Anstrengun- gen zunichte machen, die im Hinblick auf die Senkung des Preisniveaus unternommen

wurden.

Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips:

Nur eine Massnahme zur Bekämpfung der Hochpreisinsel

Monika Dusong Präsidentin der West- schweizer Konsumen- tenvereinigung FRC, Lausanne

Zwanzig Prozent! So viel zahlen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten im Durch- schnitt mehr als ihre europäische Nachbarn für die importierten Waren. Das sind, auf die Schweiz bezogen, jährlich 36 Mrd. Fran- ken. In den letzten Jahren haben sich die Preisunterschiede zwar etwas verringert, doch sie sind nach wie vor beträchtlich. Weitere Preissenkungen können erreicht werden mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, der Zu- lassung von Parallelimporten, der Senkung der Zölle auf importier- ten Waren und der Stärkung des Binnenwettbewerbs. Nach Auffas- sung der Westschweizer Konsu- mentenvereinigung (FRC) gibt es ein einfaches Rezept, wenn man die Hochpreisinsel wirksam be- kämpfen will: Alle oben erwähn- ten Massnahmen müssen umge- setzt werden. Den Worten müssen endlich Taten folgen.

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